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Der Kisslegger 05.12.2018

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Der

Der Kißlegger 14 Amtlicher Teil AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Fortsetzung Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Kißlegg (Feuerwehrsatzung - FwS) vom 14.11.2018 § 16 Wahlen (1) Die nach dem Feuerwehrgesetz und dieser Satzung durchzuführenden Wahlen werden vom Feuerwehrkommandanten geleitet. Steht er selbst zur Wahl, bestellen die Wahlberechtigten einen Wahlleiter. (2) Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln durchgeführt. (3) Bei der Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhalten hat. Wird diese Stimmenzahl nicht erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt, bei der die einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Steht nur ein Bewerber zur Wahl und erreicht dieser im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit nicht, findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem der Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhalten muss. (4) Die Wahl der Mitglieder des Feuerwehrausschusses wird als Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung durchgeführt. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Ausschussmitglieder zu wählen sind. In den Feuerwehrausschuss sind diejenigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die nicht gewählten Mitglieder sind in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen Ersatzmitglieder. Scheidet ein gewähltes Ausschussmitglied aus, so rückt für den Rest der Amtszeit das Ersatzmitglied nach, das bei der Wahl die höchste Stimmenanzahl erzielt hat. (5) Die Niederschrift über die Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters ist innerhalb einer Woche nach der Wahl dem Bürgermeister zur Vorlage an den Gemeinderat zu übergeben. Stimmt der Gemeinderat der Wahl nicht zu, findet innerhalb von drei Monaten eine Neuwahl statt. (6) Kommt binnen eines Monats die Wahl des Feuerwehrkommandanten oder seines Stellvertreters nicht zustande oder stimmt der Gemeinderat der Wahl nicht zu, so hat der Feuerwehrausschuss dem Bürgermeister ein Verzeichnis aller Angehörigen der Feuerwehr vorzulegen, die sich aufgrund ihrer Ausbildung und Bewährung im Feuerwehrdienst zur kommissarischen Bestellung (§ 8 Abs. 2 Satz 3 FwG) eignen. (7) Für die Wahlen in den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr und den Abteilungen bei den Altersabteilungen, der Jugendfeuerwehr gelten die Absätze 2 bis 6 sinngemäß. § 17 Sondervermögen für die Kameradschaftspflege (Kameradschaftskasse) (1) Für jede Feuerwehr-Einsatzabteilung wird ein Sondervermögen für die Kameradschaftspflege und die Durchführung von Veranstaltungen gebildet. (2) Das Sondervermögen besteht aus 1. Zuwendungen der Gemeinde und Dritter, 2. Erträgen aus Veranstaltungen, 3. sonstigen Einnahmen, 4. mit Mitteln des Sondervermögens erworbenen Gegenständen. (3) Der Abteilungsausschuss stellt mit Zustimmung des Bürgermeisters einen Wirtschaftsplan auf, der alle im Haushaltsjahr zur Erfüllung der Aufgaben der Kameradschaftskasse voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält. Ausgaben können für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden. Über- und außerplanmäßige Ausgaben können zugelassen werden, wenn ihre Deckung gewährleistet ist. Außerplanmäßige Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Bürgermeisters. Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren dürfen nur eingegangen werden, wenn der Wirtschaftsplan dazu ermächtigt. (4) Über die Verwendung der Mittel beschließt der Abteilungsausschuss. Der Abteilungsausschuss kann den Abteilungskommandanten und den Kassierer ermächtigen, über die Verwendung der Mittel bis zu einer bestimmten Höhe oder für einen festgelegten Zweck zu entscheiden. Der Feuerwehrkommandant vertritt bei Ausführung des Wirtschaftsplans den Bürgermeister. (5) Die für das Sondervermögen eingerichtete Sonderkasse (Kameradschaftskasse) ist jährlich mindestens einmal von zwei Rechnungsprüfern, die von der Abteilungsversammlung auf fünf Jahre bestellt werden, zu prüfen. Der Rechnungsabschluss ist dem Bürgermeister vorzulegen. (6) Für die Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr werden ebenfalls Sondervermögen im Sinne des Absatzes 1 gebildet. Die Absätze 1 bis 5 gelten entsprechend; an die Stelle des Feuerwehrkommandanten, des Feuerwehrausschusses und der Hauptversammlung treten der Abteilungskommandant, der Abteilungsausschuss und die Abteilungsversammlung. § 18 Inkrafttreten 1) Diese Satzung tritt am 01.01.2019 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Feuerwehrsatzung vom 12.12.1990 außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Kißlegg, den 14.11.2018 gez. Dieter Krattenmacher Bürgermeister Aus Kißlegg Auf dem Weg durch die Trauer nicht allein bleiben – Einladung zum Trauercafé KISSLEGG (dk) - Trauernde dürfen und sollen sich die Zeit nehmen, ihre Trauer zu leben. Das Trauercafé, eine Initiative der Hospizgruppe Kißlegg, möchte diese Trauer ernst nehmen und lädt am Donnerstag, 06. Dezember von 15 bis 17 Uhr ins evangelische Gemeindehaus in Kißlegg ein. Eine Anmeldung dafür ist nicht erforderlich. Das Trauercafé soll die Trauernden stärken und wie eine Wegzehrung auf dem Trauerweg sein. Eingeladen sind alle Angehörigen, Freunde und Verwandte eines Verstorbenen, unabhängig davon, ob die Verstorbenen durch Ehrenamtliche der Hospizgruppe begleitet wurden oder nicht, die aber auf ihrem Weg durch die Trauer nicht allein bleiben wollen. Wer für das Trauercafé eine Fahrgelegenheit und weitere Informationen benötigt, kann sich an Doris Dörrer Tel: 07563 – 3957 wenden.

Der Kißlegger von Mittwoch 5., bis Dienstag, 18. Dezember 2018 15 Gottesdienste in der Seelsorgeeinheit Mittwoch, 5. Dezember 9.30 Uhr Messfeier Donnerstag, 6. Dezember Hl. Nikolaus 6 Uhr Rorateamt (für die Verstorbenen der Familie Paul Linder, die Verstorbenen der Familie Hans Rinninger, die Verstorbenen des Jahrgangs 1940 mit Lehrer Anton Bauer) 9.30 Uhr Messfeier im Ulrichspark mit Beginn der Ewigen Anbetung anschl. Betstunden 16 Uhr Abschluss mit sakramentalem Segen Freitag, 7. Dezember Hl. Ambrosius 7.50 Uhr Schülergottesdienst Samstag, 8. Dezember Hochfest der ohne Erbsünde empfangenen Jungfrau und Gottesmutter Maria 19 Uhr Sonntagvorabendmesse in Waltershofen Sonntag, 9. Dezember 2. Adventssonntag – Kollekte für Projekte der Kolpingsfamilie 10.30 Uhr Eucharistiefeier zum Kolpinggedenktag (für Andreas Ettmüller; Alois und Andrea Reich und Gustav und Agnes Mayer; Josef Strang; Anton und Ursula Buffler; Wilhelm Kraft und Sohn Willi; Siegfried Lott und Anton Mandrysch, die Verstorb. der Familien Lott- Lieb), musikalisch mitgestaltet vom Fanfarenzug der Kolpingsfamilie 18 Uhr Adventsfenster in Waltershofen 18.30 Uhr 3x Advent in der Wallfahrtskirche Rötsee mit Pastoralreferent Raimund Miller und den „Soulsisters Angele“ Montag, 10. Dezember 19.30 Uhr Ökumen. Hausgebet im Advent Dienstag, 11. Dezember 8.30 Uhr Messfeier (für Willi Löchle) Mittwoch, 12. Dezember 9.30 Uhr Messfeier im Ulrichspark mit Beginn der Herbergsuche Donnerstag, 13. Dezember 6 Uhr Rorateamt (für Theresia und Vinzenz Gohm, Luigi und Franziska Paoli und verstorb. Angeh.; Alfons und Gisela Seeger; Agnes und Eugen Löchle und verstorb. Angeh.) Freitag, 14. Dezember 7.50 Uhr Schülergottesdienst 19 Uhr Bußgottesdienst für die ganze Seelsorgeeinheit Samstag, 15. Dezember 19 Uhr Sonntagvorabendmesse in Immenried Sonntag, 16. Dezember 3. Adventssonntag 10.30 Uhr Gottesdienst für Kleine und ganz Kleine im Gemeindehaus 10.30 Uhr Wort-Gottes-Feier mit Kommunionspendung 18 Uhr Adventsfenster in Waltershofen 18.30 Uhr 3x Advent in der Wallfahrtskirche Rötsee mit Pastoralreferentin und Klinikseelsorgerin Jeanette Krimmer und Harfenistin Regine Anderson Dienstag, 18. Dezember 8.30 Uhr Messfeier (für Senze Wespel; Magdalena Cebulla) Mittwoch, 5. Dezember 16 Uhr Rosenkranzgebet Freitag, 7. Dezember Hl. Ambrosius 9 Uhr Rosenkranzgebet für den Frieden in der Welt Samstag, 8. Dezember Hochfest der ohne Erbsünde empfangenen Jungfrau und Gottesmutter Maria 18.30 Uhr Rosenkranzgebet 19 Uhr Sonntagvorabendmesse (für Hermann Pfau (JG) und die Verstorb. der Familien Pfau und Greiß; Hubert (JG) und Günter Elison; Sieglinde Tutschner und Manne Fürst, Elisabeth und Gebhard Saule; Magnus Frommknecht (JG); die Verstorbenen des Jahrgangs 1953) Sonntag, 9. Dezember 2. Adventssonntag 9 Uhr Eucharistiefeier in Immenried 10.30 Uhr Eucharistiefeier in Kißlegg 18 Uhr Adventsfenster in Waltershofen 18.30 Uhr 3x Advent in der Wallfahrtskirche Rötsee mit Pastoralreferent Raimund Miller und den „Soulsisters Angele“ Montag, 10. Dezember 19.30 Uhr Ökumen. Hausgebet im Advent Mittwoch, 12. Dezember 16 Uhr Rosenkranzgebet Freitag, 14. Dezember 9 Uhr Rosenkranzgebet für den Frieden in der Welt 19 Uhr Bußgottesdienst für die ganze Seelsorgeeinheit Samstag, 15. Dezember 19 Uhr Sonntagvorabendmesse in Immenried Sonntag, 16. Dezember 3. Adventssonntag 8.30 Uhr Rosenkranzgebet 9 Uhr Eucharistiefeier (für Stefanie Neher; Ludwig Bodenmüller und verstorb. Angeh.; Josef Schädler und verstorb. Angeh., Veronika Stelzle und verstorb. Angeh.; Matthias (JG) und Theresia Neher (JG), Klara Neher; Gebhard Schorer (JG); Xaver Baumann und verstorb. Angeh.; Theresia (JG) und Anton Briegel, Klara Schmidberger, Gebhard Mehre) 10.30 Uhr Gottesdienst für Kleine und ganz Kleine im Gemeindehaus Kißlegg 18 Uhr Adventsfenster in Waltershofen 18.30 Uhr 3x Advent in der Wallfahrtskirche Rötsee mit Pastoralreferentin und Klinikseelsorgerin Jeanette Krimmer und Harfenistin Regine Anderson Mittwoch, 5. Dezember 16.30 Uhr Rosenkranzgebet Donnerstag, 6. Dezember 16.30 Uhr Rosenkranzgebet Freitag, 7. Dezember Tag der Ewigen Anbetung 14 Uhr Eucharistiefeier 15 Uhr Betstunde 16 Uhr Abschluss Samstag, 8. Dezember 14 Uhr Adventliches Kirchenkonzert des Musikvereins Immenried 19 Uhr Sonntagvorabendmesse in Waltershofen Sonntag, 9. Dezember 2. Adventssonntag 9 Uhr Eucharistiefeier (für Fritz Kling; Johannes und Cornelia Fick; Baptist Kutter und verstorbene Angehörige) 18 Uhr Adventsfenster in Waltershofen 18.30 Uhr 3x Advent in der Wallfahrtskirche Rötsee mit Pastoralreferent Raimund Miller und den „Soulsisters Angele“ Montag, 10. Dezember 19.30 Uhr Ökumen. Hausgebet im Advent Dienstag, 11. Dezember 16.30 Uhr Rosenkranzgebet Mittwoch, 12. Dezember 16.30 Uhr Rosenkranzgebet Donnerstag, 13. Dezember 7.30 Uhr Schülergottesdienst 16.30 Uhr Rosenkranzgebet Freitag, 14. Dezember 16 Uhr Stille Anbetung in der MTA-Kapelle 16.30 Uhr Rosenkranzgebet 19 Uhr Bußgottesdienst für die ganze Seelsorgeeinheit Samstag, 15. Dezember 18 Uhr Beichtgelegenheit 19 Uhr Vorabendmesse (für Anna, Arthur und Franz Welte; Gottfried Kämmerle, Rese und Hans Rothäusler und Sophie Fuhrmann; Anton und Augusta Birk) Sonntag, 16. Dezember 3. Adventssonntag 9 Uhr Eucharistiefeier in Waltershofen 10.30 Wort-Gottes-Feier in Immenried 10.30 Uhr Gottesdienst für Kleine und ganz Kleine im Gemeindehaus Kißlegg 18 Uhr Adventsfenster in Waltershofen 18.30 Uhr 3x Advent in der Wallfahrtskirche Rötsee mit Pastoralreferentin und Klinikseelsorgerin Jeanette Krimmer und Harfenistin Regine Anderson Dienstag, 18. Dezember 16.30 Uhr Rosenkranzgebet Beichtgelegenheit vor Weihnachten - in Immenried: Samstag, 15. Dezember, um 18 Uhr (vor der Sonntagvorabendmesse) - in Waltershofen: Samstag, 22. Dezember, um 18 Uhr (vor der Sonntagvorabendmesse) - in Kißlegg: Sonntag, 23. Dezember, um 9.30 Uhr (vor der Eucharistiefeier) Der Bußgottesdienst für alle drei Gemeinden der Seelsorgeeinheit findet dieses Jahr am Freitag, 14. Dezember, um 19 Uhr in der Kißlegger Pfarrkirche St. Gallus und Ulrich statt.

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