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Der Kißlegger 6 Amtlicher Teil AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN FUNDSACHEN Amtliche Bekanntmachung Bahnelektrifizierung KISSLEGG (ra) - Planfeststellung für das Bauvorhaben „ABS 48 Elektrifizierung PFA 11“, Bahn-km 68,275 bis 66,630 der Strecke 4550 Herbertingen – Leutkirch sowie Bahn-km 0,650 bis -0,337 der Strecke 4570 Leutkirch – Memmingen, in Leutkirch und Kißlegg Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart, vom 06.10.2017, Az. 591ppw/063-2015#009, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich der Rechtsbehelfsbeleh- NACHRICHTEN rung) in der Zeit vom 27.11.2017 bis 12.12.2017 im Rathaus der Gemeinde Kißlegg, im 2. Obergeschoss in der Bauverwaltung während der Dienststunden von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr sowie Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch nach vorheriger Terminvereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart, Südendstraße 44, 76135 Karlsruhe, eingesehen werden. Rückblick: Kißlegger Vereinsbesprechung 2017 KISSLEGG (ra) - Zur diesjährigen Vereinsbesprechung am Montag, 6. November, im Neuen Schloss in Kißlegg begrüßte Bürgermeister Dieter Krattenmacher 51 Vereinsvertreter. Die Besprechung begann mit einem Hinweis von Bürgermeister Dieter Krattenmacher zum Thema Brandschutz bei Veranstaltungen im Schlossgarten. Da die befestigten Platten im Schlossgarten im Brandfall als Feuerwehrzufahrt und Standort für eine Drehleiter dienen, darf dort nichts fest Installiertes, wie Hütten, Bierstände etc. stehen. Im zweiten Tagesordnungspunkt informierte Bürgermeister Dieter Krattenmacher über Pläne für eine Bühne am Obersee. Er könne sich eine kleine abendliche Kunstreihe mit Theateraufführungen und Konzerten kleinerer Ensembles auf dem Strandbadgelände vorstellen. Wer hierfür Vorschläge hat, darf sich gerne an ihn wenden. Anschließend wurde der Veranstaltungskalender für 2018 besprochen. Damit die Veranstaltungen auch auf der Homepage der Gemeinde Kißlegg veröffentlicht werden können, bat Angelika Pfeffer darum, alle Veranstaltungen bei ihr zu melden. Außerdem bat sie die Vereine auch um Beteiligung am nächsten Kinderferienprogramm. Bürgermeister Dieter Krattenmacher wies auf die vom 27. bis 29. Juli stattfindende Gartenmesse rund ums Neue Schloss hin. Der Veranstalter suche noch Helfer zum Auf- und Abbau sowie Anbieter von Essen und Getränken. Vereine, die Interesse daran hätten, würde er gerne an den Veranstalter weitervermitteln. Klaus Edele warb für das Projekt „Wandern für die Andern“, das vom Freundeskreis Liweitari am 17. Juni organisiert wird und mit dessen Erlös ein Ausbildungszentrum in Westafrika finanziert wird. Zwei 40jährige Jubiläen stehen im nächsten Jahr an. Die Schalmeienkapelle Dilldabba feiert am 29. September und die Städtepartnerschaft mit Le Pouliguen wird am 11. und 13. Mai gefeiert. Mit dem Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist von zwei Wochen gilt der Beschluss den Betroffenen gegenüber, an die keine persönliche Zustellung erfolgt ist, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz). Achtung Hinweis: Betrifft Strecke auf der Gemarkung Leutkirch. Kißlegg, den 22.11.2017 gez. Dieter Krattenmacher Bürgermeister Bürgermeister Dieter Krattenmacher informierte über geplante Sanierungsarbeiten an der Turn- und Festhalle. Als erste Maßnahme soll der Eingangsbereich und die Toiletten umgebaut sowie ein Bewegungsraum für den Kindergarten bzw. die Schulen angebaut werden. In einem zweiten Schritt sei die Innensanierung der Halle, der Umkleide- und Nebenräume vorgesehen. Der genaue Zeitpunkt werde mit der Haushaltsberatung festgelegt. Mit Einschränkungen in der Hallennutzung müsse gerechnet werden. Im kommenden Frühjahr wird es wieder eine Baumpflanzaktion geben. Wer Vorschläge für Standorte hat, kann diese Herrn Krattenmacher melden. Zum Schluss stellte er Silke Puszti als Beauftragte für die Organisation des Schlossund Straßenfests vor. Silke Puszti bat um Anregungen und Vorschläge unter der Mail-Adresse info@strassenfest-kisslegg.de Außerdem berichtete sie von Neuerungen in der kommenden Fasnet, und zwar soll es am 7. Februar einen Hemadglonkerumzug mit anschließendem Narrenbaumsetzen geben. Das Fasnetspiel soll künftig am Gumpigen Donnerstag um 14 Uhr stattfinden, der Kinderumzug anschließend um 14.30 Uhr. Mit einem ausdrücklichen Dank an alle Vereinsvertreter schloss Bürgermeister Krattenmacher die Versammlung. Das Fundamt informiert KISSLEG (ra) - Beim Fundamt im Gästeund Bürgerbüro wurden in den letzten zwei Wochen folgende Fundsachen abgegeben: - Uhr - Fahrräder Informationen erhalten Sie im Gästeund Bürgerbüro oder telefonisch unter 07563/936-117. TERMINE Gäste- und Bürgerbüro während des Weihnachtsmarktes KISSLEGG (ra) - Wegen der Eröffnung des Weihnachtsmarktes im Neuen Schloss schließt das Gäste- und Bürgerbüro am Freitag, 01. Dezember bereits um 15.30 Uhr. Am Samstag, 02. Dezember ist das Gäste- und Bürgerbüro wie gewohnt von 10 – 12.30 Uhr geöffnet. Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen eine besinnliche Adventszeit. LVP-Sammlungen in Waltershofen und Immenried WALTERSHOFEN/IMMENRIED (ra) - Bürger aus Immenried und Waltershofen haben an folgenden Samstagen zwischen 9 und 12 Uhr die Möglichkeit LVP (Leichtverpackungen) abzugeben: 25. November 2017 09. Dezember 2017 Annahmestellen: -Immenried: Hofstelle Dietenberger, Hauptstraße 19 -Waltershofen: Harald Sonntag, Weidengasse 9 In Immenried kann das Altpapier an den LVP-Sammelterminen ebenfalls bei der Hofstelle Dietenberger in der Hauptstr. 19 abgegeben werden.
7 Der Kißlegger Amtlicher Teil AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren Bahnübergänge KISSLEGG (ra) - Planfeststellungsverfahren K7905 / K 7910 für den Neubau und die Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge bei Herrot und Lanzenhofen. Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag des Landkreises Ravensburg für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren durch. Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Vorhaben umfasst - die Beseitigung der benachbarten, schienengleichen Bahnübergänge bei Herrot (Gemeinde Kißlegg) und bei Lanzenhofen (Stadt Leutkirch), - den Neubau eines höhenfreien Bahnübergangs zwischen den ehemaligen Bahnübergängen, - zwei Bachdurchlässe unter der Straße in der Nähe des neuen Bahnübergangs - sowie eine westliche Ortsumfahrung bei Herrot. Hierzu werden - die zwei Kreisstraßen K 7905 und K 7910 verlegt und - die alte Trasse teilweise zurückgebaut. Durch die Baumaßnahmen soll zusätzlich die Verkehrssicherheit auf der Verbindungsstrecke der beiden Mittelzentren Leutkirch im Allgäu und Wangen im Allgäu verbessert werden. Für das Vorhaben wurde eine Variantenuntersuchung durchgeführt. Insgesamt wurden 4 Varianten mit Untervarianten untersucht. Bei der Variantenfindung wurden technische, umwelt- und naturrechtliche Belange berücksichtigt. Die geplante Baumaßnahme stellt einen Eingriff in die Natur und Landschaft dar. Die Belange der Natur und Landschaft wurden deshalb im Landschaftspflegerischen Begleitplan berücksichtigt und erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erarbeitet. Diese umfassen unter anderem die Neupflanzung für entfallene Einzelbäume, die Extensivierung von Teilflächen und den Rückbau der alten Straße zu Feldwegen mit Bankett. Detaillierte Informationen zu den Baumaßnahmen entnehmen Sie bitte den in den betroffenen Gemeinden ausgelegten Planunterlagen. Der Plan liegt von Montag, 27. November 2017 bis einschließlich Mittwoch, 27. Dezember 2017 im Rathaus der Gemeinde Kißlegg, 2. Obergeschoss in der Bauverwaltung während der Dienststunden von Montag bis Freitag 08 Uhr bis 12:30 Uhr sowie Donnerstag von 14 Uhr bis 17 Uhr zur allgemeinen Einsicht aus. 1. Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, demnach bis einschließlich Montag, 15.01.2018 bei der Gemeinde Kißlegg und der Stadt Leutkirch oder beim Regierungspräsidium Tübingen, Referat 24, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss innerhalb der Einwendungsfrist den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen oder Äußerungen von Gesetzes wegen ausgeschlossen, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. 2. Die genannte Frist und der Einwendungsausschluss nach Verstreichen der Einwendungs-/ Äußerungsfrist gilt auch für die anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie sonstige Vereinigungen, soweit diese sich für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind. 3. Der Einwendungsausschluss beschränkt sich bei Einwendungen und Stellungnahmen, die sich auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beziehen, nur auf dieses Verwaltungsverfahren. 4. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen bzw. Äußerungen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, Verbänden und Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert, der noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Die Behörden, der Träger des Vorhabens, die vorstehend unter 2. angesprochenen Vereinigungen und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, werden von diesem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Auf einen Erörterungstermin kann nach § 67 Abs.2 Nr. 1 und 4 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) gegebenenfalls verzichtet werden. 5. Durch die Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehenden Kosten können nicht erstattet werden. 6. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 7. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 8. Vom Beginn der Auslegung des Planes an treten die Anbaubeschränkungen nach § 24 StrG und die Veränderungssperre nach § 26 StrG, in Kraft. 9. Gemäß §§ 3c UVPG (a.F.), 11 UVwG besteht für das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Weitere relevante Informationen sind erhältlich bzw. Äußerungen und Fragen können innerhalb der Einwendungsfrist beim Regierungspräsidium Tübingen - Referat 24, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, eingereicht werden. Diese Bekanntmachung, die Planunterlagen sowie die Bekanntgabe über das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung finden Sie auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt in der Rubrik Bekanntmachungen/Planfeststellungsverfahren-Straßen. Die Veröffentlichung im Internet dient nur der Information. Rechtsverbindlich sind die in den Gemeinden ausgelegten Planunterlagen. gez. Greifenstein Regierungspräsidium Tübingen NACHRICHTEN Selbstablesung der Wasserzähler / Erinnerung KISSLEGG (ra) - Wir werden dieses Jahr alle Wasserabnehmer persönlich anschreiben und es erfolgt eine Selbstablesung, bitte füllen Sie die Ablesekarten aus und schicken uns diese schnellstmöglich, aber bis spätestens 23. November 2017 zurück, gerne können Sie diese auch persönlich in der Finanzverwaltung im Haus Reich, Zimmer 11 oder in den Otschaftsverwaltungen abgeben. Für weitere Anfragen steht Ihnen Frau Schlichter per Telefon 07563/936-128 oder per Mail gerne zur Verfügung.
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