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Buerger- und Gaesteinformation Bad Wurzach 27.10.2021

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Bekanntmachungen/Bekanntgaben der Stadtverwaltung Seite 4 Bekanntmachungen/ Bekanntgaben der Stadtverwaltung Öffentliche Bekanntmachungen Nächste Sitzungstermine des Gemeinderates Montag, 15.11.: Ausschuss für Technik und Umwelt und Verwaltungs- und Sozialausschuss Montag, 22.11.: Gemeinderat voraussichtlich jeweils um 19 Uhr im Kurhaus am Kurpark (Kursaal). Die Tagesordnung finden sie ca. 1 Woche vor der jeweiligen Sitzung auf der städtischen Homepage www. bad-wurzach.de bzw. im Aushang vor dem Rathaus Bad Wurzach. Aufforderung zur Grund- und Gewerbesteuerzahlung Am 15.11. werden zur Zahlung fällig: Grundsteuer 4. Vierteljahresrate 2021 Die Höhe dieser Rate ergibt sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid. Diese Grundsteuer-Zahlungsaufforderung gilt nicht für Steuerpflichtige, die nach der einmal jährlichen Zahlungsweise auf 1. Juli den Jahresbetrag entrichten. Weiterer wichtiger Hinweis zur Grundsteuer: Bei Grundstücksverkäufen (Eigentümerwechsel) während des Jahres bleibt der Verkäufer Steuerschuldner bis zum Ende des Jahres, in dem der Verkauf stattgefunden hat. Die Vereinbarung im Kaufvertrag über den Steuerübergangstermin ist nur privatrechtlich von Bedeutung und gilt nur im Innenverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer. Gewerbesteuer 4. Vierteljahresrate 2021 Die Höhe dieser Rate ergibt sich aus dem letzten Gewerbesteuerbescheid oder aus einem gesonderten Vorauszahlungsbescheid. Wir bitten diejenigen Zahlungspflichtigen, die sich nicht am SEPA-Lastschriftverfahren beteiligen, den fälligen Betrag unter Angabe des Kassenzeichens auf eines der Konten der Stadtkasse zu überweisen. Sofern der Stadtkasse Bad Wurzach ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, wird der Betrag vom jeweiligen Bankkonto abgebucht. Weitere Informationen der Stadtverwaltung Neues Hallenbad öffnet am 30. Oktober Nach vielen Jahren der Diskussion, der Planung und der baulichen Umsetzung ist es soweit: das neue Hallenbad wird am Samstag, 30. Oktober geöffnet. Nach der Eröffnung mit geladenen Gästen und anschließender Segnung des Hauses am Vormittag wird das Bad an diesem Tag ab 14 Uhr für die Öffentlichkeit nutzbar sein. Bis auf weiteres ist dabei eine Anmeldung über die SchwimmApp zoom7 erforderlich. „Leider können wir diesen freudigen Anlass angesichts der weiter bestehenden Corona- Beschränkungen nur in kleinem Kreis und nicht im Rahmen eines Tags der offenen Tür mit Ihnen allen feiern“, bittet Bürgermeisterin Alexandra Scherer um Verständnis. „Gleichzeitig lade ich Sie aber ein, das Bad als Nutzer in den nächsten Wochen und Monaten selbst kennenzulernen.“ „Mit dem neuen Hallenbad haben wir künftig ein attraktives und topmodernes Sportbad zwischen Innenstadt und Kurgebiet, direkt am Rand des Wurzacher Riedes und mit einer gigantischen Aussicht in die Stadt“, so die Bürgermeisterin weiter. Das vom Architekturbüro Wolfgang Gollwitzer aus München konzipierte Bad verfügt über ein 25 x 10 m großes Sportschwimmbecken mit 4 Bahnen sowie Dampfbad und Kinderbecken. Es wurde barrierefrei gestaltet und bietet Schwimmkurse und viele weitere Aktionen an unterschiedlichen Wochentagen an. „Das neue Bad ist wichtiger Baustein für unseren Schulsport, auch Sportschwimmer kommen auf ihre Kosten und die Bürgerinnen und Bürger können allein oder mit der Familie einfach einen entspannenden Badebesuch machen.“ Bürgermeisterin Scherer freut sich, dass mit der Eröffnung ein lang ersehnter Moment gekommen sei: „Ich bedanke mich bei allen Projektbeteiligten für die Geduld und zuverlässige Arbeit auf einem langen Weg bis zur jetzigen Fertigstellung. Dem Gemeinderat für eine mutige und nicht selbstverständliche Entscheidung zum Neubau – den Planern für die auffallende und moderne Architektur – dem Bund für die umfangreiche Förderung im Rahmen des Programms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ – allen am Bau beteiligten Handwerkern und Firmen für die gelungene Umsetzung – und nicht zuletzt den Bademeistern und allen weiteren Kräften, die künftig für einen möglichst reibungsfreien Betrieb sorgen werden.“ Hinweise: • Am Eröffnungstag (Samstag, 30.Oktober) ist der öffentliche Badebetrieb von 14 bis 21 Uhr möglich. • Aktuelle Details zu Preisen, Öffnungszeiten und Nutzungsbedingungen finden Sie auf der städtischen Homepage www.badwurzach.de unter dem Stichwort „Hallenbad“. Öffnungszeiten und Anmeldung Vorübergehend werden während der Corona-Pandemie die Badezeiten in Zeitfenstern vergeben. Bitte buchen Sie Ihren gewünschten Aufenthalt mit der SchwimmApp zoom7. • dienstags: 13.30 – 16.30 Uhr und 17.30 - 21 Uhr • mittwochs 7 – 9 Uhr Frühschwimmen, 13.30 – 16.30 Uhr und 17.30 - 21.00 Uhr Sportschwimmen • freitags 13.30 – 16.30 Uhr und 17.30 – 21 Uhr • samstags 10 – 12.30 Uhr, 13.30 - 16.30 Uhr und 17.30 - 21 Uhr • sonn- und feiertags 10 – 14 Uhr und 15 - 19 Uhr • Ruhetage: Montag und Donnerstag Der Spielenachmittag freitags entfällt cornonabedingt bis auf Weiteres. Jahreskarten Für das kommende Jahr 2022 werden wieder Jahreskarten angeboten. Diese können dann direkt im Hallenbad erworben werden. Regelungen zur Corona-Situation Die jeweils aktuellen Regelungen und Beschränkungen angesichts der Verbreitung des Corona-Covid19-Virus sind auf der städtischen Homepage unter www.bad-wurzach. de eingestellt. Bei Fragen können Sie sich gerne auch direkt an die Stadtverwaltung wenden. Bitte beachten Sie weiterhin die geltenden Regelungen. Vielen Dank! Schneeräum- und Streupflicht der Anlieger Im Hinblick auf die winterlichen Witterungsverhältnisse werden Straßenanlieger (Grundstückseigentümer, Mieter und Pächter) auf die wichtigsten Bestimmungen für das Räumen und Bestreuen der Gehwege hingewiesen. Straßenanlieger: Straßenanlieger ist derjenige, dessen Grundstück unmittelbar an die Straße grenzt. Ein Grundstück grenzt auch dann an eine Straße, wenn zwischen dem Grundstück und der Straße eine zur Straße gehörende Stützmauer, Böschung oder Grünstreifen liegt. Die Verpflichtung besteht auch bei einem unbebauten Grundstück. Schneeräumen: Die Gehwege oder, falls solche nicht vorhanden sind, die seitlichen Flächen am Rande der Fahrbahn, sind auf eine solche Breite von Schnee oder auftauendem Eis zu räumen, dass die Sicherheit und Ordnung des öffentlichen Verkehrs gewährleistet ist. Die Gehwege sind mindestens 3/4 ihrer Breite, die seitlichen Flächen mindestens 1 m breit zu räumen. Der geräumte Schnee und das auftauende Eis sind auf dem restlichen Teil des Gehweges, soweit der Platz dafür nicht ausreicht oder ein Gehweg nicht vorhanden ist, am Rande der Fahrbahn anzuhäufen. Geräumter Schnee darf dem Nachbarn nicht zugeführt werden. Besitzern von Vorgärten wird empfohlen, den Schnee möglichst auf diesen unterzubringen. Nach Eintreten von Tauwetter sind die Straßenrinnen und die Straßenläufe so freizumachen, dass das Schmelz-

Bekanntmachungen/Bekanntgaben der Stadtverwaltung wasser abziehen kann. Die von Schnee oder auftauendem Eis geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende Benutzbarkeit der Gehwege gewährleistet ist. Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn in einer Breite von mindestens 1m zu räumen. Beseitigung von Schnee- und Eisglätte: Bei Schnee- und Eisglätte sind die Gehwege sowie die Zugänge zur Fahrbahn rechtzeitig so zu bestreuen, dass sie vom Fußgänger bei Beachtung der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt möglichst gefahrlos benützt werden können. Die Streupflicht erstreckt sich auf die von Schnee zu räumende Fläche. Streumaterialien: Zum Bestreuen ist möglichst abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. Bei besonders extremen Witterungsverhältnissen wie z.B. Eisregen darf ausnahmsweise Salz zur Beseitigung von Eisglätte verwendet werden. Die Verwendung von Streusalz ist in der Nähe von Grün- und Pflanzstreifen sowie von Bäumen grundsätzlich verboten. Zur Erleichterung der Streupflicht wird im städt. Bauhof, Oberriedstraße 10, Splitt in kleinen Mengen unentgeltlich abgegeben. Auch in den Ortschaften wird Streumaterial bereitgestellt. Die jeweiligen Lagerorte können bei der Ortsverwaltung erfragt werden. Zeiten für die Räum- und Streupflicht: Die Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 8.30 Uhr geräumt und bestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schneebzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich - bei Bedarf auch wiederholt - zu räumen und zu streuen. Die Pflicht endet um 20 Uhr. Abschließende Bitte des städtischen Bauhofes: Für die Räumfahrzeuge ist es nicht immer einfach, die Straßenzüge ordentlich zu räumen, da diese häufig durch parkende Fahrzeuge zugestellt sind. Die Räumfahrzeuge sind bis zu 3,00 Meter breit. Bitte achten Sie deshalb darauf, dass Sie Ihr Fahrzeug so abstellen, dass der Räumdienst ohne Probleme die Straßenzüge befahren und räumen kann. Email-Adresse für Veröffentlichungen im Amtsblatt Für Veröffentlichungen im Amtsblatt der Stadt Bad Wurzach gilt seit Juli 2021 eine neue Email-Anschrift. Bitte schicken Sie Ihre Emails bezüglich des Amtsblattes direkt an amtsblatt@bad-wurzach.de. Unberührt davon gelten weiterhin die bekannten Vorgaben und Regeln für die Aufnahme einer Veröffentlichung von Vereinstexten, wie zum Beispiel: Fließtext und eine max. Textlänge von ca. 1.200 Zeichen Wilder Müll an Container-Standorten Wiederholt wurde an den Container-Standorten im städtischen Gebiet Müll zwischen die Glas- und Papiercontainer geworfen. Der illegal abgeladene Müll lockt Tiere und Ungeziefer an, die sich dann über die herumliegenden Beutel hermachen und durch den Wind wird der Müll weiter verteilt. Dies führt zu Empörung bei den Anwohnern, sowie einem Mehraufwand beim städtischen Bauhof. Wir weisen darauf hin, dass das wilde Ablegen von Müll mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Die Stadt wird dies künftig verstärkt überprüfen. Spuren hinterlassen. Das Trauerportal der Schwäbischen Zeitung schwäbische.de/trauer Seite 5

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