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Der Kisslegger 22.07.2020

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Der Kißlegger 8 Amtlicher Teil AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Elektro- und Mobilitätszentrum" KISSLEGG (ra) - Der Gemeinderat der Gemeinde Kißlegg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 8. Juli 2020 den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Elektro- und Mobilitätszentrum" mit Begründung jeweils in der Fassung vom 2. Juni 2020 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Plangebiet liegt westlich des Gewerbegebietes Zaisenhofen. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 2. Juni 2020 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 30. Juli 2020 bis 31. August 2020 im Rathaus der Gemeinde Kißlegg, (Schlossstr. 5, 8835 Kißlegg), 2. OG während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12.30 Uhr und zusätzlich am Donnerstag von 14 Uhr bis 17 Uhr). Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 02.Juni 2020 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: http://www.kisslegg.de/Bürger/Gemeindeinfo&Wirtschaft/Gemeindeentwicklung/Ortsplanung Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt: – Umweltbericht in der Fassung vom 02.06.2020 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung beziehungsweise Durchführung der Planung und

9 Der Kißlegger Amtlicher Teil AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Elektro- und Mobilitätszentrum" (Fortsetzung) deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der potenziell zukünftig zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung.) – Ergebnisvermerk des Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 23.05.2018 im Landratsamt Ravensburg (ergänzter Vermerk vom 06.07.2018) mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (Lage in einem überregional bedeutsamen naturnahen Landschaftsraum) sowie des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern Immissionsschutz (keine gesonderte Untersuchung erforderlich) und Naturschutz (Prüfung der FFH-Verträglichkeit, Eingriff in das Landschaftsbild/den Drumlin, Höhenentwicklung der geplanten Gebäude, Biotopverbund, Artenschutz, Eingrünung, naturschutzrechtlicher Ausgleich) – Schriftliche Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB des Regierungspräsidiums Tübingen (zu den Themen städtebauliche Entwicklung, Naturschutz und Forst (letztere jeweils nicht betroffen)), des Landesamtes für Denkmalpflege (zu möglichen archäologischen Zeugnissen) sowie des Landratsamtes Ravensburg (Sachgebiet Naturschutz zur Prüfung des Erfordernisses einer Landschaftsplan-Änderung, zur Prüfung der FFH-Verträglichkeit, zum Artenschutz, zur Notwendigkeit einer Umweltprüfung/eines Umweltberichts, zum Eingriff in den Drumlin/Landschaftsüberformung, zum Biotopverbund sowie zu notwendigen Ausgleichsmaßnahmen; Sachgebiet Bodenschutz zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden, dem Eingriff in den Drumlin, dem empfohlenen Bodenmanagement- und Verwertungskonzept und der Bodenbewertung im Rahmen der Eingriffsabarbeitung; Sachgebiet Grundwasser zur Wasserversorgung und zum Grundwasserschutz) – Schriftliche Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB des Landratsamtes Ravensburg, Bodenschutz (zum Eingriff in den Drumlin als massive Beeinträchtigung des Bodens und seiner Funktionen, zur Alternativenprüfung unter Berücksichtigung der Schutzwürdigkeit des Drumlins, zu den vorkommenden Bodentypen sowie zum Einfluss einer ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung auf den Boden) sowie des Landratsamtes Ravensburg, Naturschutz (zum Eingriff in das Landschaftsbild, zum Fehlen einer ausführlichen artenschutzrechtlichen Abarbeitung, zu den Auswirkungen auf den Biotopverbund, zu den geplanten Gebäudehöhen und der damit verbundenen Kulissenwirkung, zur Darstellung von Grünflächen zur landschaftlichen Einbindung sowie zur Visualisierung des Projektes) – Vorhaben- und Erschließungsplan des Büros archiNetwork, Zell am Main, vom 02.06.2020 – Unterlagen zur Dimensionierung einer Versickerungsanlage für Niederschlagsabflüsse des Geoteam A2 GmbH in Argenbühl vom 19.10.2019 (zu den Themen geologisch-hydrologische Verhältnisse, anstehendes Schichtprofil und dessen Sickerfähigkeit, Grundwasserverhältnisse, Lage, Konzeption, Bemessung und Bau der Versickerungsanlage, abflusswirksame Flächen) – FFH-Vorprüfung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan des Büros Sieber in der Fassung vom 28.05.2020 (zu den Auswirkungen der geplanten Bebauung auf das südlich liegende FFH-Gebiet „Feuchtgebiete bei Waldburg und Kißlegg", insbesondere unter Berücksichtigung der Wirkfaktoren Licht und andere optische Emissionen sowie Eintrag von Luftschadstoffen) – Artenschutzrechtlicher Kurzbericht des Büros Sieber in der Fassung vom 01.06.2020 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb und im Umfeld des Plangebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen) Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Kißlegg, den 22.07.2020 gez. Dieter Krattenmacher, Bürgermeister

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