Gemeindeblätter

Hier finden Sie die Gemeindeblätter mit den wichtigsten Informationen aus vielen Orten der Region - mit Vereinsinformationen, Veranstaltungen, Gottesdiensten und vielem mehr. Klicken Sie einfach das passende Gemeindeblatt an und blättern Sie direkt durch die digitale Ausgabe.

Magazine

Außerdem finden Sie hier die digitale Ausgabe unserer Schwäbischen Märkte - mit Immobilienanzeigen, Stellen- und Automarkt und vielem mehr. Aktuelle Nachrichten aus Wirtschaft, Gesundheit und zum Thema Bauen und Wohnen gibt es zusätzlich in unseren kostenlosen Magazinen.

Aufrufe
vor 1 Jahr

Buerger- und Gaesteinformation Bad Wurzach 22.06.2022

  • Text
  • Wurzach
  • Juli
  • Juni
  • Feelmoor
  • Anmeldung
  • Kinder
  • Wurzacher
  • Seibranz
  • Messe
  • Stadt
  • Gaesteinformation

2022 2 2022

2022 2 2022 Bekanntmachungen/Bekanntgaben der Stadtverwaltung Geschwindigkeitsmessungen im Monat Mai 2022 Ort Datum Uhrzeit Datum Uhrzeit von von bis bis gemess. Fahrz. überschr. Fahrz. gemess. Höchstgesch zulässige Geschw. Stadt Bad Wurzach Alte Straße 19.05.2022 10:00 Uhr 19.05.2022 12:00 Uhr 200 9 48 km/h 30 km/h Herrenstraße 03.05.2022 06:31 Uhr 03.05.2022 08:30 Uhr 793 25 44 km/h 20 km/h Schulstraße 19.05.2022 06:37 Uhr 19.05.2022 08:40 Uhr 1076 17 39 km/h 20 km/h Arnach B465, Brugg 05.05.2022 10:50 Uhr 05.05.2022 14:00 Uhr 996 53 105 km/h 70 km/h Dietmanns B465, Iggenau 23.05.2022 06:47 Uhr 23.05.2022 11:00 Uhr 1525 69 99 km/h 70 km/h Haidgau L300, Dorfstraße 02.05.2022 14:24 Uhr 06.05.2022 07:10 Uhr 13313 247 98 km/h 50 km/h L314, Zwings 24.05.2022 09:17 Uhr 24.05.2022 12:00 Uhr 700 39 109 km/h 70 km/h Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen im Monat Mai 2022 Im Monat Mai wurden in der Stadt Bad Wurzach und in den Teilorten mobile Geschwindigkeitskontrollen durch das Landratsamt Ravensburg durchgeführt. Es wurden insgesamt 18603 Fahrzeuge gemessen. Davon haben 459 Fahrzeuge die zugelassene Geschwindigkeit überschritten. Das sind Überschreitungen in Höhe von 2,5 Prozent. Hundehaltung Auch wenn die Freude am Vierbeiner noch so groß ist – mit der Anschaffung und Haltung eines Hundes übernehmen Hundehalter auch Verpflichtungen. Diese bestehen vorrangig darin, Hunde so zu halten, dass niemand durch anhaltendes Bellen gestört wird. Zudem ist er so zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet werden kann. Bitte bedenken Sie, dass viele Menschen Angst vor Hunden haben und ängstlich reagieren, wenn Sie von einem Hund „angeschnüffelt“ werden. Leinenpflicht: Nach § 11 Abs. 3 der Polizeiverordnung der Stadt Bad Wurzach sind im Innenbereich (§§ 30-34 BauGB) auf allen öffentlichen Straßen, Plätzen und Gehwegen und in Grün- und Erholungsanlagen Hunde an der Leine zu führen. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist es Hundehaltern erlaubt, Hunde ohne Leine laufen zu lassen. Jedoch muss der Hundehalter jederzeit durch Zuruf auf das Tier einwirken können. Bitte beachten Sie auch andere spezielle Regelungen, wie z. B. Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und auf Rad- und Wanderwegen. Hundekot: Eigentlich dürfte es selbstverständlich sein, dass jeder Hundebesitzer als Tierliebhaber selbst dafür Sorge trägt, die Hinterlassenschaft seines Hundes wieder mit nach Hause zu nehmen. Hierfür stehen an einigen Plätzen spezielle Abfallbehälter mit kostenlosen Hundetüten zur Verfügung. Des Weiteren erhalten wir immer wieder Beschwerden aus der Bevölkerung, dass gefüllte Hundetüten am Wegesrand oder anderen Stellen abgelegt werden, anstatt diese ordnungsgemäß in Abfallbehälter zu entsorgen. Dort verrotten die Tüten samt Inhalt nicht und bleiben dauerhaft sichtbar. Wir bitten darum, die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu benutzen oder die gefüllten Tüten mit nach Hause zu nehmen. Ein großes Lob gilt selbstverständlich denjenigen vorbildlichen Hundebesitzern, die dies bereits HEIMAT BODENSEE OBERSCHWABEN ALLGÄU ALB-DONAU SCHWARZWALD 80 UNSERE HEIMAT T E 95 oft seit langem so praktizieren und auch die vollen Tüten in den öffentlichen Abfallbehältern oder zuhause im Mülleimer entsorgen. Viele Hundebesitzer sind sich vielleicht immer noch nicht darüber bewusst, dass die Tiere ihre „Notdurft“ auch nicht in landwirtschaftlich genutzten Wiesen und Äckern verrichten dürfen, da diese letztendlich der Erzeugung von Lebensmitteln dienen. Verunreinigungen des Futters mit Hundekot ist auch eine Gefahr für die Gesundheit unserer Tiere. UNSERE suedmail.de/shop · 0751 5691-2380 Unsere Briefmarken gibt‘s im südmail-Onlineshop und in allen südmail-Verkaufsstellen! OBERSCHWABEN 150 ALLGÄU 255 BODENSEE Seite 6

Anzeigen Seite 7

Isny aktuell

Laichinger Anzeiger

Leutkirch hat was

Montfort-Bote

Die kleine See-Post

Der Kißlegger

Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen

Laupheimer Anzeiger

Bürger- und Gästeinformation Bad Wurzach

Rottum Bote

Schwäbische Märkte (Süd)

Schwäbische Märkte (Nord)

KibiZZ