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Der Kisslegger 27.01.2021

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Der Kißlegger 6 Amtlicher Teil NACHRICHTEN Gemeinsam gegen Corona– aktuelle Informationen und Maßnahmen der Gemeinde Kißlegg zum Corona Virus (Stand: 25.01.2021) KISSLEGG (ra) - Die aktuellen Corona- Fallzahlen im Landkreis Ravensburg und auch der Gemeinde Kißlegg lassen leider keine Lockerung der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus zu. Aus diesem Grunde wurde sowohl von der Bundes-, als auch von der Landesregierung die Maßnahmen bis 14. Februar 2021 verlängert und sogar verschärft. Durch die schnellen Änderungen ist es kaum noch möglich die aktuellsten Informationen und Entscheidungen über das Amtsblatt zu veröffentlichen. Wir bitten Sie daher sich auf unserer Homepage www.kisslegg.de über die aktuellen Ergebnisse und Empfehlungen rund um das Corona-Virus zu informieren. Hier werden die aktuell erlassenen Verordnungen oder Verfügungen, allgemeine Informationen (z.B. über Notbetreuung in Kindergärten/Kinderkrippen) sowie Hilfsangebote bekannt gemacht. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitmenschen, die gegebenenfalls keinen Internetzugang haben, über die aktuellen Maßnahmen. • Öffentliche Gemeinderatssitzung am 27.01.2021 findet als Präsenzsitzung statt Die ursprünglich für den 13.01.2021 angesetzte öffentliche Gemeinderatssitzung findet nun am 27.01.2021 in der Mensa des Schulzentrums Kißlegg, ab 17.00 Uhr, statt. Die Tagesordnung ist dieselbe wie für den 13.01.2021. Unter anderem wird Herr Dieter Krattenmacher für seine dritte Amtszeit als Bürgermeister der Gemeinde Kißlegg vereidigt. Wir bitten Sie zu beachten, dass die Anzahl der Sitze begrenzt ist. • Besuch des Wochenmarktes nur noch mit Mund-Nasen-Schutz erlaubt Wir möchten die Besucherinnen und Besucher des Wochenmarktes Kißlegg darauf hinweisen, dass im ganzen Marktbereich Maskenpflicht besteht. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Online- oder telefonische Beratung und digitale Impulse für Frauen REGION (ra) - Die Corona-Krise stellt Frauen erneut – nicht nur familiär – vor große Herausforderungen. Die Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg – Bodensee-Oberschwaben will sowohl mit ihrer persönlichen Beratung als auch mit verschiedenen digitalen Formaten Mut machen und erste Schritte in mögliche neue Richtungen weisen. Seit vielen Monaten wird unser aller Leben durch die Corona-Krise vollkommen auf den Kopf gestellt. Viele Frauen befinden sich im Home-Office oder in der Kurzarbeit, andere wiederum befinden sich im Dauereinsatz um die Grundversorgung zu gewährleisten. Aktuell stellt insbesondere die erneute Schließung von Schulen und Kitas für viele Frauen wieder eine große Herausforderung dar. In diesem dynamischen Umfeld beschäftigen sich Frauen mit vielen Fragen. Woher nehme ich die Kraft mich dem Ganzen zu stellen? Was passiert, wenn ich entlassen werde? Wie kann meine berufliche Zukunft aussehen? Die Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg – Bodensee-Oberschwaben ist auch in dieser beruflichen Umbruchsituation für Frauen eine Ansprechpartnerin. „Auch in der aktuellen Krisenzeit unterstützen wir Frauen bei beruflichen Fragen. Mit einem objektiven Blick von außen schauen wir auf die persönliche Situation und beleuchten die verschiedenen Möglichkeiten des weiteren Berufsweges. Gerade jetzt ist es mehr denn je wichtig, den Blick nach vorne zu richten und ein Ziel vor Augen zu haben“, so Martina Schmidt, Leiterin der Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg – Bodensee-Oberschwaben. Durch ein so tiefgreifendes Ereignis wie die Corona- Krise entstehen viele Fragen und gerade Frauen sind häufig zu einer beruflichen Veränderung gezwungen. Das Beratungsportfolio der Kontaktstelle Frau und Beruf gibt Hilfestellung und deckt vielschichtige Themen wie die berufliche Neuorientierung, den Stellenwechsel, den beruflichen Wiedereinstieg, die Existenzgründung oder auch Beratungen zur beruflichen Weiterentwicklung oder Karriereplanung ab. Die individuellen Beratungen finden zurzeit per Telefon, Mail oder online statt. Für eine individuelle Beratung ist eine Terminvereinbarung notwendig. Zur Terminvereinbarung ist das Team der Kontaktstelle telefonisch und per Mail erreichbar unter 0751/35906-63 oder info@frauundberuf-rv.de. Darüber hinaus wollen die Mitarbeiterinnen der Kontaktstelle Frau und Beruf anderen Frauen mit diversen Online-Impulsen zu aktuellen Themen Mut machen und Hilfestellung geben. Die nächste kostenlose Live-Online-Veranstaltung mit dem Titel „Frauen, Corona und der alltägliche Wahnsinn“ findet am Samstag, 23. Januar von 10 bis 11:30 statt. Voraussetzung ist lediglich ein Smart-Phone, Tablet oder Computer und ein Internet-Zugang. Nähere Infos und Anmeldung unter www.frauundberuf-rv.de .

7 Der Kißlegger Amtlicher Teil NACHRICHTEN Mikrozensus 2021 – Start in Baden-Württemberg Kontaktlose Teilnahme über das Internet und Telefon möglich REGION (ra) - Am 11. Januar startet der Mikrozensus 2021. Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg bittet hierfür alle ausgewählten Haushalte um Unterstützung bei der Durchführung der größten jährlichen Haushaltserhebung in Deutschland. Über das ganze Jahr 2021 hinweg werden in mehr als 900 Gemeinden rund 55 000 in einer Stichprobe ausgewählte Haushalte in Baden- Württemberg zu ihren Lebensverhältnissen befragt. Dies sind rund ein Prozent der insgesamt rund 5,3 Millionen Haushalte im Südwesten. Das Statistische Landesamt wird bei der Durchführung des Mikrozensus durch Erhebungsbeauftragte unterstützt. Die Ergebnisse des Mikrozensus sind eine wichtige Informationsquelle zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen. Dabei geht es beispielsweise um Fragestellungen in welchen Familienkonstellationen Menschen leben, welche Bildungsabschlüsse von der Bevölkerung erworben wurden oder um Belange, welche die Gesundheit der Menschen betreffen. Was ist der Mikrozensus? Der Mikrozensus ist eine amtliche Haushaltsbefragung bei jährlich einem Prozent der Haushalte. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen von Bund und Ländern. Sie stehen auch der Wissenschaft, der Presse und interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Über 1 000 Haushalte werden pro Woche befragt. Die Angaben beziehen sich dann jeweils auf eine vorab bestimmte feste Berichtswoche. Die erteilten Auskünfte der Haushalte sind die Grundlage für Meldungen wie „Abhängigkeit der Frauen von den Einkünften der Angehörigen gesunken“ und „Die meisten Zuwanderungen nach Baden- Württemberg erfolgen aus EU-28-Staaten“. Für den Mikrozensus sind dabei die Auskünfte von Menschen im Rentenalter, von Studierenden sowie von Erwerbslosen genauso wichtig wie die Angaben von Angestellten oder Selbstständigen. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie, die wirtschaftliche und soziale Veränderungen auslöst, ist der Mikrozensus von Bedeutung. Die Auskünfte der auskunftspflichtigen Haushalte helfen, die aktuelle Lage der Bevölkerung in Baden- Württemberg abzubilden. Durch die Teilnahme am Mikrozensus tragen die Haushalte beispielsweise dazu bei, zu ermitteln, welche Auswirkungen die Pandemie selbst sowie die Maßnahmen zu ihrer Eindämmung auf die Erwerbstätigkeit sowie das Einkommen der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen in Baden- Württemberg haben. Neben dem Grundprogramm zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie den seit 1968 erhobenen Fragen der EU-weit durchgeführten Erhebung zur Arbeitsmarktbeteiligung werden seit 2020 zusätzlich Fragen der ebenfalls EU-weit durchgeführten Befragung zu Einkommen und Lebensbedingungen (englisch: Statistics on Income and Living Conditions, SILC) gestellt. Ab dem Jahr 2021 wird das Frageprogramm des Mikrozensus um die ebenfalls EU-weit durchgeführte Erhebung zur Internetnutzung in privaten Haushalten (IKT) ergänzt. Wer wird für die Erhebung ausgewählt? In einem mathematischen Zufallsverfahren werden zunächst Gebäude bzw. Gebäudeteile gezogen. Für die Ermittlung der Namen der Haushalte in den Gebäuden setzt das Statistische Landesamt vor Ort auch Erhebungsbeauftragte ein. Die Erhebungsbeauftragten können sich bei der Namensermittlung mittels eines Ausweises als Beauftragte des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ausweisen. Für die zufällig ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht. Sie werden innerhalb von maximal fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal im Rahmen des Mikrozensus befragt. Wie läuft die Befragung ab? Ausgewählte Haushalte finden im Briefkasten ein Anschreiben des Statistischen Landesamtes Baden-Württembergs vor. Darin sind meist die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet enthalten. Alternativ wird das Schreiben von einem Erhebungsbeauftragten versandt oder eingeworfen und enthält die Bitte, mit diesem Kontakt für ein Interview am Telefon aufzunehmen. Aufgrund der Corona-Pandemie können Interviews vor Ort mit den Erhebungsbeauftragten, wie bis 2020 üblich, aktuell nicht stattfinden. Die Auskünfte können für alle Haushaltsmitglieder von einer volljährigen Person erteilt werden. Die Durchführung der Befragung mit unseren Erhebungsbeauftragten ist für die Haushalte die einfachste und zeitsparendste Form der Auskunftserteilung. Alternativ haben diese auch die Möglichkeit, den Fragebogen via Onlineformular oder in Papierform selbst auszufüllen. Vor allem für Auskunftspflichtige die keinen Zugang zum Internet haben, bietet das Statistische Landesamt auch Telefoninterviews mit Mitarbeitenden des Amtes an. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden die Erhebungsmerkmale getrennt von den personenbezogenen Hilfsmerkmalen gespeichert. Im weiteren Verlauf werden die Daten anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet. Gerne können sich betroffene Haushalte bei Fragen direkt mit dem Statistischen Landesamt unter Telefon 0711/6412565 in Verbindung setzen. „Merkwürdiges“ Silvesterfeuer KISSLEGG (ra) - Einen denkwürdigen Einsatz erlebte die Kißlegger Feuerwehr am Silvesterabend um 22 Uhr im Schloßpark. Unweit der Mehrfamilienhäuser an der Parkstraße brannte eine uralte Esche. Der stattliche Baum war seit vielen Jahren innen hohl und wurde durch ein Gitter vor „Eindringlingen“ geschützt. Nun aber hat ein Brandstifter ein merkwürdiges Silvesterfeuer angefacht und großen materiellen und immateriellen Schaden verursacht: Damit die Feuerwehr den Baum innen überhaupt löschen konnte, musste die Öffnung weiter aufgesägt werden. Ob dieser prägende Baum nun noch stabil genug steht oder ganz gefällt werden muss wird ein Baumsachverständiger in den nächsten Wochen klären. Mehr als ärgerlich ist auch, dass die 17 Feuerwehrfrauen und –männer ihren Silvesterabend bei so einem „unnötigen“ Einsatz verbringen mussten und erst nach Mitternacht den Einsatz beenden konnten. Wir nehmen außerdem an, dass die Baumhöhle als Winterunterkunft für einige Tiere diente, die das Feuer sicher nicht überlebt haben. Und schließlich muss die Gemeindekasse über 1 500 Euro für dies berappen, bei einer evtl. erforderlichen Neupflanzung verdoppelt sich dieser Betrag. Hinweise zur Ergreifung der Täter nimmt die Gemeindeverwaltung oder die Polizei gerne entgegen.

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Der Kißlegger

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