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Buerger- und Gaesteinformation Bad Wurzach 17.02.2021

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Bekanntmachungen

Bekanntmachungen und Bekanntgaben Seite 22 Bekanntmachungen und Bekanntgaben Informationen der Stadtverwaltung Landtagswahl am 14.03. - Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen Zur Wahl der Abgeordneten des 17. Landtags von Baden-Württemberg am 14. März 2021 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann? Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist. Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Tel. 0761 36122.“ Kindergartengebühren werden aktuell nicht erhoben Das Land Baden Württemberg hat angesichts der Corona-Pandemie zuletzt am 27.1.2021 verkündet, dass die Kindertagesstätten und Schulen in Baden Württemberg weiterhin geschlossen bleiben bis voraussichtlich 21.2.2021. Parallel wurden zwischenzeitlich positive Signale an die Träger der Kindertagesstätten gesendet, dass das Land sich an dem Gebührenausfall im Bereich von Kindertagesstätten beteiligen wird, wo Gebühren von den Kommunen wegen dem durch die Pandemie ausbleibenden Leistungsangebot nicht eingefordert werden. Auf dieser Grundlage hat der Gemeinderat der Stadt Bad Wurzach in seiner Sitzung vom 01.02.2021 aktuell entschieden, für den Monat Februar keine Gebühren für die städtischen Kindertagesstätten in der Gemeinde zu erheben. Sobald die Rahmenbedingungen zur „Gebührenhandhabung bei Kindertagesstätten“ vom Land im Weiteren endgültig bekannt gegeben werden, wird die Stadt über die Gebührenabwicklung für den kompletten Zeitraum, in dem diese Einrichtungen geschlossen hatten, entscheiden. Weitere Informationen an die Eltern folgen. Die Erhebung der Elternbeiträge für die „verlässliche Grundschule“ wird zunächst im Februar ebenfalls ausgesetzt. Eine abschließende Entscheidung wird der Gemeinderat hier noch treffen, wenn sich das Land Baden- Württemberg auch konkret zu einer eventuellen Gebührenbeteiligung geäußert hat. Für die Notbetreuung der Kindergärten und der verlässlichen Grundschule werden die regulären Elternbeiträge erhoben, wo entsprechende Leistungen in Anspruch genommen werden. Corona-Verordnung: Anforderungen an die Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen (medizinische oder FFP2-Masken) Das Ordnungsamt weist auf besondere Anforderungen an die Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen hin, die sich aus den §§ 1i und 3 der aktuell gültigen Corona-Verordnung für Baden-Württemberg ergeben. Demnach sind in folgenden Bereichen medizinische Masken (vorzugsweise zertifiziert nach DIN EN 14683:2019-10) oder ein „Atemschutz“, welcher die Anforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllen, zu tragen: * bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs, insbesondere in Eisenbahnen, Straßenbahnen, Bussen, Taxen, Passagierflugzeugen, Fähren, Fahrgastschiffen und Seilbahnen, an Bahn- und Bussteigen, im Wartebereich der Anlegestellen von Fahrgastschiffen und in Bahnhofs- und Flughafengebäuden, * in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe und der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sowie in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, * in und im Warte- und Zugangsbereich von Einkaufszentren, Groß- und Einzelhandelsgeschäften und auf Märkten im Sinne der §§ 66 bis 68 Gewerbeordnung (GewO) sowie auf diesen räumlich zugeordneten Parkflächen, * in Arbeits- und Betriebsstätten sowie Einsatzorten Die Stadt bittet um besondere Beachtung. Allgemeine Regelungen zur Corona-Situation Die jeweils aktuellen Regelungen und Beschränkungen angesichts der Verbreitung des Corona-Covid19-Virus sind auf der städtischen Homepage unter www.bad-wurzach. de ersichtlich. Dort ist auch die jeweils aktuellste Version der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg eingestellt. Bei Fragen können Sie sich gerne auch direkt an die Stadtverwaltung wenden. Bitte beachten Sie auch weiterhin die geltenden Regelungen. Vielen Dank! Hundehaltung Auch wenn die Freude am Vierbeiner noch so groß ist – mit der Anschaffung und Haltung eines Hundes übernehmen Hundehalter auch Verpflichtungen. Diese bestehen vorrangig darin, Hunde so zu halten, dass niemand durch anhaltendes Bellen gestört wird. Zudem ist er so zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet werden kann. Bitte bedenken Sie, dass viele Menschen Angst vor Hunden haben und ängstlich reagieren, wenn Sie von einem Hund „angeschnüffelt“ werden. Leinenpflicht Nach § 11 Abs. 3 der Polizeiverordnung der Stadt Bad Wurzach sind im Innenbereich (§§ 30-34 BauGB) auf allen öffentlichen Straßen, Plätzen und Gehwegen und in Grün- und Erholungsanlagen Hunde an der Leine zu führen. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist es Hundehaltern erlaubt, Hunde ohne Leine laufen zu lassen. Jedoch muss der Hundehalter jederzeit durch Zuruf auf das Tier einwirken können. Bitte beachten Sie auch anderes spezielle Regelungen, wie z. B. Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und auf Rad- und Wanderwegen. Hundekot Eigentlich dürfte es selbstverständlich sein, dass jeder Hundebesitzer als Tierliebhaber selbst dafür Sorge trägt, die Hinterlassenschaft seines Hundes wieder mit nach Hause zu nehmen. Hierfür stehen an einigen Plätzen spezielle Abfallbehälter mit kostenlosen Hundetüten zur Verfügung. Des Weiteren erhalten wir immer wieder Beschwerden aus der Bevölkerung, dass gefüllte Hundetüten am Wegesrand oder anderen Stellen abgelegt werden, anstatt diese ordnungsgemäß in Abfallbehälter zu entsorgen. Dort verrotten die Tüten samt Inhalt nicht und bleiben dauerhaft sichtbar. Wir bitten darum, die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu benutzen oder die gefüllten Tüten mit nach Hause zu nehmen. Ein großes Lob gilt selbstverständlich denjenigen vorbildlichen Hundebesitzern, die dies bereits oft seit langem so praktizieren und auch die vollen Tüten in den öffentlichen Abfallbehältern oder zuhause im Mülleimer entsorgen. Viele Hundebesitzer sind sich vielleicht immer noch nicht darüber bewusst, dass die Tiere ihre „Notdurft“ auch nicht in landwirtschaftlich genutzten Wiesen und Äckern verrichten dürfen, da diese letztendlich der Erzeugung von Lebensmitteln dienen. Verunreinigungen

Bekanntmachungen und Bekanntgaben Stadt/Gemeinde Stadt Bad Wurzach Wahlbekanntmachung Wahlkreis (Nummer und Name) Wahlkreis 68 Wangen 1. Am 14. März 2021 findet die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg statt. Die Wahlzeit dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr. Zahl - allgemeine Wahlbezirke - 2. Die Gemeinde bildet einen Wahlbezirk X ist in folgende 11 eingeteilt: Nummer des Abgrenzung des Wahlbezirks Wahlraum Wahlbezirks 01 Arnach 02 Dietmanns 03 Eintürnen 04 Gospoldshofen 05 Haidgau 06 Hauerz 07 Seibranz 08 Unterschwarzach 09 Ziegelbach 10 Bad Wurzach-West 11 Bad Wurzach-Ost Turn- und Festhalle, Berchtholdweg 4 barrierefrei Friedrich-Schiedel-Halle, Am Schulplatz 1 barrierefrei Turn- und Festhalle, Klarenstraße 2 barrierefrei Sitzungssaal Maria Rosengarten, Rosengarten 3 barrierefrei Turn- und Festhalle, Dangelspitzstraße 4 barrierefrei Turn- und Festhalle, Tulpenweg 2 barrierefrei Turn- und Festhalle, Gospoldshofer Straße 21 barrierefrei Turn- und Festhalle, Fichtenstraße 21 barrierefrei Dorfstadel, Barockstraße 23 barrierefrei Schulzentrum Breite, Halle 4, Uhlandstraße barrierefrei Turn- und Festhalle, Memminger Straße 17 barrierefrei In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 21. Februar 2021 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der/die Wahlberechtigte wählen kann. x Der Briefwahlvorstand tritt zusammen um Uhrzeit 14:00 Uhr im (Sitzungsraum) Kurhaus am Kurpark, Saal, Kirchbühlstraße 1 (barrierefrei) 3. Jede/r Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er/sie eingetragen ist. Dies gilt nicht, wenn er/sie einen Wahlschein hat (siehe Nr. 4). Die Wähler/Wählerinnen haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen und die Wahlbenachrichtigung abzugeben. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede/r Wähler/in erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Seite 23

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