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Der Kisslegger 11.04.2012

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Der Kißlegger 2 Amtlicher Teil AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für das modifizierte Trennsystem "Becherhalde BA 1“, Gemeinde Kißlegg Die Gemeinde Kißlegg beantragt gemäß den §§ 8, 9 Abs. 1 Nr. 4, 10, 12 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von im modifizierten Trennsystem "Becherhalde" gesammeltem nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser in nachstehend genannte öffentliche Gewässer: bis zu 54 l/s aus dem bestehenden Regenwasserkanal auf Flst. Nr. 444, Gemarkung Kißlegg, in die Wolfegger Ach (Gewässer II. Ordnung) in Höhe des Weges auf Flst. Nr. 455, Gemarkung Kißlegg; die Auslegung wird hiermit bekannt gemacht. Die Antragsunterlagen liegen vom 12.04.2012 bis 10.05.2012 im Rathaus der Gemeinde Kißlegg, Schlossstraße 5, 88353 Kißlegg, Bau- und Umweltamt, 2. OG, während der Dienstzeiten jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Einwendungen gegen das Vorhaben sind bis spätestens 2 Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist beim Landratsamt Ravensburg, Gartenstraße 107, Zi. Nr. 330, oder beim Bürgermeisteramt Kißlegg, Bau- und Umweltamt, Zi. Nr. 11, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einer mündlichen Verhandlung erörtert. Es wird darauf hingewiesen, dass 1.nach Ablauf der für Einwendungen bestimmten Frist wegen nachteiliger Wirkungen der Benutzung Auflagen nur verlangt werden können, wenn der Betroffene die nachteiligen Wirkungen während des Verfahrens nicht voraussehen konnte; 2.nach Ablauf der für Einwendungen bestimmten Frist eingehende Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis oder einer Bewilligung in demselben Verfahren nicht berücksichtigt werden; 3.wegen nachteiliger Wirkungen einer erlaubten oder bewilligten Benutzung gegen den Inhaber der Bewilligung nur vertragliche Ansprüche geltend gemacht werden können; 4.bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann; 5.Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können und die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind; 6. mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Kißlegg, den 11.04.2012 gez. Dieter Krattenmacher, Bürgermeister NACHRICHTEN „Kißlegger Wertstoffhof“ seit 1. April 2012 mit neuen Öffnungszeiten und Betreiberwechsel KISSLEGG (ra) - Seit 1. April 2012 wird der Kißlegger Wertstoffhof von der Fa. Stark GmbH Lindau, betrieben. Der Standort bleibt unverändert in der Friedrich-List-Straße 18 in Zaisenhofen. Ab sofort gelten folgende verlängerte Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Freitag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr und Samstag 8 bis 12 Uhr. Neu ist, dass seit 1. April im Wertstoffhof Rasenschnitt kostenlos abgegeben werden kann. Gegen Gebühr können nun auch Bauschutt und Altreifen abgegeben werden. Wer keine Möglichkeit hat, seinen Sperrmüll zum Wertstoffhof zu bringen, kann sich unter der Telefonnummer 08382/ 9679-0 bei der Fa. Stark melden. Der Sperrmüll wird dann auch gegen Gebühr von zuhause aus abgeholt. Für weitere Anfragen gilt ebenfalls die Telefonnummer 08382/9679-0. Seit 1. April 2012 wird der Kißlegger Wertstoffhof von der Firma Stark aus Lindau, betrieben. Eine Kißlegger Festnetznummer für den Wertstoffhof wird derzeit erst noch eingerichtet. Eine richtige Eröffnung wird es im Laufe des Aprils noch geben, wenn die Foto: pr Umbaumaßnahmen komplett abgeschlossen sind.

3 Der Kißlegger Amtlicher Teil Wichtige Kontaktdaten auf einen Blick Gemeindeverwaltung Kißlegg Schlosstraße 5 88353 Kißlegg Bürgermeisteramt Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.30 Uhr Donnerstag 14.00 bis 17.00 Uhr Telefon: Zentrale 07563/936-91 Standesamt 07563/936-127 Bauamt 07563/936-118 Finanzverwaltung 07563/936-123 Gäste- und Bürgerbüro (im Neuen Schloss) Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.30 Uhr Mo., Di., Do., Fr., 14.00 bis 17.00 Uhr Sa. 10.00 bis 12.30 Uhr Telefon: 07563/936-142 07563/936-117 Ortschaftsverwaltung Waltershofen Am Dorfplatz 1 88353 Kißlegg-Waltershofen Öffnungszeiten: Mo., Mi., 8.00 bis 12.00 Uhr Di., Do., 8.30 bis 12.00 Uhr 17.00 bis 18.15 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Telefon: 07563/92110 Sprechstunde Ortsvorsteher Werner Bachmann Di, Do 17 bis 18.15 Uhr Mittwoch- und Freitagnachmittag und sonstige Termine nach Vereinbarung. Ortschaftsverwaltung Immenried St.-Ursula-Straße 3 88353 Kißlegg-Immenried Öffnungszeiten: Ortsvorsteher Herr Martin Müller: Dienstag von 9.00 bis 11.00 Uhr Donnerstag von 17.00 bis 19.00 Uhr Sekretariat Frau Agnes Würzer: Montag, Mittwoch und Donnerstag jeweils von 9.00 bis 11.00 Uhr Telefon: 07563/92367 JUGEND Reimen und Komponieren: Hip Hop-Workshop im Jugendhaus Kißlegg KISSLEGG (ra) - Aufgrund der großen Nachfrage durch Kißlegger Jugendliche, wird in den kommenden Monaten der Hip Hop-Workshop im Kißlegger Jugendhaus in die nächste Runde gehen. Unter der Leitung des Kißlegger Rappers Manuel Mauch alias Ämdisy, haben Jugendliche im Alter zwischen 12 und 16 NACHRICHTEN Strandbad Obersee startet verbilligten Vorverkauf KISSLEGG (ra) - Mitte Mai öffnet das Strandbad Obersee seine Pforten für die Badesaison 2012. Die Eintrittspreise haben sich gegenüber dem vergangenen Jahr nicht verändert. Während des Vorverkaufs vom 11. April bis 11. Mai kostet die Familiensaisonkarte für Kißlegger Familien nur 55 Euro; ab dem 12. Mai 60 Euro. Diese Karten sind im Gäste- und Bürgerbüro sowie in den Ortschaftsverwaltungen Immenried und Waltershofen erhältlich. Um einen problemlosen Ablauf bei der Ausgabe der Karten zu ermöglichen, bitten wir, den unten abgedruckten Antrag ausgefüllt im Gäste- und Bürgerbüro oder den Ortschaftsverwaltungen abzugeben. Dieser Antrag, sowie die Preisliste stehen Ihnen auch auf unserer Homepage unter www.kisslegg.de zur Verfügung. Dort kann er ausgefüllt und per E-Mail an gemeinde@kisslegg.de gesendet werden. Gerne können Sie uns den Antrag auch per Fax (07563/936-199) oder per Post zukommen lassen. Sollte es verwaltungstechnisch möglich sein, werden die Saisonkarten sofort ausgestellt, ansonsten können die Karten eine Woche nach Antragstellung, jedoch bis spätestens 11. Mai 2012, im Bürgerbüro bzw. in den Ortschaftsverwaltungen abgeholt und zum verbilligten Vorverkaufspreis erworben werden. Für Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren muss mit dem Vordruck ein entsprechender Nachweis (über Schule, Ausbildung, Studium, freiwilliges, soziales Jahr) vorgelegt werden. Jahren hier die Möglichkeit gemeinsam Themen zu wählen, diese zu bearbeiten und in Reime zu fassen, passende Beats zu „komponieren“ und schließlich die eigenen Songs einzuüben und aufzunehmen. Am Ende des Workshops erhält jeder Teilnehmer eine CD mit den eingespielten Tracks. Der Workshop geht über sieben Nachmittage. Termine sind der 20. April, 4. und 18. Mai, 8. und 22. Juni, so wie der 6. und 20. Juli, jeweils von 15 bis 17 Uhr. Anmeldung und nähere Infos über jugendbuero-kisslegg@web.de oder telefonisch unter 07563/1040. Die Mitarbeiter/innen des Strandbades Obersee hoffen auf einen sonnigen Badesommer und wünschen Ihnen erholsame Stunden an unserem idyllisch gelegenen Naturbadesee oder im beheizten Freibad mit Kinderbecken.

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