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Der Kisslegger 07.12.2016

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Der

Der Kißlegger 2 Amtlicher Teil NACHRICHTEN Auszug aus der Streupflichtsatzung der Gemeinde Kißlegg KISSLEGG (ra) - Der Winter steht vor der Tür. Deshalb möchten wir Sie erneut mit unseren einschlägigen Vorschriften der Streupflichtsatzung vertraut machen. Den Straßenanliegern obliegt es, innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten die Gehwege bzw. wenn keine Gehwege vorhanden sind, entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von 1,50 m zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Im Rahmen der Aktion „Volksbaum“ pflanzen die Volksbank Allgäu-West eG (VBAW) und die Arbeitsgemeinschaft Heimatpflege im Württembergischen Allgäu e. V. die ersten Bäume KISSLEGG (ra) - Getreu dem Motto „Aus der Region – Für die Region“ sind für die VBAW die Themen Heimat und Nähe von besonderer Bedeutung. Daher geht sie gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Heimatpflege Württembergisches Allgäu e. V. gegen das Eschensterben vor (die SZ berichtete). Bei der Baumpflanzaktion am vergangenen Donnerstag wurden nun die ersten beiden Bäume im Schlosspark in Kißlegg gepflanzt. Zu Beginn der Bepflanzungsaktion bedankte sich Josef Hodrus, Marktvorstand der VBAW, bei Bürgermeister Dieter Krattenmacher für die gute Zusammenarbeit. „Herr Krattenmacher hatte als Pate bereits beim Jurytreffen zum VBAW-SpendenAdventskalender im vergangenen Jahr den Ur-Gedanken zu dieser Aktion. Heute möchten wir unseren Slogan ‚WIR SIND HIER. Statt nur in der Nähe‘ einmal mehr mit Leben füllen und gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Heimatpflege im Württembergischen Allgäu e. V. in diesem Jahr 364 neue Bäume pflanzen“, so Hodrus. Dieter Krattenmacher erläuterte die Hintergründe der Aktion und gab zum Ausdruck: „Ich kann mir gut vorstellen, dass dieses Projekt wiederholt wird, sobald die 364 Bäume zwischen Aitrach und Achberg gepflanzt sind. Es ist von besonderer Bedeutung, sich über die Zukunft unserer Landschaft Gedanken zu machen, Verantwortung zu übernehmen und sich darum zu kümmern.“ Nach den Grußworten wurden die Bäume gepflanzt und somit ein Zeichen der Heimatliebe gesetzt. Möglich ist diese Aktion durch eine Spende der VBAW in Höhe von 10.000 Euro, welche aus dem VR-GewinnSparen stammt, und einem ebenso hohen Zuschuss der Arbeitsgemeinschaft. Bei Straßen, die nur über einen Gehweg verfügen, ist nur dieser Gehweg zu räumen und zu streuen. Straßenanlieger im Sinne dieser Satzung sind die Eigentümer und Besitzer (z. B. Mieter und Pächter von Grundstücken), die an einer Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben. Die Reinigung erstreckt sich vor allem auf die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub. Bei Schneefall oder Eisglätte müssen die Gehwege und vergleichbare Flächen (Flächen in einer Breite von 1,50 m) werktags bis 7 Uhr, sonnund feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw., Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20.30 Uhr und gilt selbstverständlich auch für die Straßenanlieger unbebauter Flächen, wenn diese innerhalb der geschlossenen Ortsdurchfahrten liegen. Vorsorglich möchten wir darauf hinweisen, dass die Straßenanlieger, die ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachkommen auch in vollem Umfang privatrechtlich haftbar gemacht Die Kißlegger Mobilitätszentrale informiert: Fahrplanwechsel zum 11.12. KISSLEGG (ra) - Bitte beachten: Ab dem 11. Dezember kommt es zu einem Fahrplanwechsel. Bei den zweistündlich verkehrenden RBs Aulendorf-Memmingen entfällt künftig der Halt in Alttann, wodurch die Pünktlichkeit erhöht und Anschlüsse stabilisiert werden sollen. Im Gegenzug halten künftig die RBs der Linie Aulendorf-Lindau in Alttann. Die Taktlücken, die bisher Mo-Fr am Vormittag und am Wochenende abends noch bestanden, werden geschlossen, sodass von Aulendorf nach Kisslegg und weiter nach Leutkirch und Wangen künftig täglich jede Stunde bis 20 Uhr eine Verbindung besteht. Bei den RBs Aulendorf-Lindau entfallen die längeren Standzeiten in Wangen und die Zugkreuzungen werden nach Hergatz verlegt, so wird die Fahrzeit von Kisslegg nach Lindau deutlich verkürzt. Bürgersprechstunde mit Raimund Haser MdL KISSLEGG (ra) - Der CDU-Landtagsabgeordnete Raimund Haser bietet am Montag, 12. Dezember von 8.30 - 12 Uhr eine Bürgersprechstunde an. Die Sprechstunde bietet die Möglichkeit, mit dem Abgeordneten des Wahlkreises Wangen-Illertal ins Gespräch zu kommen und konkrete Probleme und Belange zu erörtern. Die Sprechstunde findet im Dr.-Franz- Reich-Haus, Schlossstraße in Kißlegg statt (Nachbarhaus des Rathauses). Eine Anmeldung ist erforderlich. Freie Termine bitte erfragen unter Telefon Büro Landtag: 0711 2063 8106 oder Telefon Wahlkreisbüro: 07563 915 473 oder per Mail unter raimund.haser@cdu.landtag-bw.de. Die Bürgersprechstunden finden in der Regel am ersten Montag im Monat statt. Nächste Bürgersprechstunde: Montag, 6. Februar 2017 werden können, wenn Personen zu Schaden kommen. Außerdem handeln Sie bei Nichtbeachten dieser Vorschriften ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Räum- und Streupflichtsatzung können Sie auch auf unserer Homepage www.kisslegg.de unter Rathaus und Service/Satzungen/Ortsrecht abrufen. TERMINE LVP-Sammlungen in den Ortschaften Waltershofen und Immenried WALTERSHOFEN-IMMENRIED (ra) - Die Bürger aus Immenried und Waltershofen haben am Samstag, 10. Dezember, zwischen 9 und 12 Uhr die Möglichkeit LVP (Leichtverpackungen) abzugeben. Dies ist die letzte Sammlung in diesem Jahr! Wegen der Feiertage kann der nächste Abgabetermin erst am Samstag, 7. Januar 2017 stattfinden. Der zweiwöchige Sammelrhythmus wird dann auch im neuen Jahr beibehalten. Die Annahmestellen sind weiterhin in Immenried: Hofstelle Dietenberger, Hauptstraße 19 und in Waltershofen: Harald Sonntag, Weidengasse 9. Papiertonnen werden geleert KISSLEGG (ra) - Die nächste Leerung der Papiertonnen findet in Kißlegg am Freitag, 16. Dezember 2016, statt. Die „Blaue Tonne“ sollte am Leerungstag ab 6 Uhr gut sichtbar am Straßenrand bereitgestellt werden. Ab 2017 sind die Abfuhrtermine der Papiertonne auch über den Abfallkalender und die Abfall-App des Landkreises abrufbar. Die Termine werden auch weiterhin im Wertstoffkalender auf der Homepage der Gemeinde Kißlegg unter der Rubrik „Abfall und Wertstoffe“ veröffentlicht.

3 Der Kißlegger Amtlicher Teil Wichtige Kontaktdaten auf einen Blick Gemeindeverwaltung Kißlegg Schlossstraße 5 88353 Kißlegg Bürgermeisteramt Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8 bis 12.30 Uhr Donnerstag 14 bis 17 Uhr Telefon: Zentrale 07563/936-91 Standesamt 07563/936-127 Bauamt 07563/936-118 Finanzverwaltung 07563/936-123 Gäste- und Bürgerbüro (im Neuen Schloß) Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8 bis 12.30 Uhr Mo., Di., Do., Fr., 14 bis 17 Uhr Samstag 10 bis 12.30 Uhr Telefon 07563/936-142 und 07563/ 936-117 Bahnschalter Öffnungszeiten Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr Ortschaftsverwaltung Waltershofen Am Dorfplatz 1 88353 Kißlegg-Waltershofen Öffnungszeiten: Mo., Mi., 8 bis 12 Uhr Di., Do., 8.30 bis 12 Uhr und 17 bis 18.15 Uhr Freitag 8 bis 12 Uhr Telefon 07563/92110 Ortschaftsverwaltung Immenried St. Ursula-Straße 3 88353 Kißlegg-Immenried Öffnungszeiten: Ortsvorsteher Martin Müller Dienstag 9 bis 11 Uhr Donnerstag 17 bis 19 Uhr Sekretariat Agnes Würzer Mo., Mi., Do., 9 bis 11 Uhr Telefon 07563/92367 Notrufnummern: Polizeiposten Vogt Mo – Fr 7 bis 19 Uhr Telefon 07529/971560 Außerhalb der Dienstzeiten Polizeirevier Wangen Telefon 07522/984-0 Feuerwehr und Rettungsdienst Telefon 112 Bauhof: 07563/913031 Allgemeine Störung der Wasserversorgung: 0171/3037573 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bekanntmachung der Erörterungsverhandlung des Regierungspräsidiums Tübingen Anhörung in den Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) zur Elektrifizierung und Ertüchtigung der Bahnstrecke Geltendorf - Memmingen - Lindau, „Allgäubahn“, Ausbaustrecke 48 (ABS48) für die Planfeststellungsabschnitte 11 (PFA 11), Leutkirch - Eisenbahnüberführung Bundesautobahn 96 (EÜ BAB 96) und 12 (PFA 12), Eisenbahnüberführung Bundesautobahn 96 (EÜ BAB 96) - Kißlegg; betroffene Städte/Gemeinden: Leutkirch und Kißlegg (Landkreis Ravensburg) Auf Antrag der DB Netz AG führt das Eisenbahn-Bundesamt für den PFA 11 und den PFA 12 jeweils ein Planfeststellungsverfahren durch. Das Regierungspräsidium Tübingen ist dabei die Anhörungs- und Erörterungsbehörde. Es hat im Mai 2016 die Anhörung zum PFA 11 und im Juni 2016 die Anhörung zum PFA 12 eingeleitet. Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung führt in Zusammenarbeit mit dem Landesbauernverband in Baden-Württemberg am 1. und 2. März 2017 in der Schwäbischen Bauernschule Bad Waldsee, Frauenbergstraße 5, 88339 Bad Waldsee ein Seminar zur Flurneuordnung und Landentwicklung durch. Wesentliche Inhalte sind: - der Ablauf von Flurneuordnungsverfahren und die Verfahrensarten - die Finanzierung der Flurneuordnungsverfahren - die Aufgaben und Möglichkeiten der Teilnehmer und der Teilnehmergemeinschaft - die Möglichkeiten zur Realisierung von Die rechtzeitig erhobenen privaten Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden und Verbände sowie die Äußerungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens werden am Dienstag, 20. Dezember ab 12.30 Uhr im Bocksaal des Museumsgebäudes, Gänsbühl 9, 88299 Leutkirch gemeinsam erörtert. Infrastrukturmaßnahmen und - die Zielsetzungen der Landentwicklung und Landespflege Hierzu laden wir im Auftrag des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Grundstückseigentümer, Landwirte, und sonstige Interessierte ein. Gemeinderäte und Mitarbeiter der Kommunen in Gemeinden, in welchen in den kommenden Jahren ein Flurbereinigungsverfahren eingeleitet werden soll oder die Interesse an einer Flurneuordnung haben, sind ebenfalls eingeladen. Die Teilnehmer erhalten unentgeltlich Verpflegung und Unterkunft sowie Fahrkostenerstattung. Interessenten werden gebeten, sich bei der Unteren Flurbereinigungsbehörde für das Seminar anzumelden. Hinweise: Die Teilnahme am Erörterungstermin ist allen Personen, deren Belange durch das geplante Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Eine Nichtteilnahme am Erörterungstermin hat keinen Einfluss auf eine ggf. erhobene Einwendung. Die Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich. Diese hat ihre Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann. Verspätete Einwendungen sind ausgeschlossen. Das Anhörungsverfahren ist mit dem Schluss der Verhandlung beendet. Durch Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. Der Erörterungstermin ist grundsätzlich nichtöffentlich. Die Öffentlichkeit kann zugelassen werden, bei der Erörterung privater Belange jedoch nur mit dem Einverständnis der jeweiligen Betroffenen. Der Gebrauch von Tonund Bildaufnahmegeräten ist nicht gestattet. Anwesenden Dritten, die nicht Einwender oder Betroffene sind, steht kein Rederecht zu. Diese Bekanntmachung und die Planunterlagen finden Sie auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter: Bekanntmachungen - Planfeststellungsverfahren - Aktuelle Planfeststellungsverfahren - Schienen: Elektrifizierung der Allgäubahn (Landkreise Biberach, Ravensburg) gez. Wunder Regierungspräsidium Tübingen Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung lädt zum Seminar zum Thema „Flurneuordnung und Landentwicklung“ Weitere Informationen zum Seminar finden Sie unter www.landentwicklung.bwl.de. oder bei der o.a. Dienststelle. ACHTUNG ABGABESCHLUSS DIE NÄCHSTE AUSGABE DES KISSLEGGERS ERSCHEINT AM 21. DEZEMBER. Spätester Abgabetermin für alle redaktionellen Inhalte ist Mittwoch, 14. Dezember um 18 Uhr.

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