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Der Kißlegger 2 Amtlicher Teil NACHRICHTEN Blumenkübelaktion und Vandalismus KISSLEGG (ra) - Über die Blumenkübelaktion, die mit Unterstützung durch VGV und Gemeinde durchgeführt wurde, konnten bislang 46 solche Gefäße erworben und vor Kißlegger Geschäften aufgestellt werden. Sie stellen mit eingepflanzten Blumen oder kleinen Sträuchern bestückt richtige Schmuckstücke dar und sind schön anzusehen. Leider kommt es immer wieder vor, dass die Pflanzen herausgerissen werden JUGEND Zivilcouragepreis 2012 „Zivilcourage ist der Mut, überall unerschrocken seine eigene Meinung zu vertreten“, ist im Duden-Fremdwörterbuch zu lesen. „Was geht’s mich an?“, „Was kann ich schon tun?“ und „Gibt es da nicht andere, die für so etwas zuständig sind?“ Es sind häufig die gleichen Fragen, die dem „Bürgermut entgegenstehen. Gleichgültigkeit, Bequemlichkeit und ein (allenfalls von Sensationsgier unterbrochenes) Desinteresse am Schicksal des Nächsten sind in unserer Gesellschaft häufig anzutreffen. Wie aber kann Zivilcourage, also das Eintreten für seine Überzeugung und für die Rechte der anderen, gefördert werden? Wie erreicht man die viel beschworene Kultur des Hinsehens, des – im positiven Sinne – sich Einmischens und des Einstehens für Schwächere? Wie bekommt man die Wahrnehmung für Unrecht und Gewalt neu justiert? Und wie kann man zum Nachdenken anregen? Unerwünschtes Verhalten zu bestrafen, ist das eine, erwünschtes Verhalten zu belohnen, das andere. Und genau das ist der Ansatz des Zivilcouragepreises, der am 24. November 2012 in der Neuen Mensa Isny ab 17 Uhr verliehen wird. Der Zivilcouragepreis wird in folgenden Kategorien je für Jugendliche und Erwachsene vergeben: • Gewalt gegenüber Menschen und Sachen • Notruf/Erste Hilfe • Öffentliches Interesse und Blumenschmuck zerstört wird. Dies ist kein Kavaliersdelikt sondern wie alle Sachbeschädigungen feige und wird konsequent bei der Polizei als Sachbeschädigung zur Anzeige gebracht. Sollten Sie jemanden bei einer solchen Tat beobachten, appellieren wir an die Zivilcourage und bitten dies unverzüglich bei der Polizei in Kißlegg unter der Telefonnummer 90 99- 0 zu melden. • Projekte • Hauptpreis. Jeder Mensch im Landkreis Ravensburg, der im Jahr 2012 im Sinne von Zivilcourage mutig gehandelt hat oder dies noch immer tut, wer ein mutiges Projekt initiiert hat oder dies plant, kann sich für den Preis bewerben oder andere vorschlagen. Es können selbstverständlich auch Eltern oder Lehrer zivilcouragierte Kinder und Jugendliche für diesen Preis vorschlagen. Die Auszeichnung soll jene Menschen ehren, welche sich 2012 mit Mut und Ideenreichtum gegen Unrecht und Gewalt engagiert haben und darüber hinaus andere Menschen dazu motivieren, ebenso couragiert zu handeln. Die Bewerbung für die Nominierung erfolgt über ein Formular auf der Homepage www.zivilcourage-preis.de unter dem Menüpunkt „Teilnehmen“. Außerdem gibt es Formulare in der Schulsozialarbeit am Kißlegger Schulzentrum und im Jugendbüro Kißlegg. Die Bewerbung zur Teilnahme sollte bis spätestens Ende Oktober 2012 per Post, Fax, Email oder persönlicher Abgabe in der Schulsozialarbeit oder dem Jugendbüro vorliegen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an den Kinder- Jugend- und Familienbeauftragten Bernd Halder unter der 07563/1040 Schneezäune erhöhen die Verkehrssicherheit KISSLEGG (ra) - Zum Schutze der Bundesfernstraßen vor nachteiligen Einwirkungen der Natur (Schneeverwehungen) müssen lt. §11 Bundesfernstraßengesetz geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden. Hierzu zählen die alljährlich im Herbst (spätestens zum 08.11. d.J.) aufzustellenden Bepflanzungen an öffentlichen Straßen Schneezäune. Um mit dem Aufstellen der Schneezäune baldmöglichst beginnen zu können bitten wir, die betroffenen Felder zu bearbeiten. Für das Verständnis und die Bemühungen der Grundstücksbetreiber im voraus herzlichen Dank.- Ihre Autobahnmeisterei Wangen KISSLEGG (ra) - Verkehrssicherung ist nicht nur Sache der Straßenverkehrsbehörde. Auch die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken an Straßen sind für die Verkehrssicherheit mit verantwortlich. Deshalb möchten wir Sie bitten, dabei auch die verkehrsrechtlichen Richtlinien zu beachten. An öffentlichen Verkehrsflächen muss das Lichtraumprofil über der Fahrbahn mindestens 4,50 m, über Radwegen mindestens 2,50 m und über Gehwegen mindestens 2,30 m hoch von überhängenden Ästen freigehalten werden. Hecken und Sträucher entlang von Geh- und Radwegen sind auch seitlich so zu schneiden, dass der Fußgänger- und Radfahrerverkehr nicht beeinträchtigt wird; soweit sie in den Geh-/Radweg hineinragen, sind sie auf die Hinterkante/Grenze zurückzuschneiden. Das Straßengesetz Baden-Württemberg verpflichtet auch private Straßenanlieger, Bepflanzungen im Bereich von Straßeneinmündungen so anzulegen und zu beschneiden, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird. Um Sichtbehinderungen ausschließen zu können, sind an Straßeneinmündungen und –kreuzungen alle sichtbehindernden Pflanzen auf 70-80 cm ab Fahrbahnoberkante zurückzuschneiden. Ein Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern auf diese Höhe kann im Eckbereich auf einer Länge von jeweils 10 m oder mehr erforderlich sein. Wir weisen darauf hin, dass das Zurückschneiden der Sträucher und Hecken nicht nur im Interesse der Allgemeinheit erforderlich ist, sondern auch dem Anrainer selbst dient. Sollte es zu einem Verkehrsunfall kommen, bei dem zu hohe Sträucher und Hecken mitverursachend sind, haften in der Regel auch die betroffenen Grundstückseigentümer. Gerade im Winter kann es zu gefährlichen Situationen für Radfahrer und Fußgänger kommen, wenn Äste und Zweige wegen der Schneelast in das Lichtraumprofil ragen. Deshalb bitten wir alle Grundstückseigentümer und Mieter die Bepflanzung auf ihrem Grundstück zu kontrollieren. Vielen Dank. Ihr Bürgermeisteramt
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