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Der Kißlegger 2 Amtlicher Teil Im Verein „Bürger für Bürger“ in Kißlegg e.V. sind mehrere Initiativen organisiert. Vereinsbüro: Klosterhof 4 Telefon: 07563/18066 52 www.bfbkisslegg.de Nachbarschaftshilfe Sprechzeit im Vereinsbüro: Katholisches Gemeindehaus, Klosterhof 4, Kißlegg, jeden Dienstag 9-10 Uhr, Tel.: 07563/1806651 nbh.kisslegg@tonline.de Café Vergissmeinnicht Ein Angebot für Menschen mit Demenz jeden Montag 14 bis 17 Uhr im evangelischen Gemeindehaus Kostenlose Rentenberatung durch Peter Reischmann, Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund, im katholischen Gemeindehaus. Die Termine werden jeweils rechtzeitig bekannt gegeben. Freundeskreis Asyl Kißlegg Homepage: www.freundeskreis-asylkisslegg.com Im ehemaligen Gasthof „Löwen“ • Kleiderstube: Second-Hand-Kleidung für jedermann Öffnungszeiten: Donnerstag: 15 bis 18 Uhr, Samstag: 9.30 bis 12.30 Uhr Redaktionsschluss KISSLEGG (dk) – Der nächste Kißlegger erscheint am 8. Februar. Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist am Mittwoch, 1. Februar um 18 Uhr. Wir freuen uns über Ihre redaktionellen Inhalte, die Sie an die E-Mailadresse kisslegger@schwaebische.de senden. Bitte Texte als Word-Dokumente, gerne kurze Texte aber maximal 3000 Zeichen inklusive Leerzeichen (vorbehaltlich Kürzung und redaktionelle Überarbeitung), sowie Fotos als JPG in guter Auflösung. Bitte beachten Sie, dass später eingehende Inhalte erst in der übernächsten Ausgabe am 22. Februar berücksichtigt werden können. Ebenso kann es sein, dass aus Platzgründen ein Artikel in die nächste Ausgabe verschoben werden muss. Danke für Ihr Verständnis. NACHRICHTEN Fahrradfahren im Schlosspark KISSLEGG (ra) - In den vergangenen Wochen erhielten wir immer wieder Hinweise von Fußgängern, welche sich durch Fahrradfahrer im Schlosspark sehr unsicher fühlten. Schnelles Fahren, Überholen ohne Bemerkbarmachen und Fahren ohne Licht im Dunkeln kann bei Fußgängern zu manchem Schreckensmoment führen. Dies nehmen wir zum Anlass auf die verkehrsrechtliche Situation in unserem Schlosspark hinzuweisen. Beschilderung Kißlegger Schlosspark Die Wege in unserem Schlosspark sind mit dem Fußgängersymbol (blaues, rundes Schild mit Frau und kleinem Kind an der Hand) und dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ beschildert. Dies bedeutet: Es handelt sich hier grundsätzlich um einen Fußweg (Gehweg), welchen Radfahrer eigentlich nicht benutzen dürfen. Durch den Zusatz „Fahrradfahrer frei" wird diese Aussage jedoch relativiert. Fahrradfahrer dürfen diesen Weg benutzen, vorausgesetzt, sie passen ihre Geschwindigkeit dem Fußgängerverkehr an. Deshalb ist im Schlosspark Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Auf die Fußgänger ist besonders Rücksicht zu nehmen. Bei Bedarf ist anzuhalten. Fußgänger und Rollstuhlfahrer haben im Schlosspark Vorrang vor Radfahrern. Für ein sicheres und friedliches Miteinander bitten wir Sie, ihre Fahrweise dahingehend zu überprüfen und entsprechend rücksichtsvoll anzupassen. Vielen Dank. Bahn im Allgäu: Fahrplanänderungen in Richtung Wangen KISSLEGG (ra) - Kurz nach dem Fahrplanwechsel am 11. Dezember gab das Verkehrsministerium Baden- Württemberg in einer Pressemitteilung bekannt, dass ab 9. Januar sechs Zugpaare Kißlegg-Wangen und zurück entfallen. Für Kißlegg hält sich die Auswirkung in Grenzen, da es auch nach der Streichung stündlich ein Zugangebot von Kißlegg nach Wangen und zurück gibt. Zusätzlich bleiben die beiden Zugpaare um 6.23 und 12.32 nach Wangen und zurück erhalten, weil diese Züge eine große Bedeutung im Schülerverkehr haben. Gravierender sind die Auswirkungen für Wangen, da viele Direktverbindungen mit dem Knoten Aulendorf verloren gehen. Als Grund für den Ausfall nennt das Verkehrsministerium die derzeit schlechte Pünktlichkeit bei einer unzureichend ausgebauten Infrastruktur. Es fehlen nicht nur Zwischensignale wie in Ratzenried, es fehlt in Wangen auch ein drittes Gleis, um Züge dort enden und wenden zu lassen und gleichzeitig die Kreuzungsmöglichkeit zu erhalten. Die Gemeinde Kißlegg wird sich weiterhin für einen angemessenen Infrastrukturausbau der württembergischen Allgäubahn einsetzen. Liebe Fahrgäste, bitte prüfen Sie vor der Fahrt nach Wangen, ob der Zug auch wirklich noch fährt. Laut DB fallen folgende Züge nach Wangen aus: 8.32, 10.32, 14.32, 16.32, 18.32 & 20.32 Uhr. Ab Wangen sind es die Züge um 9.15, 11.15, 15.15, 17.15, 19.15 & 21.15 Uhr. Bei der Neuauflage des Kißlegger Mobilitätswegweisers zum Start des 49 Euro Tickets werden die Änderungen eingearbeitet. Gute Fahrt wünscht die Gemeinde Kißlegg. Wichtige Kontaktdaten auf einen Blick Gemeindeverwaltung Kißlegg Schlossstraße 5 88353 Kißlegg Bürgermeisteramt Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr, Donnerstag 14 bis 17 Uhr Telefon: Zentrale 07563/9360 Standesamt 07563/936127 Bauamt 07563/936118 Finanzverwaltung 07563/936123 Gäste- und Bürgerbüro (im Neuen Schloß) Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8 bis 12.30 Uhr Mo., Di., Do., Fr., 14 bis 17 Uhr Telefon 07563/936142 und 07563/936117 Ortschaftsverwaltung Waltershofen Am Dorfplatz 1 88353 Kißlegg-Waltershofen Öffnungszeiten: Dienstag 9 bis 12 Uhr Donnerstag 15 bis 18 Uhr Telefon 07563/92110 Sprechstunde Ortsvorsteher Werner Bachmann: Donnerstag 17 bis 18 Uhr und nach Terminvereinbarung Telefon 07563/92120 Ortschaftsverwaltung Immenried St. Ursula-Straße 3 88353 Kißlegg-Immenried Öffnungszeiten: Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Telefon 07563/92367 NEU Sprechstunde Ortsvorsteher Armin Notz: Dienstag 17.30 bis 19 Uhr und nach Vereinbarung Telefon 07563/92368 Notrufnummern: Polizeiposten Vogt Mo. bis Fr 7 bis 19 Uhr Telefon 07529/971560 Außerhalb der Dienstzeiten Polizeirevier Wangen Telefon 07522/9840 Feuerwehr und Rettungsdienst Telefon 112 Bauhof: 07563/913031 Allgemeine Störung der Wasserversorgung: 0171/3037573
3 Der Kißlegger Amtlicher Teil NACHRICHTEN Bürgerstiftung Kreis Ravensburg fördert „Gute Vorsätze" für 2023 KISSLEGG/KREIS RAVENSBURG (ra) - Nicht nur reden, sondern tun – nach dieser Devise fördert die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg Projekte aus den Bereichen Soziales, Bildung, Umwelt, Sport und Kultur mit bis zu 500 Euro zum Jahresanfang. Durch die Starthilfe sollen „Gute Vorsätze“ von lokal und regional Engagierten in die Tat umgesetzt werden. Die Ausschreibung richtet sich landkreisweit an gemeinnützige lokale Organisationen, Vereine, Initiativen, Schulen und Kitas. Der Kreativität sind dabei keine Grenzen gesetzt und die Bürgerstiftung freut sich auf innovative und nachhaltige Projektideen. Voraussetzungen für eine Förderung durch die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg sind Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg: Bis zum 28. Februar müssen die Aufnahmeanträge für die nächste Auswahlrunde vorliegen KISSLEGG/REGION (ra) - Über die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ können innovationsstarke Unternehmen im Ländlichen Raum (nach dem Landesentwicklungsplan) eine Förderung erhalten, um neue Produkte oder Dienstleistungen voranzutreiben. Gemeinden mit solchen Unternehmen können sich noch bis zum 28. Februar 2023 (Ausschlussfrist !) für die aktuelle zwanzigste Auswahlrunde bewerben. Innovationsorientierte Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovationen und Zukunftsfähigkeit sind. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400 000 Euro. Bei einem deutlich erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie kann die Förderung auf max. 500 000 Euro pro Projekt erhöht werden. Zuwendungen unter 200 000 Euro werden nicht bewilligt. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen. Die Förderung erfolgt aus Landes- und EFRE-Mitteln. Die Fördermodalitäten gelten gemäß dem Operationellen Programm EFRE 2014-2020 bzw. 2021- 2027 und den diesbezüglichen Verordnungen, Richtlinien, Verwaltungsvorschriften und Leitlinien auf EU-, nationaler und Landesebene. Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg auf der Basis des Vorschlages eines dazu eingerichteten Bewertungsausschusses. Ansprechpartnerin im Regierungspräsidium Tübingen: Oberregierungsrätin Christine Braun- Nonnenmacher Referat 32 – Betriebswirtschaft, Agrarförderung und Strukturentwicklung Telefon: 07071 757-3327 E-Mail: christine.braun-nonnenmacher@rpt.bwl.de Weitere Informationen zu „Spitze auf dem Land“: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/ unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/efre/spitze-auf-dem-land/ • die Beteiligung von Ehrenamtlichen; • ein Bezug zur Region; • eine konkrete Aktivität mit sichtbarem Ergebnis im Jahr 2023; • die Angabe des genauen Verwendungszwecks der Fördermittel; • ein ausgefüllter Förderantrag mit kurzer Projektbeschreibung und Finanzierungsplan per E-Mail an anja.beicht@buergerstiftungkreis-rv.de. Einsendefrist ist der 28.02.2023. Die Ausschreibung sowie den Förderantrag zum Download finden Sie/findet ihr unter https://buergerstiftung-kreisrv.de/current
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