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Der Kißlegger 4 Amtlicher Teil AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Anhörung im Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) zur Elektrifizierung und Ertüchtigung der Bahnstrecke Geltendorf - Memmingen - Lindau, „Allgäubahn“, Ausbaustrecke 48 (ABS48) im Planfeststellungsabschnitt 13 (PFA 13), Kißlegg; betroffene Gemeinde: Kißlegg (Landkreis Ravensburg) Auf Antrag der DB Netz AG führt das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Stuttgart, für den PFA 13 der Ausbaustrecke 48 (ABS 48) ein Planfeststellungsverfahren durch. Das Regierungspräsidium Tübingen ist dabei die Anhörungs- und Erörterungsbehörde. Für das Vorhaben besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Gesamtvorhaben weist eine Länge von etwa 157 km auf, davon verlaufen etwa 106 km in Bayern und etwa 51 km in Baden-Württemberg. Von den insgesamt 19 Planfeststellungsabschnitten liegen sieben in Baden-Württemberg. Der PFA 13 bezieht sich auf einen etwa 3,9 km langen Streckenabschnitt der bestehenden Trasse in Kißlegg, beginnend nordwestlich von Emmelhofen, etwa 150 m nördlich des Bahnübergangs bei Emmelhofen (Bahn-km 58,834) und endend etwa 450 m südlich des Bahnübergangs Bärenweiler (Bahn km 3,000). Die Planung umfasst insbesondere die Elektrifizierung der Strecke durch die Ausrüstung mit einer Oberleitungsanlage (Maste, Fundamente, Oberleitungen) sowie die Errichtung einer Fußgängerunterführung im Bahnhof Kißlegg. Im Bereich Fürst-Erich-Straße/Seestraße, südlich des Bahnübergangs St.- Anna-Straße, sind 3 Meter hohe Schallschutzwände vorgesehen, bahnlinks mit einer Länge von 550 m und bahnrechts mit einer Länge von 430 m. Gegenstand der Planung sind auch die notwendigen Folgemaßnahmen an bestehenden Bauwerken. Für das Bauvorhaben, einschließlich landschaftspflegerischer Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung sowie zur Kompensation unvermeidbarer Eingriffe in Natur und Landschaft, werden Grundstücke in Kißlegg beansprucht. Der Plan und die Unterlagen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit liegen von Montag, 18.04.2016 bis einschließlich Dienstag, 17.05.2016 in der Bauverwaltung der Gemeinde Kißlegg, Rathaus, Schlossstraße 5, 2. OG während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus. 1. Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, bis einschließlich Dienstag, 31.05.2016, bei der Gemeinde Kißlegg oder beim Regierungspräsidium Tübingen, Referat 24, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss innerhalb der Einwendungsfrist den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen oder Äußerungen von Gesetzes wegen ausgeschlossen, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. 2. Die genannte Frist und der Einwendungsausschluss nach Verstreichen der Einwendungs-/ Äußerungsfrist gilt auch für die anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie sonstige Vereinigungen, soweit diese sich für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind. Diese werden hiermit von der Auslegung des Plans benachrichtigt. 3. Der Einwendungsausschluss beschränkt sich bei Einwendungen und Stellungnahmen, die sich auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (UVPG) beziehen, nur auf dieses Verwaltungsverfahren. 4. Sofern die Anhörungsbehörde eine Erörterungsverhandlung für geboten hält, werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen bzw. Äußerungen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, Verbänden und Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert, der noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Die Behörden, der Träger des Vorhabens, die vorstehend unter 2. angesprochenen Vereinigungen und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, werden von diesem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. 5. Durch die Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten können nicht erstattet werden. 6. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 7. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 8. Von Beginn der Auslegung des Planes tritt die Veränderungssperre nach § 19 AEG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger des Vorhabens ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 19 Abs. 3 AEG). 9. Die vorstehenden Ausführungen gelten für die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des UVPpflichtigen Bauvorhabens nach §§ 9 und 6 UVPG entsprechend. Der betroffenen Öffentlichkeit wird im Rahmen der Beteiligung Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Weitere relevante Informationen sind erhältlich bzw. Äußerungen und Fragen können innerhalb der Einwendungsfrist beim Regierungspräsidium Tübingen - Referat 24, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, eingereicht werden. Diese Bekanntmachung und die Planunterlagen finden Sie auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter: Bekanntmachungen - Planfeststellungsverfahren - Aktuelle Planfeststellungsverfahren-Schienen: Elektrifizierung der Allgäubahn (Landkreise Biberach, Ravensburg) gez. Wunder Regierungspräsidium Tübingen TERMINE LVP-Sammlungen WALTERSHOFEN/IMMENRIED (ra) - Bürger aus Immenried und Waltershofen haben an folgenden Samstagen zwischen 9 und 12 Uhr die Möglichkeit LVP (Leichtverpackungen) abzugeben 16. und 30. April Annahmestellen: -Immenried: Hofstelle Dietenberger, Hauptstraße 19 -Waltershofen: Harald Sonntag, Weidengasse 9 In Immenried kann das Altpapier an den LVP-Sammelterminen ebenfalls bei der Hofstelle Dietenberger in der Hauptstr. 19 abgegeben werden. Vier Jugendfahrräder stehen noch zum Verkauf FOTO: GEMEINDE KISSLEGG KISSLEGG (ra) - Vier Jugendfahrräder von der Fundsachenauktion stehen noch zum Verkauf. Bei der Fundsachenversteigerung im Rahmen des vergangenen Frühlingsmarktes, kamen allerlei Fundfahrräder und Fundsachen bei einer unterhaltsamen Versteigerung unter den Hammer. Für vier Jugendfahrräder fand sich bislang jedoch kein Interessent. • Sundance, Jugendsportrad, 7 Gang Nabenschaltung, 24er Rad in der Farbe blau (60 Euro) • Corny Jugendbike, 18 Gang, 26er Rad in der Farbe gelb/schwarz (50 Euro) • Shimano index 18 Jugendbike, 18 Gang, 24er Rad in der Farbe rosarot (60 Euro) • Conway 6110 Jugendbike, 21 Gang, 24er Rad, in silber-blau (45 Euro) Alle Räder wurden aufwendig repariert und befinden sich im verkehrssicheren Zustand. Der Erlös kommt dem Förderverein der Kißlegger Förderschule zu Gute. Interessenten können sich gerne telefonisch bei Herrn Lang melden unter 07563-2121.
5 Der Kißlegger Amtlicher Teil NACHRICHTEN Reisedokumente rechtzeitig vor Urlaubsantritt überprüfen Neueröffnung in der Herrenstraße Zwei Läden unter einem Dach: Christophe's Schreibwaren & Fotobedarf und Kißleggs Fachgeschäft rund um Genuss und Delikatessen Classico befinden sich seit dem 31. März 2016 unter einem Dach. Bürgermeister Dieter Krattenmacher ließ es sich nicht nehmen und gratulierte den beiden glücklichen Einzelhändlern zur Neueröffnung. Foto: Gemeinde Kißlegg Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung Kißlegg für das Wirtschaftsjahr 2016 KISSLEGG (ra) - Entsprechend § 1 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit der Betriebssatzung der Wasserversorgung Kißlegg hat der Gemeinderat Kißlegg in seiner Sitzung vom 16.03.2016 die Festsetzungen des Wirtschaftplanes der Wasserversorgung Kißlegg (WV) für das Wirtschaftsjahr 2016 beschlossen. Das Gesamtvolumen des Wirtschaftplans 2016 wurde in Höhe von 1.258.600 Euro festgelegt. Im Wirtschaftsplan entfallen davon auf den Erfolgsplan, aufgegliedert in Erträge und Aufwendungen je 552.600 Euro und auf den Vermögensplan in Einnahmen und Ausgaben je 706.000 Euro. Sollten im Wirtschaftsjahr 2016 Kreditaufnahmen notwendig werden, können diese bis zu einer Höhe von 333.000 Euro in Anspruch genommen werden. Mit dem Schreiben vom 29.03.2016 hat das Landratsamt Ravensburg die Gesetzmäßigkeit bestätigt und die festgesetzten genehmigungspflichtigen Teile genehmigt. Der Wirtschaftsplan kann damit nun vollzogen werden. Zum 01.01.2016 wurde der Wasserpreis um 14 Cent erhöht (von 1,14 Euro auf 1,28 Euro). Gründe für die Erhöhung waren die Reduzierung der Verkaufsmengen durch den Wegfall von Großverbraucher und die Erhöhung des „Wasserpfennigs“. Weitere Veränderungen sind in 2016 nicht geplant. Planerisch bleiben wir innerhalb des steuerlich zulässigen maximalen Gewinnes von 5.000 Euro. Neben den laufenden Unterhaltungsund Betriebskosten sind für das Jahr 2016 im investiven Bereich Ausgaben u.a. für den Leitungsbau in der Becherhalde mit ca. 250.000 Euro und den Leitungsbau HB Spitzbühl mit ca. 150.000 Euro vorgesehen. KISSLEGG (ra) - Die Pfingstferien stehen vor der Tür und die Reisezeit beginnt. Um ihren Urlaub im Ausland unbeschwert antreten zu können sollten sie unbedingt ihre Reisedokumente auf die Gültigkeit überprüfen. Abgelaufene Pässe oder Ausweise sind nicht mehr verlängerbar, d.h. sie müssen neu beantragt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Bundesdruckerei in Berlin zentral für die Ausstellung zuständig ist und aufgrund höherer Nachfrage muss mit längeren Bearbeitungszeiten KISSLEGG (ra) - Vom 4. bis 7. April 2016 tagten die 18 baden-württembergischen LEADER Aktionsgruppen im Kißlegger Seminarzentrum Sonnenstrahl. Die arbeitsintensiven Seminartage standen unter dem Motto „Moderation von Arbeitsgruppen und Workshops“. Für ein (bis zu 4 Wochen) gerechnet werden. Desweiteren bitten wir sie rechtzeitig zu klären, welche Unterlagen für die Einreise des jeweiligen Urlaubslandes benötigt werden. Über die Einreisebestimmungen bzw. aktuellen Reiseinformationen informieren die Reisebüros und das Auswärtigen Amt. www.auswaertiges-amt.de Bei weiteren Fragen steht das Team des Gäste- und Bürgerbüros ihnen zu den bekannten Öffnungszeiten oder telefonisch unter Tel. 07563/936-117 zur Verfügung und hilft gerne weiter. Schulungstreffen der 18 LEADER Aktionsgruppen wenig Abwechslung sorgte Kißleggs Bürgermeister Dieter Krattenmacher. Nach einer kurzen Begrüßung lud er die Workshop Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf einen Rundgang durch die Gemeinde mit abschließendem geselligem Beisammensein im Gasthof Ochsen ein. Ein leerer Magen studiert ja bekanntlich auch nicht gern. Foto: Maria Schädle Die Bahn informiert: Fahrplanänderungen auf der Strecke Aulendorf – Kißlegg – Wangen (Allgäu) – Hergatz KISSLEGG (ra) - Von Montag, 25. bis Freitag, 29. April, jeweils ganztägig, kommt es auf Grund von Weichen – und Gleiserneuerungen zu Fahrplanänderungen auf der Strecke Aulendorf – Kißlegg – Wangen – Hergatz. Zwischen Aulendorf und Bad Waldsee wird in diesem Zeitraum ein Schienenersatzverkehr eingesetzt. Fahrgäste müssen auch mit geänderten Fahrzeiten rechnen. Die Züge dieser Strecke werden zwischen Aulendorf und Bad Waldsee durch Busse ersetzt. Ab Aulendorf fahren die Busse bis zu 11 Min. früher und haben in Bad Waldsee Anschluss an die planmäßigen Züge in Richtung Kißlegg. In der Gegenrichtung erreichen die Busse Aulendorf bis zu 10 Min. später als die ausfallenden Züge. Zwischen 9.00 Uhr und 20.00 Uhr verkehren zwischen Aulendorf und Bad Waldsee zusätzliche Busse ohne Anschluss zu/von den Zügen nach/von Kißlegg. Der Ersatzbus für RB 22864 (22.01 Uhr ab Aulendorf) verkehrt zur planmäßigen Abfahrtszeit ab Aulendorf. In Bad Waldsee besteht Anschluss an den 10 Min. später verkehrenden Zug nach Hergatz. RB 22830 (5.03 Uhr ab Leutkirch) fährt 4 Min. früher von Kißlegg bis Bad Waldsee. In Bad Waldsee besteht Anschluss an den 1 Min. früher verkehrenden Ersatzbus nach Aulendorf. Die Fahrradmitnahme ist in den Ersatzbussen nicht möglich.
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