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Buerger- und Gaesteinformation Bad Wurzach 22.06.2022

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Bekanntmachungen/Bekanntgaben der Stadtverwaltung Seite 4 Bekanntmachungen/ Bekanntgaben der Stadtverwaltung Öffentliche Bekanntmachungen Nächster Sitzungstermin des Gemeinderates am Mo., 27. Juni, voraussichtlich um 19 Uhr im Kurhaus am Kurpark. Die Tagesordnung finden sie ca. 1 Woche vor der jeweiligen Sitzung auf der städtischen Homepage www.bad-wurzach. de bzw. im Aushang vor dem Rathaus Bad Wurzach. Bürgerbeteiligung beim Verkehrskonzept für die Innenstadt von Bad Wurzach Die Stadt Bad Wurzach erstellt derzeit in Zusammenarbeit mit dem Büro Rapp Trans AG, Freiburg ein Verkehrskonzept für die Innenstadt von Bad Wurzach. Wesentliche Ziele des Konzeptes sind: * die Beseitigung bzw. Minimierung der festgestellten Nutzungskonflikte, * die Erhöhung der städtebaulichen Attraktivität der Innenstadt, * die räumliche Verlagerung von Durchgangs- und Quell-/Zielverkehren, * die Förderung des Umweltverbundes, „Fahrradfreundliche Stadt“ und * die Förderung neuer Mobilitätsformen. Im Rahmen dessen laden wir Sie herzlich zu einer Informationsveranstaltung am Sa., 25. Juni; 9-12 Uhr im Kursaal des Kurhauses am Kurpark ein. Im Anschluss an die Vorstellung der bisherigen Untersuchungsergebnisse und erster Konzeptvorschläge haben Sie die Möglichkeit, Ihre Anregungen und Ideen aktiv einzubringen. Gemeinsam mit Ihrer Unterstützung können wir so ein zukunftsorientiertes und nutzergerechtes Konzept entwickeln. Wir bitten um vorherige Anmeldung unter der 302-129 oder andreas.haufler@bad-wurzach.de Über eine rege Teilnahme freuen wir uns sehr! Ihre Stadtverwaltung Bodenrichtwert-Tabelle siehe nächste Seite Weitere Informationen der Stadtverwaltung Grundsteuer 2022 Jahreszahlung fällig am 1. Juli 2022: Am 1. Juli ist die Grundsteuer 2022 der Jahreszahler zur Zahlung fällig – Die Höhe des Betrages ist aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid zu entnehmen. Wir bitten diejenigen Zahlungspflichtigen, die sich nicht am SEPA- Lastschriftverfahren beteiligen, den fälligen Betrag unter Angabe des Kassenzeichens auf eines der Konten der Stadtkasse zu überweisen. Sofern der Stadtkasse Bad Wurzach ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, wird der Betrag vom jeweiligen Bankkonto abgebucht. Weiterer wichtiger Hinweis zur Grundsteuer: Bei Grundstücksverkäufen (Eigentümerwechsel) während des Jahres bleibt der Verkäufer Steuerschuldner bis zum Ende des Jahres, in dem der Verkauf stattgefunden hat. Die Vereinbarung im Kaufvertrag über den Steuerübergangstermin ist nur privatrechtlich von Bedeutung und gilt nur im Innenverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer. Innenstadt am 25. Juni gesperrt Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass aufgrund des von Narrenzunft und Sportfischerverein Bad Wurzach organisierten Flohmarktes am Sa., 25. Juni, die Innenstadt in den Bereichen Herrenstraße/ Marktstraße/ Schloßstraße zwischen ca. 6 – 17 Uhr gesperrt ist. Die betroffenen Anwohner werden um Verständnis und Beachtung gebeten. Heilig-Blut-Fest hat Auswirkungen auf die Abholung der Gelben Tonne und des Biomülls Aufgrund des Heilig-Blut-Festes am Fr., 8. Juli, ändern sich die Abholtermine für die Gelbe Tonne und des Biomülls im gesamten Stadtgebiet Bad Wurzach. Im Kernort verschieben sich beide Termine jeweils auf den Folgetag, Sa., 9. Juli. Um Behinderungen für das Fest und die Reiterprozession zu vermeiden, werden alle Bürgerinnen und Bürger im Kernort gebeten, die entsprechenden Müll- bzw. Wertstoffgefäße an diesem Tag frühestens abends herauszustellen. Die Stadtverwaltung bittet gemeinsam mit dem zuständigen Landratsamt und den beteiligten Abfuhrunternehmen Bausch bzw. Knettenbrech-Gurdulic um Verständnis und entsprechende Beachtung. Einschränkungen und Hinweise zum Heilig-Blut-Fest Für die Prozession beim Heilig-Blut-Fest am Fr., 8. Juli, werden die Innenstadt und die Ortsrandstraße III Richtung Aitrach/ Memmingen wie in den vergangenen Jahren vormittags für den Verkehr gesperrt. Mit dem Auto kann deshalb insbesondere die Innenstadt zwischen ungefähr 5 Uhr und 12:30 Uhr nicht befahren werden. Bewohner, die ihr Fahrzeug in dieser Zeit benötigen, werden gebeten, dieses rechtzeitig vor der Sperrung außerhalb der Innenstadt abzustellen. Die Ortsrandstraße III ist von etwa 8.30 bis 11 Uhr gesperrt. In dieser Zeit kann der Gottesberg nicht über die Ortsrandstraße III angefahren werden. Die ganze Bevölkerung wird herzlich gebeten, sich an diesem kirchlichen Fest zu beteiligen und durch Schmücken der Häuser (Fahnen, Tücher, Birken, Blumen) für einen würdigen äußeren Rahmen zu sorgen. Verkaufsstände und Bewirtungen im Freien sind bis Fr., 1. Juli, beim Fachbereich Ordnung/Soziales, 302-214, sandra.kolb@ bad-wurzach.de anzumelden. Die genauen Standorte werden zwischen Ortspolizei und den Betroffenen abgesprochen. Die Inhaber von Verkaufsständen am Heilig-Blut-Fest werden gleichzeitig gebeten, die Arbeit der Wallfahrtskommission mit einer Spende zu unterstützen. Die Stadtverwaltung weist außerdem darauf hin, dass Gaststätten am Heilig-Blut-Fest erst nach Ende der Prozession mit der Außenbewirtung beginnen dürfen. Stadtverwaltung und Bürgerbüro haben am „Blutfreitag“ geschlossen. Informationen und Prospektmaterial der „Bad Wurzach Info“ sind aber bei den Mitarbeitern des Naturschutzzentrums im gemeinsamen Shop erhältlich, der von 10 – 18 Uhr mit der Ausstellung MOOR EXTREM geöffnet ist. Außerdem hat am darauffolgenden Sa., 9. Juli, das Bürgerbüro nicht geöffnet. L 301, Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Seibranz und Baierz Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass das Regierungspräsidium Tübingen aktuell die schadhafte Fahrbahndecke der L 301 zwischen Seibranz und Baierz saniert. Die Baustrecke hat eine Gesamtlänge von rund 3,5 km. Sie beginnt in Seibranz an der Einmündung der Gospoldshofer Straße und erstreckt sich bis zum Knoten mit der L 314 bei Baierz. Zur Durchführung der Belagsarbeiten ist es erforderlich die L 301 von Mo., 20.06 bis voraussichtlich Fr., 29.07 abschnittsweise voll zu sperren. Zunächst wird die L 301 in der Ortsdurchfahrt Seibranz zwischen der Gospoldshofer Straße und der Talacker Straße voll gesperrt. Neben dem Fahrbahnbelag wird hier auch die Hauptwasserleitung erneuert. Ab ca. 4. Juli wird zusätzlich noch der Abschnitt der L 301 zwischen der Talacker Straße und der L 314 bei Baierz gesperrt. Der Verkehr wird von Seibranz über die K 7918 – Gospoldshofen – K 7919 – L 314 bei Bad Wurzach zum Knoten L 314/L 301 bei Baierz umgeleitet. Die Gegenrichtung läuft über die gleiche Umleitungsstrecke. Alle Arbeiten werden voraussichtlich bis 29.07 abgeschlossen. Die Gesamtkosten dieser Fahrbahndeckenerneuerung belaufen sich auf rund 780.000 Euro und werden anteilig vom Land Baden- Württemberg und dem Wasserversorgungsverband Obere Schussentalgruppe getragen. Das Regierungspräsidium bittet um Verständnis für die entstehenden Behinderungen. Freibad Hauerz ist geöffnet Weitere Informationen unter „Aktuelles aus Hauerz“.

Bekanntmachungen/Bekanntgaben der Stadtverwaltung Bodenrichtwerttabelle der Stadt Bad Wurzach Bodenrichtwerte am 01.01.2022 (Rei l. Erschließungskosten) Stadtgebiet / Gemeinde Art der baulichen Nutzung Baureifes Land Bauerwartungsland Bad Wurzach (Stadtgebiet) m² Planunterlagen mit Bodenrichtwerten können auf der Homepage der Stadt Bad Wurzach unter: www.bad-wurzach.de, eingesehen werden Bad Wurzach Wohnbauflächen 205 30 Mischgebietsflächen 140 25 Gewerbliche Bauflächen 48 17,5 Arnach Wohnbauflächen 110 20 Dorfgebietsflächen 80 -/- Dietmanns Wohnbauflächen 125 20 Dorfgebietsflächen 80 -/- Eintürnen Wohnbauflächen 115 20 Dorfgebietsflächen 80 -/- Gospoldshofen Mischgebietsflächen 80 18 Dorfgebietsflächen 55 -/- Haidgau Wohnbauflächen 110 21 Dorfgebietsflächen 80 -/- Hauerz Wohnbauflächen 140 21 Dorfgebietsflächen 80 -/- Seibranz Wohnbauflächen 140 21 Dorfgebietsflächen 80 -/- Gewerbliche Bauflächen 35 10 Unterschwarzach Wohnbauflächen 110 21 Dorfgebietsfläche 80 -/- Gewerbliche Bauflächen 35 10 Ziegelbach Wohnbauflächen 190 21 Dorfgebietsflächen 80 -/- Gewerbliche Bauflächen 48 17,5 Bebauung im Außenbereich Landwirtschaftlich genutzte Flächen, Agrarland Bezugsfläche: über KAG-Abwasserbeitragsbescheid veranlagte Grundstücksfläche Gebäude- und Hoffläche 55 im Außenbereich Grünland 3,70 Ackerland 4,60 Gemäß § 193 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss der Stadt Bad Wurzach diese Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des BauGB und der ImmoWertV in Verbindung mit den §§ 8 und 12 der Gutachterausschussverordnung auf der Grundlage der Kaufpreissammlung des Jahres 2021 zum Stichtag 01.01.2022 ermittelt und festgestellt. Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er wurde für baureifes Land (erschließungsbeitragsfrei -ebf), für Bauerwartungsland und für landwirtschaftlich genutzte Flächen abgeleitet. Für sonstige Flächen können bei Bedarf weitere Bodenrichtwerte ermittelt werden. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Sie sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Weitere Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei der Stadt Bad Wurzach, Schlossstr. 19, 88410 Bad Wurzach. Bad Wurzach, den 15.06.2022 gez. Scherer, Bürgermeisterin Seite 5

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