Gemeindeblätter

Hier finden Sie die Gemeindeblätter mit den wichtigsten Informationen aus vielen Orten der Region - mit Vereinsinformationen, Veranstaltungen, Gottesdiensten und vielem mehr. Klicken Sie einfach das passende Gemeindeblatt an und blättern Sie direkt durch die digitale Ausgabe.

Magazine

Außerdem finden Sie hier die digitale Ausgabe unserer Schwäbischen Märkte - mit Immobilienanzeigen, Stellen- und Automarkt und vielem mehr. Aktuelle Nachrichten aus Wirtschaft, Gesundheit und zum Thema Bauen und Wohnen gibt es zusätzlich in unseren kostenlosen Magazinen.

Aufrufe
vor 2 Jahren

Der Kisslegger 06.08.2014

  • Text
  • August
  • Telefon
  • Kisslegg
  • Gemeinde
  • Waltershofen
  • Ravensburg
  • Immenried
  • Foto
  • Rosenkranzgebet
  • Kinder
  • Kisslegger

Der

Der Kißlegger 2 Amtlicher Teil AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bestimmungen über die Ablösung der Stellplatzverpflichtung KISSLEGG (ra) - Der Gemeinderat der Gemeinde Kißlegg hat am 30.07.2014 aufgrund des § 37 Abs. 5 Satz 4 der Landesbauordnung folgende Bestimmungen über die Ablösung der Stellplatzverpflichtung beschlossen: § 1 Ablösung (1) Die Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen (Stellplatzpflicht) gem. § 37 Absatz 1 und 4 der Landesbauordnung kann abgelöst werden, wenn ein Bauvorhaben innerhalb des gekennzeichneten Gebietes verwirklicht werden soll und wenn die Herstellung von Stellplätzen im Rahmen der gesetzlichen Pflicht nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist. Dies gilt nicht für Wohngebäude und Wohnungen. (2) Die Ablösung kann auf Teile der Stellplatzpflicht beschränkt werden. (3) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. § 2 Ablösungsbetrag Je Stellplatz, der abgelöst wird, ist ein Betrag von 3.000 Euro zu zahlen. § 3 Zustimmung zur Ablösung Die Zustimmung der Gemeinde zur Ablösung erfolgt mit Abschluss eines Vertrages über die Ablösung der Stellplatzpflicht nach dem diesen Bestimmungen beigefügten Muster. § 4 Abweichungen Über Abweichungen von den Auflagen und Bedingungen entscheidet der Gemeinderat bzw. der Technik- und Umweltausschuss. § 5 Inkrafttreten Diese Bestimmungen treten am Tag der Bekanntmachung in Kraft. Sie sind ortsüblich bekanntzugeben. Kißlegg, den 06.08.2014 Krattenmacher, Bürgermeister AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Ortskernsanierung Kißlegg Teil III Beginn der Sanierung durch die Einleitung vorbereitender Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB KISSLEGG (ra) - Der Gemeinderat hat am 25.06.2014 den Beschluss zur Einleitung vorbereitender Untersuchungen als Voraussetzung für die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern III“ gefasst. Die gesetzlichen Bestimmungen ergeben sich aus dem Baugesetzbuch. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen werden Erkenntnisse über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge gewonnen. Der Beschluss lautet: 1. Der Bereich „Ortskern III“ wird zum künftigen Sanierungsgebiet erklärt. 2. Für das Gebiet werden der Beginn der vorbereitenden Untersuchungen und die Einholung entsprechender Stellungnahme im Sinne des § 141 BauGB beschlossen. 3. Das Untersuchungsgebiet umfasst den in beiliegendem Plan gekennzeichneten Bereich. 4. Dieser Beschluss wird, einschließlich eines Planes mit der Gebietsabgrenzung, ortsüblich über das Kißlegger Amtsblatt („Der Kißlegger“) bekannt gemacht. Weiterer Hinweis: Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles Berechtigte sowie ihre Beauftragten sind verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. Personenbezogenen Daten dürfen nur zu Zwecken der Sanierung verwendet werden. Wurden die Daten von einem Beauftragten der Gemeinde erhoben, dürfen Sie nur an die Gemeinde weitergegeben werden. Bei einer Verweigerung der Auskunftspflicht kann ein Zwangsgeld nach § 208 BauGB angedroht und festgesetzt werden (§ 138 Abs. 1 und 4 BauGB). Der Lageplan über die genaue Gebietsabgrenzung kann beim Bürgermeisteramt Kißlegg, Schlossstr. 5, Bauamt, 2. OG, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Kißlegg, den 06.08.2014 Krattenmacher, Bürgermeister

3 Der Kißlegger Amtlicher Teil Wichtige Kontaktdaten auf einen Blick Gemeindeverwaltung Kißlegg Schlossstraße 5 88353 Kißlegg Bürgermeisteramt Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.30 Uhr Donnerstag 14.00 bis 17.00 Uhr Telefon: Zentrale 07563/936-0 Standesamt 07563/936-127 Bauamt 07563/936-118 Finanzverwaltung 07563/936-123 Gäste- und Bürgerbüro (im Neuen Schloss) Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.30 Uhr Mo., Di., Do., Fr., 14.00 bis 17.00 Uhr Sa. 10.00 bis 12.30 Uhr Telefon: 07563/936-142 07563/936-117 Bahnschalter-Öffnungszeiten: Mo.-Fr. von 8-12 Uhr Ortschaftsverwaltung Waltershofen Am Dorfplatz 1 88353 Kißlegg-Waltershofen Öffnungszeiten: Mo., Mi., 8.00 bis 12.00 Uhr Di., Do., 8.30 bis 12.00 Uhr 17.00 bis 18.15 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Telefon: 07563/92110 Sprechstunde Ortsvorsteher Werner Bachmann Di, Do 17 bis 18.15 Uhr. Mittwoch und Freitagnachmittag und sonstige Termine nach Vereinbarung. Ortschaftsverwaltung Immenried St.-Ursula-Straße 3 88353 Kißlegg-Immenried Öffnungszeiten: Ortsvorsteher Herr Martin Müller: Dienstag von 9.00 bis 11.00 Uhr Donnerstag von 17.00 bis 19.00 Uhr Sekretariat Frau Agnes Würzer: Montag, Mittwoch und Donnerstag jeweils von 9.00 bis 11.00 Uhr Telefon: 07563/92367 Notrufnummern: - Polizeiposten Kißlegg Mo.-Fr. von 7. 30 bis 16. 30 Uhr, Telefon: 07563/9099-0 Außerhalb der Dienstzeiten Polizeirevier Wangen Telefon: 07522/9840 - Feuerwehr und Rettungsdienst Telefon: 112 - Bauhof Telefon: 07563/913031 - Allgemeine Störung der Wasserversorgung Telefon: 0171/303 75 73 NACHRICHTEN Fachtagung „Energie aus Wildpflanzen“ im Neuen Schloss - Experten suchen Wege zur Förderung von Biogas aus Wildpflanzen KISSLEGG (ra) - Experten und Mandatsträger von Landratsamt und Landwirtschaftsamt Ravensburg, vom Landwirtschaftszentrum (LAZBW) Aulendorf , der Uni Hohenheim, von ProRegio, vom Bauernverband, Biogas-Fachverband, BUND und verschiedenen Kommunen trafen sich zur Fachtagung „Energie aus Wildpflanzen“ im Kißlegger Neuen Schloss. Werner Kuhn, seit über 10 Jahren Ideengeber und Entwickler des Systems, zeigte in einem hochinteressanten Vortrag, warum gerade Biogas die besondere Chance birgt, mit intelligenten Mischkulturen die Biodiversität und Artenvielfalt zu steigern. Der für das Netzwerk Lebensraum Feldflur deutschlandweit beratende Experte stellte aber auch fest, dass diese ökologische Aufwertung nicht zum Nulltarif möglich ist. Die für Mensch und Tier so positive Flächenbewirtschaftung kann die Methangas-Leistung der Monokultur Mais nur zu ca. 60% erreichen. Es müssten also Wege gefunden werden, wie dem Landwirt sein „Produkt Artenvielfalt“ vergütet werden kann. Michael Fick, Vertreter der Arbeitsgemeinschaft (AG) Wildpflanzen-Biogas Kißlegg, betonte, dass es der AG von Anfang an wichtig gewesen sei, zu zeigen, dass man die Veränderungen gemeinsam anpacken will und die Anstrengungen der Landwirte von vielen anderen Landnutzern unterstützt werden. Er konnte den angereisten Experten darlegen, dass in vielen Gemeinden Landwirte durch den Anbau der Wildpflanzenmischung gezeigt haben, dass sie bereit sind, neue Wege zu gehen. Die zahlreichen finanziellen Unterstützer aus der Bevölkerung und der regionalen Wirtschaft unterstreichen die Ernsthaftigkeit des Wunsches nach blühenden Landschaften. In der anschließenden Diskussion unter den Fachleuten war man sich schnell einig, dass „Biogas aus Wildpflanzen“ einen wertvollen Beitrag zur Bereicherung von Flora, Fauna und Landschaftsbild leistet. Damit das Weiterleben dieser Idee nicht nur vom Idealismus abhängig sei, müssten jetzt Wege gefunden werden, um die Rahmenbedingungen einfacher und attraktiver zu gestalten. Die Verbreitung der Anbaualternative über Ämter und wissenschaftliche Einrichtungen sei dabei genauso wichtig, wie eine Inwertsetzung der ökologischen Aufwertung durch den Wildpflanzen-anbau. MdB Westermeyer sieht im Wildpflanzenanbau eine Möglichkeit der produktionsintegrierten Kompensation, die den Flächenengpass in der Landwirtschaft durch Flächenstilllegung für ökologische Ausgleichsmaßnahmen entschärfen kann. Auch Herr Siegel, Leiter des Landwirtschaftsamtes Ravensburg, erkennt in der ökologischen Kompensation eine Chance, die biologischere Biomasseproduktion durch Wildpflanzen für die Landwirte in Wert zu setzen. Herr Schweizer, Leiter des LAZBW in Aulendorf, erwartet, dass Umsetzungsprobleme durch rotierende Flächenbelegung und langfristige Bindung lösungsorientiert angegangen und alle Möglichkeiten genutzt werden. Herr Sieger, Leiter des Dezernats 4 beim Landratsamt Ravensburg, regte schließlich an, an einem konkreten Modellprojekt die Ökopunktefähigkeit der mehrjährigen Wildpflanzen zu prüfen. Kißleggs Bürgermeister Dieter Krattenmacher bot sich gleich an, dieses Projekt zu unterstützen. Er werde sich auch im Kreistag für die Ökopunktefähigkeit der Wildblumenäcker einsetzen, damit Naturschutz und landwirtschaftliche Nutzung miteinander einhergehen Nach dieser von allen Anwesenden konstruktiv und offen geführten Diskussion führten Gebhard Pfender und Markus Frick die Teilnehmer auf verschiedene Wildpflanzenflächen in der Kißlegger Umgebung. Spätestens hier wurde allen klar, was Herr Kuhn am Morgen meinte, als er die Wildpflanzenflächen nicht nur als Biotope sondern auch als „Psychotope“ bezeichnete: hier sieht man die Farben, riecht die Blüten, hört die Insekten, fühlt viele unterschiedliche Pflanzen und schmecken kann man die meisten Blumen auch noch. Es wäre doch schade, wenn diese Idee wieder aus dem Landkreis verschwindet! TERMINE Altpapier-Sammlung KISSLEGG (ra) - Bürger aus Kißlegg haben am Samstag, 16. August 2014 wieder die Möglichkeit, ihr Altpapier abzugeben. Die „Blutreitergruppe Kißlegg“ sammelt im Innerortsbereich von Kißlegg das Altpapier ein. Bitte stellen Sie das Sammelgut bis spätestens 8 Uhr gut sichtbar am Straßenrand bereit. LVP-Sammlung IMMENRIED/WALTERSHOFEN (ra) - Bürger aus Immenried und Waltershofen haben an folgenden Samstagen zwischen 9 und 12 Uhr die Möglichkeit LVP (Leichtverpackungen) abzugeben: 09. August 2014 23. August 2014 06. September 2014 Annahmestellen: -Immenried: Hofstelle Dietenberger, Hauptstr. 19 -Waltershofen: Harald Sonntag, Weidengasse 9 In Immenried kann das Altpapier an den LVP-Sammelterminen ebenfalls bei der Hofstelle Dietenberger in der Hauptstr. 19 abgegeben werden.

Isny aktuell

Laichinger Anzeiger

Leutkirch hat was

Montfort-Bote

Die kleine See-Post

Der Kißlegger

Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen