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Der Kisslegger 15.04.2020

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Der

Der Kißlegger 2 Amtlicher Teil NACHRICHTEN Neuer Bildband „Kißlegg im Allgäu" ist da KISSLEGG (ra) - Eigentlich sollte der neue Bildband „Kißlegg im Allgäu" bei der Eröffnung unseres Jubiläums am 28 März vorgestellt werden. Diese Veranstaltung musste leider abgesagt werden. Wir möchten den Kißlegger Bürger/innen aber die Möglichkeit geben, den Bildband zu erwerben. Der Bildband beleuchtet mit den verschiedenen redaktionellen Beiträgen und aus unterschiedlichen Perspektiven das aktuelle Leben in der Gemeinde Kißlegg. Anerkannte Fachleute außerhalb von Kißlegg wie Prof. Manfred Thierer, Dr. Rudi Holzberger, Dr. Jörg Leist und Waldemar Westermayer werfen einen mal unterhaltsamen, mal kritischen, in jedem Fall aber unterhaltsamen Blick auf Land und Leute. Aber auch die Eigengewächse wie Thomas Weiland, Anton Schmid, Heinrich Wiltsche, Christiane Weimer und Tobias Zinser, um nur einen Teil zu nennen, beleuchten Themen, die selbst dem eingefleischtesten Einheimischen noch neue Details eröffnen. Sehr großen Wert legten die Redaktionschefin Erika Sigrüner und die Kißlegger Grafikerin Daniela Gentner auf die Fotografie. Und in der Tat ist es den Fotografen, fast allesamt aus Kißlegg, gelungen, vieles was anscheinend vertraut war, neu zu entdecken. „Die Beiträge der in Kißlegg lebenden und arbeitenden professionellen Fotografen haben eine bisher nicht gekannte Qualität ermöglicht“, sind sich die Redakteurin Erika Sigrüner und Bürgermeister Dieter Krattenmacher einig. Und selbstverständlich wurde der Bildband auch in Kißlegg gedruckt! Herausgeber ist die Gemeinde Kißlegg. Verkaufspreis: 15 Euro. Den Verkauf übernimmt die Bücherstube Kißlegg. Frau Laufer-Meßmer nimmt gerne telefonisch unter Tel. 07563-2833 oder unter www.buecherstube-kisslegg Bestellungen entgegen. Die Lieferung erfolgt kostenfrei innerhalb der Gemeinde Kißlegg. Ausschreibung von Grundstücken auf der Becherhalde II KISSLEGG (ra) - Die Gemeinde Kißlegg verkauft Grundstücke im Baugebiet „Becherhalde 2“. Das Ziel der Gemeinde ist es in diesem Quartier „Wohnen und Arbeiten“ und innovative Ansätze hierfür zu fördern. Auf den Grundstücken 956 bis 961 wird eine einheitliche Bebauung mit einem abgestimmten städtebaulichen Konzept „aus einer Hand“ angestrebt, die innovative und „nichtstörende“ gewerbliche Tätigkeiten (z.B. ein Coworking-Space-Konzept“ und/oder ein „Gründerzentrum“ für Dienstleistungsunternehmen) ermöglicht und kleinere Wohneinheiten enthält. Wohnkonzepte mit Betriebswohnungscharakter sind ausdrücklich erwünscht. Der Bauherr sollte den gewerblichen Teil dauerhaft betreiben bzw. das Projekt mit einem künftigen Betreiber zusammen entwickeln. Die Grundstücke 953 bis 955 und 963 und 964 werden nichtstörenden Gewerbebetrieben, vornehmlich im Dienstleistungsbereich, angeboten, die Wohnen und Arbeiten unter einem Dach ermöglichen wollen. Die Gebäude sollen zweieinhalb-geschoßig ausgeführt werden. Der Basispreis liegt bei 248 Euro/m 2 , höhere Angebote sind zulässig. Die Grundstücke werden nach einem Bieterverfahren ausgewählt, bei dem u.a. die geplante Nutzung und der gebotene Kaufpreis gewertet werden. Bewerbungen sind bis zum 27. April 2020 bei der Gemeinde Kißlegg, Schlossstraße 5 in 88353 Kißlegg schriftlich abzugeben. Auskünfte erteilt Bürgermeister Dieter Krattenmacher unter Tel. 07563-936111 oder Dieter.Krattenmacher@Kisslegg.de Wichtige Kontaktdaten auf einen Blick Gemeindeverwaltung Kißlegg Schlossstraße 5 88353 Kißlegg Bürgermeisteramt Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8 bis 12.30 Uhr Donnerstag 14 bis 17 Uhr Telefon: Zentrale 07563/936-0 Standesamt 07563/936-127 Bauamt 07563/936-118 Finanzverwaltung 07563/936-123 Gäste- und Bürgerbüro (im Neuen Schloß) Telefon 07563/936-142 und 07563/936-117 Notrufnummern: Polizeiposten Vogt Mo – Fr 7 bis 19 Uhr Telefon 07529/971560 Außerhalb der Dienstzeiten Polizeirevier Wangen Telefon 07522/984-0 Feuerwehr und Rettungsdienst Telefon 112 Bauhof: 07563/913031 Allgemeine Störung der Wasserversorgung: 0171/3037573 TERMINE LVP-Sammlungen in Waltershofen und Immenried WALTERSHOFEN/IMMENRIED (ra) - Bürger aus Immenried und Waltershofen haben an folgenden Samstagen zwischen 9 und 12 Uhr die Möglichkeit LVP (Leichtverpackungen) abzugeben 18. April 2020 02. Mai 2020 Annahmestellen: -Immenried: Hofstelle Dietenberger, Hauptstraße 19 -Waltershofen: Harald Sonntag, Weidengasse 9 In Immenried kann das Altpapier an den LVP-Sammelterminen ebenfalls bei der Hofstelle Dietenberger in der Hauptstr. 19 abgegeben werden.

3 Der Kißlegger Amtlicher Teil AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Tagesaktuelle Informationen und Maßnahmen auf der Gemeinde-Homepage KISSLEGG (ra) - Das Corona-Virus beschäftig uns alle sehr. Das öffentliche Leben wird größtenteils runter gefahren um eine Ausbreitung möglichst einzudämmen. Tagtäglich werden neue Anordnungen oder Verfügungen von der Landesregierung erlassen, die dann von den Landkreisen und Gemeinden umgesetzt werden müssen. Dies macht es kaum noch möglich die aktuellsten Informationen und Entscheidungen über das Amtsblatt zu veröffentlichen, da diese zum Erscheinungsdatum oft ihre Gültigkeit teilweise oder ganz verloren haben. Wir bitten Sie daher sich auf unserer Homepage www.kisslegg.de über die aktuelle Ergebnisse und Empfehlungen rund um das Corona-Virus zu informieren. Hier werden die aktuell bestätigten Corona-Virus-Infektionsfälle, erlassene Verordnungen oder Verfügungen, allgemeine Informationen und Hilfsangebote bekannt gemacht. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitmenschen, die gegebenenfalls keinen Internetzugang haben, über die aktuellen Maßnahmen. Kinderbetreuung in Kißlegg in den Pfingstferien und in den Sommerferien offen Nach der verordneten Schließung aller Betreuungseinrichtungen bis nach den Osterferien stellt sich für viele die Frage nach den kommenden Ferien. In Absprache mit allen Trägern haben wir entschieden, eine durchgehende Betreuung während der Pfingst- und Sommerferien für die Kinder in der Kinderkrippe „Kindernest“ und in Kißlegger Kindergärten anzubieten. Für die Grundschulkinder wird es eine (begrenzte) durchgehende Betreuung im Hort an der Grundschule über die Pfingstferien und eine Betreuung durch die Gemeinde in den Sommerferien geben. In der Vorwoche wurden alle Eltern, von Kindern die in einer Einrichtung betreut werden, bereits schriftlich angeschrieben, um in einem ersten Schritt den Bedarf abzufragen. Wir bitten Sie bis 29.04.2020 um eine Rückmeldung. Wir weisen darauf hin, dass diese Planungen unter Vorbehalt stehen, da wir derzeit noch nicht wissen, wann die Öffnung der Einrichtungen wieder möglich sein wird. Fragen dazu werden ausschließlich unter der Mailadresse betreuung@kisslegg.de entgegengenommen und beantwortet, Anmeldungen sind auch per Mail und zusätzlich per Post oder Fax möglich. Hundehaltung KISSLEGG (ra) - Auch wenn die Freude am Vierbeiner noch so groß ist – mit der Anschaffung und Haltung eines Hundes übernehmen Hundehalter auch Verpflichtungen. Diese bestehen vorrangig darin, Hunde so zu halten, dass niemand durch anhaltendes Bellen gestört wird. Zudem ist er so zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet werden kann. Bitte bedenken Sie, dass viele Menschen Angst vor Hunden haben und ängstlich reagieren, wenn Sie von einem Hund angeschnüffelt werden. Da helfen auch nicht die Worte „Der tut nichts“. Leinenpflicht Nach § 12 Abs. 3 der Polizeiverordnung der Gemeinde Kißlegg sind im Innenbereich (§§ 30-34 BauGB) sowie im Schlosspark und auf allen öffentlichen Straßen, Plätzen und Gehwegen die Hunde an der Leine zu führen. Zum Innenbereich zählen auch neu erschlossene Baugebiete, wie z. B. die Becherhalde. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist es Hundehaltern erlaubt, Hunde ohne Leine laufen zu lassen. Jedoch muss der Hundehalter jederzeit durch Zuruf auf das Tier einwirken können. Bitte beachten Sie auch spezielle Regelungen, wie z. B. Leinenpflicht in Naturschutzgebieten. Hundekot Eigentlich dürfte es selbstverständlich sein, dass jeder Hundebesitzer als Naturund Tierliebhaber selbst dafür Sorge trägt, die Hinterlassenschaft seines besten Freundes wieder mit nach Hause zu nehmen. Hierfür stehen an einigen Plätzen spezielle Abfallbehälter mit kostenlosen Hundetüten zur Verfügung. Desweiteren erhalten wir immer wieder Beschwerden aus der Bevölkerung, dass gefüllte Hundetüten am Wegesrand oder anderen Stellen abgelegt werden, anstatt diese ordnungsgemäß in Abfallbehälter zu entsorgen. Dort verrotten die Tüten samt Inhalt nicht und bleiben dauerhaft sichtbar. Wir bitten darum, die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu benutzen, oder die gefüllten Tüten mit nach Hause zu nehmen. Ein großes Lob gilt selbstverständlich denjenigen vorbildlichen Hundebesitzern, die dies bereits oft seit langem so praktizieren und auch die vollen Tüten in den öffentlichen Abfallbehältern oder zuhause im Mülleimer entsorgen. Viele Hundebesitzer sind sich vielleicht immer noch nicht darüber bewusst, dass die Tiere ihre „Notdurft“ auch nicht in landwirtschaftlich genutzten Wiesen und Äckern verrichten dürfen da diese letztendlich der Erzeugung von Lebensmitteln dienen. So dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen in der Zeit zwischen Saat und Ernte, bei Grünland in der Zeit des Aufwuchses und der Mahd bzw. Beweidung nicht betreten werden. Verunreinigungen des Futters mit Hundekot ist auch eine Gefahr für die Gesundheit unserer Tiere, insbesondere für trächtige Rinder. Fehlgeburten oder Totgeburten bei Rindern können nicht ausgeschlossen werden. Wer es aber dennoch ablehnt den Hundekot wieder mitzunehmen, den weisen wir darauf hin, dass er auch die Möglichkeit hat, sein Tier im eigenen Grundstück auslaufen zu lassen. Dass es zahlreiche Vorschriften gibt die eine Verunreinigung von fremden Grundstücken durch Hunde verbieten ist allen bekannt. Beispielsweise können hier die §§ 37 I und IV, § 64 Abs.2 Ziffern 18 bzw. 19 Landesnaturschutzgesetz oder der § 13 der Polizeiverordnung erwähnt werden. Bei einer Zuwiderhandlung kann auch ein entsprechendes Bußgeld festgesetzt werden. Vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung 2020 zum 3. Bewirtschaftungszyklus in der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erfolgt über ein Onlineportal auf der Internetseite der Regierungspräsidien REGION (ra) - Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union verpflichtet die Mitgliedsstaaten, bis spätestens zum Jahr 2027 alle Gewässer in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu versetzen. Mit Einführung der WRRL im Jahr 2000 hat sich die aktive Beteiligung aller interessierten Stellen bei der Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne etabliert. Ziel der aktiven Öffentlichkeitsbeteiligung ist es, über den aktuellen Stand der Umsetzung, der Monitoringergebnisse 2019 sowie über die Fortschreibung der Maßnahmenprogramme zu informieren. Die dafür ursprünglich als Informationsund Diskussionsabend geplanten regionalen Veranstaltungen zur vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung mussten im Zuge der verordneten Einschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus leider abgesagt werden. Damit Interessierte sich trotzdem über die Planungen informieren und Anregungen und Vorschläge einbringen können, werden über den Internetauftritt der Regierungspräsidien Baden-Württembergs vom 30.04.2020 bis zum 31.05.2020 die entsprechenden Informationspakete sowie eine Rückmeldemöglichkeit für die Öffentlichkeit bereitgestellt: https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/WasserBoden/WRRL/Seiten/default.aspx Sie erreichen diese Seite auch über das Beteiligungsportal auf der Homepage des Regierungspräsidiums Tübingen.

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