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Der Kißlegger 4 Amtlicher Teil AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Amtliche Bekanntmachung: Wasserrechtliche Erlaubnis für die Regenwasserbehandlungsanlagen im Bereich der Gemeinde Kißlegg I. Die Gemeinde Kißlegg betreibt auf dem Gemeindegebiet nachstehende Regenwasser-behandlungsanlagen mit Einleitung der anfallenden Regenmischwassermengen in die umliegenden Gewässer. Die bisher erteilten Einleitungserlaubnisse sind bis 31.12.2016 befristet. Die Gemeinde Kißlegg beantragt die wasserrechtliche Erlaubnis gemäß den §§ 8, 9 Abs. 1 Nr. 4, 10, 12 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Einleitung von folgenden Regenmischwassermengen in nachstehend genannte öffentliche Gewässer: 1. bis zu 723 l/s aus dem Regenüberlaufbecken (RÜB) "Immenried" auf Flst. Nr. 3/2, Gemarkung Immenried, in die "Immenrieder Ach" (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 1/1, Gemarkung Immenried; 2. bis zu 275 l/s aus dem Regenüberlaufbecken (RÜB) "St. Anna" mit Bodenfilter auf Flst. Nr. 1320/2 (Flur 3), Gemarkung Kißlegg, in die "Wolfegger Ach" (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 83, Gemarkung Kißlegg; 3. bis zu 879 l/s aus dem Regenüberlaufbecken (RÜB Nr. 793) "Schützenhaus" auf Flst. Nr. 446/1, Gemarkung Kißlegg, in einen Wassergraben (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 929/1 (Flur 3), Gemarkung Kißlegg; 4. bis zu 1.820 l/s aus dem Regenüberlaufbecken "Zaisenhofen" (Staukanal) auf Flst. Nr. 618/7 (Flur 3), Gemarkung Kißlegg, über das Erdbecken in den "Zaisenhofer Bach" (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 618/7 (Flur 3), Gemarkung Kißlegg; 5. bis zu 248 l/s aus dem Regenüberlauf (RÜ Nr. 88) "Schloßstraße" auf Flst. Nr. 300/1, Gemarkung Kißlegg, in die "Wolfegger Ach" (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 198/1, Gemarkung Kißlegg; 6. bis zu 569 l/s aus dem Regenüberlauf (RÜ Nr. 240a) "Löhleweg" auf Flst. Nr. 416/5, Gemarkung Kißlegg, in die "Wolfegger Ach" (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 428/7, Gemarkung Kißlegg; 7. bis zu 1.953 l/s aus dem Regenüberlaufbecken "AKO-Löhle Sammler" (SKUE 240b) auf Flst. 416/5, Gemarkung Kißlegg über den Regenüberlauf (RÜ Nr. 240a "Löhleweg") in die "Wolfegger Ach" (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 428/7, Gemarkung Kißlegg; 8. bis zu 1.307 l/s aus dem Regenüberlauf (RÜ Nr. 362) "Silcherweg" auf Flst. Nr. 426, Gemarkung Kißlegg, in den "Hunauer Bach" (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 426, Gemarkung Kißlegg; 9. bis zu 581 l/s aus dem Regenüberlaufbecken (RÜB Nr. 381) "bei der Kläranlage" auf Flst. Nr. 618/3 (Flur 3), Gemarkung Kißlegg, in die "Wolfegger Ach" (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 618/3 (Flur 3), Gemarkung Kißlegg; Die angegebenen Wassermengen beziehen sich auf den Bemessungsregen r15, n = 1. II. Die Gemeinde Kißlegg beantragt die wasserrechtliche Erlaubnis gemäß den §§ 8, 9 Abs. 1 Nr. 1, 10, 12 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) über eine Leitung pro Spülvorgang bis zu 5 cbm Oberflächenwasser aus der "Immenrieder Ach" (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 6, Gemarkung Immenried, für Spül- und Reinigungszwecke des Regenüberlaufbeckens (RÜB) "Immenried" auf Flst. Nr. 3/2, Gemarkung Immenried, zu entnehmen. Der Antrag wird hiermit bekannt gemacht. Die Antragsunterlagen liegen vom 19.12.2016 bis 18.01.2017, beim Bürgermeisteramt Kißlegg, Bau- und Umweltamt, Schlossstraße 5, 88353 Kißlegg im 2. OG, jeweils während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme auf. Einwendungen gegen das Vorhaben sind bis spätestens 2 Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist beim Landratsamt Ravensburg, Friedenstr. 6, 88212 Ravensburg oder beim Bürgermeisteramt Kißlegg, Schlossstraße 5, 88353 Kißlegg schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einer mündlichen Verhandlung erörtert. Es wird darauf hingewiesen, dass 1. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann; 2. Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können und die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind; 3. mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Kißlegg, 7.12.2016 Bürgermeisteramt gez. Dieter Krattenmacher Bürgermeister Amtliche Bekanntmachung: Wasserrechtliche Erlaubnis für 12 bestehende Regenwassereinleitungen, Gemeinde Kißlegg I. Die Gemeinde Kißlegg betreibt auf dem Gemeindegebiet nachstehende Trennsysteme mit Einleitung des anfallenden Regenwassers in die umliegenden Gewässer. Die bisher erteilten Einleitungserlaubnisse sind bis 31.12.2016 befristet. Die Gemeinde Kißlegg beantragt die wasserrechtliche Erlaubnis gemäß den §§ 8, 9 Abs. 1 Nr. 4, 10, 12 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für folgende Einleitungen von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser: 1) Einleitung von bis zu 83 l/s aus dem Regenwasserkanal Fürst-Maximilian- Str./Dr.-Franz-Reich-Str./ Fürst-Eberhard-Str. in die "Wolfegger Ach" (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 9/1, Gemarkung Kißlegg; 2) Einleitung von bis zu 63 l/s aus dem Regenwasserkanal Fürst-Maximilian-Str. in die "Wolfegger Ach" (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 433/6, Gemarkung Kißlegg; 3) Einleitung von bis zu 14 l/s aus dem Regenwasserkanal Achweg II in die "Wolfegger Ach" (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 433/7, Gemarkung Kißlegg; 4) Einleitung von bis zu 18 l/s aus dem Regenwasserkanal Achweg I in die "Wolfegger Ach" (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 433/12, Gemarkung Kißlegg; 5) Einleitung von bis zu 42 l/s aus dem Regenwasserkanal Jägerstraße in die "Wolfegger Ach" (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 27, Gemarkung Kißlegg; 6) Einleitung von bis zu 76 l/s aus dem Regenwasserkanal Seestraße II in den "verdolten Wassergraben" (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 1313/2, Gemarkung Kißlegg; 7) Einleitung von bis zu 44 l/s aus dem Regenwasserkanal Seestraße I in den "verdolten Wassergraben" (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 1313/2, Gemarkung Kißlegg; 8) Einleitung von bis zu 221 l/s aus dem Regenwasserkanal Blumenstraße/Gartenstraße/St. Anna Str. in die "Wolfegger Ach" (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 76/1, Gemarkung Kißlegg; Kißlegg 9) Einleitung von bis zu 76 l/s aus dem Regenwasserkanal Wiesenweg über den verdolten Grenzgraben in die "Wolfegger Ach" (Gewässer II. Ordnung) zw. Flst. Nr. 197 und Flst. Nr. 189/3, Gemarkung Kißlegg; 10) Einleitung von bis zu 73 l/s aus dem Regenwasserkanal Immenrieder Str. in die "Wolfegger Ach" (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 198/3, Gemarkung Kißlegg; 11) Einleitung von bis zu 34 l/s aus dem Regenwasserkanal Immenrieder Str. in den "Obersee" (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 213, Gemarkung Kißlegg; 12) Einleitung von bis zu 2465 l/s aus dem Regenklärbecken (RKB Nr. 1053/ 1054) "Bruckwänke" auf Flst. Nr. 198/6, Gemarkung Kißlegg, in die "Wolfegger Ach" (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 198/6, Gemarkung Kißlegg.
5 Der Kißlegger Amtlicher Teil AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Fortsetzung amtliche Bekanntmachung Die angegebenen Wassermengen beziehen sich auf den Bemessungsregen r15, n = 0,5. Der Antrag wird hiermit bekannt gemacht. Die Antragsunterlagen liegen vom 19.12.2016 bis 18.01.2017, beim Bürgermeisteramt Kißlegg, Bau- und Umweltamt, Schlossstraße 5, 88353 Kißlegg im 2. OG, jeweils während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme auf. Einwendungen gegen das Vorhaben sind bis spätestens 2 Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist beim Landratsamt Ravensburg, Friedenstr. 6, 88212 Ravensburg oder beim Bürgermeisteramt Kißlegg, Schlossstraße 5, 88353 Kißlegg schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einer mündlichen Verhandlung erörtert. Es wird darauf hingewiesen, dass 1. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann; 2. Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können und die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind; 3. mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Kißlegg, 7.12.2016 Bürgermeisteramt gez. Dieter Krattenmacher Bürgermeister Neues aus dem FREUNDESKREIS ASYL Weihnachtssingen und Bazar am 17. Dezember im Löwen KISSLEGG (ra) - Am Samstag, den 17. Dezember, lohnt es sich ganz besonders, ab 10 Uhr im ehemaligen Gasthaus zum Löwen vorbeizuschauen! Die gemütliche Gaststube ist ein idealer Treffpunkt, um bei Glühmost, Punsch und Weihnachtsgebäck Kontakte zu pflegen und den samstäglichen Plausch auf dem Markt einfach nach drinnen zu verlegen. Ein Bazar lädt zum Stöbern ein. Christbaumdekorationen, Dinge, die als Geschenke für Kinder geeignet sind, adventlicher Schmuck,und weitere Spenden werden gerne noch entgegengenommen. Zum Bazar wird es weihnachtliche Musik geben und auch die Kleiderstube wird bis 14 Uhr geöffnet sein. (Wir sind aktuell auf der Suche nach Kinderschneeanzügen ab Größe 104, Winterschuhe, Handschuhe und Mützen). Das Team von Kleiderstube und Bürgertreff bedankt sich herzlich bei allen Spendern, Unterstützern, Käufern und Käuferinnen und natürlich bei den Besuchern des Bürgertreffs, die diese Einrichtung mit Aktivitäten füllen. Wer gerne spielt, beim Deutschlernen hilft, Kontakte knüpfen möchte oder einfach Zeitung lesen und sich unterhalten will, der kann das zu den üblichen Öffnungszeiten am Donnerstag (10-12 und 16 bis 19 Uhr) und am Samstag (10-13 Uhr) noch bis zum 17. Dezember tun. Danach ist Weihnachtspause. Nach den Ferien geht‘s am 12. Januar weiter. Gemütlich genießen. Asylbewerber in Kißlegg - Werdegänge und Perspektiven Seit kurzem gibt es in Kißlegg nur noch zwei Container-Standorte. Dort wohnen Flüchtlinge, deren Antrag auf Asyl noch nicht bearbeitet wurde. Alle, über deren Asylantrag positiv entschieden wurde und Flüchtlinge, die schon länger als zwei Jahre in Deutschland sind müssen nun aus der Erstunterkunft ausziehen und auf Wohnungssuche gehen. Auch die Zuständigkeit hat sich verändert: war früher das Landratsamt Ansprechpartner, ist es nun die Gemeinde. Daher erhielten jüngst einige Flüchtlinge Zimmer im gemeindeeigenen Löwen, für andere wurde – weil keine Wohnungen zu finden waren – die Containerunterkunft als Foto: PR „Anschlussunterbringung“ definiert. So hat die Freude über die Möglichkeit, selbständig wohnen zu dürfen, häufig einen bitteren Beigeschmack, wenn die ausländischen Neubürger feststellen, dass es keine Wohnungen gibt oder dass sie als Mieter nicht erwünscht sind. Dabei wären sie durchaus angenehme, verlässliche und dankbare Mieter. Sofern ein Kißlegger Wohnungseigentümer sich aktuell mit dem Gedanken beschäftigt, eine freie Einliegerwohnung oder ein Zimmer in seinem Haus zu vermieten, aber gerne vorher mal hören möchte, ob eine Person aus einem anderen Kulturkreis zu ihm passt, der kann einfach zum Bürgertreff im Löwen kommen und anmelden, dass er bereit ist, eine Wohnung oder ein Zimmer zu vermieten, gerne auch erst einmal vertraulich. Die Mitglieder des Freundeskreises Asyl, die Deutschlehrerinnen und persönlichen Betreuer können dann Wohnpartnerschaften vermitteln. Wir wissen selbst: wer ein angenehmes, stressfreies Zuhause hat, der kann seine Energie dafür einsetzen, sprachlich und beruflich voranzukommen. Wer in einer Mehrbettunterkunft mit Gruppenküche wohnt, braucht viel innere Stärke, um gelassen zu bleiben und sich zu konzentrieren. Und trotzdem haben es etliche der vor zwei Jahren angekommen Flüchtlinge geschafft, regelmäßig in die Schule zu gehen, gut Deutsch zu lernen, zu arbeiten, Ausbildungen anzufangen, Praktika zu machen und sogar feste Arbeitsstellen zu finden. Einige machen zurzeit den Führerschein. Das sind gute Entwicklungen, die von den Helfern des Freundeskreises Asyl mit Freude wahrgenommen und anerkannt werden. Hinweis: Wahlen in Gambia – Aktionswoche in Baden-Württemberg Anlässlich der Präsidentschaftswahl in Gambia gab es in Bad Waldsee einen Vortrag über die Willkür und Diktatur von Präsident Yahya Jammeh, der seit 1994 regiert. Am Samstag, den 10. Dezember, findet ab 14:30 Uhr am Bahnhofsvorplatz Ravensburg eine Demonstration statt. Das Thema ist: „Gambians in Danger – Flüchtlingsrechte stärken, Abschiebungen verhindern“.
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