Gemeindeblätter

Hier finden Sie die Gemeindeblätter mit den wichtigsten Informationen aus vielen Orten der Region - mit Vereinsinformationen, Veranstaltungen, Gottesdiensten und vielem mehr. Klicken Sie einfach das passende Gemeindeblatt an und blättern Sie direkt durch die digitale Ausgabe.

Magazine

Außerdem finden Sie hier die digitale Ausgabe unserer Schwäbischen Märkte - mit Immobilienanzeigen, Stellen- und Automarkt und vielem mehr. Aktuelle Nachrichten aus Wirtschaft, Gesundheit und zum Thema Bauen und Wohnen gibt es zusätzlich in unseren kostenlosen Magazinen.

Aufrufe
vor 3 Jahren

Der Kisslegger 10.02.2021

  • Text
  • Februar
  • Immenried
  • Gemeinde
  • Krattenmacher
  • Kisslegg
  • Gemeinderat
  • Kinder
  • Telefon
  • Wahlschein
  • Pfarrer
  • Kisslegger

Der

Der Kißlegger 2 Amtlicher Teil NACHRICHTEN Dieter Krattenmacher verpflichtet sich für weitere acht Jahre So sieht Kißleggs Bürgermeister sein Amt und die wichtigen Themen für die Gemeinde KISSLEGG (cb) - Bei der jüngsten Sitzung der Gemeinderäte von Kißlegg stand als (fast) erster Punkt auf der Tagesordnung die Verpflichtung des im Oktober erneut gewählten Bürgermeisters Dieter Krattenmacher. Um den gebührenden Abstand wegen Corona wahren zu können, fand die Sitzung in der Mensa des Schulzentrums statt. „Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, hätte ich einen ungewöhnlichen Vorschlag“, so begrüßte Bürgermeister Dieter Krattenmacher seine fast vollzählig anwesenden Gemeinderäte und die Gäste. Denn die Gemeinde Kißlegg sei schwer getroffen, was die Anzahl an Menschen angeht, die durch Corona ihr Leben lassen mussten, so Krattenmacher. Daher bat er die Anwesenden, sich zu erheben, um durch eine Schweigeminute der Verstorbenen zu gedenken. Dieter Krattenmacher spricht die Verpflichtungsformel. Foto: Clemens Stadler Mit 87 Prozent wiedergewählt Friedrich Rockhoff übernahm dann die Vereidigung des Bürgermeisters, der nun in seiner dritten Amtszeit steht. Am 4. Oktober 2020 wurde der allein zur Wahl stehende Bürgermeister mit 87 Prozent wiedergewählt. Im Fokus stünden derzeit viele Fragen rund um Soziales und Gesellschaftliches, um Ökologie und Wirtschaft, so Krattenmacher. Dennoch habe es schon häufiger Krisen gegeben, wie zum Beispiel die Flüchtlingskrise im Jahr 2015. Doch auch in Zeiten wie diesen überwiege die Zuversicht, denn „wer sich einmal entschlossen hat, Bürgermeister zu werden, akzeptiert entweder, dass es bei diesem Amt um anspruchsvolle Aufgaben, ja manchmal existenzielle Fragen geht, oder er geht“, sagte Krattenmacher. Er wisse auch, dass es in diesem Amt nicht um persönliche Beliebtheit ginge, sondern darum, das Gemeinwohl zu mehren. Als einen Schwerpunkt für bevorstehende Aufgaben nannte der Bürgermeister die Stichworte Selbstverantwortung und Flurbereinigung. Nicht nur bei der Breitbandversorgung sei das vielerorts vorhandene Grundstücks – und Nutzungsdurcheinander hinderlich. Aber Flurbereinigung bedeute nicht nur für den Menschen Infrastruktur, sondern auch für Tiere und Pflanzen. So soll die Gemeinde Kißlegg bei der Biotopvernetzung ganz vorne mit dabei sein. Wichtige Kontaktdaten auf einen Blick Gemeindeverwaltung Kißlegg Schlossstraße 5 88353 Kißlegg Bürgermeisteramt Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8 bis 12.30 Uhr Donnerstag 14 bis 17 Uhr Telefon: Zentrale 07563/936-0 Standesamt 07563/936-127 Bauamt 07563/936-118 Finanzverwaltung 07563/936-123 Gäste- und Bürgerbüro (im Neuen Schloß) Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8 bis 12.30 Uhr Mo., Di., Do., Fr., 14 bis 17 Uhr Samstag 9.30 bis 12 Uhr Telefon 07563/936-142 und 07563/936-117 Bahnschalter Öffnungszeiten Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr Ortschaftsverwaltung Waltershofen Am Dorfplatz 1 88353 Kißlegg-Waltershofen Öffnungszeiten: Mo., Di., Mi., 8 bis 12 Uhr Di., abends nach Vereinbarung Do., 8.30 bis 12 Uhr und 17 bis 18.15 Uhr Freitag 8 bis 12 Uhr Ortschaftsverwaltung Immenried St. Ursula-Straße 3 88353 Kißlegg-Immenried Öffnungszeiten: Ortsvorsteher Armin Notz Donnerstag 17 bis 19 Uhr und nach Vereinbarung Telefon 07563/92368 Sekretariat Agnes Würzer Mo., Mi., Do., 9 bis 11 Uhr Telefon 07563/92367 Notrufnummern: Polizeiposten Vogt Mo. – Fr 7 bis 19 Uhr Telefon 07529/971560 Außerhalb der Dienstzeiten Polizeirevier Wangen Telefon 07522/984-0 Feuerwehr und Rettungsdienst Telefon 112 Bauhof: 07563/913031 Allgemeine Störung der Wasserversorgung: 0171/3037573

3 Der Kißlegger Amtlicher Teil AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Gemeinde Kißlegg – Wahlkreis 68 Wangen Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl BW 2021 am 14.03.2021 1. Das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl der Gemeinde Kißlegg wird in der Zeit vom 22.02.2021 bis 26.02.2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgermeisteramt Kißlegg, Gäste- und Bürgerbüro, Neues Schloss, Schlossstraße 8, 88353 Kißlegg für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Wahlberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach dem Bundesmeldegesetz eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 26.02.2021 bis 12.30 Uhr im Bürgermeisteramt Kißlegg, Gäste- und Bürgerbüro, Neues Schloss, Schlossstraße 8, 88353 Kißlegg Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens am 21.02.2021 eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 68 Wangen durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person. 5.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, wenn a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 11 Abs. 2 Satz 2 der Landeswahlordnung (bis zum 21.02.2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 4 Sätze 1 und 3 des Landtagswahlgesetzes versäumt hat, b) ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 11 Abs.2 der Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 4 Sätze 1 und 3 des Landtagswahlgesetzes entstanden ist, c) ihr Wahlrecht im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Bürgermeister bekannt geworden ist. Der Wahlschein kann bis zum 12.03.2021, 18.00 Uhr im Bürgermeisteramt Kißlegg, Gäste- und Bürgerbüro, Neues Schloss, Schlossstraße 8, 88353 Kißlegg schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder aufgrund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen. 6. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 7. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person 7.1 einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, 7.2 einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und 7.3 einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift, wohin der Wahlbrief zu übersenden ist, sowie die Bezeichnung der Dienststelle der Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat (Ausgabestelle), und die Wahlscheinnummer oder der Wahlbezirk angegeben sind. 8. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch durch den Wahlberechtigten persönlich abgeholt werden. An eine andere Person können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. 9. Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. Kißlegg, den 10. Februar 2021 gez. Dieter Krattenmacher, Bürgermeister Hinweis zu den Landtagswahlen: KISSLEGG (ra) - Das Gäste- und Bürgerbüro hat zum Zwecke der Briefwahl und der Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis zu den üblichen Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 17 Uhr Mittwoch und Freitag 8 bis 12.30 Uhr geöffnet. Der Zutritt ist nur mit einer medizinischen Maske (FFP2 oder KN95/N95) zulässig. Für andere Angelegenheiten als die Landtagswahlen bitten wir Sie weiterhin einen Termin unter der Tel. Nr.: 07563/936-117 oder 07563/936-142 zu vereinbaren.

Isny aktuell

Laichinger Anzeiger

Leutkirch hat was

Montfort-Bote

Die kleine See-Post

Der Kißlegger

Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen

Laupheimer Anzeiger

Bürger- und Gästeinformation Bad Wurzach

Rottum Bote

Schwäbische Märkte (Süd)

Schwäbische Märkte (Nord)

KibiZZ