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Der Kißlegger 2 Amtlicher Teil AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Kißlegg in den Bereichen „IKOWA“, „Waltershofen" und „Zaisenhofen-Südost" KISSLEGG (ra) - Der Gemeinderat der Gemeinde Kißlegg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.08.2012 den Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes in den Bereichen „IKOWA (Interkommunales Gewerbegebiet Waltershofen)“, „Waltershofen“ und „Zaisenhofen-Südost“ mit Begründung jeweils in der Fassung vom 31.07.2012 gebilligt und für die erneute öffentliche Auslegung gem. §3 Abs.2 BauGB i.V. mit §4a Abs.3 BauGB bestimmt. Die räumlichen Geltungsbereiche sind in den abgebildeten Lageplänen dargestellt. 88353 Kißlegg), im 2. Obergeschoss während der allgemeinen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Dienstzeiten sind i.d.R. von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich am Donnerstag von 14 bis 17 Uhr). Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. §2 Abs.4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. §2a Nr.2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im IKOWA Zaisenhofen-Südost - Flächenbedarfsnachweis - Gewerbeflächenkonzept - Gutachten und Untersuchungen zu Auswirkungen auf Boden, Wasser, Luft, Tier- und Pflanzenwelt - Verträglichkeitsprüfung hinsichtlich angrenzender FFH-Schutzgebiete - Untersuchungen zum Artenschutz - Schalltechnische Untersuchung - Gutachten zur Verkehrsentwicklung - Umweltprüfung - Umweltbericht mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Boden, Wasser/Grundwasser, - Wasser/Oberflächenwasser, Klima/Luft, Pflanzen und Tierwelt, Landschaft, Kultur und Sachgüter - Ergebnisvermerk des Behördenunterrichtungs-Termines gem. §4 Abs.1 BauGB vom 02.08.2007 mit Stellungnahmen der Fachbehörden insbesondere zu den Themen Naturschutz, Umweltrecht, Immissionsschutz, Verkehr und Altlasten - Ergebnisvermerk der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3 Abs.1 BauGB vom 15.10.2009 mit Stellungnahmen der anwesenden Bürger - Eingegangene Stellungnahmen mit umwelt- bzw. naturschutzrechtlichen Bezügen - Abarbeitung zu überregional bedeutsamen naturnahen Landschaftsräumen gemäß LEP/Plansatz 5.1.2 Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß §3 Abs.2 BauGB bzw. §4a Abs.6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Da es sich um eine erneute Auslegung des Entwurfes handelt wird gemäß §4a Abs.3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen der Öffentlichkeit nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Planes abgegeben werden können. Diese sind im Einzelnen: - Überarbeitung und Aktualisierung der Anlage 2 (Gewerbeflächenkonzept) - redaktionelle Anpassung der Anlage 1 (Flächenbedarfsnachweis) - Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung - redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Kißlegg, den 15.08.2012 gez. Dieter Krattenmacher, Bürgermeister Waltershofen Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 31.07.2012 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 23.08.2012 bis 07.09.2012 im Rathaus der Gemeinde Kißlegg (Schlossstrasse 5, Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt: - Standortuntersuchung
3 Der Kißlegger Amtlicher Teil Wichtige Kontaktdaten auf einen Blick Gemeindeverwaltung Kißlegg Schlosstraße 5 88353 Kißlegg Bürgermeisteramt Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.30 Uhr Donnerstag 14.00 bis 17.00 Uhr Telefon: Zentrale 07563/936-91 Standesamt 07563/936-127 Bauamt 07563/936-118 Finanzverwaltung 07563/936-123 Gäste- und Bürgerbüro (im Neuen Schloss) Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.30 Uhr Mo., Di., Do., Fr., 14.00 bis 17.00 Uhr Sa. 10.00 bis 12.30 Uhr Telefon: 07563/936-142 07563/936-117 Ortschaftsverwaltung Waltershofen Am Dorfplatz 1 88353 Kißlegg-Waltershofen Öffnungszeiten: Mo., Mi., 8.00 bis 12.00 Uhr Di., Do., 8.30 bis 12.00 Uhr 17.00 bis 18.15 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Telefon: 07563/92110 Sprechstunde Ortsvorsteher Werner Bachmann Di., Do. 17 bis 18.15 Uhr Mittwoch- und Freitagnachmittag und sonstige Termine nach Vereinbarung. Ortschaftsverwaltung Immenried St.-Ursula-Straße 3O 88353 Kißlegg-Immenried Öffnungszeiten: Ortsvorsteher Herr Martin Müller: Dienstag von 9.00 bis 11.00 Uhr Donnerstag von 17.00 bis 19.00 Uhr Sekretariat Frau Agnes Würzer: Montag, Mittwoch und Donnerstag jeweils von 9.00 bis 11.00 Uhr Telefon: 07563/92367 Aus dem GEMEINDERAT Presseartikel Sitzung 1. August 2012 TOP 1 Flächennutzungsplan Kißlegg – 2. Änderung in den Bereichen „IKOWA“, „Waltershofen“ und „Zaisenhofen-Südost“ - Vorstellung der geänderten Planungen, insbesondere des Gewerbeflächenkonzeptes - Beschlussfassung Bürgermeister Krattenmacher stellte geringfügige Änderungen vor, die sich aus der Verringerung der verfügbaren Kompensationsflächen ergeben. Er geht davon aus, dass im Oktober 2012 der Feststellungsbeschluss und noch vor Weihnachten der Satzungsbeschluss gefasst werden kann. Folgender Beschluss wurde mehrheitlich gefasst: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kißlegg macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 30.03.2012 zu Eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 31.07.2012. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zum Flächennutzungsplan Kißlegg – 2. Änderung in den Bereichen „IKOWA“, „Waltershofen“ und „Zaisenhofen-Südost“ in der Fassung vom 31.07.2012 öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen (Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Da die Grundzüge der Planung von den Änderungen und Ergänzungen nicht berührt sind, wird gem. § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB bestimmt, dass die Einholung der Stellungnahmen bezüglich der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf die von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt wird. Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird zudem bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung wird gem. § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf eine angemessene Frist von 2 Wochen verkürzt. TOP 2 Wohnmobilstellplatz - überarbeitete Planungsvariante Frau Grigoriadis präsentierte die vom Gemeinderat in der Juli-Sitzung geforderte überarbeitete Planung. An dem bisherigen Standort wird festgehalten und 23 bis 26 gekieste Parzellen geschaffen. Nur die Zufahrten werden asphaltiert. Frau Grigoriadis betonte, es solle keine Luxusvariante entstehen. Für die im Haushalt eingestellten 100.000 Euro solle eine solide Anlage erstellt werden, die dem üblichen Standard entspreche. und sich in ca. 8 Jahren amortisiert habe. Bürgermeister Krattenmacher wies darauf hin, dass mit der vorgesehenen Erhebung der Kurtaxe ein rechtswidriger Zustand beendet werde, den die Gemeindeprüfungsanstalt moniert habe. Gemeinderat Dr. Rockhoff nannte die Investition eine sinnvolle Maßnahme zur Wirtschafts- und Tourismusförderung und zur Aufwertung des Strandbades und sprach sich im Namen der CDU- Fraktion für die Sanierung des Platzes aus. CWV-Sprecher Radke lehnte den Ausbau des Platzes ab mit der Begründung, die Prioritätenliste der CWV sehe vor, die Neuverschuldung der Gemeinde zu vermeiden. Deshalb erscheinen ihm andere Aufgaben wichtiger. Bürgermeister Krattenmacher dankte dem Gemeinderat für die fruchtbare und intensive Diskussion. Mehrheitlich fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss: 1. Der Neugestaltung des Wohnmobilstellplatzes am Obersee wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die einzelnen Gewerke auszuschrieben und an den jeweils günstigsten Bieter zu vergeben. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Änderung der Kurtaxesatzung vorzubereiten. TOP 3 Erneuerung der Schließanlage für das -Neue Schloss -Rathaus -Dr.-Franz-Reich-Haus Herr Zeh, stellvertretender Amtsleiter des Bauamts, erläuterte die Notwendigkeit der Erneuerung der Schließanlagen. Viele Schließzylinder wiesen massive Abnutzungserscheinungen auf, die zu Problemen führten. Der Austausch von Zylindern und Schlüsseln sei aufgrund der hohen Zahl nicht mehr wirtschaftlich. Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Erneuerung der Schließanlage im Rathaus, Dr.-Franz-Reich-Haus und im Neuen Schloss. Der Gemeinderat vergab die Liefer- und Montagearbeiten an die Fa. Sicherheitstechnik Geiger, Untere Gerbersteig 19 in 88250 Weingarten zum vorläufigen Angebotspreis von 28.534,83 Euro. TOP 4 Fußgängerunterführung Bahnhof Bürgermeister Krattenmacher nannte diesen TOP ein erfreuliches Thema, da es die Gemeinde nichts koste. Er stellte dem Gemeinderat die zwei möglichen Varianten für eine Fußgängerunterführung vor, eine Variante mit einem Aufzug und einer überdachten Rampe, eine mit zwei Aufzügen. Aus Platzgründen und um unerwünschte Versammlungen zu vermeiden favorisierte er die Lösung mit zwei Aufzügen. Notwendig wird der Bau einer Unterführung, da mit der Elektrifizierung der Bahn die Züge länger und schneller werden und damit ein Übergang zu den Bahnsteigen 2 und 3 nicht mehr gesichert ist. Nicht weiter verfolgen wollte der Gemeinderat die Durchbindung der Unterführung zum Stolzenseeweg. Die zusätzlichen Kosten von 1,7 bis 2,4 Mio. Euro hätte die Gemeinde zu tragen, wenn an der Unterführung am derzeitigen Bahnübergang Schlossstraße/Immenrieder Straße festgehalten wird. GR Dr. Rockhoff sprach sich im Namen des Seniorenrates für die Ausführung mit zwei Aufzügen aus, da hier die Wege kürzer seien. Fortsetzung folgt auf der nächsten Seite
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