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Der Kisslegger 19.02.2020

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Der Kißlegger 4 Amtlicher Teil NACHRICHTEN Die Hauptfasnet steht bevor – Umgang mit Alkohol und andere Gefahren KISSLEGG (ra) - In der kommenden Fasnetszeit werden wieder eine Vielzahl von Veranstaltungen ausgerichtet, hierzu gehören auch der Hemadglonkerumzug, der Kinderumzug am Gumpigen Donnerstag sowie der Große Narrensprung am Fasnetssamstag in Kißlegg. Wir möchten alle Veranstalter ausdrücklich auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes, insbesondere die Altersund Zeitbegrenzung sowie das Abgabeverbot von Alkohol an Kinder und Jugendliche hinweisen. Vor allem ist darauf zu achten, dass das Jugendschutzgesetz ein striktes Verbot der Abgabe und des Verzehrs branntweinhaltiger Getränke und Mischgetränke an und von Kindern und Jugendlichen bis zur Volljährigkeit beinhaltet. Ein Verzehr ist auch nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Im Zweifelsfall muss die Vorlage eines Personalausweises verlangt werden. Auch die Weitergabe von Alkohol durch volljährige Erwachsene an Kinder und Jugendliche ist nicht erlaubt. In der bevorstehenden Hochfasnet wird die Einhaltung von Alkoholkonsum und -abgabe verstärkt durch die Polizei kontrolliert. Weiterhin warnt die Polizei vor K.O.- Tropfen. Berichte darüber werden nach wie vor bei der Polizei gemeldet. Es ist höchste Aufmerksamkeit geboten, sein Getränk nicht aus den Augen zu verlieren. Auch wenn jemandem „versehentlich“ sein Getränk verschüttet wird und er dafür „gutgemeint“ ein Ersatzgetränk bezahlt bekommt steckt nicht immer gute Absicht dahinter. Es ist immer gut, in einer Gruppe oder mit einer festen Begleitung unterwegs zu sein und einander nicht aus den Augen zu lassen. Ein wichtiger Appell gilt für alle Fasnetsbesucher: So mancher trinkt über den Durst und schläft seinen Rausch im Freien aus. Sollten Sie eine Person irgendwo im Freien liegen sehen heißt es zu helfen. Ein achtloses Weiterlaufen hat mit Zivilcourage nichts zu tun, gerade in der Winterzeit kann es zu gefährlichen Erfrierungen kommen. Alle gemeindlichen Verwaltungseinrichtungen am Gumpigen Donnerstag geschlossen KISSLEGG (ra) - Traditionell ist Kißlegg am Gumpigen Donnerstag in Narrenhand. Deshalb sind alle gemeindlichen Verwaltungseinrichtungen am Donnerstag, den 20. Februar ganztägig geschlossen. Wir bitten um Verständnis und Beachtung. JUGENDARBEIT Tolle Atmosphäre bei Selbstbehauptungskurs für Mädchen KISSLEGG (ra) - Nachdem die Rückmeldungen der Jugendlichen und der Eltern im letzten Jahr wieder großartig waren, stand schnell fest, dass dieses Projekt im Jahr 2020 erneut stattfinden soll – ein Selbstbehauptungskurs ausschließlich für Mädchen mit dem zweifachen Karate-Weltmeister Enis Imeri. Am 7. Februar war es so weit und 30 Mädchen der Förder-, Werkreal- und Realschule kamen in der Mensa des Schulzentrums zum Selbstbehauptungskurs zusammen. Für Enis Imeri war an diesem Nachmittag wichtig, dass sich jedes der Mädchen wohl fühlen konnte und keine Scheu haben musste, bei Übungen mitzumachen und sich gegenüber den anderen zu öffnen. Damit verbunden, zog sich der Gedanke eines respektvollen Umgangs mit sich selbst und auch gegenüber anderen Menschen durch den gesamten Selbstbehauptungskurs und sorgte für eine tolle Atmosphäre. Neben zahlreichen praktischen Übungen aus dem Bereich der Selbstverteidigung, die meist in Teams oder der ganzen Gruppe trainiert und ausprobiert wurden, lies der Nachmittag auch Zeit, um über sich selbst nachzudenken und für Gespräche. So durften die Mädchen beispielsweise gleich zu Beginn gemeinsam überlegen, welche Stärken jede einzelne von ihnen hat und welche Charaktereigenschaft sie auszeichnet und stark macht. Darüber hinaus bot eine Pause mit gesunden Obst-Snacks einen Rahmen für die Mädchen, um ins Gespräch zu kommen. Die Jugendsozialarbeit Kißlegg bedankt sich als Organisator des Kurses ganz herzlich bei Enis Imeri für den tollen Nachmittag und seine wertschätzende Art, mit der er den Selbstbehauptungskurs leitete. Straßensperrungen anlässlich der Kißlegger Fasnet KISSLEGG (ra) - Anlässlich der Kißlegger Fasnet sind einige Straßensperrungen erforderlich. Diese betreffen folgende Tage und verlaufen wie folgt: Mittwoch, 19.02., 17.30 bis 22 Uhr, Hemadglonker-Umzug Sperrung der Schlossstraße; die Umleitung erfolgt über die Bahnhof-/ und Parkstraße. Donnerstag, 20.02., 13 bis 18 Uhr, Kinderumzug Sperrung der Schlossstraße, Herrenstraße bis Abzweigung Wangener Straße/Emmelhofer Straße. Die Umleitung erfolgt über die Bahnhof- und Parkstraße sowie über die Sebastian- Kneipp-Straße. Samstag, 22.02., 12 bis 17 Uhr Großer Narrensprung Sperrung der Parkstraße, Bahnhofstraße, Schlossstraße, Herrenstraße, Dr. Franz-Reich-Straße, Wangener Straße bis Einmündung zur Turn- und Festhalle, Emmelhofer Straße bis Einmündung Parkstraße. Eine Umleitung erfolgt großräumig. Wir bitten um Beachtung und Ihr Verständnis. Benötigen Sie als Anlieger der gesperrten Bereiche Ihr Fahrzeug, sollten Sie dieses vor den oben genannten Zeiten außerhalb dieser Bereiche auf zulässigen Parkflächen abstellen. Weitere Auskünfte erhalten Sie im Ordnungsamt der Gemeinde Kißlegg, Tel.: 07563/936-113. Gäste- und Bürgerbüro am 22.02. geschlossen KISSLEGG (ra) - Aufgrund des Kißlegger Narrentreffens hat das Gäste- und Bürgerbüro am Samstag, den 22.02. geschlossen. Wir bitten um Verständnis und Beachtung.

5 Der Kißlegger Amtlicher Teil AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Erweiterung Immenried-Ost" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu KISSLEGG (ra) - Der Gemeinderat der Gemeinde Kißlegg hat am 13.11.2019 den Bebauungsplan "Erweiterung Immenried-Ost" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 18.10.2019 als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Dieser Bebauungsplan wird gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durch diese Bekanntmachung rechtsverbindlich. Ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt war nicht erforderlich, da eine Übereinstimmung mit dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung des Flächennutzungsplanes gem. §13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB herbeigeführt wurde. Der Bebauungsplan „Erweiterung Immenried-Ost" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu – bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung – kann ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Kißlegg (Schlossstraße 5, 88353 Kißlegg, 2. OG), während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Zudem soll der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung im Internet unter www.kisslegg.de/Bürger/ Gemeindeinfo & Wirtschaft/Gemeindeentwicklung/Ortsplanung eingestellt und einsehbar sein. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, im Falle einer beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (§ 214 Abs. 2 BauGB), im Falle von beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorgangs (§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) oder im Falle beachtlicher Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Kißlegg wurde gem. § 13b i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes „Erweiterung Immenried-Ost" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im Wege der Berichtigung angepasst. Der berichtigte Flächennutzungsplan ist ebenso wie der Bebauungsplan "Erweiterung Immenried-Ost" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im Rathaus der Gemeinde Kißlegg hinterlegt und kann während der allgemeinen Öffnungszeiten dort eingesehen werden. Hinweis zur Gültigkeit von Ortsrecht: Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden sind. Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Kißlegg, den 19.02.2020 gez. Dieter Krattenmacher Bürgermeister

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