Gemeindeblätter

Hier finden Sie die Gemeindeblätter mit den wichtigsten Informationen aus vielen Orten der Region - mit Vereinsinformationen, Veranstaltungen, Gottesdiensten und vielem mehr. Klicken Sie einfach das passende Gemeindeblatt an und blättern Sie direkt durch die digitale Ausgabe.

Magazine

Außerdem finden Sie hier die digitale Ausgabe unserer Schwäbischen Märkte - mit Immobilienanzeigen, Stellen- und Automarkt und vielem mehr. Aktuelle Nachrichten aus Wirtschaft, Gesundheit und zum Thema Bauen und Wohnen gibt es zusätzlich in unseren kostenlosen Magazinen.

Aufrufe
vor 2 Jahren

Der Kisslegger 06.09.2022 09:17:42

  • Text
  • August
  • Gemeinde
  • Kisslegg
  • Dieter
  • Teiler
  • Kinder
  • Gemeinderat
  • Felsmann
  • Telefon
  • Menschen
  • Kisslegger

Der

Der Kißlegger 6 Amtlicher Teil AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Kirchmoos II" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu: KISSLEGG (ra) - Der Gemeinderat der Gemeinde Kißlegg hat am 03.08.2022 für das Gebiet „Kirchmoos II" den Bebauungsplan „Kirchmoos II" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 04.07.2022 als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Dieser Bebauungsplan „Kirchmoos II" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu wird gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durch diese Bekanntmachung rechtsverbindlich. Ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Ravensburg war nicht erforderlich, da eine Übereinstimmung mit dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung des Flächennutzungsplanes gem. §13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB herbeigeführt wurde. Der Bebauungsplan „Kirchmoos II" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu – bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung – kann ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Kißlegg (Schlossstr. 5, 88353 Kißlegg), 2. OG während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich am Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist. Zudem ist der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung im Internet unter http://www.kisslegg.de/ buerger/gemeindeinfo-wirtschaft/gemeindeentwicklung/ortsplanung und https://www.uvp-verbund.de (Suchbegriff: Kißlegg) eingestellt und einsehbar. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, im Falle einer beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (§ 214 Abs. 2 BauGB), im Falle von beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorgangs (§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) oder im Falle beachtlicher Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

7 Der Kißlegger Amtlicher Teil AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN NACHRICHTEN Fortsetzung Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan "Kirchmoos II" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu: Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, wird hingewiesen. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Kißlegg wurde gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes „Kirchmoos II" im Wege der Berichtigung angepasst. Der berichtigte Flächennutzungsplan ist ebenso wie der Bebauungsplan im Rathaus der Gemeinde Kißlegg hinterlegt TERMINE Mit dem NABU zur Heideblüte im Arrisrieder Moos – Natur-Lotsinnen und Natur-Lotsen gesucht KISSLEGG (ra) - Der NABU Baden- Württemberg lädt am Freitag, 12. August zu einer Führung ins Arrisrieder Moos ein. Nach einer kurzen Vorstellung des Hotspot-Projekts „Naturvielfalt Westallgäu“ durch Wibke Wilmanns informiert Moorführerin Claudia Panter über eins der größten Hochmoore im Württembergischen Allgäu. Im August wird das Moor von den rosafarbenen Blüten der Besenheide geprägt. Weitere Farbtupfen bieten die unzähligen Beeren der Gehölze. Auch das große Sonnentauvorkommen ist aktuell besonders gut zu sehen. Claudia Panter erläutert die Entstehung des Moors nach der Eiszeit und stellt typische Hochmoorpflanzen vor. Außerdem gibt sie Einblicke in die Geschichte des Torfabbaus und jüngste Renaturierungsmaßnahmen. Treffpunkt ist um 16 Uhr auf dem Wanderparkplatz Waffenried (Nr. 7). und kann während der allgemeinen Öffnungszeiten dort eingesehen werden. Hinweis zur Gültigkeit von Ortsrecht: Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, Rundblättriger Sonnentau. Anmeldung unter Wibke.Wilmanns@NABU-BW.de oder 0157 50176030 (max. 20 TN). 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden sind. Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Kißlegg, den 10.08.2022 gez. Dieter Krattenmacher Bürgermeister Foto: NABU Weitere Infos unter https://naturvielfalt-westallgaeu.de/. Das Bürger – Klimaschutzteam Kißlegg informiert Gemeinschaftsgarten Bericht KISSLEGG (ra) - Überraschend schnell haben die 16 Beteiligten des Projekts eine Gartenlandschaft geschaffen. Jeder setzt auf seiner Fläche seine Idee eines Beets um und so entsteht eine Vielzahl von individuell verschiedenen Anbaumethoden und Bepflanzungen. Obwohl die Beetflächen nur mittlere Größe haben gibt es einiges zu tun. Das Projekt, das im Rahmen der Bestrebungen zum Klimaschutz und zur Energieneutralität der Gemeinde Kißlegg entstand, soll Anstoß und Motivation sein sich mit dem Thema gesunde Lebensmittel saisonal und regional ohne Pestizide und Müll zu erzeugen, auseinanderzusetzen und durch Gemeinschaft voneinander zu lernen. Schon jetzt wird deutlich, dass sich viele versteckte Fähigkeiten zeigen, die die Zusammenarbeit und die Gemeinschaft fördern. Besonders wichtig, weil noch einige Aufgaben anstehen. Eine Hütte für Kleingeräte und der Zaun müssen noch gebaut werden und eine Sitzecke, die schon versprochen ist, wird dann zum Treffpunkt. Weil das Projekt viel Zuspruch erfahren hat, und noch viele Ideen im Raum stehen, könnten noch weitere Projekte im Laufe der Zeit angedacht werden. Besonders bedanken wollen wir uns bei dem Landwirt, der das Projekt ermöglicht hat und auch Wasser zur Verfügung stellt. Außerdem ist es dort auch möglich Kompost, Hackschnitzel und Dung zu erwerben, was Anfahrten erspart. Wichtiger Hinweis KISSLEGG (dk) - Am 24. August macht der Kißlegger eine Woche Sommerpause. Der nächste Kißlegger erscheint am Mittwoch, 31. August.

Isny aktuell

Laichinger Anzeiger

Leutkirch hat was

Montfort-Bote

Die kleine See-Post

Der Kißlegger

Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen