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Der Kißlegger 4 Amtlicher Teil AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Waltershofen-West" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu KISSLEGG (ra) - Der Gemeinderat der Gemeinde Kißlegg hat am 12.07.2017 für das Gebiet „Waltershofen-West" den Bebauungsplan "Waltershofen- West" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 26.06.2017 als Satzung beschlossen. Dieser Bebauungsplan wird gem. §10 Abs.3 Baugesetzbuch (BauGB) durch diese Bekanntmachung rechtsverbindlich. Ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Ravensburg war nicht erforderlich, da eine Übereinstimmung mit dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung des Flächennutzungsplanes gem. §13a Abs.2 Nr.2 BauGB herbeigeführt wurde. Der Bebauungsplan „Waltershofen- West" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu – bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung – kann ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung m Rathaus der Gemeinde Kißlegg (Schlossstraße 5, 2. OG, 88353 Kißlegg), während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Zudem soll der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung im Internet unter www.kisslegg.de/Rathaus & Service/ Bauen & Wohnen/Ortsplanung/laufende Bebauungsplanverfahren eingestellt und einsehbar sein. Gemäß §215 Abs.1 BauGB ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in §214 Abs.1 Satz1 Nr.1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, im Falle einer beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (§214 Abs.2 BauGB), im Falle von beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorgangs (§214 Abs.3 Satz 2 BauGB) oder im Falle beachtlicher Fehler nach §214 Abs.2a BauGB nicht schriftlich nnerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen (§215 Abs.1 BauGB). Auf die Vorschriften des §44 Abs.3 Satz 1 und 2 und Abs.4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Kißlegg wurde gem. §13a Abs.2 Nr.2 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes im Wege der Berichtigung ange passt. Der berichtigte Flächennutzungsplan ist ebenso wie der Bebauungsplan im Rathaus der Gemeinde Kißlegg hinterlegt und kann während der Öffnungszeiten dort eingesehen werden. Hinweis zur Gültigkeit von Ortsrecht: Nach §4 Abs.4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach §43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in §4 Abs.4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden sind. Ist eine Verletzung nach §4 Abs.4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in §4 Abs.4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Kißlegg, den 11.10.2017 gez. Dieter Krattenmacher Bürgermeister
Kißlegg er leben 11. 10. 2017 Veranstaltungshinweise aus Kißlegg und Umgebung Kinofestival 18.-22. Oktober KISSLEGG (ra) - Am Mittwoch, 18. Oktober, 14.30 Uhr starten die sechsten Kißlegger Kinotage. Die Filmevorführungen des Festivals stehen in diesem Jahr gemeinsam unter dem Motto „Die Sprache des Herzens“. Der Eintritt ist frei. Die Karten sind begrenzt. Karten und Flyer gibt’s im Gäste- und Bürgerbüro. Tel. 07563/936-142 Ein besonderer Dank an die Unterstützer des Kinofestivals 2017: Ambulante Krankenpflege- und Heilpädagogische Beratung Höpken Die Blumenbinderin Sissi Dunst Euronics Weiland Hans Rinninger u. Sohn GmbH u. Co.KG Heidrun Kosmetik KreativerSign Kreismedienzentraum Ravensburg Kreissparkasse Ravensburg L‘ Antica Barrique Pekana Naturheilmittel GmbH Sigrüner Finanzdienstleistungen Stengele Holz- und Kunststofftechnik GmbH Schuwerk Offsetdruck Schwitztempel Seminarzentrum Sonnenstrahl Mobiles Kinderkino gastiert in Kißlegg Auf einen Blick: Veranstaltungen im Rahmen Fokus Frau KISSLEGG (ra) - 23 Frauen, die in Kißlegg leben, haben sich dazu bereiterklärt, einen kleinen Einblick in ihre Biografie – sprich ihr Leben, Beruf oder Hobby zu gewähren. Dazu gibt es von Januar bis Dezember eine Reihe von Veranstaltungen, die diese Frauen im Rahmen des Kulturprogrammes in unserer Gemeinde anbieten. Ein tolles Programm für „Mann und Frau“. Neugierig? Nadja Abt Kennenlernen-Angebot im Oktober in Nadjas Tanzwelt –Jeden Tag Fitness für einmalig 29 Euro Muskelaufbau, Konditionstraining, Dehnung und Wohlfühlen. Stellen Sie sich aus einem vielseitigen Programm Ihr Eigenes Fitness-Programm zusammen. Anmeldung erforderlich unter 07563/ 908940 oder info@nadjas-tanzwelt.de Anneliese Welte Dienstag, 17. Oktober / 19.30 Uhr, Treffpunkt altes Walserhaus - Vagantenführung mit Räuberschmaus im historischen Schlosskeller Teilnahmegebühr: 15 Euro inkl. Vesper. Anmeldung erforderlich im Gäste- und Bürgerbüro, Tel. 07563/936-142. Silke Puszti Montag, 23. Oktober/ Beginn: 19 Uhr, Mensa Schulzentrum Themenabend Brauchtum am Ende – Fasnet in Gefahr? Podiumsdiskussion mit Susanne Frankenhauser/Raimund Haser (MdL) und Prof. Dr. Werner Mezger Eintritt frei Julia Küpfer-Hilgarth Donnerstag , 09. November / 14.30 - 16.Uhr im Neuen Schloss Kißlegg - TeeTime mit Lesung Teilnahme kostenlos. Anmeldung erforderlich im Gäste- und Bürgerbüro, Tel. 07563/936-142. Armgard Schörle Mittwoch, 17. November / 20 Uhr – 21.30 Uhr, Forum Sommersried Lesung am Kaminfeuer Teilnahme kostenlos , Anmeldung erforderlich im Gäste- und Bürgerbüro, Tel. 07563/936-142. Silke Puzsti Mittwoch, 15. November / 19.30 Uhr – Neues Schloss Schnarragagges Heidenei – Reinschnuppern Teilnahme kostenlos - keine Anmeldung erforderlich. Der ergänzte Flyer liegt im Gästeund Bürgerbüro und im Einzelhandel für Sie bereit. Alle Termine sind auch auf unserer Homepage www.kisslegg.de im Veranstaltungskalender aufgelistet. Meike Paasch Freitag, 20. Oktober / 10 – 18 Uhr, Aalenaa, Schlossstr. 60 LadyśDay, Sektempfang + 10 Prozent Rabatt auf die gesamte grüne Mode. keine Anmeldung erforderlich KISSLEGG (ra) - Das Mobile Kinderkino macht am Freitag, 20. Oktober Halt in Kißlegg. Ab 14.30 Uhr wird im Jugendhaus der Animationsfilm „Findet Dorie“ gezeigt. Das Mobile Kinderkino wird vom Kulturzentrum Linse in Kooperation mit dem Jugendhaus Kißlegg veranstaltet. Der Eintritt kostet 3,50 Euro. Beate Dürrenberger Samstag, 21. Oktober / 18 - 22 Uhr Große Weinprobe. Classico Wein & mehr. Herrenstr. 11 Teilnahmegebühr: 10 Euro Keine Anmeldung erforderlich Beate Dürrenberger
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