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Der Kisslegger 16.09.2020

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Der

Der Kißlegger 4 Amtlicher Teil AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Gemeinde Kißlegg – Landkreis Ravensburg Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 04. Oktober 2020 Nachstehend werden die Bewerber/innen für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin bekannt gemacht, deren Bewerbung vom Gemeindewahlausschuss zugelassen wurde. Sie sind in der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen aufgeführt; bei gleichzeitigem Eingang hat über die Reihenfolge das Los entschieden. Lfd.Nr. Name, Vorname (n) Beruf oder Stand Jahr der Geburt Anschrift (Hauptwohnung) 1. Krattenmacher, Dieter Dipl.-Verwaltungswirt (FH) 1972 Pfarrer-Adolf-Braun-Straße 16 Bürgermeister 88353 Kißlegg Dieser Bewerber wird in den amtlichen Stimmzettel aufgenommen. Kißlegg, den 16.09.2020; gez. Dr. Rockhoff, stv. Bürgermeister Gemeinde Kißlegg – Landkreis Ravensburg Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 04. Oktober 2020 Zur Durchführung der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin wird bekannt gemacht: 1. Die Wahlzeit dauert von 8 bis 18 Uhr. 2. Die Gemeinde ist in fünf Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 13.09.2020 zugegangen sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. Die Gemeinde ist in folgende fünf Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk 1 : Kißlegg-Ort; Neues Schloss - I. OG, Caesarsaal Wahlbezirk 2: Kißlegg-Ort; Neues Schloss - I. OG, Esthersaal Wahlbezirk 3: Kißlegg-Land; Neues Schloss - I. OG, Lüstersaal Wahlbezirk 4: Kißlegg-Immenried; Turnhalle Immenried - Nebenraum Wahlbezirk 5: Kißlegg-Waltershofen; Rathaus Waltershofen - Sitzungssaal 3. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Der Stimmzettel enthält den Namen des Bewerbers der öffentlich bekannt gemacht wurde. Der Wähler kann auch nicht im Stimmzettel vorgedruckte wählbare Person wählen. Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und Unionsbürger, die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen; die Bewerber müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten und dürfen nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein. 4. Jeder Wähler hat eine Stimme. Er gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel den Namen des im Stimmzettel vorgedruckten aufgeführten Bewerbers ankreuzt oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnet oder den Namen einer anderen wählbaren Person mit weiteren Angaben zur zweifelsfreien Identifizierung dieser Person in die freie Zeile einträgt. Der Wähler kann den Stimmzettel auch ohne Kennzeichnung abgeben; dann erhält der im Stimmzettel vorgedruckte Bewerber eine Stimme. Beleidigende oder auf die Person des Wählers hinweisende Zusätze oder nicht nur gegen einzelne Bewerber gerichtete Vorbehalte auf dem Stimmzettel oder wenn sich eine derartige Äußerung bei der Briefwahl im Stimmzettelumschlag befindet sowie jede Kennzeichnung des Stimmzettelumschlags der Briefwahl machen die Stimmabgabe ungültig. 5. Jeder Wähler kann – außer in den unter Nr. 6 genannten Fällen – nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums den amtlichen Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und dort in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 6. Wer einen Wahlschein hat, kann in einem beliebigen Wahlbezirk der Gemeinde oder durch Briefwahl wählen. Der Wahlschein enthält auf der Rückseite nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird. 7. Der/Die Wahlberechtigte kann seine/ ihre Stimme nur persönlich abgeben. Ein/e Wahlberechtigte/r, der/die nicht schreiben oder lesen kann oder der/die wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, seine/ihre Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl des anderen erlangt hat. 8. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird nach § 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Kißlegg, den 16.09.2020 gez. Dr. Rockhoff, stv. Bürgermeister

5 Der Kißlegger Amtlicher Teil AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Hinweise zur Bürgermeisterwahl am Sonntag, den 04. Oktober 2020 Briefwahlen Briefwahlunterlagen sind ab dem 16.09.2020, dem Tag der Veröffentlichung der zugelassenen Wahlbewerber erhältlich bzw. werden per Post versendet. Wer am Wahlsonntag keine Möglichkeit hat, persönlich im Wahllokal wählen zu können, kann Briefwahl beantragen. Von dieser Möglichkeit darf wegen der Corona-Pandemie auch ausdrücklich ohne Grund Gebrauch gemacht werden. Die Beantragung von Briefwahl ist bis zum Freitag, den 02. Oktober 2020 um 18:00 Uhr ganz einfach persönlich, schriftlich oder per Mail über www.kisslegg.de möglich. Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten und denken Sie daran, dass Samstag, 03. Oktober ein gesetzlicher Feiertag ist. Es besteht auch die Möglichkeit, direkt im Gäste- und Bürgerbüro im Neuen Schloss Briefwahl zu beantragen und im Anschluss gleich zu wählen. Eine Wahlkabine steht für diese Fälle bereit. Bitte denken Sie daran die Wahlbenachrichtigung mitzubringen und eine Mund-/Nasenschutzbedeckung aufzusetzen, wenn Sie das Gäste- und Bürgerbüro betreten. Corona-Schutzmaßnahmen am Wahltag Damit ein Begegnungsverkehr vermieden werden kann, wurden die Wahlbezirke in Kißlegg neu geordnet. Alle Wahllokale können über einen gesonderten Eingang betreten und einen anderen Ausgang wieder verlassen werden. Am Eingang jedes Wahllokals befindet sich je ein Hygienespender mit Desinfektionsmittel. Bitte denken Sie auch daran, eine Mund-/Nasenschutzbedeckung mitzubringen und während der Wahlhandlung im jeweiligen Wahllokal zu tragen. Wahl in den Wahllokalen Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Jeder Wahlberechtigte hat eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Sollten Sie wahlberechtigt sein und die Wahlbenachrichtigung verlegt haben, bringen Sie bitte in das Wahllokal Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, besteht dann dennoch die Möglichkeit zur Stimmangabe. Wahlbezirke Kißlegg Neues Schloss jeweils 1. OG: Wahlbezirk 1 : Kißlegg-Ort; Caesarsaal (früher Kißlegg-Ort 1 und Kißlegg-Ort 2) Wahlbezirk 2: Kißlegg-Ort; Esthersaal (früher Kißlegg-Ort 3 und Kißlegg-Ort 4) Wahlbezirk 3: Kißlegg-Land; Lüstersaal (früher Kißlegg-Land 1 und Kißlegg-Land 2) Im Flügel des Neuen Schlosses zur Schlossstraße hin befindet sich ein Aufzug. Über diesen sind alle Wahlräume barrierefrei erreichbar. Wahlbezirk Immenried: Wahlbezirk 4: Immenried Turnhalle – Nebenraum Wahlbezirk Waltershofen: Wahlbezirk 5: Waltershofen Rathaus – Sitzungssaal Das Wahllokal, in dem Sie wählen können finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Bitte beachten Sie auch die Aushänge am Eingang zu den Wahllokalen und die Wahlbekanntmachungen im Kißlegger. Mit der Feststellung des vorläufigen Wahlergebnisses und der Bekanntgabe wird gegen 19:00 Uhr gerechnet. Die Bekanntgabe erfolgt im Schlosshof vor dem Neuen Schloss. Das Wahlergebnis wird anschließend auch im Internet auf der Homepage www.kisslegg.de veröffentlicht. FUNDSACHEN TERMINE NACHRICHTEN Das Fundamt informiert KISSLEGG (ra) - Beim Fundamt im Gäste- und Bürgerbüro wurden in den letzten Wochen folgende Fundsachen abgegeben: - Heizstrahler - Handy - Regenschirm - Fahrrad Informationen erhalten Sie im Gästeund Bürgerbüro oder telefonisch unter 07563/936-117. LVP-Sammlungen in den Ortschaften Waltershofen und Immenried WALTERSHOFEN/IMMENRIED (ra) - Bürger aus Immenried und Waltershofen haben an folgenden Samstagen zwischen 9 und 12 Uhr die Möglichkeit LVP (Leichtverpackungen) abzugeben 19. September 17. Oktober Bitte beachten: Am Samstag, 03. Oktober findet keine LVP-Sammlung statt!! Annahmestellen: -Immenried: Hofstelle Dietenberger, Hauptstraße 19 -Waltershofen: Harald Sonntag, Weidengasse 9 In Immenried kann das Altpapier an den LVP-Sammelterminen ebenfalls bei der Hofstelle Dietenberger in der Hauptstr. 19 abgegeben werden. Papiertonnen werden geleert KISSLEGG (ra)Die nächste Leerung der Papiertonnen findet in Kißlegg am Freitag, 18. September, statt. Die „Blaue Tonne“ sollte am Leerungstag ab 6 Uhr gut sichtbar am Straßenrand bereitgestellt werden. Die Abfuhrtermine der Papiertonne sind über den Abfallkalender und die Abfall-App des Landkreises abrufbar. Redaktionsschluss für den nächsten Kißlegger KISSLEGG (dk) - Die nächste Ausgabe des Kißlegger erscheint am Mittwoch, 30. September. Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist am Mittwoch, 23. September um 18 Uhr. Bitte senden Sie Ihre redaktionellen Inhalte an die E-Mailadresse kisslegger@schwaebische.de Bitte senden Sie Ihre Texte ausschließlich als Word-Dokumente und Fotos als JPG-Dateien in guter Qualität. Bitte beachten Sie: Später eingehende Inhalte können erst in der Kißlegger-Ausgabe vom 14. Oktober berücksichtigt werden.

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