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Der Kisslegger 18.12.2019

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Der

Der Kißlegger 8 Amtlicher Teil AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg Anstalt des öffentlichen Rechts - Hohenzollernstr. 10, 70178 Stuttgart KISSLEGG (ra) - Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2020 ist der 01.01.2020. Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2019 versandt. Sollten Sie bis zum 01.01.2020 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung. Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften) sind zum 1. Februar 2020 meldepflichtig. Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2020 einen Meldebogen. Meldepflichtige Tiere sind: Pferde, Schweine, Schafe, Bienenvölker (sofern nicht über einen Landesverband gemeldet), Hühner, Truthühner/Puten. Nicht zu melden sind: Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel. Die Daten werden aus der HIT Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) herangezogen. Nicht meldepflichtig sind u.a. Gefangengehaltene Wildtiere (z.B. Damwild, Wildschweine), Esel, Ziegen, Gänse und Enten. Werden bis zu 49 Hühner und/oder Truthühner und keine anderen meldepflichtigen Tiere (s.o.) gehalten, entfällt die Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und /oder Truthühner. Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere in einem landwirtschaftlichen Betrieb stehen oder in einer Hobbyhaltung. Zu melden ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand je Standort. Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Schweine-, Schaf- und/oder Ziegen sind, unabhängig von der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis 15.01.2020 an HIT zu melden. Die Tierseuchenkasse BW bietet an, die Stichtagsmeldung an HIT zu übernehmen. Die Voraussetzungen und nähere Informationen erhalten Sie über das Informationsblatt welches mit dem Meldebogen verschickt wird. Das Informationsblatt finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de. Es wird noch auf die Meldepflicht von Bienenvölkern hingewiesen. Die Völkermeldungen der Imker an ihren örtlichen Imkerverein werden von diesem an einen der beiden Landesverbände weiter gemeldet. Ist ein Imker nicht organisiert oder in einem Verein, der keinem der beiden Landesverbände angeschlossen ist, müssen die Völker bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden. Auf unserer Homepage erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, Leistungen der Tierseuchenkasse sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre, etc.) einsehen. Telefon: 0711 / 9673-666, Fax: 0711 / 9673 – 710, E-Mail: beitrag@tskbw.de, Internet: www.tsk-bw.de Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Löhleweg" mit örtlichen Bauvorschriften KISSLEGG (ra) - Der Gemeinderat Kißlegg hat am 11.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Löhleweg" mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Bebauungsplan „Löhleweg" im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgendes Grundstück befindet sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Flurstück Nr. 426 und 409 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: – Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs für mittlere und schwache Einkommensgruppen – Bereitstellung von Wohnbauflächen, für eine kostengünstige Wohnform mit geringem Flächenverbrauch (Tiny-Häuser) – Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Der Flächennutzungsplan im betroffenen Bereich wird im Rahmen einer Berichtigung im Sinne des § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Kißlegg, den 18.12.2019 gez. Dieter Krattenmacher Bürgermeister

9 Der Kißlegger Amtlicher Teil NACHRICHTEN Aufruf zur Teilnahme an der Bürgerbefragung „Gut Älterwerden in Kißlegg“ KISSLEGG (ra) - Die Gemeinde Kißlegg führt eine Bürgerbefragung unter dem Titel „Gut Älterwerden in Kißlegg“ durch. Für die Befragung wurden alle Bürgerinnen und Bürger ab 40 Jahren angeschrieben, die mit dem Hauptwohnsitz in der Gemeinde Kißlegg gemeldet sind. Die Teilnahme an der Befragung erfolgt anonym. An alles gedacht? Vorsorgemappe der Gemeinde Kißlegg KISSLEGG (ra) - Seit gut zwei Jahren bietet die Gemeinde Kißlegg eine Vorsorgemappe an. Die Mappe wurde mit zusätzlichen Informationen ergänzt und enthält unter anderem eine praktische Aufbewahrungstasche für z.B. das Stammbuch. Die Kißlegger Vorsorgemappe ist in der Bücherstube Kißlegg, Herrenstraße 34, für 12 Euro erhältlich. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert und kostenlos zum Austausch zur Verfügung gestellt. Die Öffnungszeiten der Bücherstube Kißlegg sind von Montag bis Samstag von 8.30 bis 12 Uhr, sowie nachmittags am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 14 bis 18 Uhr. Foto: Gemeinde Kißlegg Durch die Bürgerbefragung möchte die Gemeindeverwaltung Kißlegg mehr Informationen zu den Lebenssituationen und Wünschen aller Generationen Ihrer Einwohner erhalten. Ziel ist es, die Gemeinde Kißlegg mit neuen Angeboten als lebenswerte Gemeinde für alle Generationen weiterzuentwickeln. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich die Zeit zu nehmen, den Fragebogen auszufüllen und an den vorgesehenen Rückgabestellen abzugeben. Bei Bedarf stehen im Rathaus der Gemeinde Kißlegg freiwillige Helfer/-innen bereit, die beim Ausfüllen des Fragebogens behilflich sind. Umfassende Informationen zum Fragebogen, den Helfern sowie über die Rückgabestellen sind im Anschreiben genannt, das die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde mit dem Fragebogen erhalten. Denn nur, wenn viele Menschen mitmachen, weiß die Gemeinde, was für mehr Lebensqualität in Kißlegg zu tun ist. Die Ergebnisse der anonymen Befragung werden dann öffentlich vorgestellt. Wir bedanken uns vorab für die Teilnahme! Foto: Gemeinde Kißlegg Energieteam Kißlegg sucht Vertreter aus der Bürgerschaft KISSLEGG (ra) - Die Gemeinde Kißlegg ist seit 2010 „europäische Energieund Klimaschutzkommune“ und wurde im Jahr 2018 beim European Energie Award mit der Zertifizierung in Silber ausgezeichnet. Die Gemeinde möchte ein Vorreiter zum Thema Klimawandel und Energiepolitik sein und strebt die Zertifizierung in Gold KISSLEGG (ra) - In Kißlegg und den Ortsteilen konnten bei der diesjährigen Haus- und Straßensammlung folgende Beträge gesammelt werden: 238,10 Euro - Kißlegg 400,00 Euro - Kißlegg-Waltershofen Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. dankt allen Spendern sehr herzlich. Insbesondere allen ehrenamtlichen Helfern und Sammlern gilt der Dank. Der Volksbund pflegt die Gräber von fast 2,8 Millionen deutschen Kriegstoten im Ausland. Gefallene sowie andere Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft haben auf unseren Friedhöfen ihre letzte Ruhestätte gefunden. Diese Gräber sind Ausgangspunkt für an. Hierfür beschloss der Gemeinderat in der Oktobersitzung einstimmig, das Energieteam um Vertreter-/innen aus der Bürgerschaft zu ergänzen. Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an einer Mitarbeit im Energieteam Kißlegg haben, dürfen sich gerne via Email bis 10.01.2020 an werner.zeh@kisslegg.de wenden. Haus- und Straßensammlung zugunsten der Kriegsgräberfürsorge KISSLEGG (dk) - Auf reges Interesse ist wieder einmal der traditionelle Adventsbazar, veranstaltet vom Freundeskreis des SBBZ Lernen Kißlegg, gestoßen. Als am Freitag, den 29. November um 14 Uhr die Türen geöffnet wurden, strömten zahlreiche Besucher in das Schulgebäude. Schon bald waren die wunderschönen Adventskränze und Adventsgestecke vergriffen. Aber auch die anderen Angebote, die ebenfalls zahlreiche Helfer/innen zum Teil in wochenlanger Arbeit gebastelt hatten, fanden großen Aus Kißlegg die Frieden- und Jugendarbeit des Volksbundes, denn Frieden ist eben keine Selbstverständlichkeit. Gemeinsam entwickeln wir die Friedhöfe des Volksbundes zu Lernorten der Geschichte. Die ganz praktische Arbeit vor Ort geht währenddessen weiter In Glogau (Polen) wurde ein Massengrab entdeckt, welches wohl 1945 entstanden ist. Die Kriegstoten wurden geborgen und nun werden wieder Schicksale geklärt. Im Jahr 2019 wurden insgesamt etwa 25.000 Umbettungen in 21 Staaten vorgenommen. Durch Ihre Spenden können die Jugendarbeit und die Erhaltung der Kriegsgräberstätten gesichert werden. Adventsbazar des SBBZ Lernen Kißlegg Anklang. An dieser Stelle möchten wir uns ganz herzlich bei allen ehrenamtlichen Helfern des Freundeskreises, den Eltern, Lehrern, Freundinnen und Freunden des SBBZ Lernen und den Kolleg/innen von der Außenklasse des KBZO bedanken. Ohne deren Hilfe und Unterstützung wäre die Veranstaltung eines Adventsbazars undenkbar. Auch die Schüler/innen leisteten ihren Beitrag und versorgten die Besucher mit Waffeln, Punsch, Getränken und Würstchen. So wurde ein ansehnlicher Erlös erwirtschaftet, der den Schülern des SBBZ Lernen Kißlegg direkt zu Gute kommt.

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