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Der Kisslegger 22.12.2021

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Der

Der Kißlegger 10 Amtlicher Teil NACHRICHTEN AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Keine Freigabe von Eisflächen KISSLEGG (ra) – Im Laufe des Winters werden voraussichtlich wieder unsere Seen und Weiher zufrieren. Dies nehmen viele Menschen zum Anlass, mit ihren Schlittschuhen ihre Runden zu drehen oder auf dem Eis zu spielen. Die Gemeindeverwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass von ihrer Seite keine Eislaufflächen freigegeben werden. Ein Betreten von Eisflächen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Am Zellersee, Holzmühleweiher und Wuhrmühleweiher werden rechtzeitig Rettungsleitern ausgelegt, die ausschließlich im Notfall zur Rettung verwendet werden dürfen. Für den Fall, dass jemand in das Eis einbricht, können diese eingesetzt werden. Bitte achten Sie darauf, dass die Leitern nicht für andere Zwecke missbraucht werden. Das Auslegen von Leitern hat nichts mit der Freigabe von Eisflächen zu tun. Einstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Stolzenseeweg" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu KISSLEGG (ra) - Der Gemeinderat der Gemeinde Kißlegg hat die Einstellung des am 15.03.2017 eingeleiteten Bauleitplanverfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Stolzenseeweg" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 09.03.2018 beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Flst.-Nrn. 232 (Teilfläche), 240/2, 250/1, 250/3, 250/4, 252 (Teilfläche), 255/1 (Teilfläche), 255/2 (Teilfläche). gez. Dieter Krattenmacher, Bürgermeister Der Fanfarenzug wünscht frohe Weihnachten KISSLEGG (ra) - Wie schon letztes Jahr verlief das Vereinsleben des Fanfarenzugs auch in diesem Jahr sehr ruhig. Da die Fasnet komplett ausfiel und auch viele unserer turnusmäßigen Großveranstaltungen wie das Mittelalterfest Aichach oder der Pfifferdaj im Elsass nicht stattfinden konnten, begrenzten sich unsere Aktivitäten auf das regelmäßige Proben beim Strandbad und auf die Renovierung unseres Probelokals. Der einzige Auftritt in diesem Jahr stellte der Beginn der Fasnet dar, den wir am 11.11. musikalisch begleiteten. Unsere Generalversammlung und auch die internen Wahlen werden dieses Jahr erneut in Briefform stattfinden und sind in vollem Gange. Bis zuletzt hatten wir gehofft in diesem Jahr wieder unser traditionelles Silvesterblasen durchzuführen. Wie schon „zwischen den Jahren“ im letzten Jahr lässt es das Infektionsgeschehen nicht zu die guten Wünsche persönlich zu überbringen. Wir wünschen allen Kißleggern deshalb schon heute ein besinnliches Weihnachtsfest Foto: Fanfarenzug Kißlegg und ein gutes Neues Jahr. Bitte bleiben Sie gesund!

11 Der Kißlegger Amtlicher Teil AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Stolzenseeweg" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu KISSLEGG (ra) - Der Gemeinderat der Gemeinde Kißlegg hat die Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Stolzenseeweg" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung liegt im nördlichen Bereich des bestehenden Gewerbegebietes Stolzenseeweg und wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Flst.-Nrn. 232 (Teilfläche), 240/2, 250/1, 250/3, 250/4, 252, 252/1 252/2, 255/1 (Teilfläche), 255/2 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: – Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage sowie langfristig von Anlagen zur Speicherung von Solarenergie als Klimaschutzmaßnahme mit direkter Nutzbarkeit vor Ort; Ausweisung eines Sondergebietes (SO) "Energiepark" – Ausweisung eines Gewerbegebietes (GE) als Erweiterungsfläche für das bestehende Betonwerk – Ausweisung eines Urbanen Gebietes (MU) auf den bereits bebauten Flächen zur Ansiedlung von nichtstörenden Gewerbebetrieben mit möglichst hohem Stromverbrauch (z.B. Rechenzentrum) neben Wohnnutzung; Abnahme des vor Ort erzeugten Solarstromes durch die Gewerbebetriebe – Berücksichtigung bestehender Strukturen und angrenzender Nutzungen durch Schutz sensibler Standorte Richtung Norden/Nordwesten sowie Wahrung von bestehenden Ausübungsrechten vorhandener Betriebe in der Nachbarschaft – Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des Bebauungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). Kißlegg, den 22.12.2021 gez. Dieter Krattenmacher Bürgermeister Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Gewerbegebiet Stolzenseeweg" KISSLEGG (ra) - Der Gemeinderat der Gemeinde Kißlegg hat die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Gewerbegebiet Stolzenseeweg" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB) beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich dieser Änderung liegt im nördlichen Bereich des bestehenden Gewerbegebietes Stolzenseeweg und wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Flst.-Nrn. 232 (Teilfläche), 240/2, 250/1, 250/3, 250/4, 252, 252/1 252/2, 255/1 (Teilfläche), 255/2. Erfordernis der Planung: Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen folgende Ziele verfolgt werden: – Darstellung einer Sonderbaufläche (S) „Energiepark" zur Ermöglichung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage – Darstellung einer gewerblichen Baufläche (G) als Erweiterungsfläche für das bestehende Betonwerk – Darstellung gemischter Bauflächen (M) auf den bereits bebauten Flächen zur Ansiedlung von nichtstörenden Gewerbebetrieben neben Wohnnutzung – Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer Bebauungsplanänderung im betreffenden Bereich Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). Kißlegg, den 22.12.2021 gez. Dieter Krattenmacher Bürgermeister

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