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Der Kißlegger 2 Amtlicher Teil AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bekanntmachung zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit zum gemeinsamen sachlichen Teil-Flächennutzungsplan „Windenergie" Der Gemeinderat der Gemeinde Kißlegg hat die Aufstellung des gemeinsamen sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes "Windenergie" beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Der räumliche Geltungsbereich umfasst die gesamten Gebiete der Gemeinden Argenbühl, Achberg, Kißlegg und der Stadt Wangen i.A.. Dieser sachliche Teil-Flächennutzungsplan wird gemeinsam mit den Gemeinden Argenbühl und Achberg sowie mit der Stadt Wangen aufgestellt. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zu dem sachlichen Teil-Flächennutzungsplan "Windenergie" wird die Öffentlichkeit (Bürger) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig beteiligt. Im Rathaus der Gemeinde Kißlegg, Schlossstraße 5, 88353 Kißlegg, Bauverwaltung, 2. OG, wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 12.07.2013 bis 31.07.2013 während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8.00 – 12.30 Uhr und donnerstags von 14.00 – 17.00 Uhr). Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Darüber hinaus findet im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung am 05.07.2013 von 19:00 Uhr bis voraussichtlich 21:00 Uhr im Veranstaltungssaal des Dorfgemeinschaftshauses Deuchelried (Wangen) eine Informationsveranstaltung statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden der Öffentlichkeit (Bürger) die Planungen und Ziele erläutert. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Hinweis: Weitere Informationen können von den Bürgern durch den Besuch an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Kißlegg, den 03.07.2013 Dieter Krattenmacher, Bürgermeister Benutzungsordnung Wohnmobilstellplatz am Strandbad Obersee Für die Nutzung des Wohnmobilstellplatzes hat der Gemeinderat Kißlegg am 12.06.2013 folgende Benutzungsordnung erlassen: § 1 Nutzung des Platzes Der Wohnmobilstellplatz ist eine öffentliche Einrichtung und darf nur von Wohnmobilreisenden benutzt werden. Nicht zugelassen sind Wohnwagen und Reisemobile ohne WC. Eine Nutzung durch andere Personen ist nicht zulässig, sowie das Campieren mit Zelten oder Wohnwagen. Die Benutzung des Wohnstellplatzes ist nicht zugelassen für Personen ohne festen Wohnsitz. Jede Art der gewerblichen Tätigkeit ist untersagt. Der Platz ist ganzjährig geöffnet. Für die Strom- und Frischwasserversorgung sowie die Abwasser- und Fäkalienentsorgung stehen Automaten zur Verfügung. Die Benutzung von Stromaggregaten mit Brennstoffbetrieb ist nicht gestattet. § 2 Aufsicht und Anzahl der Stellplätze Der Wohnmobilstellplatz ist Eigentum der Gemeinde Kißlegg und untersteht deren Aufsicht. Die Betreuung des Platzes wird Mitarbeitern der Gemeinde Kißlegg übertragen. Diese Mitarbeiter sind Ansprechpartner um die allgemeine Platzpflege. Den Anweisungen der Mitarbeiter, des Gemeindevollzugsbediensteten sowie sonstigen berechtigten Personen sind Folge zu leisten. Auf dem Platz sind 24 Stellplätze für Wohnmobile ausgewiesen. Das Parken ist nur auf den markierten Parzellen erlaubt. Im Winter ist das Parken auf die dafür ausgewiesenen Stellplätze beschränkt. § 3 Benutzungsgebühren und Kurtaxe Für die Benutzung des Stellplatzes wird eine Gebühr erhoben. Diese beträgt: vom 01.04. bis 31.10. 7,00 Euro pro Fahrzeug und Nacht vom 01.11. bis 31.03. 5,00 Euro pro Fahrzeug und Nacht Die Gebühr beinhaltet die Entsorgung des Abwassers und die Kurtaxe für 2 Personen. Die Versorgung mit Frischwasser und Strom wird nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet. Eine KWh Strom kostet 0,50 Euro und 100 l Wasser kosten 1,00 Euro . Die sanitären Einrichtungen im Strandbad können benutzt werden. Für die Benutzung der Dusche werden 0,70 Euro Gebühr erhoben. Die Benutzung der Toilette ist kostenlos. Der Platz wird täglich kontrolliert. Die Stellplatzgebühr inkl. Kurtaxe kann über einen Parkautomaten, bei der Strandbadkasse (während der Öffnungszeiten in der Saison) oder im Gäste- und Bürgerbüro im Neuen Schloss entrichtet werden. Die Parkberechtigung ist gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe auf der Fahrerseite auszulegen. § 4 Nachtruhe Auf die Anwohner und andere Gäste des Stellplatzes ist Rücksicht zu nehmen. Lärmbelästigungen, vor allem während der Ruhezeit von 22.00 bis 7.00 Uhr sind zu vermeiden. § 5 Müll- und Abwasserentsorgung Abfälle sind in begrenzter Tagesmenge in die hierfür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Diese dürfen nur von zahlenden Gästen benutzt werden. Die Abwasserentsorgung darf nur über die Sanistation erfolgen. § 6 Hunde Hunde sind grundsätzlich erlaubt. Hinterlassenschaften sind in der auf dem Stellplatz aufgestellten Restmülltonne zu entsorgen. Auf die Leinenpflicht im Innenbereich wird verwiesen. § 7 Strom- und Wasserentnahme Die Stromentnahme erfolgt über die Stromsäulen mit handelsüblichen 3-poligen CEE-Steckern, 16 A, 230 V. Der Strom wird nach Verbrauch abgerechnet. Die Wasserentnahme erfolgt über die Sanistation. Die gewünschte Wassermenge kann dort gegen Gebühr entnommen werden. § 8 Offenes Feuer Offenes Feuer ist nicht gestattet. Kochen und Grillen ist nur mit Elektro- oder Gasgrill erlaubt. § 9 Haftung Die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes und seiner Ver- und Entsorgungseinrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Gemeinde haftet nicht für Schäden aller Art, die aus der Benutzung des Stellplatzes, seiner Ver- und Entsorgungseinrichtungen, sowie durch Witterungseinflüsse, höhere Gewalt oder Dritte verursacht werden. § 10 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig i.S. v. § 142 GemO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen einzelne Bestimmungen der Benutzungsordnung handelt. § 11 Inkrafttreten Diese Benutzungsordnung tritt zum 01.07.2013 in Kraft. Kißlegg, den 12.06.201 gez. Dieter Krattenmacher, Bürgermeister
3 Der Kißlegger Amtlicher Teil Wichtige Kontaktdaten auf einen Blick Gemeindeverwaltung Kißlegg Schlosstraße 5 88353 Kißlegg Bürgermeisteramt Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.30 Uhr Donnerstag 14.00 bis 17.00 Uhr Telefon: Zentrale 07563/936-0 Standesamt 07563/936-127 Bauamt 07563/936-118 Finanzverwaltung 07563/936-123 Gäste- und Bürgerbüro (im Neuen Schloss) Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.30 Uhr Mo., Di., Do., Fr., 14.00 bis 17.00 Uhr Sa. 10.00 bis 12.30 Uhr Telefon: 07563/936-142 07563/936-117 Bahnschalter-Öffnungszeiten: Mo.-Fr. von 8-12 Uhr Ortschaftsverwaltung Waltershofen Am Dorfplatz 1 88353 Kißlegg-Waltershofen Öffnungszeiten: Mo., Mi., 8.00 bis 12.00 Uhr Di., Do., 8.30 bis 12.00 Uhr 17.00 bis 18.15 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Telefon: 07563/92110 Sprechstunde Ortsvorsteher Werner Bachmann Di, Do 17 bis 18.15 Uhr. Mittwoch und Freitagnachmittag und sonstige Termine nach Vereinbarung. Ortschaftsverwaltung Immenried St.-Ursula-Straße 3 88353 Kißlegg-Immenried Öffnungszeiten: Ortsvorsteher Herr Martin Müller: Dienstag von 9.00 bis 11.00 Uhr Donnerstag von 17.00 bis 19.00 Uhr Sekretariat Frau Agnes Würzer: Montag, Mittwoch und Donnerstag jeweils von 9.00 bis 11.00 Uhr Telefon: 07563/92367 Notrufnummern - Polizeiposten Kißlegg Mo.-Fr. von 7. 30 bis 16. 30 Uhr, Telefon: 07563/9099-0. Außerhalb der Dienstzeiten Polizeirevier Wangen Telefon: 07522/9840 - Feuerwehr und Rettungsdienst Telefon: 112 - Bauhof Telefon: 07563/913031 - Allgemeine Störung der Wasserversorgung Telefon: 0171/303 75 73. NACHRICHTEN Neuer Schwerbehindertenausweis im Bankkartenformat ab 1. Dezember KISSLEGG (ra) - Der sperrige Schwerbehindertenausweis aus Papier hat bald ausgedient. Zum 1. Dezember 2013 kommt er im Bankkartenformat und damit um vieles handlicher und benutzerfreundlicher daher. Die alten Ausweise behalten natürlich bis zu ihrem zeitlichen Ablauf ihre Gültigkeit und müssen nicht zwingend vorher neu ausgestellt werden. Durch die Einführung der neuen Ausweise im Bankkartenformat entstehen keinerlei Nachteile, da der neue und der alte Ausweis dem Inhaber die gleichen Rechte verleiht, betont Marlene Gegenbauer, Leiterin des Eingliederungs- und Versorgungsamtes im Ravensburger Landratsamt. Alle mit dem Grad der Behinderung (GdB) verbundenen Nachteilsausgleiche können auch mit dem neuen Ausweis in Anspruch genommen werden. Spätestens ab dem 1. Januar 2015 werden nur noch die neuen Ausweise ausgestellt. Fragen zum neuen Schwerbehindertenausweis beantwortet das Eingliederungs- und Versorgungsamt des Landkreises Ravensburg unter der Telefonnummer: 0751/85-3350. Wohnmobilstellplatz seit 1. Juli geöffnet – am 10. Juli offizielle Eröffnung KISSLEGG (ra) - Der neu gestaltete Wohnmobilstellplatz ist seit dem 1. Juli in Betrieb genommen, er wird offiziell am 10. Juli um 16 Uhr durch Bürgermeister Krattenmacher eröffnet. Interessierte Bürger sind herzlich zur Eröffnung eingeladen. .Durch den langen Winter und das sehr nasse Frühjahr konnte mit den Baumaßnahmen erst mit Verzögerung begonnen werden, der Platz war daher länger als geplant geschlossen. Da die Wohnmobilisten aber dennoch den ursprünglichen Platz anfuhren, wichen sie auf den benachbarten Strandbadparkplatz aus. So gingen in den vergangenen heißen Tagen sehr schnell die Parkplätze aus. Der neue Platz durfte aber wegen der Gewährleistung erst nach der Abnahme freigegeben werden. Wir bitten hierfür nachträglich um Verständnis. Insgesamt sind nun 24 kostenpflichtige Plätze für Wohnmobile ausgewiesen. Eine moderne Sanistation für Wasser- und Abwasser und Stromsäulen sorgen für eine optimale Versorgung der Wohnmobilurlauber in Kißlegg. Wir möchten darauf hinwiesen, dass der Platz weder für LKWś, noch für PKWś zugelassen ist. Bitte beachten sie die in diesem Kißlegger abgedruckte Benutzungsordnung. Allen Nutzern wünschen wir einen angenehmen Aufenthalt auf dem neugestalteten Platz. Umfrage bis 8. Juli verlängert KISSLEGG (ra) - Viele Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kisslegg haben den Bürgerfragebogen der Gemeinde - verteilt über den Kisslegger am 19. Juni - bereits ausgefüllt und abgegeben. Auch das Angebot, an der Umfrage online über die Homepage der Gemeinde www.kisslegg.de teilzunehmen, fand regen Anklang. Um Nachzügler noch berücksichtigen zu können, bleiben Briefkasten und Online-Portral noch bis Montag, 8. Juli, geöffnet. Alle, die bis dahin ausgefüllte Fragebögen oder beantwortete Online-Fragebögen abgeben bzw. ausfüllen, werden bei der Auswertung also noch berücksichtigt. TERMINE LVP-Sammlung WALTERSHOFEN/IMMENRIED (ra) - Bürger aus Immenried und Waltershofen haben an folgenden Samstagen zwischen 9 und 12 Uhr die Möglichkeit LVP (Leichtverpackungen) abzugeben: 13. und 27. Juli . Annahmestellen: -Immenried: Hofstelle Dietenberger, Hauptstr. 19 -Waltershofen: Harald Sonntag, Weidengasse 9 In Immenried kann das Altpapier an den LVP-Sammelterminen ebenfalls bei der Hofstelle Dietenberger in der Hauptstr. 19 abgegeben werden. Wochenmarktverlegung KISSLEGG (ra) - Anlässlich des Kißlegger Schloß- und Straßenfests am 6. Juli wird der Wochenmarkt auf Freitag, 5. Juli verlegt. Wir bitten um Beachtung. Krämermarkt am 15. Juli 2013 KISSLEGG (ra) - Am 15. Juli findet auf dem Rathausplatz und in der Schlossstraße wieder unser traditioneller Heuertmarkt statt. Zwischen 8 Uhr und 18 Uhr werden wieder etliche Marktbeschicker ihre Waren zum Verkauf anbieten. Ob gebrannte Mandeln, Haushaltswaren, Gewürze, Schmuck, Kleidung, Süßigkeiten, Spielwaren und vieles mehr – auf dem Krämermarkt finden sie sicherlich etwas passendes für sich. Zum längeren Verweilen lädt auch die umliegende Gastronomie oder unser schöner Schlosspark ein. FUNDSACHEN Das Fundamt informiert Beim Fundamt im Gäste- und Bürgerbüro wurden in den letzten zwei Wochen folgende Fundsachen abgegeben: - schwarzes Täschchen - Speicherkarte - Schlüssel - Laptoptasche -Fahrräder Informationen erhalten Sie im Gästeund Bürgerbüro oder telefonisch unter 07563/936-117.
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