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Buerger- und Gaesteinformation Bad Wurzach 16.03.2022

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Bekanntmachungen/Bekanntgaben der Stadtverwaltung Seite 4 Bekanntmachungen/ Bekanntgaben der Stadtverwaltung Öffentliche Bekanntmachungen Nächster Sitzungstermin des Gemeinderates am Mo. 21. März um 19 Uhr im Kurhaus am Kurpark (Kursaal). Die Tagesordnung finden Sie eine Woche vor der Sitzung auf der städtischen Homepage www.bad-wurzach.de bzw. im Aushang vor dem Rathaus Bad Wurzach. Weitere Informationen der Stadtverwaltung Erdbeerkönigin aus Bad Wurzach Die Stadt Bad Wurzach gratuliert Tamara Sauter aus Ziegelbach ganz herzlich zur Wahl zur Erdbeerkönigin Baden-Württembergs! Wir sind sehr stolz, Heimatstadt der amtierenden Erdbeerkönigin zu sein. Für die kommende 2-jährige Amtszeit wünschen wir Frau Sauter alles Gute! Alexandra Scherer / Bürgermeisterin Partnerschaftsverein hat Spendenkonto für Ukraine-Flüchtlinge in der Partnerstadt Popielów eingerichtet Partnerschaftsverein und Stadt Bad Wurzach rufen angesichts der derzeitigen großen Flüchtlingswelle unter anderem Richtung Polen zu Spenden für die Betroffenen auf. Die eingehenden Mittel sollen zur Unterbringung der Flüchtlinge in der Wurzacher Partnerstadt Popielów sowie deren Versorgung vor Ort eingesetzt werden. Hunderttausende Menschen aus der Ukraine fliehen derzeit vor dem Krieg in ihrem Land. Ziel sind hierbei zunächst die unmittelbaren Nachbarländer, darunter vor allem auch Polen. Norbert Fesseler, Vorsitzender des Komitees Popielów beim örtlichen Partnerschaftsverein, steht hierzu seit vergangener Woche mit der Bürgermeisterin aus Popielów, Sybilla Stelmach, in engerem Kontakt. „In den letzten Tagen ist dort beispielsweise eine sechzigköpfige Gruppe mit elf Frauen und 49 Kindern angekommen, für die schnellstmöglich Unterbringungsmöglichkeiten gefunden werden mussten. Und in den nächsten Tagen und Wochen werden viele weitere Flüchtlinge erwartet“. Derzeit könnten die Ankommenden laut Bürgermeisterin Stelmach noch mit Mitteln vor Ort versorgt werden, die Partnerstadt werde aber je nach weiterem Verlauf der Krise möglicherweise schnell an die Grenzen ihrer eigenen Leistungsfähigkeit kommen. „Unsere Hilfe und Unterstützung ist dort entsprechend herzlich willkommen. Daher wollen wir mit unserem Spendenaufruf die Verantwortlichen, Helfer und natürlich die Betroffenen in unserer Partnerschaft direkt unterstützen“, so Norbert Fesseler und Ulrika Stützle, Vorsitzende des Partnerschaftsvereins. „Wir sind seit Jahren in sehr gutem Kontakt mit unseren Freunden aus Popielów und können dafür bürgen, dass die Hilfen in guten Händen sind und direkt bei den Betroffenen ankommen“. Bewusst habe man in Abstimmung mit der Partnerstadt entschieden, dass in der aktuellen Situation zunächst Geldspenden, die gezielt für die Unterbringung der Flüchtlinge und den Kauf von benötigten Dingen eingesetzt werden können, der bessere Weg sind als Sachspenden. Bürgermeisterin Alexandra Scherer begrüßt die spontane Initiative ausdrücklich und hofft auf eine rege Spendenbereitschaft aus der Bad Wurzacher Bevölkerung: „Die Unterstützung ist wichtig, damit unsere Partnerstadt für die aus der Ukraine Geflüchteten notwendige Anschaffungen tätigen und die Versorgung vor Ort sichern kann“ betont sie. Alle Wurzacherinnen und Wurzacher, die spenden möchten, können dies unter dem Spendenzweck „Ukraine-Flüchtlinge in Popielów“, auf das eingerichtete Spendenkonto bei der Volksbank Allgäu-Ober-schwaben, IBAN DE27 6509 1040 0068 4520 12 tun. Der Partnerschaftsverein stellt für die eingehenden Spenden ab einem Betrag von 100 Euro Spendenbescheinigungen aus. Für geringere Beträge gilt der Kontoauszug als Spendenbeleg. Stadt hat Verwaltungsstab wegen Ukraine-Krise einberufen Bereits zum zweiten Mal hat der zuletzt aktivierte Verwaltungsstab am vergangenen Mittwoch getagt. Die Stadt will sich damit bestmöglich auf anstehende Herausforderungen wie beispielsweise die zu erwartende Unterbringung von Flüchtlingen vorbereiten. Der Krisenstab umfasst neben Bürgermeisterin Alexandra Scherer und den Dezernenten der Stadt Verantwortliche aus Brand- und Katastrophenschutz, dem Ordnungsamt, Organisation/EDV sowie dem Büro der Bürgermeisterin. „Momentan ist eine konkrete Bedrohungslage vor Ort zwar relativ unkonkret, wir wollen uns aber für anstehende Aufgaben wappnen“, so Bürgermeisterin Scherer. Die Themen würden hier im ersten Moment von der Prüfung der eigenen Infrastruktur und Versorgungslage, möglichen Cyber-Angriffen auf die Verwaltung bis hin zur zeitnah zu erwartenden Ankunft von Flüchtlingen aus dem Kriegsgebiet reichen. Bezüglich der Unterbringung von Flüchtlingen stehe die Stadt bereits in enger Abstimmung mit Land und Landkreis. „Die Erstaufnahme wird nämlich zunächst über die Landeserstaufnahmeeinrichtungen koordiniert, bevor die Weiterverteilung auf Landkreise und Kommunen erfolgt“, erläutert die Bürgermeisterin. Daher habe beispielsweise zunächst auch der Landkreis die Suche nach verfügbaren Wohnungen in die Hand genommen. „Wer bereits jetzt leerstehenden Wohnraum melden möchte, wendet sich derzeit entsprechend am besten direkt an den Landkreis“. Wohnungsangebote können hier über ein Online-Formular unter www.rv.de/ ukraine gemeldet werden. „Aber natürlich überlegen auch wir als Stadt, wie wir zeitnah auf eine Zuteilung von Flüchtlingen reagieren können und prüfen entsprechende Möglichkeiten“, so Scherer weiter. Und mit der Einrichtung eines Spendenkontos über den Partnerschaftsverein gebe es auch bereits konkrete Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene in der Wurzacher Partnerstadt Popielów. „Der Verwaltungsstab wird in den kommenden Wochen regelmäßig zusammenkommen, um auf aktuelle Änderungen der Lage möglichst schnell reagieren zu können.“ Verbesserung der Überquerungshilfe in Truschwende Ab voraussichtlich 21.03. bis ca. Ende April finden auf der B 465 im Bereich Truschwende Bauarbeiten zur Optimierung der dortigen Überquerungshilfe statt. Im genannten Zeitraum ist mit verkehrlichen Einschränkungen und Ampelregelungen im entsprechenden Streckenabschnitt zu rechnen. Nähere Informationen folgen über einer Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Tübingen noch in der örtlichen Presse bzw. in der nächsten Ausgabe vom 30. März. Frühjahrsreinigung beginnt ab 21. März Ab nächsten Montag wird die Firma Deissendorf aus Bad Saulgau in der Gemeinde unterwegs sein, um insbesondere die über den Winter angefallenen Splittrückstände von den Straßen zu beseitigen. Innerhalb von knapp drei Wochen soll ein Großteil der Winterrückstände im gesamten Gemeindegebiet entfernt sein. „Beginnen wird die Straßenkehrung nächste Woche in Unterschwarzach, Dietmanns und Gospoldshofen“, berichtet Dirk Fietkau vom städtischen Baubetriebshof. „Am Freitag Ende der Woche werden dann die Baugebiete im Kernort, der Gewerbepark sowie ein erster Durchgang in der Wurzacher Innenstadt folgen.“ In der Kalenderwoche 13 gehe es laut Planung mit den Ortschaften Haidgau, Eintürnen, Ziegelbach und Arnach weiter, so Fietkau. Ab 4. April seien schließlich die Ortschaften Seibranz und Hauerz an der Reihe, zudem werden auch in den Folgewochen noch weitere Kehrungen in der Innenstadt vorgesehen. „Die genauen Reinigungszeiten lassen sich witterungs- und arbeitsbedingt dabei leider nicht immer exakt vorhersagen“, weist Dirk

Bekanntmachungen/Bekanntgaben der Stadtverwaltung Fietkau hin. Insbesondere bei schlechtem Wetter könnten sich die Zeiten im Einzelfall noch verschieben. „Nachdem wir mit der Firma Deissenhof einen neuen Partner für den Reinigungsdienst gewinnen konnten, bitten wir zudem um Verständnis, falls gerade im ersten Jahr manche Abläufe erst noch „eingeübt“ werden müssen“, bittet Fietkau um Verständnis. Hilfreich sei auf jeden Fall, wenn in den kommenden Wochen in den betroffenen Wohnbereichen und Teilorten möglichst wenige Fahrzeuge auf der Fahrbahn geparkt sind, um die Reinigungsarbeiten zu erleichtern. Bürgerinnen und Bürger können anlässlich der Frühjahrsreinigung auch wieder den Splitt von den Gehwegen auf die Straße kehren, damit die Reinigungsmaschinen diese Rückstände mit aufnehmen können. Regelungen zur Corona-Situation Die jeweils aktuellen Regelungen und Beschränkungen angesichts der Verbreitung des Corona-Covid19-Virus sind auf der städtischen Homepage unter www.bad-wurzach. de eingestellt. Bei Fragen können Sie sich gerne auch direkt an die Stadtverwaltung oder die städtische Corona-Hotline unter 07564/302-236 bzw. corona@bad-wurzach. de wenden. Bitte beachten Sie weiterhin die geltenden Regelungen. Vielen Dank! Teststation feelMOOR Gesundresort bis auf Weiteres geschlossen Aufgrund fehlender Personalressourcen musste die Teststation feelMOOR Gesundresort für die Corona-Bürgertestungen zum 7. März bis auf Weiteres geschlossen werden. Bürgerinnen und Bürger werden um Verständnis und entsprechende Beachtung gebeten. Wer sich testen lassen möchte, kann sich an die weiteren Teststationen vor Ort wenden: * Corona Testzentrum „NaPa Corona Testungen“, Birkenweg 4 (Tennisheim), 88410 Bad Wurzach, 0176/80268840, Öffnungszeiten: - Mo. 17 – 19:30 Uhr - Mi. 17 – 19:30 Uhr - So. 16 – 18:30 Uhr * DLRG-Testungen, Altes Hallenbad, Birkenweg 4, 88410 Bad Wurzach, 07564/5571, Öffnungszeiten: - Mo. – Do. 17 - 19:30 Uhr - Fr. – So. 16 - 18:30 Uhr Über die genauen Öffnungszeiten und Terminreservierungsmöglichkeiten können Sie sich auf der jeweiligen Homepage unter www.napa-testungen.de bzw. www.dlrgtestet.de informieren. Vorübergehend geänderte Öffnungszeiten der feelMOOR-Therme Wegen corona-bedingter Ausfälle und eingeschränkter Personalressourcen mussten die Öffnungszeiten der feelMOOR-Therme seit 7. März bis voraussichtlich 30. April geändert werden. Die Öffnungszeiten des feelMOOR- Fitnessclub sind aktuell montags bis sonntags von 8 bis 21 Uhr und werden somit nur abends um eine Stunde reduziert. Für die feelMOOR-Therme mit dem Thermalwasserbereich, der Sauna und dem Wohlfühlhaus sind die neuen Öffnungszeiten vorübergehend bis 30.04.2022 vorübergehend wie folgt: * Mo. – Do. 11:30 – 21 Uhr * Fr. – So. 10 - 21 Uhr Das feelMOOR Gesundresort bittet um Verständnis und Beachtung. Nächste Impfmöglichkeiten gegen Corona im Dorfstadel Ziegelbach Die Stadtverwaltung weist auf die nächsten Impftermine durch die mobilen Impfteams der Oberschwabenklinik im Ziegelbacher Dorfstadel (Barockstr. 23, 88410 Bad Wurzach) am Di., 22.03. bzw. 29.03. jeweils von 12 – 18 Uhr hin. Die Impfungen sind kostenlos und können ohne vorherige Anmeldung wahrgenommen werden. Es wird dabei um Beachtung gebeten, dass im Dorfstadel während den Impfungen eine FFP2-Maske zu tragen ist. Der Zugang zur Impfstation erfolgt über den Haupteingang des Dorfstadels. Jede Person ab 12 Jahren kann sich dort gegen CO- VID-19 immunisieren lassen. Wer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann nur in Anwesenheit und mit Einverständnis eines Erziehungsberechtigten geimpft werden. Mitzubringen sind der Personalausweis, eine Versichertenkarte (Krankenkasse) und der Impfpass, wenn vorhanden. Wer bereits eine Corona-Erkrankung hatte und sich jetzt impfen lassen möchte, muss zudem seinen Nachweis über die bereits abgelaufene Erkrankung mitbringen. Zur Verfügung stehen grundsätzlich die mRNA - Impfstoffe von BionTech für Personen ab 12 Jahren, Moderna für Personen ab 30 Jahre sowie der Vektor- Impfstoff Johnson & Johnson für Personen ab 18 Jahren. Erhältlich sind Erst-, Zweit-, Drittbzw. Boosterimpfungen (auch nach Covid- Erkrankung). Boosterimpfungen sind ab dem Abstand von drei Monaten zur Zweitimpfung möglich. Die abschließende Entscheidung trifft der verantwortliche Impfarzt vor Ort. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage Seit dem 01.11.15 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Das Einwohnermeldeamt weist in diesem Zusammenhang auf folgende Widerspruchsrechte hin: Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG) Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Stadtverwaltung, Bürgerbüro oder bei der Ortsverwaltung eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft Seit dem 01.11.15 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Das Einwohnermeldeamt weist in diesem Zusammenhang auf folgende Widerspruchsrechte hin: Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmeldegesetz (BMG), § 6 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Meldeverordnung aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften. Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minder-jährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften. Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. Der Widerspruch kann bei der Stadtverwaltung, Bürgerbüro ober bei der Ortsverwaltung eingelegt werden. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Email-Adresse für Veröffentlichungen im Amtsblatt Für Veröffentlichungen im Amtsblatt der Stadt Bad Wurzach gilt seit Juli 2021 eine neue Email-Anschrift. Bitte schicken Sie Ihre Emails bezüglich des Amtsblattes direkt an amtsblatt@bad-wurzach.de. Unberührt davon gelten weiterhin die bekannten Vorgaben und Regeln für die Aufnahme einer Veröffentlichung von Vereinstexten, wie zum Beispiel: Fließtext und eine max. Textlänge von ca. 1.200 Zeichen. Seite 5

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