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Der Kißlegger 6 Amtlicher Teil Presseartikel zur GR-Sitzung am 09.01.2019 TOP 1 Außenfläche Rathaus und Dr. Franz- Reich-Haus -Herstellung barrierefreier Zugänge -Überdachung Fahrradstellplatz/ Parkplatz Für mehr Lebensqualität durch Selbständigkeit solle nicht nur für Menschen mit Behinderung, sondern auch für Kinder, Eltern mit Kinderwagen und ältere Menschen, die mit Rollstuhl oder Rollator unterwegs sind, die Barrierefreiheit am Rathaus und am Dr.-Franz-Reich-Haus verwirklicht werden, betonte Bürgermeister Krattenmacher. Daneben sollten auch ein überdachter Fahrradstellplatz mit Ladestationen für E-Bikes und ein überdachter Stellplatz für ein Dienstfahrzeug geschaffen werden. In diesem Zusammenhang könnte der lange gehegte Wunsch zur Einrichtung einer öffentlichen Toilette direkt am Rathaus erfüllt werden. Frau Parplies und Herr Sauer vom Büro Sauer Baumanagement stellten dem Gemeinderat die ersten Planentwürfe vor. Beim Rathaus solle eine befahrbare Rampe angebaut werden, die Eingangstür erhalte einen automatischen Türöffner. Für das Dr.Franz-Reich-Haus könne die Barrierefreiheit nur durch einen Aufzug gelöst werden, erklärte Frau Parplies und veranschaulichte dies durch entsprechende Schaubilder. Die Kosten dafür lägen aber bei rund 400.000 Euro. In der anschließenden Diskussion sahen alle Gemeinderäte Handlungsbedarf. Gemeinderat Radke forderte Barrierefreiheit für beide Häuser. Da dies zu kostenintensiv wäre, schlug er vor, im Reich-Garten einen Pavillon als Verbindungstrakt zu erstellen, in dem publikumsintensive Ämter in ebenerdigen Räumen untergebracht werden könnten. Die Gemeinderäte konnten sich den Bau eines Radabstellplatzes mit öffentlichem WC vorstellen, auch die Rampe am Rathaus soll im Detail weiterverfolgt werden. Das Büro Sauer wurde beauftragt, den Anbau eines zentralen Gebäudes zu konzipieren. Ob der Einbau eines Aufzuges in das Rathaus möglich wäre, sollte geprüft werden. Bürgermeister Krattenmacher bedankte sich für die interessanten Vorstellungen. TOP 2 Bebauungsplan „Immenried-Ost Erweiterung“ -Billigung Entwurf -Auslegungsbeschluss Bauamtsleiter Rommel stellte den Planentwurf des Büros Sieber vor. Es sollen 7 Bauplätze ausgewiesen werden, erschlossen durch einen privaten Erschließungsträger. Das Verfahren könne nach § 13b Baugesetzbuch durchgeführt werden, die Gemeinde betreibe das Bebauungsplanverfahren. Der Ortschaftsrat Immenried hatte in seiner Sitzung am 07.12.2018 das Vorhaben begrüßt. Mehrheitlich wurde folgender Beschluss gefasst: 1. Der Gemeinderat billigte den Entwurf des Bebauungsplanes „Immenried-Ost Erweiterung“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 14.12.2018. 2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer einmonatigen öffentlichen Auslegung durchgeführt TOP 3 Straßenplanung Kißlegg -Bürgerbeteiligung In der letzten Gemeinderatssitzung 2018 wurde der Beschluss zur weiteren Vorgehensweise bei der Ortsentlastung Kißlegg gefasst. Ebenso wurde beschlossen, das Thema Bürgerbeteiligung aufzugreifen und einen Beteiligungsprozess anzustoßen. Hauptamtsleiter Wetzel stellte die verschiedenen Formen der Bürgerbeteiligung vor, die nach der Gemeindeordnung Baden-Württemberg zur Verfügung stehen. Die Unterrichtung der Einwohner erfolge durch laufende Bürgerbeteiligung wie durch allgemeine Gemeinderatssitzungen, das Amtsblatt, Bürgergespräche, Bürgerfragestunden und Bürgerabende. Die Bürger-/Einwohnerversammlung sei eine Art Gemeinderatssitzung, in der wichtige Gemeindeangelegenheiten erörtert, aber nicht beschlossen werden können. Der Bürgerantrag sei ein Antrag aus der Einwohnerschaft an den Gemeinderat, eine bestimmte Angelegenheit, die in die Zuständigkeit der Gemeinde fallen muss, im Gemeinderat zu behandeln. Der Gemeinderat entscheide über die Zulassung. Der Bürgerentscheid nach § 21 (1) Gemeindeordnung müsse mit einer 2/3 Mehrheit des Gemeinderates auf den Weg gebracht werden und dürfe nur Angelegenheiten betreffen, die zum Wirkungskreis der Gemeinde gehöre. Das Bürgerbegehren sei eine Bürgerbeteiligung, die von den Bürgern direkt ausgeht. Sowohl für den Bürgerentscheid wie auch den Bürgerentscheid gebe es einen Ausschlusskatalog für Fragen, deren Entscheidung nicht durch den Bürger erlaubt sei. Entsprechend diesen Ausführungen hielt Bürgermeister Krattenmacher einen Bürgerentscheid beim aktuellen Verfahrensstand für die Entlastungsstraßen für ausgeschlossen, da es sich um den Bau einer Landes- oder Kreisstraße handle. Bürgermeister Krattenmacher unterbreitete den Verwaltungsvorschlag, dass die Gemeinde die Planung selber in die Hand nehme oder versuche, mit dem Landkreis einen Planungs- und Baupartner zu finden. Bei der Planung sollen dann die Bürger beteiligt werden, möglich wäre Arbeitskreise zu bilden. Bei der Verwirklichung, wenn es dann um größere Summen für die Gemeinde gehe, sollen die Bürger eng einbezogen werden. Gemeinderat Kunz machte deutlich, es gehe ihm nicht um die Ortsumfahrung, sondern um die Führung durch die Bahnhofstraße. Er beantragte, in einer Einwohnerversammlung die Bürger zu informieren, auch über die Kosten, und zum Termin der Kommunalwahl am 26. Mai eine Bürgerbefragung zur Trassenführung und zur Finanzierung durchzuführen. Der Antrag von Gemeinderat Kunz wurde im Gremium sehr intensiv diskutiert. Besonders darüber, ob die Führung durch die Bahnhofstraße mit dem Beschluss zum Bau der Bahnüberführung beschlossen worden sei. Ein weiterer Diskussionspunkt war die Beschlussfassung in der vergangenen Dezembersitzung. Bürgermeister Krattenmacher hielt die Vorbereitungszeit für eine Bürgerbefragung mit der Kommunalwahl im Mai 2019 für zu kurz. Der grobe Trassenverlauf auf dem Korridor südlich der Bahngleise, auf der früher vom Land geplanten Ostumfahrung und der Südspange sei zwar vom Gemeinderat beraten und beschlossen worden. Der genaue Trassenverlauf müsse aber erst noch entwickelt werden. Und hierzu gebe es noch erheblichen Abstimmungs- und Planungsbedarf mit dem Land, dem Landkreis und anderen Betroffenen. Erst wenn dies erfolgt sei, könne überhaupt eine Kostenschätzung erfolgen. Eine Bürgerbeteiligung sei notwendig und sinnvoll, müsse aber gut vorbereitet sein, eng begleitet werden und brauche deshalb noch etwas Zeit. Er schlug vor, eine Beschlussfassung zu vertagen. Er wolle jetzt Gespräche mit dem Landkreis und dem Regierungspräsidium führen. Dann wären Aussagen zu Planungspartnern und Kosten möglich. Der Gemeinderat war mit der Vertagung einverstanden. TOP 4 Stellungnahmen zu laufenden Baugesuchen a) Schlossstraße 41/1, Flst.-Nr. 184 und 178/1 Neubau eines 2-Familienhauses mit Einliegerwohnung und Garage Herr Rommel stellte das Bauvorhaben vor. Die Erschließung wurde durch die Übernahme öffentlich-rechtlicher Baulasten der betroffenen Grundstückseigentümer zwischenzeitlich gesichert. Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. b) Kirchstraße 24, Flst.-Nr. 119/9, Waltershofen Umbau und Sanierung des Wohnhauses Herr Rommel erläuterte die Maßnahme. Das Bauvorhaben wird dem Ortschaftsrat Waltershofen in der nächsten zur Kenntnis gegeben. Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt. c) Wangener Straße 42, Flst.-Nr. 617/4 und Flst.-Nr. 617/3 Aufstellung von 4 Milchsilos, Anlegung eines Parkplatzes und 3 Andockrampen Herr Rommel berichtete von den Bauvorhaben in Zaisenhofen. Die geplanten Milchsilos sollen 22 Meter hoch werden, nach § 34 BauGB wäre die Einfügung in die Umgebungsbebauung gegeben. Das Bauvorhaben führte zu einer lebhaften Diskussion im Rat. Bürgermeister Krattenmacher berichtete, er habe das Bauvorhaben renommierten Heimatpflegern aus der Region zur Beurteilung vorgelegt. Diese hielten die Proportionen für stimmig. Die Gemeinderäte waren sich einig, dass dies ein Eingriff in die Landschaft darstelle, aber der Strukturwandel in der Milchwirtschaft auch Veränderungen in der Milchwirtschaft und der Sichtweise mit sich bringe. Auf Antrag von Gemeinderat Kunz wurde über den Beschlussvorschlag in zwei Teilen abgestimmt. Der Anlegung des Parkplatzes mit Andockrampen wurde einstimmig zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bau von 4 Milchsilos (22 m x 3,52 m) wurde bei 3 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich erteilt.
7 Der Kißlegger Amtlicher Teil Fortsetzung Presseartikel zur GR-Sitzung am 09.01.2019 TOP 5 Kanalunterhaltung 2019 - Vorbehaltlicher Ausführungsbeschluss Das gemeindliche Kanalnetz der Gemeinde Kißlegg erstreckt sich auf rund 80 km Länge, davon entfallen auf Schmutz- und Mischwasserkanäle 55 km, auf Regenwasserkanäle und Bachverdolungen 25 km. Aufgrund der gesetzlichen Eigenkontrollverordnung sei die Gemeinde verpflichtet, die Kanalarten kontinuierlich auf ihren baulichen Zustand zu überprüfen, informierte Herr Rommel. Für das Jahr2019 seien die Bereiche St. Anna, Am Tennispark, Pfaffenweiler und SebastianKneipp-Straße vorgesehen. Einstimmig wurde folgender Beschluss gefasst: 1. Der Gemeinderat befürwortete die aufgeführte Vorgehensweise und beauftragte die Verwaltung, die Maßnahme entsprechend umzusetzen. 2. Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung, die jeweiligen Ingenieurleistungen auf Grundlage der HOAI an die Fassnacht Ingenieure aus Bad Wurzach zu vergeben. 3. Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung, unter Vorbehalt der Finanzierbarkeit, die Ausschreibungen für die diesjährigen Sanierungsarbeiten zu tätigen und nach Inkrafttreten des Haushaltsplanes 2019 an den jeweils preisgünstigsten / wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. TOP 6 Schulzentrum Kißlegg-Umbau im Bestand, BA 5 -Vergabe der Abbrucharbeiten Herr Zeh erläuterte die Vorgehensweise. Der 5. Bauabschnitt betreffe den Bereich im Obergeschoss der Werkrealschule mit allen Klassenzimmern, die Aula mit Stichfluren und den Lehrmittelraum. Die sanierungsbedürftigen Decken werden entfernt und neu aufgebaut, Trennwände und Bodenbeläge ertüchtigt, Kabel und Beleuchtung erneuert und weitere notwendige Brandschutzmaßnahmen umgesetzt. Einstimmig vergab der Gemeinderat die Abbrucharbeiten an die Firma Schwan, Wangen-Karsee, auf der Grundlage des Angebotes vom 28.11.2018 zum vorläufigen Angebotspreis von 77.007,52 Euro. TOP 7 Anfragen aus der Bürgerschaft Ein Bürger forderte eine Bürgerversammlung mit Bürgermeister, Gemeinderat und Verwaltung. Bürgermeister Krattenmacher machte deutlich, dass er seine Vorgehensweise mit Bürgerabend und separaten Diskussionsveranstaltungen für praktikabel halte. Der Bürgerabend ersetze einen Neujahrsempfang, soll in kompakter Form kommunalpolitische Zusammenhänge und Informationen vermitteln und einen Rahmen für besondere Ehrungen bieten. Für eine Diskussion benötige man mehr Zeit. Dafür gebe es andere Veranstaltungen. TOP 8 Kommunalwahlen am 26.05.2019 -Bildung des Gemeindewahlausschusses Hauptamtsleiter Wetzel erläuterte die Notwendigkeit der Bildung eines Gemeindewahlausschusses und stellte dessen Aufgaben vor. Kraft Gesetzes bestehe der Gemeindewahlausschuss aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern. Da Bürgermeister Krattenmacher beabsichtige, sich wieder für den Kreistag zu bewerben, gelte er als befangen. Wie bereits bei den vergangenen beiden Kommunalwahlen wurde Herr Wetzel als Vorsitzender vorgeschlagen. Einstimmig fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss: Herr Markus Wetzel wurde zum Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses gewählt, Frau Verena Häge vom Gästeund Bürgerbüro als dessen Stellvertreterin. Als Beisitzer und deren Stellvertreter wurden gewählt: 1. Beisitzer: Bernd Keppler, Pfaffenweiler 11, Kißlegg Stellvertreter: Georg Sutter, Rossinistr. 9, Kißlegg 2. Beisitzer: Wolfgang Schuwerk, Gebrazhofer Str. 13, Kißlegg Stellvertreter: Michael Lenz, Brucknerweg 2, Kißlegg 3. Beisitzer: Rainer Skutnik, Lilienstr. 6, Kißlegg Stellvertreter: Joachim Wieder, Stifterweg 5, Kißlegg TOP 9 Jahresbericht der Verwaltung Hauptamtsleiter Wetzel stellte den Personalbereich und die Bevölkerungsentwicklung vor. Derzeit seien rund 170 Personen bei der Gemeinde beschäftigt, fast die Hälfte davon in Teilzeit. Auf die Kinderbetreuung entfallen 57 Beschäftigte. Der Einwohnerstand zum 31.12.2018 lag bei 9.044 Einwohnern, die Zahl der Geburten bei 107. Die Zahlen zur Touristik lagen noch nicht vor. Bauamtsleiter Rommel stellte die Baumaßnahme im Jahr 2018 vor, von den Investitionen in den Schulen bis zum Geh- und Radwegbau in Dettishofen. Kämmerer Kant erinnerte an seine letzten Ausführungen zum Haushaltsvollzug 2018, der sich weitgehend plankonform darstelle. Der letzte kameral durchgeführt Rechnungsabschluss liege aber noch nicht vor. Am 01.01.2019 habe eine neue Zeitrechnung in der Finanzverwaltung mit der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) begonnen. Kämmerer Kant konnte noch positive Zahlen vermelden. In vier geöffneten Monaten im Strandbad konnten 66.000 Besucher gezählt werden. An 80 Vereine wurden 40.000 Euro Förderung bezahlt, in der Mensa wurden 10.000 Essen ausgegeben TOP 10 Annahme von Spenden gem. § 78 Abs. 4 GemO Die Annahme einer Spende für die Heimatstube wurde zustimmend zur Kenntnis genommen. TOP 12 Bekanntgaben mit den in nichtöffentlicher Sitzung und von den Ortschaftsräten gefassten Beschlüssen Ortsvorsteher Müller gab bekannt, dass der Ortschaftsrat Immenried dem Entwurf für den Bebauungsplan „Immenried-Ost Erweiterung“ zugestimmt habe. Bürgermeister Krattenmacher informierte darüber, dass am 07.01.2019 die ersten Räume im neuen Kindergarten St. Monika bezogen worden seien. TOP 13 Anfragen und Wünsche des Gemeinderates Gemeinderat Schmidt fragte nach dem Personalstand beim neuen Gutachterausschuss. Die Anzahl der Mitarbeiter hänge von den Gutachten und den Kaufverträgen pro Jahr ab, antwortete Herr Rommel. Aus der Nachbarschaft von Kißlegg Hallenflohmarkt - jeder kann mitmachen GEBRAZHOFEN (dk) - Am Samstag, 9.März von 9 bis 15 Uhr in der Turnhalle in Gebrazhofen. Jeder kann mitmachen. Die Standgebühr wird zugunsten des Haiti Schulprojektes e.V. verwendet. Eintritt: 1 Euro. Info und Anmeldung: Tel. 07563/8741. Die Bewirtung übernimmt die Laienspielgruppe Gebrazhofen.
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