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Der Kisslegger 07.05.2009

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Der

Der Kißlegger 2 Amtlicher Teil AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats und der Wahl des Kreistags am 7. Juni 2009 1. Am 7. Juni 2009 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und gleichzeitig finden in der Gemeinde Kißlegg die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats, Wahl des Ortschaftsrats und Wahl des Kreistags statt. 2. Die Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. 3. Die Gemeinde ist in 8 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis spätestens 17. Mai 2009 zugesandt worden ist, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. 4. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis - Unionsbürger ihren gültigen Identitätsausweis - oder ihren Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. 5. Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Aufdruck: Stimmzettel für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments Stimmzettel- Farbe: weißlich Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Jeder Wähler hat eine Stimme. Er gibt sie in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Für die Stimmabgabe im Wahllokal wird bei der Europawahl kein Stimmzettelumschlag verwendet. 6. Kommunalwahlen Es finden gleichzeitig die nachstehenden Wahlen statt. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln in amtlichen Stimmzettelumschlägen. 6.1 Wahl des Gemeinderats, zu wählend sind 20 Mitglieder Stimmzettel-Aufdruck: Wahl des Gemeinderats, Stimmzettelfarbe: orange 6.2 Wahl des Ortschaftsrats der Ortschaft Immenried, zu wählen sind 9 Mitglieder Stimmzettel-Aufdruck: Wahl des Ortschaftsrats der Ortschaft Immenried Stimmzettel-Farbe: chamois Wahl des Ortschaftsrats der Ortschaft Waltershofen, zu wählen sind 9 Mitglieder Stimmzettel-Aufdruck: Wahl des Ortschaftsrats der Ortschaft Waltershofen Stimmzettel-Farbe: chamois 6.3 Wahl des Kreistags, zu wählen sind im Wahlkreis Bad Wurzach 5 Mitglieder, Stimmzettel- Aufdruck: Wahl des Kreistags, Stimmzettel-Farbe: grün 6.4 Die Stimmzettel für die einzelnen Wahlen (ohne Europawahl) sind in je besonderen Stimmzettelumschlägen abzugeben, die von gleicher Farbe wie die zugehörigen Stimmzettel sind. Die Stimmzettel werden den Wahlberechtigten spätestens am 6. Juni 2009 zugesandt. Die Stimmzettelumschläge sowie weitere Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten. 6.5 Bei den Wahlen des Gemeinderats, des Ortschaftsrats und des Kreistags hat der Wähler so viele Stimmen, wie jeweils Mitglieder des Gemeinderats, des Ortschaftsrats und des Kreistags zu wählen sind (vergleiche Ziff. 6.1 - 6.3). Die Stimmenzahl ist jeweils im Stimmzettel angegeben. 6.6 Es findet Verhältniswahl statt bei der - Wahl des Gemeinderats - Wahl des Kreistags - Wahl des Ortschaftsrats der Ortschaft Immenried der Ortschaft Waltershofen Hierbei können nur Bewerber gewählt werden, deren Name in den Stimmzetteln vorgedruckt ist. Der Wähler kann -Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen übernehmen (panaschieren) und - einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben (kumulieren). Der Wähler gibt seine Stimmen in der Weise ab, dass er auf einem oder mehreren Stimmzetteln -Bewerbern, denen er eine Stimme geben will, durch ein Kreuz hinter dem vorgedruckten Namen, durch Eintragung des Namens oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnet, - Bewerber, denen er zwei oder drei Stimmen geben will, durch die Ziffer „ 2 “ oder „ 3 “ hinter dem Namen, durch Wiederholen des Namens oder auf sonst eindeutige Weise als mit zwei oder drei Stimmen gewählt kennzeichnet. Der Wähler kann auch einen Stimmzettel ohne jede Kennzeichnung oder im Ganzen gekennzeichnet abgeben. In diesem Fall ist jeder Bewerber, dessen Name im Stimmzettel vorgedruckt ist, als mit einer Stimme gewählt; bei der Wahl des Kreistags jedoch nur so viele Bewerber in der Reihenfolge von oben, wie Mitglieder des Kreistags für den Wahlkreis zu wählen sind. 6.7 Es findet unechte Teilortswahl statt bei der Wahl des Gemeinderats zu wählende Vertreter für den Wohnbezirk Kißlegg-Ort: Anzahl 11 zu wählende Vertreter für den Wohnbezirk Kißlegg-Land: Anzahl 4 zu wählende Vertreter für den Wohnbezirk Kißlegg-Immenried: Anzahl 2 zu wählende Vertreter für den Wohnbezirk Kißlegg-Waltershofen: Anzahl 3 Bei unechter Teilortswahl gilt ergänzend Folgendes: -In den einzelnen Wohnbezirken kann der Wähler nur so vielen Bewerbern Stimmen geben, wie für den Wohnbezirk jeweils Vertreter zu wählen sind; diese Zahlen sind in den Stimmzetteln jeweils angegeben; - bei Verhältniswahl können Bewerber aus verschiedenen Wahlvorschlägen jeweils nur für den Wohnbezirk panaschiert werden, für den sie als Bewerber vorgeschlagen sind; -Gibt der Wähler seine Stimme durch Abgabe eines Stimmzettels mit vorgedruckten Namen ohne Kennzeichnung oder im Ganzen gekennzeichnet ab, so gelten höchstens so viele Bewerber in der Reihenfolge von oben als mit einer Stimme gewählt, wie für den Wohnbezirk jeweils Vertreter zu wählen sind. 6.8 Beleidigende oder auf die Person des Wählers hinweisende Zusätze oder nicht nur gegen einzelne Bewerber gerichtete Vorbehalte auf dem Stimmzettel oder sonst im Stimmzettelumschlag sowie jede Kennzeichnung des Stimmzettelumschlags haben die Ungültigkeit der Stimmabgabe zur Folge. 6.9 Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums die zu der jeweiligen Wahl gehörenden Stimmzettelumschläge ausgehändigt. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden. 7. Wahlscheine Europawahl Wähler, die einen Wahlschein für die Europawahl haben, können an der Wahl im Landkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, - durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Landkreises oder - durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Bürgermeisteramt - Wahlamt - einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen.

3 Der Kißlegger Amtlicher Teil AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Kommunalwahlen Wähler, die einen Wahlschein für die Kommunalwahlen haben, können - in einem beliebigen Wahlbezirk des im Wahlschein angegebenen Gebiets oder - durch Briefwahl wählen. Der Wahlschein enthält auf der Rückseite nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird. Wer bei den Kommunalwahlen durch Briefwahl wählen will, erhält auf Antrag beim Bürgermeisteramt - Wahlamt - die Briefwahlunterlagen. Der Wähler hat seine Wahlbriefe (getrennt nach Europawahl - rot - und Kommunalwahlen - gelb -) mit den entsprechenden Stimmzetteln (in verschlossenen Stimmzettelumschlägen) und den unterschriebenen Wahlscheinen so rechtzeitig den jeweils auf den Wahlbriefumschlägen angegebenen Stellen zu übersenden, dass sie dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen. Wahlbriefe können auch bei der jeweils angegebenen Stelle abgegeben werden. Der Wähler, der seine Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. 8. JederWahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 Europawahlgesetz). Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk sind öffentlich. Hinweise zur Europa- und Kommunalwahl In den nächsten Tagen werden an alle Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigungskarten für die Europa- bzw. Kommunalwahlen zugesandt. Dort ist auch das Wahllokal vermerkt, in dem Sie Ihre Wahl am Wahlsonntag durchführen können. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigungen erhalten und glauben, wahlberechtigt zu sein, können Sie gerne im Gäste- und Bürgerbüro nachfragen (Telefon 936-117). Aus dem STRANDBAD Bitte beantragen Sie Briefwahl erst dann, wenn Sie die Wahlbenachrichtigungen erhalten haben. Sie können die Briefwahl auch direkt beim Wahlamt im Gäste- und Bürgerbüro im Neuen Schloss beantragen und dort die Wahl auch gleich durchführen. Bringen Sie hierzu bitte Ihre Wahlbenachrichtigungskarten und Ihren Ausweis mit. Voraussichtlich in der Woche ab 11.05. werden Ihnen die Wahlunterlagen (Stimmzettel) für die Kommunalwahlen zugesandt. Bitte überprüfen Sie gleich nach Erhalt den Inhalt auf Vollständigkeit. Die Stimmzettel für die Europawahl werden nicht versandt, diese erhalten Sie am Wahlsonntag im jeweiligen Wahllokal. Bitte beachten Sie auch die Bekanntmachung im heutigen Kißlegger zur Durchführung der Europa- und Kommunalwahlen. Strandbad Obersee startet in die Badesaison 2009 KISSLEGG (ra) - Nach einem sehr langen Winter locken uns die frühlingshaften Temperaturen der letzten Wochen ins Freie und wecken die Vorfreude auf einen schönen Badesommer im Strandbad Obersee. Am Samstag, 16. Mai wird es voraussichtlich soweit sein: Das Strandbad Obersee öffnet seine Pforten und wir heißen Sie dazu recht herzlich willkommen! Die neue Attraktion im Strandbad ist das 94 Quadratmeter große kunterbunte Kleinkinderbecken mit verschiedenen Spritztieren und der Regenbogenrutsche – da wird bestimmt jedes Kinderherz höher schlagen. Egal ob Sie ausgiebig schwimmen, spielen oder nur entspannen möchten, das Strandbad Obersee bietet für jedes Familienmitglied das Richtige. Die Eintrittspreise haben sich gegenüber den vergangenen Jahren nicht verändert. Familiensaisonkarten werden wieder ausschließlich im Gäste- und Bürgerbüro angeboten. Im Vorverkauf, der bis zum 15. Mai läuft, kostet die günstige Familiensaisonkarte für Kißlegger nur 50 Euro, danach 55 Euro (Auswärtige 70 Euro). Für zu berücksichtigende volljährige Kinder (bis 25 Jahre) ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass an der Kasse im Strandbad keine Familiensaisonkarten verkauft werden. Während der Wochenenden ist die DLRG Ortsgruppe Kißlegg dankenswerter Weise wieder bereit, sich um die Sicherheit der Badegäste zu kümmern. Auch die Johanniter-Unfallhilfe wird wieder zur Stelle sein, sollte sich ein Unfall im Bad ereignen. Unsere Öffnungszeiten sind wie gewohnt: täglich von 9 bis 19 Uhr, bei Regen von 9 bis 10 Uhr und von 17 bis 19 Uhr. Bei Temperaturen unter 15 Grad bleibt das Strandbad geschlossen. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.kisslegg.de. Unsere Bademeister Darius Krzisch und Danny Siegert sowie unser Kassen- und Reinigungspersonal Frau Podgorsek und Frau Lassonzik freuen sich auf einen heißen Badesommer und wünschen allen Badegästen erholsame Stunden an unserem idyllisch gelegenen Naturbadesee. Den Antrag auf Ausstellung einer Familienkarte finden Sie in dieser Ausgabe auf Seite 23. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 9. Der Briefwahlvorstand tritt zusammen zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses der Europawahl und der Kommunalwahlen um 15 Uhr im Neuen Schloss, Vorzimmer Lüstersaal, 1. OG. Kißlegg, den 07.05.2009 Bürgermeisteramt Kißlegg gez. Dieter Krattenmacher, Bürgermeister Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit beschränken sich die Personenbezeichnungen auf die männliche Form. TERMINE LVP-Sammlungen in den Ortschaften Waltershofen/Immenried(ra) - Die nächsten LVP-Sammlungen in den Ortschaften Waltershofen und Immenried finden am 9. und 23. Mai statt. Annahmestellen: Immenried: Hofstelle Dietenberger, Hauptstr. 19. Waltershofen: Harald Sonntag, Weidengasse 9. Altpapiersammlung in Kißlegg KISSLEGG (ra) - Am Samstag, 9. Mai, findet die nächste Altpapiersammlung durch die Schalmaienkapelle Dilldabba e. V. statt. Gesammelt wird in Kißlegg- Ort. Bitte stellen Sie ihr Altpapier gut sichtbar bis 8 Uhr am Straßenrand bereit. Seminar „Rauchfrei in fünf Stunden KISSLEGG (ra) -Die „Plattform rauchfreie Gemeinde" bietet am Samstag 13. Juni, um 10 Uhr im Gasthof zum Mohren, Marktstr. 61, in Ravenburg ein Seminar "Rauchfrei in fünf Stunden - ohne Entzugserscheinungen oder Gewichtsprobleme" geleitet wird das Semin von Dirk Vollkammer. Das Seminar ist für alle Auszubildenden sowie für alle Jugendlichen (bis zum 21. Lebensjahr), für werdende und stillende Mütter kostenlos. Anmeldung und Info unter: Telefon 0800/6294935.

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