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Der Kisslegger 11.08.2021

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Der

Der Kißlegger 8 Amtlicher Teil AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Amtliche Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26.09.2021 1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinde Kißlegg wird in der Zeit vom 06.09.2021 bis 10.09.2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgermeisteramt Kißlegg, Gäste- und Bürgerbüro, Neues Schloss, Schlossstraße 8, 88353 Kißlegg (barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 06.09.2021 bis zum 10.09.2021, spätestens am 10.09.2021 bis 12:30 Uhr, bei der Gemeindebehörde Bürgermeisteramt Kißlegg, Gäste- und Bürgerbüro, Neues Schloss, Schlossstraße 8, 88353 Kißlegg Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 05.09.2021 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 292 Biberach durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 05.09.2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 10.09.2021) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 24.09.2021, 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Kißlegg, den 11.08.2021 gez. Dieter Krattenmacher, Bürgermeister

9 Der Kißlegger Wichtige Kontaktdaten auf einen Blick Gemeindeverwaltung Kißlegg Schlossstraße 5 88353 Kißlegg Bürgermeisteramt Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr Donnerstag 14 bis 17 Uhr Telefon: Zentrale 07563/936-0 Standesamt 07563/936-127 Bauamt 07563/936-118 Finanzverwaltung 07563/936-123 Gäste- und Bürgerbüro (im Neuen Schloß) Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8 bis 12.30 Uhr Mo., Di., Do., Fr., 14 bis 17 Uhr Samstag 9.30 bis 12 Uhr Telefon 07563/936-142 und 07563/936-117 Bahnschalter Öffnungszeiten Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr Ortschaftsverwaltung Waltershofen Am Dorfplatz 1 88353 Kißlegg-Waltershofen Öffnungszeiten: Dienstag 9 bis 12 Uhr Donnerstag 15 bis 18 Uhr Die Sprechstunde von Ortsvorsteher Bachmann ist donnerstags von 17 bis 18 Uhr und nach Terminvereinbarung. Ortschaftsverwaltung Immenried St. Ursula-Straße 3 88353 Kißlegg-Immenried Öffnungszeiten: Ortsvorsteher Armin Notz Donnerstag 17 bis 19 Uhr und nach Vereinbarung Telefon 07563/92368 Sekretariat Agnes Würzer Mo., Mi., Do., 9 bis 11 Uhr Telefon 07563/92367 Notrufnummern: Polizeiposten Vogt Mo. – Fr 7 bis 19 Uhr Telefon 07529/971560 Außerhalb der Dienstzeiten Polizeirevier Wangen Telefon 07522/984-0 Feuerwehr und Rettungsdienst Telefon 112 Bauhof: 07563/913031 Allgemeine Störung der Wasserversorgung: 0171/3037573 Amtlicher Teil TERMINE Papiertonnen werden geleert KISSLEGG (ra) - Die nächste Leerung der Papiertonnen findet in Kißlegg am Freitag, 20. August, statt. Die „Blaue Tonne“ sollte am Leerungstag ab 6 Uhr gut sichtbar am Straßenrand bereitgestellt werden. Die Abfuhrtermine der Papiertonne sind auch über den Abfallkalender und die Abfall-App des Landkreises abrufbar. FUNDSACHEN Das Fundamt informiert KISSLEGG (ra) - Beim Fundamt im Gäste- und Bürgerbüro wurde in den letzten Wochen folgende Fundsache abgegeben: - Smartphone - Jugendfahrrad - Autoschlüssel Informationen erhalten Sie im Gästeund Bürgerbüro oder telefonisch unter 07563/936-117. Achtung Redaktion Der nächste Kißlegger erscheint eine Woche später, am 1. September KISSLEGG (dk) - Die nächste Ausgabe des Kißleggers erscheint am Mittwoch, 1. September. Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist am Mittwoch, 25. August um 18 Uhr. Bitte schicken Sie Ihre redaktionellen Texte als Word-Dateien und Ihre Fotos als JPG bis Mittwoch, 25. August, 18 Uhr an die E-Mailadresse kisslegger@schwaebische.de LVP-Sammlungen in den Ortschaften Waltershofen und Immenried WALTERSHOFEN/IMMENRIED (ra) - Bürger aus Immenried und Waltershofen haben an folgenden Samstagen zwischen 9 und 12 Uhr die Möglichkeit LVP (Leichtverpackungen) abzugeben 21. August 04. September Annahmestellen: -Immenried: Hofstelle Dietenberger, Hauptstraße 19 -Waltershofen: Harald Sonntag, Weidengasse 9 In Immenried kann das Altpapier an den LVP-Sammelterminen ebenfalls bei der Hofstelle Dietenberger in der Hauptstr. 19 abgegeben werden. Bürger für Bürger Im Verein „Bürger für Bürger“ in Kißlegg e.V. sind mehrere Initiativen organisiert. Vereinsbüro: Klosterhof 4 Telefon: 07563/18066 52 www.bfb-kisslegg.de Nachbarschaftshilfe Sprechzeit im Vereinsbüro: Katholisches Gemeindehaus, Klosterhof 4, Kißlegg, jeden Dienstag 9-10 Uhr, Tel.: 07563-1806651 nbh.kisslegg@t-online.de Freundeskreis Asyl Kißlegg Homepage: www.freundeskreis-asyl-kisslegg.com Im ehemaligen Gasthof „Löwen“ • Kleiderstube: Second-Hand-Kleidung für jedermann Donnerstag: 10-12 und 16-18 Uhr, Samstag: 10-12 Uhr Aus Kißlegg Generalversammlung der KLJB Kißlegg KISSLEGG (dk) - Die Generalversammlung der KLJB Kißlegg ist am Mittwoch, 18. August um 20.15 Uhr im katholischen Gemeindehaus in Kißlegg. Um kurze Anmeldung bei den Ausschussmitgliedern wird aus aktuellen Gründen gebeten. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die die Berichte der Verantwortlichen und Neuwahlen. Landfrauen besichtigen Garten KISSLEGG/WALTERSHOFEN (dk) - Nach langer Coronapause starten die Landfrauen Kißlegg und Waltershofen ihr Programm am Freitag, den 20. August mit einer Besichtigung des „Rosenzimmers" der Familie Hewel in Wangen. Treffpunkt zur Bildung von Fahrgemeinschaften ist um 13.30 Uhr am Feuerwehrhaus in Kißlegg. Es wird ein Kostenbeitrag von 8 Euro für Besichtigung mit Kaffee und Kuchen erhoben. Es gelten die 3 G- Regeln: Genesen, getestet oder geimpft. Eine Anmeldung für alle Interessierten ist erforderlich bis Montag, den 16. August bei Elisabeth Frick Tel. 07563/ 914856. Die Veranstaltung findet in Zusammenarbeit mit dem Bildungsund Sozialwerk der Landfrauen e.v. statt. Der Schwäbische Albverein wandert dem Vollmond entgegen KISSLEGG (dk) - Der Schwäbische Albverein Kißlegg lädt am Samstag 21.August zu einer zweistündigen Vollmondwanderung rund um Kißlegg ein. Gäste sind zu dieser Wanderung herzlich willkommen. Treffpunkt ist um 19:30 Uhr am Parkplatz beim Feuerwehrhaus. Schlusseinkehr ist geplant. Anmeldung und nähere Auskünfte bis Freitag den 20.08 unter Tel. 07563/1583. Corona Vorschriften beachten!

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