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Der Kisslegger 04.05.2022

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Der Kißlegger 2 Amtlicher Teil Wichtige Kontaktdaten auf einen Blick Gemeindeverwaltung Kißlegg Schlossstraße 5 88353 Kißlegg Bürgermeisteramt Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr, Donnerstag 14 bis 17 Uhr Telefon: Zentrale 07563/936-0 Standesamt 07563/936-127 Bauamt 07563/936-118 Finanzverwaltung 07563/936-123 Gäste- und Bürgerbüro (im Neuen Schloß) Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8 bis 12.30 Uhr Mo., Di., Do., Fr., 14 bis 17 Uhr Samstag 9.30 bis 12 Uhr Telefon 07563/936-142 und 07563/936-117 Ortschaftsverwaltung Waltershofen Am Dorfplatz 1 88353 Kißlegg-Waltershofen Öffnungszeiten: Dienstag 9 bis 12 Uhr Donnerstag 15 bis 18 Uhr Telefon 07563/92110 Sprechstunde Ortsvorsteher Werner Bachmann: Donnerstag von 17 bis 18 Uhr und nach Terminvereinbarung Telefon 07563/92120 Ortschaftsverwaltung Immenried St. Ursula-Straße 3 88353 Kißlegg-Immenried Öffnungszeiten: Mittwoch & Donnerstag 9-11:30 Uhr Telefon 07563/92367 Sprechstunde Ortsvorsteher Armin Notz: Donnerstag 17 bis 19 Uhr und nach Vereinbarung Telefon 07563/92368 Notrufnummern: Polizeiposten Vogt Mo. – Fr 7 bis 19 Uhr Telefon 07529/971560 Außerhalb der Dienstzeiten Polizeirevier Wangen Telefon 07522/984-0 Feuerwehr und Rettungsdienst Telefon 112 Bauhof: 07563/913031 Allgemeine Störung der Wasserversorgung: 0171/3037573 Aus dem STRANDBAD Strandbad Obersee startet in die Badesaison KISSLEGG (ra) - Seit einigen Wochen schon ist das Strandbadteam damit beschäftigt, das Bad aus dem Winterschlaf zu holen, es wieder attraktiv und einladend zu gestalten und die technischen Anlagen in Gang zu bringen. Bademeister Darius Krzisch erhält dieses Jahr Unterstützung durch Thomas Prinz. Als zusätzliche Rettungsschwimmer sind Wolfgang Siewert, Siegfried Riess und Karl Schmid im Einsatz. An der Kasse werden die Badegäste von Katarina Podgorsek und Tatjana Moor empfangen und für Sauberkeit sorgt wie im letzten Jahr Antonie Pagel. Auch die DLRG Ortsgruppe Kißlegg ist dankenswerter Weise wieder bereit, die Bademeister an den Wochenenden zu unterstützen und für größtmögliche Sicherheit zu sorgen. Ebenso wird bei Bedarf die Johanniter- Unfallhilfe zur Stelle sein. Im Strandbad-Kiosk freut sich Tobias Schneider und sein Team darauf, die Badegäste mit einem reichhaltigen Speise- und Getränkeangebot zu verwöhnen. Die Eintrittspreise sind unverändert. Günstige Familiensaisonkarten werden im Gäste- und Bürgerbüro im Vorverkauf, der bis zum 13. Mai läuft, zum Preis von 65 Euro für Kißlegger Familien und 55 Euro für Alleinerziehende angeboten. Ab 14. Mai kosten die Karten jeweils 5 Euro mehr. Auch die Öffnungszeiten des Strandbads sind wie in den letzten Jahren täglich von 9 bis 19 Uhr; bei Regen von 9 bis 10 Uhr und von 17 bis 19 Uhr. Bei Temperaturen unter 15 Grad bleibt das Bad geschlossen. Weitere Informationen, auch die aktuellen Wassertemperaturen, finden Sie auf unserer Homepage unter www.kisslegg.de. Das gesamte Strandbadteam hofft auf einen sonnigen, unbeschwerten Badesommer und wünscht allen Badegästen erholsame Stunden an unserem idyllisch gelegenen Naturbadesee, im beheizten Freibad und unseren ganz Kleinen viel Spaß im Kinderbecken. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kißlegg vom 13.04.2022 Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Kißlegg am 13.04.2022 folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung in der Fassung vom 15.12.2016 beschlossen: § 1 Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt: § 3a Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum Der Bürgermeister kann Sitzungen des Gemeinderats ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum in Form von Videokonferenzen einberufen. Die Voraussetzungen für die Einberufung und die Durchführung dieser Sitzungen richtet sich nach den Bestimmungen des § 37a Abs. 1 und 2 Gemeindeordnung. Für Sitzungen der beratenden und beschließenden Ausschüsse des Gemeinderats sowie der Ortschaftsräte gelten diese Regelungen entsprechend. § 2 § 12 Absätze 2 und 3 werden wie folgt geändert: 2) Den Wohnbezirk Kißlegg-Ort bilden alle Wohnplätze, die innerhalb der Grenzen des in der Anlage mit Kißlegg-Ort bezeichneten Gebiets liegen. 3) Den Wohnbezirk Kißlegg-Land bilden alle Wohnplätze, die innerhalb der Grenzen des in der Anlage mit Kißlegg-Land bezeichneten Gebiets liegen. § 19 wird wie folgt geändert: § 3 Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Kißlegg, den 13.04.2022 gez. Dieter Krattenmacher Bürgermeister

3 Der Kißlegger Amtlicher Teil AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Anlage zur Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kißlegg vom 13.04.2022

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