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Buerger- und Gaesteinformation Bad Wurzach 22.12.2021

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Aktuelles aus den

Aktuelles aus den Nachbargemeinden Aktuelles aus den Nachbar gemeinden Testzentrum in Rot an der Rot erfolgreich gestartet – Angebot wird erweitert Öffnungszeiten: Aufgrund der großen Nachfrage werden die Zeiten derzeit ausgeweitet, um der großen Nachfrage gerecht zu werden. Daher informieren Sie sich bei Interesse direkt auf der Homepage des Anbieters unter www. schnelltest-biberach.de/rot über die aktuellen Tage und Zeiten. Ort der Testung: Die Testungen finden statt im Rathaus Rot an der Rot, Erdgeschoss, Klosterhof 14, 88430 Rot an der Rot. Die Räume sind barrierefrei erreichbar, Parkplätze sind in unmittelbarer Nähe kostenlos verfügbar. Terminreservierung Testung: Reservierung über www.schnelltest-biberach.de/rot oder durch Scan des nachstehenden QR-Codes. Alternativ ist eine Testung auch ohne Terminreservierung möglich, allerdings müssen dann ggf. längere Wartezeiten in Kauf genommen werden, da Terminreservierungen Vorrang haben. Kontakt, Fragen: Das Testzentrum in Rot an der Rot wird durch die Firma MB Medica GmbH betrieben. Daher bitten wir Sie, sich bei Fragen zur Testung, zu den Öffnungszeiten usw. direkt an den Anbieter MB Medica GmbH auf der Homepage www.schnelltest-biberach.de zu informieren oder sich bei Fragen direkt an kontakt@ schnelltestpraxisbc.de zu wenden. Wochenmarkt in Aitrach Im alten Pfarrhof (gegenüber der Kirche) findet wöchentlich mittwochs v. 12-17 Uhr der Aitracher Wochenmarkt statt. Das Angebot unserer Aussteller: belegte Seelen (Seelenpeter, Leutkirch), Crepes und Kaffee (Franzen, Aitrach), Honigprodukte (Riedle, Aitrach) jeden 1. Mittwoch im Monat, Heumilchkäse (Weiß, Rot an der Rot), Obst, Gemüse, Antipasti, von 12 bis 14 Uhr (Sole Mio Raphael, Trunkelsberg), Backwaren (Habdank, Memmingen), Backwaren (Allgäuer Genussbäcker, Aitrach/Genussmanufaktur Urlau), Fleisch- und Wurstwaren (Moll, Ochsenhausen), Öle (Hummel, Genussmanufaktur Urlau) jeden 1. Mittwoch im Monat, Eier (Krumm, Bellamont), griechische Spezialitäten (Günaydin) am 1. Mittwoch im Monat NICHT da. Die Aussteller freuen sich über Ihren Besuch. Info Alle 14 Tage mittwochs Bei uns ist immer was los !!! wenn Sie auch in einem „lustigen Haufen“ arbeiten möchten, ab sofort oder nach Vereinbarung, bewerben Sie sich doch einfach jetzt!!! Freundliche Bürokraft (m/w/d), in Vollzeit für abwechslungsreiche Tätigkeiten, wie Auftragsbearbeitung, Telefonzentrale, Reklamationsbearbeitung. Wenn sie Ihre schnelle Auffassungsgabe mit einer sorgfältigen, gründlichen und selbstständigen Arbeitsweise kombinieren können, sind Sie bei uns genau richtig Lagermitarbeiter (m/w/d) in Vollzeit Aufträge unserer Kunden kommissionieren, Leergut sortieren Deutsche Sprachkenntnisse und körperliche Belastbarkeit sind erforderlich. LKW-Fahrer Fskl CE (m/w/d) in Vollzeit auf Tandemzug, zur Belieferung unserer Kunden, Tagestouren, Be- und Entladen mittels Mitnahmestapler, 5-Tage-Woche Mo.-Fr. Wir freuen uns über alle schriftlichen Bewerbungen per Mail an: info@getraenke-reichle.de oder per Post. Am Lauerbühl 4 · 88317 Aichstetten Seite 50

Was sonst noch interessiert Was sonst noch interessiert Weitere Informationen Energiespartipp – Richtig heizen und lüften Ein angenehmes Raumklima ist wichtig, damit sich Menschen wohlfühlen. Kein Problem dank Heizkörpern mit einstellbaren Thermostatventilen. Sie schalten den Heizkörper ab, wenn die gewünschte Raumtemperatur erreicht ist – auf Stufe 3 wäre das bei 20 Grad Celsius. Wussten Sie, dass 1 Grad weniger sechs bis zehn Prozent Heizkosten spart? Um die volle Leistung des Heizkörpers nutzen zu können, sollte diese regelmäßig entlüftet werden, denn die eingeschlossene Luft minder die Heizleistung und führt somit zu einem höheren Energieverbrauch. Höchste Zeit zum Entlüften wird es, wenn die Heizung „gluckert“ oder die Verteilung der Wärme am Heizkörper ungleichmäßig ist. Öffnen Sie im Winter die Fenster zwei- bis dreimal pro Tag, um kurz zu lüften. Das bringt frische Luft, ohne die Wände auszukühlen. Lassen Sie bei laufender Heizung keine Kippfenster offen– auch nicht auf Toiletten oder in Treppenhäusern. Durch ein offenes Kippfenster entweicht während eines Winters so viel Energie, wie in 200 Litern Heizöl steckt. Achten Sie darauf die Türen zwischen geheizten und ungeheizten Räumen geschlossen zu halten. Verstellen Sie die Heizkörper nicht mit Möbeln, sonst staut sich die Wärme dahinter. Auch Vorhänge und Gardinen behindern die Wärmeabgabe an die Raumluft erheblich und sorgen für einen verstärkten Wärmeverlust über die Fenster. Auch durch geschlossene Fenster entweicht Wärme. In sehr kalten Nächten ist es daher ratsam, die Läden zu schließen, um die Abkühlung der Räume zu vermindern. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt unter https://www. bad-wurzach.de/index.php?id=710 In Baden-Württemberg kommt ab 2022 die Photovoltaik-Pflicht Photovoltaikanlagen liefern klimafreundlichen und günstigen Solarstrom und sind ein wichtiger Pfeiler für die Energiewende. Deshalb werden sie bei Neubauten, neuen Parkplätzen und Dachsanierungen im Südwesten bald Pflicht sein. Mit der eigenen Photovoltaikanlage auf dem Dach wird man unabhängiger vom öffentlichen Stromversorger und leistet einen lukrativen Beitrag zur Energiewende. Der Strom wird vor Ort erzeugt und teilweise selbst verbraucht, das entlastet die Stromnetze. Den anderen Teil des Stroms können die Anlageneigentümer gegen eine Vergütung in das öffentliche Netz einspeisen. Wer künftig einen Bauantrag für ein neues Büro-, Verwaltungs- oder Wohngebäude einreicht, muss 60 Prozent der solargeeigneten Dachfläche mit Solarmodulen belegen. Das gilt auch für Dächer von neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Parkplätzen und ab Januar 2023 für grundlegende Dachsanierungen. Auf einen Blick – Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg * Ab 1. Januar 2022: bei Neubau von Nichtwohngebäuden (Auslöser ist Einreichung Bauantrag) und Neubau von offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen * Ab 1. Mai 2022: bei Neubau von Wohngebäuden * Ab 1. Januar 2023: bei grundlegender Dachsanierung Genauere Informationen, auch zu Fördermitteln, gibt es hier: Photovoltaik-Netzwerk Bodensee-Oberschwaben c/o Energieagentur Ravensburg gGmbH, 0751 – 764 70 70 oder info@energieagentur-ravensburg.de und unter www.photovoltaik-bw.de/pvnetzwerk/pv-themen/pv-pflicht-im-klimaschutzge-setz-bw Eine ausführliche Pressmitteilung zum Thema finden Sie unter www.energieagenturravensburg.de/aktuelles Kulturförderung in Bad Wurzach und Leutkirch – Investitionsprogramm „Kultur trotz Corona“ Raimund Haser (CDU) und Petra Krebs (Grüne) begrüßen die Förderung von Vereinen in der Region. Gute Nachrichten für die Stadtkapelle Bad Wurzach und den Sängerkranz Leutkirch: Das Land stellt Mittel in Höhe von 19.800 Euro für das Projekt „feelMoorcomeTogether, Virtueller Proberaum 4.0 der Stadtkapelle Bad Wurzach und 18.200 Euro für das Projekt „Singen in Corona Zeiten unter erschwerten Bedingungen! Des Sängerkranzes Leutkirch 1835 e.V. bereit. Das hat die Landesregierung am Di., 7. Dezember, bekannt gegeben. Die Landtagsabgeordneten Petra Krebs und Raimund Haser sind darüber sehr erfreut: Musikvereine sind ein unverzichtbarer Teil des kulturellen Lebens in unserem Wahlkreis Wangen Illertal. Aufgrund der Corona Pandemie haben viele Vereine keine leichte Zeit hinter sich. Mit der finanziellen Unterstützung durch das Land wird die wichtige Arbeit der beiden Musikvereine sichergestellt. Hintergrundinformationen: Vereine und Verbände der Amateurmusik und des Amateurtheaters erhalten vom Land eine Pandemie Unterstützung: Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hilft der Breitenkultur mit dem Investitionsprogramm „Kultur trotz Corona“, das einen sicheren Probe und Spielbetrieb für die Vereine ermöglichen soll. 88 Vereine und Verbände werden mit insgesamt rund 2,5 Millionen Euro gefördert. Die Liste aller Zuwendungsempfänger finden Sie hier: Förderauswahl_ PM_Investitionsprogramm_Amateur_Musik_Theater.pdf (baden-wuerttemberg.de) Ab 1. Februar 2022: SVLFG bezuschusst wieder Präventionsprodukte Im Jahr 2022 fördert die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wieder den Kauf ausgewählter Präventionsprodukte. Dafür stellt sie insgesamt 800.000 Euro bereit. Einen Zuschuss zum Kauf eines Produktes erhalten Unternehmen, die in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert sind und 2021 keinen Zuschuss bekommen haben. Je Betrieb ist ein Zuschuss pro Aktion möglich. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge. Beginn und Ende: Die Aktion startet am 1. Februar 2022 um 12 Uhr. Neu ist eine weitere Zuschussaktion ausschließlich für Sonnenschutz- und Hitzeschutzprodukte. Diese Aktion startet am 15. März 2022 um 12 Uhr. Beide Aktionen enden, sobald die Fördersummen aufgebraucht sind, spätestens am 31. Oktober 2022. Antrag richtig stellen: Die SVLFG berücksichtigt nur Anträge, die ab Beginn der jeweiligen Aktion eingehen. Das Produkt ist erst zu kaufen, nachdem die SVLFG die Förderzusage erteilt hat. Die Rechnung ist per Mail an praeventionszuschuesse@svlfg.de oder per Fax an 0561 785-219127 zu senden. Anschaffungen vor Erhalt der Förderzusage werden nicht bezuschusst. Die Antragsformulare stehen ab den genannten Start-Terminen im Internet zum Download bereit unter www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern. Förderbeginn am 1. Februar 2022 um 12 Uhr. Produkt/Förderung: Radwechselwagen 30 %, max. 300 Euro Fang- oder Behandlungsstand für Rinder 30 %, max. 600 Euro. Großballenraufe mit Sicherheitsfangfressgitter für Rinder 30 %, max. 500 Euro. Halsfangrahmen mit Schwenkgitter für Rinder 30 %, max. 300 Euro Seite 51

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