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Buerger- und Gaesteinformation Bad Wurzach 16.02.2022

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Bekanntmachungen/Bekanntgaben der Stadtverwaltung - Umweltbericht in der Fassung vom 21.12.2021 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/ Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/ Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung. - Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen, schriftlichen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Tübingen (zum Flächenverbrauch, zu den Belangen der Landwirtschaft und zu Geruchsimmissionen), des Regierungspräsidiums Freiburg (zur Geotechnik und zu mineralischen Rohstoffen) des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zu den Zielen der Raumordnung) sowie des Landratsamtes Ravensburg mit den Sachgebieten Naturschutz (zur Darstellung eines Grünzuges im Landschaftsplan innerhalb des Änderungsbereiches, zum Biotopverbund, zu den angrenzenden nach § 30 BNatSchG geschützten Biotopen und deren Ausgleich, zu Natura 2000-Gebieten und der Durchführung einer FFH-Vorprüfung, zum Artenschutz, zu auf der Fläche bestehenden Kompensationsmaßnahmen, zum Eingriff in das Landschaftsbild und zu Ausgleichsmaßnahmen), Abwasser (zur abwassertechnischen Entsorgung), Oberflächengewässer Seite 6 (zum Oberflächenwasserabfluss und zur Starkregenrisikovorsorge), Bodenschutz (zur Berücksichtigung der Belange des Bodenschutzes und der Qualität der anstehenden Böden) und Forst (zur Waldfläche „Tannholz“ und zur fortschreitenden Verlandung und Sukzession des Offenlandbiotopes „Quellhang bei Krattenweiler“) - FFH-Verträglichkeitsuntersuchung der Sieber Consult GmbH vom 03.02.2022 (zu Allgemeinen Angaben, Feststellung der Verfahrenszuständigkeit, Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten, Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben anhand vorhandener Unterlagen, Summationswirkung) - Schalltechnische Untersuchung zur Biogasanlage Agrogas Lott GmbH und Grobabschätzung von Emissionskontingenten, Sieber Consult GmbH, Fassung vom 26.02.2021 zu den Gewerbelärmimmissionen der Biogasanlage und den im geplanten Gewerbegebiet möglichen Emissionskontigent - Ergebnisbericht Ermittlung der Geruchsimmissionen in einem geplanten Gewerbegebiet in Bad-Wurzach (iMA, Fassung vom 11.12.2020) zu den im Plangebiet zu erwartenden Geruchsimmissionen der bestehenden Biogasanlage. Die einschlägigen DIN-Normen, auf denen in den Festsetzungen verwiesen wird, stehen bei der Stadt Bad Wurzach (Schlossstraße 19, 88410 Bad Wurzach) im Rahmen der förmlichen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsicht zur Verfügung. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich sowie mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Bad Wurzach, den 16.02.2022 gez. Alexandra Scherer, Bürgermeisterin www.bad-wurzach.de Weitere Informationen der Stadtverwaltung Bäume in der Herrenstraße werden teilweise ersetzt Der städtische Baubetriebshof wird voraussichtlich im Lauf der Woche in der Herrenstraße zwei Bäume im Bereich „Modehaus Michelberger“ bzw. im Bereich „Helmuts Palast“ entfernen und durch neue vergleichbare Bepflanzung (Baum-Hasel) ersetzen. „Nachdem die entsprechenden Bäume zuletzt kein Laub mehr getragen haben, wollen wir hier das Erscheinungsbild der Straße in der Vegetationszeit wieder verbessern“, so Erika Dennenmoser vom Baubetriebshof. Mit dem verwendeten Baum-Hasel verwende man erneut eine verhältnismäßig robuste Pflanzung, da die Wachstumsbedingungen mit nur geringem Entfaltungsraum für das Wurzelwerk und kompletter Umbauung in der Innenstadt für Bäume generell eher schwierig seien. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis für eventuelle Behinderungen oder Lärmbelästigungen während der Arbeiten und das einzelne Parkplätze entlang der Herrenstraße gegebenenfalls in dieser Zeit nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Schachtbauwerke in landwirtschaftlich genutzten Grundstücken Bevor die landwirtschaftliche Nutzung der Grundstücke in den nächsten Wochen beginnt, möchte die Verwaltung um Ihre Mithilfe bitten. Kontrollieren Sie bitte die in Ihren Grundstücken vorhandenen Schachtbauwerke der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Sollten Sie feststellen, dass sich im Laufe der Zeit Setzungen rund um die Schächte ergeben haben, die für die landwirtschaftliche Nutzung der Grundstücke hinderlich sind (z.B. beim Mähen), so melden Sie bitte die Lage dieser Schächte dem Bauhof der Stadt Bad Wurzach unter 07564/302- 137 bzw. 302-125 oder per Email an frank. lott@bad-wurzach.de Die Mitarbeiter des Bauhofs werden dann durch Aufbringen von Humus versuchen, den Ausgleich zwischen Grundstück und Schacht wieder herzustellen. Nächste Impftermine der OSK in Ziegelbach Die mobilen Impfteams der Oberschwabenklinik werden bis Anfang März in Ziegelbach (Dorfstadel, Barockstraße 23, 88410 Bad Wurzach-Ziegelbach) folgende weiteren Impfmöglichkeiten anbieten: * Di, 22. Februar, 12 – 18 Uhr * Di, 01. März, 12 – 18 Uhr

Bekanntmachungen/Bekanntgaben der Stadtverwaltung Die Impfungen sind kostenlos und können ohne vorherige Anmeldung wahrgenommen werden. Es wird dabei um Beachtung gebeten, dass im Dorfstadel während den Impfungen eine FFP2-Maske zu tragen ist. Der Zugang zur Impfstation erfolgt über den Haupteingang des Dorfstadels. Jede Person ab 12 Jahren kann sich dort gegen COVID-19 immunisieren lassen. Wer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann allerdings nur in Anwesenheit und mit Einverständnis eines Erziehungsberechtigten geimpft werden. Mitzubringen sind der Personalausweis, eine Versichertenkarte (Krankenkasse) und der Impfpass, wenn vorhanden. Wer bereits eine Corona-Erkrankung hatte und sich jetzt impfen lassen möchte, muss zudem seinen Nachweis über die bereits abgelaufene Erkrankung mitbringen. Zur Verfügung stehen grundsätzlich die mRNA - Impfstoffe von BionTech für Personen unter 30 Jahre, Stillende und Schwangere, Moderna für Personen über 30 Jahre sowie der Vektor-Impfstoff Johnson & Johnson solange jeweils der Vorrat reicht. Erhältlich sind Erst-, Zweit-, Dritt- bzw. Boosterimpfungen (auch nach Covid-Erkrankung). Boosterimpfungen sind ab dem Abstand von drei Monaten zur Zweitimpfung möglich. Die abschließende Entscheidung trifft der verantwortliche Impfarzt vor Ort. Wer sich im Vorfeld bereits mit der Impfung auseinandersetzen möchte, findet auf der Homepage des Robert Koch Instituts unter „RKI - Informationsmaterial zum Impfen - Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff“ Aufklärungsmaterial sowie den Einwilligungsbogen zur Impfung. Regelungen zur Corona-Situation Die jeweils aktuellen Regelungen und Beschränkungen angesichts der Verbreitung des Corona-Covid19-Virus sind auf der städtischen Homepage unter www.bad-wurzach. de eingestellt. Bei Fragen können Sie sich gerne auch direkt an die Stadtverwaltung oder die städtische Corona-Hotline unter 07564/302-236 bzw. corona@bad-wurzach. de wenden. Bitte beachten Sie weiterhin die geltenden Regelungen. Vielen Dank! Email-Adresse für Veröffentlichungen im Amtsblatt Für Veröffentlichungen im Amtsblatt der Stadt Bad Wurzach gilt seit Juli 2021 eine neue Email-Anschrift. Bitte schicken Sie Ihre Emails bezüglich des Amtsblattes direkt an amtsblatt@bad-wurzach.de. Unberührt davon gelten weiterhin die bekannten Vorgaben und Regeln für die Aufnahme einer Veröffentlichung von Vereinstexten, wie zum Beispiel: Fließtext und eine max. Textlänge von ca. 1.200 Zeichen. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft Seit dem 01.11.15 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Das Einwohnermeldeamt weist in diesem Zusammenhang auf folgende Widerspruchsrechte hin: Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmeldegesetz (BMG), § 6 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Meldeverordnung aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften. Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minder-jährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften. Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuer-erhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. Der Widerspruch kann bei der Stadtverwaltung, Bürgerbüro ober bei der Ortsverwaltung eingelegt werden. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. MUT HILFE HOFFNUNG Helfen Sie krebskranken Kindern und deren Familien mit Ihrer Spende! UNSERE SPENDENKONTEN Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 VR Bank Tübingen eG IBAN: DE26 6406 1854 0027 9460 02 Telefon 0 70 71 / 94 68 -11 www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Seite 7

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