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Der Kisslegger 24.02.2021

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Der

Der Kißlegger 2 Amtlicher Teil AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Satzung zur 3. Änderung und Erweiterung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Kißlegg „Ortskern III" vom April 2015 KISSLEGG (ra) - Der Gemeinderat der Gemeinde Kißlegg hat aufgrund des § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) und des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in seiner Sitzung am 13.01.2021 folgende Satzung zur Änderung und Erweiterung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern III“ beschlossen: § 1 Gegenstand der Erweiterung Gegenstand der Änderung und Erweiterung ist die Satzung der Gemeinde Kißlegg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern III“ vom April 2015, öffentlich bekannt gemacht im Mitteilungsblatt der Gemeinde Kißlegg am 29.04.2015. § 2 Inhalt der Erweiterung Die unter § 1 angegebene Satzung wird um die in beigefügten Lageplan mit unterbrochener Abgrenzungslinie gekennzeichneten Grundstücke erweitert. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung. Betroffen sind die Grundstücke: Flst. 31 Wangener Straße 2 (Teilfläche) Flst. 330/1 Wangener Straße 9 Flst. 330 Franz-Speth-Straße, Parkplatz (Teilfläche) Flst. 330 Franz-Speth-Straße 5 (Teilfläche) Flst. 353/10 Schellenbergstraße 6 Flst. 353/1 Schellenbergstraße 4 Flst. 353 Schellenbergstraße 2 Flst. 358/3 Emmelhofer Straße 6 § 3 Bestimmungen Die Sanierung "Ortskern III" wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 142 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Vorschriften über die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften im Baugesetzbuch (§§ 152 - 156) werden deshalb ausgeschlossen. Die Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB bleibt bestehen. § 4 Durchführungszeitraum Die Sanierung „Ortskern III“ soll bis spätestens 31.12.2024 abgeschlossen werden. § 5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Hinweis: Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der o.g. Verfahrens- und Formvorschriften nicht innerhalb eines Jahres, Mängel in der Abwägung nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), gilt die Satzung - sofern sie unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist - ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Die Satzung zur Änderung und Erweiterung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern III“ ist zusätzlich im Internet unter der Adresse https://www.kisslegg.de/buerger/gemeindeinfo-wirtschaft/gemeindeentwicklung/ ortsplanung einsehbar. Kißlegg, den 24.02.2021 gez. Dieter Krattenmacher Bürgermeister

3 Der Kißlegger Amtlicher Teil AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Aus den KINDERGÄRTEN Bekanntmachung über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Löhleweg" mit örtlichen Bauvorschriften KISSLEGG (ra)- Der Gemeinderat Kißlegg hat am 13.01.2021 gem. § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 11.12.2019 zum Bebauungsplanes "Löhleweg" mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 13.01.2021 wird hiermit bekannt gemacht. Kißlegg, den 24.02.2021 gez. Dieter Krattenmacher, Bürgermeister „Fasnet mol andersch“ FUNDSACHEN Das Fundamt informiert KISSLEGG (ra) - Beim Fundamt im Gäste- und Bürgerbüro wurde in den letzten Wochen folgende Fundsache abgegeben: - Damenfahrrad Informationen erhalten Sie im Gästeund Bürgerbüro oder telefonisch unter 07563/936-117. TERMINE Papiertonnen werden geleert KISSLEGG (ra) - Die nächste Leerung der Papiertonnen findet in Kißlegg am Samstag, 5. März 2021, statt. Die „Blaue Tonne“ sollte am Leerungstag ab 6 Uhr gut sichtbar am Straßenrand bereitgestellt werden. Die Abfuhrtermine der Papiertonne sind über den Abfallkalender und die Abfall-App des Landkreises abrufbar. KISSLEGG (ra) - Im Kindergarten St. Hedwig läuft seit letztem März so manches anders ab und auch 2021 haben wir leider nur im „Notbetrieb“ die „Fasnet“ feiern können. Trotzdem schauen wir rückblickend auf lustige und fröhliche Momente mit den Kindern zurück und es sind auch wieder neue Ideen entstanden. So haben wir Anfang Februar einen eigenen Narrenbaum gestellt, den alle Kinder (auch die, die zuhause waren) schmücken konnten. Alle Familien haben eine „Fasnetstüte“ für Zuhause bekommen, in der etwas für die Kinder zum Basteln und für die Eltern eine kleine „Nervennahrung“ war. Am Gumpigen Donnerstag musste leider unser „traditionelles Fasnetsfrühstück“ mit den Eltern im neuen Schloss ausfallen, dafür haben wir einen Kinderball, mit Tänzen und verschiedenen Spielen mit den Kindern gefeiert. Vielen Dank auch an die Kißlegger Narrenzunft für die Brezeln. Am „bromigen Freitag“ haben wir dann einen „Hemadglonkertag“ im Kindergarten veranstaltet. Das heißt die Kinder konnten im Schlafanzug oder als Hemadglonker verkleidet in die Gruppen kommen. Es war so richtig gemütlich…. Am Fasnetsdienstag hieß es dann Abschied von der Fasnet zu nehmen. Aus diesem Grund haben wir einen kleinen Kindergartenumzug durch den Garten, mit fünf verschiedenen Zünften (bestehend aus Erzieherinnen) gemacht und dabei unseren Narrenbaum verbrannt. Zum Abschluss gab es dann am Aschermittwoch selbstgemachte „Kässpätzle“. Nun heißt es positiv nach vorne zu schauen und zu hoffen, dass wir nächstes Jahr wieder die Fasnet mit allen Familien „glückselig“ zusammen feiern können.

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