Hier finden Sie die Gemeindeblätter mit den wichtigsten Informationen aus vielen Orten der Region - mit Vereinsinformationen, Veranstaltungen, Gottesdiensten und vielem mehr. Klicken Sie einfach das passende Gemeindeblatt an und blättern Sie direkt durch die digitale Ausgabe.
Außerdem finden Sie hier die digitale Ausgabe unserer Schwäbischen Märkte - mit Immobilienanzeigen, Stellen- und Automarkt und vielem mehr. Aktuelle Nachrichten aus Wirtschaft, Gesundheit und zum Thema Bauen und Wohnen gibt es zusätzlich in unseren kostenlosen Magazinen.
Der Kißlegger 6 Amtlicher Teil Aus dem GEMEINDERAT Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Pfaffenweiler" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Aufhebung der „Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Pfaffenweiler" KISSLEGG (ra) - Der Gemeinderat der Gemeinde Kißlegg hat am 11.01.2023 für das Gebiet „Pfaffenweiler" den Bebauungsplan „Pfaffenweiler" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Aufhebung der „Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Pfaffenweiler" in der Fassung vom 28.11.2022 als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich befindet sich westlich des Zeller See und umfasst den Ortsteil „Pfaffenweiler" sowie einige angrenzende Grundstücke. Der Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Die Ausgleichsfläche befindet sich südöstlich des Plangebietes auf einer landwirtschaftlich genutzten Grünfläche (Flst.-Nr. 1307) an der „Sebastian- Kneipp-Straße". Dieser Bebauungsplan mit Aufhebung der „Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteils Pfaffenweiler" wird gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durch diese Bekanntmachung rechtsverbindlich. Ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Ravensburg war nicht erforderlich, da es sich um einen sogenannten "einfachen Bebauungsplan" handelt, der keine Art der baulichen Nutzung festsetzt, die sich aus dem Flächennutzungsplan entwickeln müsste. Der Bebauungsplan „Pfaffenweiler" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Aufhebung der „Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Pfaffenweiler" – bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung – kann ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Kißlegg (Schlossstr. 5, 88353 Kißlegg), im 2. OG, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Zudem soll der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung und mit Aufhebung mit Aufhebung der „Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Pfaffenweiler" im Internet unter http://www.kisslegg.de/buerger/gemeindeinfowirtschaft/gemeindeentwicklung/ortsplanung https://www.uvp-verbund.de (als Suchbegriff Kißlegg eingeben), eingestellt und einsehbar sein. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, im Falle einer beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (§ 214 Abs. 2 BauGB), im Falle von beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorgangs (§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) oder im Falle beachtlicher Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, wird hingewiesen. Hinweis zur Gültigkeit von Ortsrecht: Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden sind. Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Kißlegg, den 25.01.2023 gez. Dieter Krattenmacher Bürgermeister
7 Der Kißlegger Amtlicher Teil NACHRICHTEN Mikrozensus 2023 – Start in Baden-Württemberg Deutschlands größte jährliche Haushaltebefragung KISSLEGG (ra) - Der Mikrozensus 2023 beginnt: Am 9. Januar startet bundesweit die größte jährliche Haushalteerhebung in Deutschland. Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg bittet hierfür alle ausgewählten Haushalte um ihre Mithilfe. Über das ganze Jahr 2023 hinweg werden in mehr als 900 Gemeinden rund 60 000 in einer Stichprobe ausgewählte Haushalte in Baden-Württemberg zu ihren Lebensverhältnissen befragt. Dies sind rund ein Prozent der insgesamt rund 5,2 Millionen Haushalte im Südwesten. Was ist der Mikrozensus? Neben dem Grundprogramm zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie den seit 1968 erhobenen Fragen der EU-weit durchgeführten Erhebung zur Arbeitsmarktbeteiligung werden seit 2020 zusätzlich Fragen der ebenfalls EU-weit durchgeführten Befragung zu Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) gestellt. Seit dem Jahr 2021 wird das Frageprogramm des Mikrozensus um die ebenfalls EU-weit durchgeführte Erhebung zur Internetnutzung in privaten Haushalten (IKT) ergänzt. Der Mikrozensus erhebt dabei Daten zu einer Vielzahl an Themen. Hierzu zählen die Familienkonstellationen, in den Menschen leben, welche Bildungsabschlüsse von der Bevölkerung erworben wurden oder in welcher Erwerbssituation sich die Menschen befinden. Im vergangenen Jahr wurden die Haushalte zusätzlich zu ihrer Wohnsituation befragt. Der Mikrozensus liefert somit auch Ergebnisse zu den Wohnkosten in Baden-Württemberg. 2023 wird ein Teil der Haushalte ergänzend zum regulären Fragenprogramm um Auskünfte über ihre Krankenversicherung gebeten. Die Ergebnisse des Mikrozensus sind somit eine wichtige Informationsquelle zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen. Für den Mikrozensus sind dabei die Auskünfte von Menschen im Rentenalter, von Studierenden sowie von Erwerbslosen genauso wichtig wie die Angaben von Angestellten oder Selbstständigen. Insbesondere auch in Zeiten stark steigender Preise, die wirtschaftliche und soziale Veränderungen nach sich ziehen, ist der Mikrozensus von Bedeutung. Die Auskünfte der Haushalte helfen, die aktuelle Lage der Bevölkerung in Baden- Württemberg abzubilden. Die Angaben der befragten Haushalte sind die Grundlage für Informationen und Meldungen wie beispielsweise zur Armutsgefährdung, zu erwerbstätigen Elternteilen und zum Anteil hochqualifizierter Frauen in Baden-Württemberg. Wer wird für die Erhebung ausgewählt? In einem mathematischen Zufallsverfahren werden zunächst Gebäude bzw. Gebäudeteile gezogen. Für die Ermittlung der Namen der Haushalte in den Gebäuden setzt das Statistische Landesamt vor Ort Erhebungsbeauftragte ein. Die Erhebungsbeauftragten können sich bei der Namensermittlung mittels eines Ausweises als Beauftragte des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ausweisen. Für die zufällig ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht. Sie werden innerhalb von maximal fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal im Rahmen des Mikrozensus befragt. Wie läuft die Befragung ab? Ausgewählte Haushalte finden im Briefkasten ein Anschreiben des Statistischen Landesamtes Baden-Württembergs vor. Darin sind die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet enthalten. Alternativ besteht die Möglichkeit, der Auskunftspflicht durch ein Telefoninterview mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Statistischen Landesamts nachzukommen, oder selbständig einen Papierbogen auszufüllen. Die Auskünfte können für alle Haushaltsmitglieder von einer volljährigen Person erteilt werden. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden diese anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet. Gerne können sich betroffene Haushalte bei Fragen direkt mit dem Statistischen Landesamt unter Telefon 0711 / 641 - 2565 in Verbindung setzen. Weitere Informationen zum Mikrozensus sind auf der Mikrozensus-Homepage des Statistischen Verbundes unter https://mikrozensus.de abrufbar. KULTURELLES 8. Februar: „Gleis 11“ – Die Kleine Kinoreihe im Februar KISSLEGG (ra) - Am Mittwoch, 8. Februar, um 19.30 Uhr, wird im Rahmen der Kleinen Kinoreihe der Dokumentarfilm „Gleis 11“ von Çagdas Eren Yüksel im Kino Weiland gezeigt. Zum Film Gleis 11 ist eine Hommage an die erste Generation der Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter und ihren unerzählten Geschichten. Regisseur Çagdas Eren Yüksel nimmt uns in diesem Film mit auf die Suche nach seinem Großvater und eine Reise quer durch Deutschland und die Zeit. Unerzählte Geschichten einer Generation: Was haben sie sich vorgestellt? Und was haben sie vorgefunden? Kleine Schritte, aber große Entscheidungen. Ein Portrait aus sechs Perspektiven über die ersten Jahre in einer neuen Heimat, über Einsamkeit, Hoffnungen, Träume und Ängste. Auszeichnungen 2019: Preis der Initiative „Kultur- und Kreativpiloten“ 2022: Nominierung CIVIS – Europas Medienpreis für Migration, Integration und kulturelle Vielfalt Laufzeit: 67 Minuten Eintritt: frei Veranstaltungsort: Kino Weiland Karten vorab erhältlich beim Gäste- und Bürgerbüro, Telefon 07563/936142 oder Radio Weiland, Telefon 07563/920200. Es gibt keine Abendkasse Veranstalter: Gemeinde Kißlegg Änderungen vorbehalten.
Laden...
Laden...