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BUSINESS today | September 2019 - Ost

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FINANZEN STRAFZINSEN

FINANZEN STRAFZINSEN Teure Spareinlagen Bisher waren sich Banken und Sparkassen einig: Keine Strafzinsen für Kleinsparer. Doch den Dauerdruck der EZB könnten die Institute nun doch weiterreichen. Die Politik denkt vorsorglich über Verbote nach. Von Holger Koch Die Aussicht auf eine weitere geldpolitische Lockerung durch die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Diskussion um Negativzinsen neu entfacht. Einer Umfrage des Finanzportals Biallo unter rund 1200 Banken und Sparkassen zufolge erheben schon jetzt 30 Institute ein sogenanntes Verwahrentgelt für vermögende Privatkunden – zum Teil schon ab Einlagen ab 100.000 Euro auf dem Giro- oder Tagesgeldkonto. Im Firmenkundengeschäft sind es sogar 111 Institute, die hohe Kundeneinlagen mit einem Verwahrentgelt bepreisen. Die überwiegende Mehrheit – 84 Prozent der von Biallo erfassten Banken – gibt den negativen Einlagezins der EZB in Höhe von minus 0,40 Prozent pro Jahr eins zu eins weiter. Das ist der Zins, den die Geldhäuser zahlen müssen, wenn sie kurzfristig überschüssiges Geld bei der EZB anlegen. Mit den sich eintrübenden Konjunkturaussichten hatte die Notenbank jüngst angekündigt, ihre ohnehin schon expansive Geldpolitik gegebenenfalls weiter zu verschärfen. Möglich ist dabei unter anderem die Wiederaufnahme des Ankaufs von Staatsanleihen, aber auch ein weiteres Absenken des Einlagenzinses. Ob Banken und Sparkassen negative Einlagenzinsen dann in der Breite an Privat- und Firmenkunden sowie Kommunen weitergeben, ist aktuell Gegenstand kontroverser Diskussionen. Peter Schneider, Präsident des Sparkassenverbands Baden-Württemberg, machte jüngst jedenfalls klar, dass die Finanzbranche eine solche Zäsur aus betriebswirtschaftlichen Gründen nur schwer wird vermeiden können. Nach Berechnungen des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) müssen die Geldhäuser im Euroraum derzeit monatlich mehr als 600 Millionen Euro an Negativzinsen für überschüssige Liquidität an die EZB zahlen. Besonders betroffen vom Strafzins sind deutsche Banken, die traditionell einen Überhang an Kundeneinlagen haben. Der Sparkassenpräsident betonte, dass seine Institutsgruppe die Weitergabe von Minuszinsen an Privatkunden nicht wolle und auch keine Vorreiterrolle spielen werde. Sobald aber ein „relevanter Marktteilnehmer“ diesen Schritt vollziehe, kämen auch die Sparkassen nicht mehr daran vorbei, Geld für die Aufbewahrung von Guthaben zu verlangen. „Sollten sich Minuszinsen am Markt durchsetzen, kommen sie in breiter Front und nicht gestaffelt nach Anlagesummen“, so Schneider. Ähnlich äußerten sich auch die Vorstände der großen Privatbanken. Von einer pauschalen Erhebung von Verwahrentgelten sehen die überregionalen Institute bislang ab. Sollte sich eine Weitergabe der Strafzinsen im großen Stil am Markt durchsetzen „und wir von Einlagen überschwemmt werden“, müsse sich die Bank das aber genauer ansehen, sagte etwa Commerzbank-Finanzvorstand Stephan Engels. Horst Biallo, Gründer und Geschäftsführer von Biallo, geht zwar nicht davon aus, dass Banken und Sparkassen in großem Stil Privatkunden mit Mi- 18

nuszinsen belasten: „Das würde dem Image zu sehr schaden, weil man damit die Kunden verprellt.“ Der Finanzexperte rechnet aber damit, dass die Geldhäuser weiter die Gebühren rund um das Girokonto erhöhen und sich der Trend aus dem ersten Halbjahr 2019 fortsetzt: Nach Untersuchungen von Biallo hat ein Viertel der Banken und Sparkassen im laufenden Jahr die Kontoführungsgebühren erhöht. Erfolg für Verbraucherschützer Eine flächendeckende Einführung von Negativzinsen im Einlagengeschäft ist auch aus rechtlicher Sicht problematisch. Das Landgericht Tübingen hatte bereits im Januar 2018 entschieden, dass bei Altverträgen das Verwahrentgelt nicht nachträglich per Klausel im Preisaushang eingeführt werden darf, und damit einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Volksbank Reutlingen teilweise stattgegeben. In einem weiteren Fall klagte die Verbraucherzentrale Sachsen ebenfalls gegen die Volksbank Reutlingen. Dabei ging es um Minuszinsen in Höhe von 0,5 Prozent auf Girokonten. Auch hier gab das Gericht im Mai 2018 den Verbraucherschützern Recht: „Die Erhebung von Negativzinsen im Wege eines Preisaushangs bei Einlagen auf einem Girokonto, für welches Kontoführungsgebühren erhoben werden, führt zu einer unangemessenen Benachteiligung von Bankkunden“, hieß es in der Urteilsverkündung. Inzwischen ist auch die Politik auf das Thema aufmerksam geworden und lotet ein gesetzliches Verbot von Strafzinsen für Kleinsparer aus. So hat das Finanzministerium eine Prüfung veranlasst, ob es der Bundesregierung rechtlich überhaupt möglich ist, Kleinsparer vor Negativzinsen zu schützen. Zuvor hatte CSU-Chef Markus Söder eine Bundesratsinitiative angekündigt mit dem Ziel, Beträge bis 100.000 Euro grundsätzlich von Strafzinsen auszunehmen. Rechtsexperten halten ein derartiges Verbot aus juristischer Sicht prinzipiell für machbar – sofern es gut begründet wird. 19

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