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Buerger- und Gaesteinformation Bad Wurzach 27.05.2020

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Bekanntmachungen

Bekanntmachungen und Bekanntgaben Die Fahrtbuchung ist online über die bodo - - Corona-Pandemie: Regierungspräsidien in Baden-Württemberg übernehmen Zuständigkeit für Entschädigungen bei bestimmten Verdienstausfällen - Die Regierungspräsidien in Baden-Württem- tionsschutzgesetz übernommen. Anträge - eingereicht werden. Betroffene finden dort weitere Informationen sowie die genauen - den Gesundheitsämtern auf die vier Regierungspräsidien in Stuttgart, Karlsruhe, Tübingen und Freiburg übertragen. „Damit entlasten wir die Gesundheitsämter, die derzeit - minister Manne Lucha. Im nächsten Schritt wird nun vom Land Nordrhein-Westfalen das ländergemeinsame Fachverfahren zur Bear- - den Internetseiten der Regierungspräsidien beitgeber und Selbständige einen hohen Liquiditätsbedarf haben und auf die Entschädigungszahlungen dringend angewiesen sind. Wir sind deshalb gemeinsam mit der AOK und der Finanzverwaltung dabei, ein Team aus rund 60 Beschäftigten aufzustellen, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser. Allein 30.000 Anträgen zu rechnen. Sehr hilfreich beschlossen wurde, die Antragsfrist von drei darum, die Anträge ab sofort nur noch über - tronischen Anwendungsteile der bundesein- Geduld“, so Tappeser. Anträge, die bereits in den vergangenen Wochen bei den Gesundheitsämtern gestellt wurden, müssten nicht erneut eingereicht werden. tionsschutzgesetz haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Selbständige und Freibe- angeordneten Quarantäne oder einem Tä- rechtigt sind zudem berufstätige Eltern, die durch die Betreuung ihrer Kinder aufgrund einer Schul- oder Kitaschließung nicht arbeiten haben. Bei Arbeitnehmern erfolgt die Antragstellung durch die Arbeitgeber, da diese an die Arbeitnehmer ausbezahlen müssen. und Selbständige, die aufgrund der Corona- Das gilt auch für deren Beschäftigte. für die ersten sechs Wochen eine Entschä- Erscheinungstermine 2020 Anzeigenschluss ist jeweils donnerstags vor Erscheinung um 16:00 Uhr 01 08. Januar 02 22. Januar 03 05. Februar 04 19. Februar 05 06 18. März 07 01, April 08 15. April 09 20. Mai 10 13. Mai 11 27. Mai 12 10. Juni 13 Bereits erschienen! Archiv unter: www.schwäbische.de/bgi 14 08. Juli 15 17. Juli 16 05. August 17 19. August 18 02. September 19 16. September 20 30. September 21 22 23 11. November 24 25. November 25 09. Dezember 26 23. Dezember Redaktionsschluss: Donnerstag vor Erscheinungstag um 11:00 Uhr Freitag vor Erscheinungstag um 11:00 Uhr Montag vor Erscheinungstag um 08:00 Uhr Seite 20

Bekanntmachungen und Bekanntgaben Aktuelles aus den Nachbargemeinden gewährt. Mit Beginn der siebten Woche wird Kindertagesstätten- oder Schulschließung sechs Wochen gewährt. Sie ist auf einen mo- - ausfall fälligen Sozialversicherungsbeiträge bzw. Aufwendungen zur sozialen Sicherung teilweise erstattet. desrats beschlossen, dass die bislang geltende dreimonatige Antragsfrist für Erstattun- - bei einer epidemischen Lage von nationaler nett am vergangenen Mittwoch, dass die nicht nur wie bislang geplant sechs, sondern maximal zehn Wochen lang gezahlt werden Anspruch auf bis zu 20 Wochen Entschädigung haben. Bundestag und Bundesrat müssen dieser Regelung allerdings noch zustimmen. Hintergrund: Welche Entschädigungen gibt es? Bei Schul- und Kita-Schließungen: Nach Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Selbstständige eine Entschädigung aufgrund von Kindertagesstätten- oder Schulschließungen erhalten. • Die Kindertagesstätte oder Schule des Kin- schlossen. • Kein Anspruch besteht für gesetzlichen Feiertage, Schul- oder Kitaferien in den Betreuungszeiträumen, während derer die Einrichtungen ohnehin geschlossen gewesen wären. zumutbare Betreuung des Kindes herzustellen (zum Beispiel durch ältere Geschwister oder eine Notbetreuung in der Schule oder § 56 Abs. 1 IfSG erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Selbstständige eine - haben. • Sie waren in Quarantäne nach § 30 IfSG oder dienstausfall durch eine andere zumutbare beitsunfähig. Weitere Informationen: Bei Fragen zu Hotline des Regierungspräsidiums wenden: 0711 218200601 / entschaedigung-ifsg@ rpt.bwl.de Aktuelles aus den Nachbar gemeinden Das Bauernhaus-Museum Wolfegg, Vogter Str. 4, startete in die neue Saison Das weitläufige Gelände und die historischen Gebäude warten auf die Besucherin- - geben. Damit trotzdem niemand auf die vielen spannenden Informationen rund um das bäuerliche Leben vergangener Tage verzichten muss, bietet die neue Bau-ernhaus- der Besucherinnen und Besucher individuell ehemaligen Eigentümer von neun der insgesamt 19 historischen Gebäude erzählen, was was sie dort erlebt haben. Die Museums-App Smartphone heruntergeladen oder auf einem Leihgerät genutzt werden. Folgende Regelungen gelten bis auf weiteres für den Besuch des Museums: - - standsregeln von 1,5 m. 07527/9550-0, info@bauernhaus-museum.de, www.bauernhaus-museum.de. Pflegedienst Bad Wurzach Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Wangen e.V. Ambulante Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege Mobiler sozialer Dienst Pflegeberatung 24-Std.-Rufbereitschaft HausNotruf Essen auf Rädern Telefon 0 75 64 / 9 11 10 Telefax 0 75 64 / 9 11 33 · www.drk-pflege.de Ravensburger Straße 10 · 88410 Bad Wurzach Fasanenweg 21 · 88410 Bad Wurzach Seite 21

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