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Buerger- und Gaesteinformation Bad Wurzach 28.04.2021

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Bekanntmachungen/Bekanntgaben der Stadtverwaltung Bekanntmachungen/ Bekanntgaben der Stadtverwaltung Öffentliche Bekanntmachungen Nächste Sitzungstermine des Gemeinderates voraussichtlich jeweils um 18 Uhr im Kurhaus am Kurpark (Kursaal): Mo., 10.05.: Ausschuss für Technik und Umwelt/Verwaltungs- und Sozialausschuss Mo., 17.05.: Gemeinderat Die Tagesordnungen finden sie ca. 1 Woche vor der jeweiligen Sitzung auf der städtischen Homepage www.bad-wurzach.de bzw. im Aushang vor dem Rathaus Bad Wurzach. Maßnahmen zur Verhinderung des Erlöschens von Gaststättenerlaubnissen; Allgemeinverfügung der Stadt Bad Wurzach über die Verlängerung der Jahresfrist nach § 8 Satz 2 Gaststättengesetz (GastG) für Erlaubnisinhaber Gemäß §§ 1 und 2 Gaststättenverordnung Baden-Württemberg (BW GastVO) i.V.m. § 1 Landesgaststättengesetz (LGastG) und § 8 Gaststättengesetz hat die Stadt Bad Wurzach am 13.04.2021 eine Allgemeinverfügung in o.g. Angelegenheit erlassen. Die Allgemeinverfügung finden Sie im vollen Wortlaut auf der städtischen Homepage www.bad-wurzach.de unter „Öffentliche Bekanntmachungen“. Auf Wunsch ist die Bekanntmachung auch im Rathaus, Büro Bürgermeisterin (07564/302-102, Büro 202) einsehbar oder kann gegen Kostenersatz zugesandt werden. Nächster Erscheinungstermin: 12. Mai 2021 Weitere Informationen der Stadtverwaltung Aufforderung zur Grund- und Gewerbesteuerzahlung Am 15.05. werden zur Zahlung fällig: Grundsteuer 2. Vierteljahresrate 2021 Die Höhe dieser Rate ergibt sich aus aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid. Diese Grundsteuer-Zahlungsaufforderung gilt nicht für Steuerpflichtige, die nach der einmal jährlichen Zahlungsweise auf 1. Juli den Jahresbetrag entrichten. Weiterer wichtiger Hinweis zur Grundsteuer: Bei Grundstücksverkäufen (Eigentümerwechsel) während des Jahres bleibt der Verkäufer Steuerschuldner bis zum Ende des Jahres, in dem der Verkauf stattgefunden hat. Die Vereinbarung im Kaufvertrag über den Steuerübergangstermin ist nur privatrechtlich von Bedeutung und gilt nur im Innenverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer. Gewerbesteuer 2. Vierteljahresrate 2021 Die Höhe dieser Rate ergibt sich aus dem letzten Gewerbesteuerbescheid oder aus einem gesonderten Vorauszahlungsbescheid. Wir bitten diejenigen Zahlungspflichtigen, die sich nicht am SEPA-Lastschriftverfahren beteiligen, den fälligen Betrag unter Angabe des Kassenzeichens auf eines der Konten der Stadtkasse zu überweisen. Sofern der Stadtkasse Bad Wurzach ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, wird der Betrag vom jeweiligen Bankkonto abgebucht. Parken in Wohngebieten – wie stelle ich meinen PKW korrekt ab? Immer wieder gehen bei der Stadt Bad Wurzach Beschwerden über Falschparker in Wohngebieten ein. Es werden die Gehwege zugeparkt, teilweise sogar schmale Straßen, usw. Deshalb möchten wir auf die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) hinweisen und die Bürger für ein „ordnungsgemäßes“ Parken insbesondere in den Wohngebieten sensibilisieren. Ein Parken in Wohngebieten ist vor und hinter Kreuzungen und Einmündung bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten aus sowie vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber nicht zulässig. Ein Parken vor Bordsteinabsenkungen bzw. über Schachtdeckeln oder anderen Verschlüssen ist ebenfalls nicht gestattet. Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen zu benutzen. Parkt man sein Fahrzeug auf der Straße ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Ein Parken auf dem Gehweg ist nicht erlaubt und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Ist es nicht möglich, den Rettungsweg von mindestens 3,00 Metern auf der Fahrbahn freizuhalten, kann an dieser Stelle nicht geparkt werden. Wendeplatten in Wohngebieten sind für den fließenden Verkehr und für das Wenden von insbesondere großen Fahrzeugen gedacht. Ist das Wohngebiet als „verkehrsberuhigter Bereich“ ausgewiesen, ist ein Parken nur in gekennzeichneten Flächen möglich. Es wird deshalb gebeten, den PKW insbesondere auch im Interesse von Rettungsfahrzeugen und den anderen Verkehrsteilnehmern (wie ältere Menschen, Rollstuhlfahrer, Kinder, Personen mit Kinderwagen) ordnungsgemäß abzustellen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe. Regelungen zur Corona-Situation Die jeweils aktuellen Regelungen und Beschränkungen angesichts der Verbreitung des Corona-Covid19-Virus sind auf der städtischen Homepage unter www.bad-wurzach. de eingestellt. Bei Fragen können Sie sich gerne auch direkt an die Stadtverwaltung wenden. Bitte beachten Sie weiterhin die geltenden Regelungen. Vielen Dank! Da hat sich ein Fehler eingeschlichen! Erscheinungstermine 2021 Der Redaktionsschluss für die Bürger- und Gästeinformationen Bad Wurzach Nr. 11/21 vom 26.05.2021 ist bereits am Do., 20.05.2021 um 8 Uhr für alle Rubriken Seite 4

Aktuelles aus Bad Wurzach Bad Wurzach Stadtverwaltung Marktstraße 16 88410 Bad Wurzach Telefon: 07564 302 0 Telefax: 07564 302 170 stadt@bad-wurzach.de www.bad-wurzach.de Öffnungszeiten Stadtverwaltung: Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr Do. 14:00 – 17:00 Uhr Bürgerbüro: Mo. – Fr. 08:00 – 13:00 Uhr Do. 14:00 – 18:00 Uhr Sa. 09:00 – 12:00 Uhr Bericht aus dem Verwaltungs- und Sozialausschuss vom 19. April In der aktuellen Sitzung gab es folgende Informationen bzw. wurden folgende Beschlüsse gefasst: Bericht der Bürgermeisterin und Bekanntgaben zu: * Corona-Pandemie, u.a. Testungen und Impfungen * Geflügelpest * Erschließung Baugebiet St. Leonhard in Ziegelbach * Dokumentation „Traumziele - Attraktion Allgäu“ im SWR (Sendetermin 18.04.) Maßnahmen zur Begleitung von Einzelhandel und Gastronomie aus dem „Lockdown“ Einstimmig stimmte der Ausschuss dem von der Verwaltung vorgeschlagenen 10-Punkte-Plan mit Begleitmaßnahmen als Weg aus dem „Lockdown“ (Corona-Pandemie) und zur Unterstützung des örtlichen Einzelhandels und der Gastronomie zu. Der Vorschlag umfasst u.a. folgende Aspekte: * Angebot regelmäßiger Testmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger vor Ort * ganzjährige einladende Bepflanzung der Stadt durch den Bauhof * Verzicht auf Parkgebühren in der Innenstadt sowie Reduzierung der Fahrpreise des Marktbusses aus den Ortschaften für einen Aktionszeitraum von vier Wochen, wenn die Inzidenzzahlen dies wieder zulassen * Flankierende Aktionen der Stadt bei einem verkaufsoffenen Sonntag, sobald ein solcher möglich ist * Wiederholung der „Mehrwert-Aktion“ der Bad Wurzach-Gutscheine wie in der Weihnachtszeit * Reduzierung der Gebühren für Sondernutzungserlaubnisse (Außengastronomie bzw. Nutzungsgebühren für Veranstaltungen auf dem Klosterplatz) im Jahr 2021 * Teilnahme an der Aktion „Stadtradeln“ * Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt durch zeitweises Angebot musikalischer Kleingruppen, wenn die Inzidenzzahlen dies wieder zulassen * Gezielte Marketingaktionen der Bad Wurzach Info zu gegebenem Zeitpunkt Weitere Informationen zu den Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse finden Sie im Ratsinformationssystem unter www.ris-bad-wurzach.de NACHRUF Wir trauern um Anton Michelberger Ehrenvorstand des Handels- und Gewerbevereins Anton Michelberger war zeitlebens ein Aktivposten im HGV Bad Wurzach. Bereits bei der Wiedergründung im Juni 1956 war er dabei. Seiner Weitsicht verdanken wir die Gründung des Werberings und 1969 des „Grünen Blattes“. Er war Initiator unseres Stadtfestes und vieler Aktivitäten wie Weihnachtsmarkt, Leistungsschau, Markt der Berufe und der verkaufsoffenen Sonntage. Man konnte immer auf ihn zählen und so übernahm er auch nach dem plötzlichen Tod unseres Vorstandes Karl Fimpel im Jahre 1993 den Vorsitz unseres HGVs. In seiner verbindlichen und besonnenen Art hat er die Unternehmer, Handwerker und Geschäftsinhaber zusammengebracht und den HGV über die Jahre geprägt. Durch sein unermüdliches Schaffen und sein Engagement machte er Bad Wurzach zu einer Einkaufsstadt. Michelberger ist ein Markenzeichen weit über Bad Wurzach hinaus. Auf Grund seiner Verdienste ernannte ihn der HGV 2008 zum Ehrenvorstand. In Dankbarkeit und Respekt verneigt sich der HGV vor Anton Michelberger. Unsere Anteilnahme gilt seiner Frau, seinen Söhnen und allen Angehörigen. Handels- und Gewerbeverein Bad Wurzach e.V. Christiane Vinçon-Westermayer Vorsitzende Seite 5

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