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Buerger- und Gaesteinformation Bad Wurzach 30.09.2020

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Kirchliche Nachrichten

Kirchliche Nachrichten Mi. 07.10. Gottesdienst in Leutkirch um 20 Uhr. Sa. 10.10. Gottesdienst um 18 Uhr. So. 11.10. kein Gottesdienst. Mi. 14.10. Gottesdienst in Leutkirch um 20 Uhr. Für den Besuch des Präsenzgottesdienstes gelten die üblichen Hygienevorschriften (Abstandsregeln, Mund und Nasenschutz usw.). Videogottesdienste finden weiterhin jeden So. um 10 Uhr statt und können auf YouTube unter https://www.youtube.com/c/NAKSueddeutschland als Livestream empfangen werden. Neben dem Empfang der deutschen Sprache, kann der Livestream auch in Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch und Kroatisch sowie in der deutschen Gebärdensprache empfangen werden. Bad Wurzach Bad Wurzach, Ziegelwiesenweg 2 Info: 07564/4964; 07563/92239 Kirchliche Nachrichten Evangelisches Pfarramt Alttann, 88364 Wolfegg-Alttann, Panoramastr. 11 Pfarrer Jan Gruzlak, Tel. 07527/4156, Gemeindebüro & Kirchenpflege: Ulrike Ulmer, Di. und Mi. 8-12 Uhr, Tel. 07527/4169, E- Mail: Pfarramt.Alttann@elkw.de Homepage: www.gemeinde.alttann.elk-wue.de Mi. 30.09., 17 Uhr Konfirmandenunterricht So. 04.10., 17.So. n. Trinitatis, 10 Uhr Gottesdienst (Pfarrer Gruzlak) Mi. 07.10., 17 Uhr Konfirmandenunterricht So. 11.10., Erntedankfest, 10 Uhr Gottesdienst (Pfarrer Gruzlak) Mi. 14.10., 17 Uhr Konfirmandenunterricht Kennenlernen trotz Corona „Wer sind denn Sie?“, könnten Gemeindeglieder denken. „Wer sind denn Sie“, denkt auch der neue Pfarrer. Daher ermuntere ich Sie, dass wir uns einmal kennenlernen. Am besten durch persönlichen Austausch. Natürlich unter den nötigen Coronaschutzbestimmungen. Dabei gehe ich auf Ihre individuellen Wünsche ein: Draußen, drinnen, mit großem Abstand, 10min Gespräch nach dem Gottesdienst oder ein gemütliches Stündchen bei Ihnen zu einem gemeinsam vereinbarten Termin. Scheuen Sie sich nicht! Rufen Sie an: Pfarrer Gruzlak, Tel. 07527/4156 Das Vortragen eines Bibeltextes im Gottesdienst ist eine schöne Aufgabe. Es schult die persönliche Auseinandersetzung mit den heiligen Texten. Bei den vielen Dingen, die uns ablenken, ist eine freiwillig eingegangene Verpflichtung ein gutes Mittel, die Bibel im Blick zu halten. Wer sich als Vorleser*in betätigt, wird auch sein Verständnis der Liturgie schrittweise erweitern; das Kirchenjahr erschließt sich viel intensiver. Wir werden einen kleinen Zirkel aus mehreren Interessent*innen bilden, die sich abwechseln. Somit wäre der zeitliche Aufwand für jede*n relativ gering. Je nachdem, wie viele sich melden: ca. alle 4 Wochen 8 Wochen. Keine*r wird allein gelassen. Wir üben das Sprechen gemeinsam bis jede*r genügend Sicherheit hat. Schön wäre eine Mischung von weiblichen und männlichen Stimmen und jungen bis betagten Vorleser*innen. Fragen Sie doch bitte unverbindlich bei mir an: Pfarrer Gruzlak, Tel. 07527/4156 Baustelle Pfarrhaus Aufgrund der Bauarbeiten im Pfarrhaus ist die telefonische Erreichbarkeit derzeit eingeschränkt. Sie können aber jederzeit unter den oben angegebenen Nummern Rückrufbitten hinterlassen – wir melden uns dann baldmöglichst bei Ihnen. Pfarrer Geil: 07565/914018 Ernst-Christof.Geil@drs.de Pfarrbüro: 07565/5403 KathPfarramt.Aitrach@drs.de Aitrach, Schulstr. 11 Mo. 9-10.30 Uhr, Di. 10-11 Uhr u. 15.30-17.30 Uhr, Do. 9-11 Uhr, Fr. 9-10 Uhr Gottesdienste: Bringen Sie bitte Ihren eigenen Mund-Nase- Schutz zur Kirche mit. Diesen tragen Sie beim Betreten und Verlassen der Kirche. An Ihrem Sitzplatz empfehlen wir den Mund-Nase- Schutz weiterhin aufzubehalten. Bitte beachten Sie diese Maßnahme aus Respekt vor den Ordnern und den anwesenden Personen. So., 4.10. - 27. So. i. JK; Kollekte: Diasporaopfer der Erstkommunionkinder: 10.15 Uhr Erstkommunionfeier Sa., 17.10.: 17.30 Uhr Hochamt zum Kirchenpatrozinium der Kapelle St. Michael. Wegen der geltenden Abstandsregeln wird diese Messe in der Pfarrkirche Treherz gefeiert. Reinigungsfachkraft gesucht Ab sofort in 88364 Wolfegg Grimmenstein 9/6 Jeden Dienstag und Freitag ab 17 Uhr Ca. 20 Stunden pro Monat für die Bereiche Büro, Sanitäranlagen und Sozialräume. Tel. 07527 9611-10 ich mag farbengropper weil... ...er mir bei der farbberatung hilft! Das Leben ist bunt, mach was draus! 88410 Bad Wurzach . www.farbengropper.de Seite 30

Bekanntmachungen und Bekanntgaben und Bekanntgaben Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, meine Bürgersprechstunde findet voraussichtlich statt am: Do., 15.10., 15-17 Uhr. Anmeldung unter 07564/302-102, mit kurzer Angabe der zu besprechenden Themen. Mit freundlichen Grüßen Alexandra Scherer / Bürgermeisterin Aufgrund der Beschränkungen durch die Corona-Pandemie hat die Stadt Bad Wurzach zusammen mit dem Organisator der Jahrmärkte aktuell entschieden, auch die beiden eigentlich noch anstehenden Krämermärkte am 1. Oktober (Michaelimarkt) bzw. 5. November (Martinimarkt) abzusagen. „Die Einhaltung der Corona-Verordnung erschwert leider nach wie vor eine sinnvolle Organisation“ bedauern beide Seiten die Absage. Nach der aktuell gültigen Verordnung sind weiterhin alle öffentlichen Veranstaltungen auf eine Teilnehmerzahl von 500 begrenzt. Zudem sei es aus Sicht der Beteiligten zu aufwändig und schwierig, das erforderliche Hygieneschutzkonzept tatsächlich umzusetzen. Die zuletzt angebotenen „Mobilen Verkaufsstellen“ auf dem Klosterplatz soll es aber weiterhin einmal monatlich geben. Auf entsprechenden Antrag werden diese künftig donnerstags stattfinden, um sich an Wochenmarkt und Marktbus anpassen zu können – nächster Termin ist entsprechend am Donnerstag, 1. Oktober. unabhängigen Energieberaterin Die Energieagentur Ravensburg bietet wieder eine Beratung durch die unabhängige Energieberaterin am 21.10. im Maria Rosengarten (Besprechungszimmer gegenüber Sitzungssaal) an. Eine Terminvereinbarung unter Tel- Nr. 07564 / 302-120 ist erforderlich. Es wird auf die allgemeinen Hygienevorschriften sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes hingewiesen. Energiespartipp – Testen Sie Ihren ökologischen Fußabdruck: Um bewusst Energie aber auch andere Ressourcen zu sparen, sollte man sich zunächst vor Augen halten, was man selbst verbraucht. Hierfür gibt es online verschiedene Tests. Der ökologische Fußabdruck gibt Auskunft darüber, wie viel Landund Wasserfläche eine Person benötigt um ihren Bedarf an Ressourcen zu decken und ihre Abfälle zu neutralisieren. Zurzeit ist der ökologische Fußabdruck der Menschheit so groß, dass wir flächenmäßig 1,5 Erden benötigen. Die benötigte Fläche ist aufgrund des Rohstoffabbaus bei der Energiegewinnung besonders hoch. Kohle wird abgebaut, Erdöl wird aus dem Boden gepumpt. Heute werden so viele Liter gefördert, dass unmöglich die gleiche Menge in gleicher Zeit durch Ablagerung von organischen Stoffen wieder entstehen könnte. Machen Sie selbst den Test und finden Sie heraus, wie viele Erden Sie bräuchten. Fundstelle: http://www.footprintdeutschland.de/ Die jeweils aktuellen Regelungen und Beschränkungen angesichts der Verbreitung des Corona-Covid19-Virus sind auf der städtischen Homepage unter www.bad-wurzach. de ersichtlich. Dort ist auch die jeweils aktuellste Version der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg eingestellt. Bei Fragen können Sie sich gerne auch direkt an die Stadtverwaltung wenden. Bitte beachten Sie auch weiterhin die geltenden Regelungen. Vielen Dank! Auszug der FAQs der Homepage des Landes Baden-Württemberg: Was ist eine private Veranstaltung? Bei privaten Veranstaltungen sind die Teilnehmenden in der Regel bekannt und ihre Anzahl ist begrenzt. Hinzu kommt, dass die Teilnehmenden zueinander oder zur veranstaltenden Person innerlich verbunden sind und ein gegenseitiger Kontakt und eine gemeinsame private Sphäre besteht. Ausreichend zur Begründung eines solchen Verhältnisses ist weder ein Vertrag (z.B. Arbeitsverhältnis) noch die Zugehörigkeit zur selben Gruppe (z.B. Wohnungseigentümergemeinschaft, Vereinsmitgliedschaft). Firmenfeiern, Wohnungseigentümerversammlungen oder Vereinstreffen sind damit keine private Veranstaltungen. Der Begriff „private Veranstaltung“ ist als Ausnahmereglung eng auszulegen, sodass unter dem Begriff der privaten Veranstaltung vor allem Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, Taufen zu verstehen sind. Unabhängig vom privaten oder nicht-privaten Charakter der Veranstaltung ist die veranstaltende Person für die Einhaltung aller geltenden Hygieneregeln und der anderen in § 10 der Corona-Verordnung festgelegten Regeln verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Abstandsregeln, gegebenenfalls eine Maskenpflicht und das Ermöglichen der Nachverfolgung. Auch ein Hygienekonzept nach § 5 der Corona-Verordnung muss bei privaten Veranstaltungen erstellt werden. Allerdings nur bei mehr als 100 Gästen. Juristische Personen, wie etwa Betriebe oder Vereine verfügen über eine grundsätzliche verwaltungstechnische Struktur und Organisation. Deshalb ist der (geringe) Mehraufwand, der durch das Erstellen eines Hygienekonzepts entsteht, für sie leistbar. Gewerbliche oder öffentliche Anbieter müssen immer ein Hygienekonzept erstellen, auch bei weniger als 100 Personen. Gefahr durch Hecken und Sträucher Beim Ordnungsamt und den Ortsverwaltungen gehen dieses Jahr vermehrt Beschwerden ein, dass Hecken und Zweige von Bepflanzungen in den Gehweg bzw. in die Straße hineinwachsen. Auch die Müllabfuhr beklagt hier erhebliche Probleme. Anpflanzungen an öffentlichen Straßen und Gehwegen stellen Behinderungen, Beeinträchtigungen und Gefahrenquellen sowohl für Fußgänger als auch für Autofahrer dar. Nach § 28 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg sind Anrainer verpflichtet, Anpflanzungen im Bereich Straße oder Gehwege so anzulegen und so zu beschneiden, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird. Bitte stutzen Sie umgehend ihre Hecken und Sträucher entlang der Fahrbahn unter Beachtung folgender Vorschriften: 1) Lichträume müssen frei bleiben: 4,50 m über der gesamten Fahrbahn und 2,50 m über Fußwegen 2) Die Anpflanzung darf im Sichtwinkel von Straßeneinmündungen höchstens 0,70 m betragen. Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ist es erforderlich, dass Äste, die in das Lichtraumprofil der Straße bzw. in den Geltungsbereich der Straßenbeleuchtung sowie der Verkehrszeichen hineinragen umgehend entfernt werden (Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze). Die Stadtverwaltung wird in nächster Zeit verstärkt Kontrollen durchführen. Grünflächen entsorgen Immer wieder wird Grünschnitt in der freien Natur entsorgt. Dies stellt rechtlich Müll dar. Gartenabfälle überdüngen Böden und kön- Seite 31

Isny aktuell

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