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Buerger- und Gaesteinformation Bad Wurzach 04.08.2021

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Bekanntmachungen/Bekanntgaben der Stadtverwaltung Bekanntmachungen/ Bekanntgaben der Stadtverwaltung Öffentliche Bekanntmachungen Aufforderung zur Grund- und Gewerbesteuerzahlung Am 15.08. werden zur Zahlung fällig: Grundsteuer 3. Vierteljahresrate 2021 Die Höhe dieser Rate ergibt sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid. Diese Grundsteuer-Zahlungsaufforderung gilt nicht für Steuerpflichtige, die nach der einmal jährlichen Zahlungsweise auf 1. Juli den Jahresbetrag entrichten. Weiterer wichtiger Hinweis zur Grundsteuer: Bei Grundstücksverkäufen (Eigentümerwechsel) während des Jahres bleibt der Verkäufer Steuerschuldner bis zum Ende des Jahres, in dem der Verkauf stattgefunden hat. Die Vereinbarung im Kaufvertrag über den Steuerübergangstermin ist nur privatrechtlich von Bedeutung und gilt nur im Innenverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer. Gewerbesteuer 3. Vierteljahresrate 2021 Die Höhe dieser Rate ergibt sich aus dem letzten Gewerbesteuerbescheid oder aus einem gesonderten Vorauszahlungsbescheid. Wir bitten diejenigen Zahlungspflichtigen, die sich nicht am SEPA-Lastschriftverfahren beteiligen, den fälligen Betrag unter Angabe des Kassenzeichens auf eines der Konten der Stadtkasse zu überweisen. Sofern der Stadtkasse Bad Wurzach ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, wird der Betrag vom jeweiligen Bankkonto abgebucht. Bebauungsplan „St. Ambros“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in Ziegelbach – Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung Der Gemeinderat der Stadt Bad Wurzach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.07.2021 den Entwurf zum Bebauungsplan „St. Ambros“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 30.05.2021 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB werden der Bebauungsplan „St. Ambros“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsausgang von Ziegelbach, südlich der Ursprungstraße und umfasst die östliche Teilfläche des Flst. Nr. 116/2. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt: Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 30.05.2021 liegt in der Zeit vom 12.08.2021 bis 13.09.2021 im Foyer des Amtshauses der Stadt Bad Wurzach, Schlossstraße 19, 88410 Bad Wurzach während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14 bis 17 Uhr). Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 30.05.2021 unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www. bad-wurzach.de/buerger-wirtschaft/ bauenwohnen/auslegungsunterlagen-bauleitplanverfahren.html Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Bad Wurzach, den 04.08.2021 gez. Alexandra Scherer, Bürgermeisterin Weitere Informationen der Stadtverwaltung Regelungen zur Corona-Situation Die jeweils aktuellen Regelungen und Beschränkungen angesichts der Verbreitung des Corona-Covid19-Virus sind auf der städtischen Homepage unter www.bad-wurzach. de eingestellt. Bei Fragen können Sie sich gerne auch direkt an die Stadtverwaltung wenden. Bitte beachten Sie weiterhin die geltenden Regelungen. Vielen Dank! Gefahr durch Hecken und Sträucher Beim Ordnungsamt und den Ortsverwaltungen gehen dieses Jahr vermehrt Beschwerden ein, dass Hecken und Zweige von Bepflanzungen in den Gehweg bzw. in die Straße hineinwachsen. Anpflanzungen an öffentlichen Straßen und Gehwegen stellen Behinderungen, Beeinträchtigungen und Gefahrenquellen sowohl für Fußgänger als auch für Autofahrer dar. Nach § 28 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg sind Anrainer verpflichtet, Anpflanzungen im Bereich Straße oder Gehwege so anzulegen und so zu beschneiden, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird. Bitte stutzen Sie umgehend Ihre Hecken und Sträucher entlang der Fahrbahn unter Beachtung folgender Vorschriften: 1) Lichträume müssen frei bleiben: 4,50 m über der gesamten Fahrbahn und 2,50 m über Fußwegen 2) Die Anpflanzung darf im Sichtwinkel von Straßeneinmündungen höchstens 0,70 m betragen. Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ist es erforderlich, dass Äste, die in das Lichtraumprofil der Straße bzw. in den Geltungsbereich der Straßenbeleuchtung sowie der Verkehrszeichen hineinragen umgehend entfernt werden (Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze). Die Stadtverwaltung wird in nächster Zeit verstärkt Kontrollen durchführen. Bitte keine Gartenabfälle auf Wald- und Grünflächen entsorgen Immer wieder wird Grünschnitt in der freien Natur entsorgt. Dies stellt rechtlich Müll dar. Gartenabfälle überdüngen Böden und können gebietsfremde Organismen freisetzen. Grünschnitt, Gras und Laub, derer sich Gartenbesitzer entledigen möchten, dürfen nicht im Wald, in der freien Natur und auf Grünflächen entsorgt werden. Wir bitten die Anwohner, die Verursacher an den Baubetriebshof zu melden, um eine Ordnungswidrigkeit einzuleiten. Bitte melden Sie solche Vorfälle beim Baubetriebshof, Tel. 07564 302-125. Hinweis: Grünschnitt kann kostenlos im Wertstoffhof abgegeben werden! Seite 4

Bekanntmachungen/Bekanntgaben der Stadtverwaltung Parken in Wohngebieten – wie stelle ich meinen PKW korrekt ab? Immer wieder gehen bei der Stadt Bad Wurzach Beschwerden über Falschparker in Wohngebieten ein. Es werden die Gehwege zugeparkt, teilweise sogar schmale Straßen, usw. Deshalb möchten wir auf die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) hinweisen und die Bürger für ein „ordnungsgemäßes“ Parken insbesondere in den Wohngebieten sensibilisieren. Ein Parken in Wohngebieten ist vor und hinter Kreuzungen und Einmündung bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten aus sowie vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber nicht zulässig. Ein Parken vor Bordsteinabsenkungen bzw. über Schachtdeckeln oder anderen Verschlüssen ist ebenfalls nicht gestattet. Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen zu benutzen. Parkt man sein Fahrzeug auf der Straße ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Ein Parken auf dem Gehweg ist nicht erlaubt und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Ist es nicht möglich, den Rettungsweg von mindestens 3,00 Metern auf der Fahrbahn freizuhalten, kann an dieser Stelle nicht geparkt werden. Wendeplatten in Wohngebieten sind für den fließenden Verkehr und für das Wenden von insbesondere großen Fahrzeugen gedacht. Ist das Wohngebiet als „verkehrsberuhigter Bereich“ ausgewiesen, ist ein Parken nur in gekennzeichneten Flächen möglich. Es wird deshalb gebeten, den PKW insbesondere auch im Interesse von Rettungsfahrzeugen und den anderen Verkehrsteilnehmern (wie ältere Menschen, Rollstuhlfahrer, Kinder, Personen mit Kinderwagen) ordnungsgemäß abzustellen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe. Achtung mit Feuchttüchern! Feuchttücher und Hygieneartikel gehören nicht in die Toilette, sondern in die Restmülltonne. Im Gegensatz zu trockenem Toilettenpapier, das sich sehr leicht in Wasser auflöst, bestehen Feuchttücher – ausdrücklich auch als feuchtes Toilettenpapier deklarierte Artikel aus biologisch nur schwer abbaubarem Zellstoff. Werden entsprechende Zellstofftücher über die Toilette entsorgt, können sich in der Kanalisation Verklumpungen bilden mit der Folge, dass immer wieder Kanäle und Pumpen verstopfen. Dies verursacht unnötige Kosten durch Behebung von Pumpwerkstörungen bzw. Kanalreinigungsarbeiten. Im Übrigen: Das Magazin „Öko-Test“ hat darauf verwiesen, dass Trocken wischen grundsätzlich gesünder sei. Feuchtes Toilettenpapier enthalte in aller Regel Konservierungsstoffe, da sich in dessen feuchter Umgebung sonst sehr schnell Bakterien ansiedeln. Die entsprechenden Stoffe wiederum würden häufig Juckreiz und Allergien auslösen. Wer trotz dieser Empfehlung nicht ganz auf Feuchttücher verzichten möchte, sollte diese dann wenigstens im Restmüll entsorgen. Bitte helfen Sie uns so mit, um Störungen zu vermeiden. Das Team der Kläranlage ist Ihnen dankbar. Erscheinungstermine 2021 Anzeigenschluss ist jeweils donnerstags vor Erscheinung um 16:00 Uhr 01 05. Januar 02 20. Januar 03 03. Februar 04 17. Februar 05 03. März 06 17. März 07 31. März 08 14. April 09 28. April 10 12. Mai 11 26. Mai 12 09. Juni 13 23. Juni Achtung Feiertage!! Redaktionsschluss: Di. 29.12.2020, 11.00 Uhr für alle Rubriken Do. 20.05.2021, 8.00 Uhr für alle Rubriken Achtung Feiertage!! Redaktionsschluss: Mi. 02.06.2021, 8.00 Uhr für alle Rubriken 14 07. Juli 15 21. Juli 16 04. August 17 18. August 18 01. September 19 15. September 20 29. September 21 13. Oktober 22 27. Oktober 23 10. November 24 24. November 25 08. Dezember 26 22. Dezember Redaktionsschluss: Redaktionelle Beiträge, allgemeiner Redaktionsschluss (Öffentl./Amtl. Bekanntgaben, Aktuelles und Vereinsnachrichten aus Bad Wurzach und den Ortschaften, Kirchliche Nachrichten, Aktuelles aus den Nachbargemeinden, Kleinanzeigen) Freitag vor Erscheinungstag um 8:00 Uhr Sonderzeiten für redaktionelle Beiträge in folgenden Ortschaften: Ortsverwaltung Dietmanns, donnerstags 17 Uhr – Ortsverwaltung Eintürnen, donnerstags 10 Uhr – Ortsverwaltung Haidgau, donnerstags 10 Uhr – Ortsverwaltung Unterschwarzach, donnerstags 10 Uhr (jeweils vor dem nächsten Erscheinungstermin) Naturschutzzentrum/Moor Extrem, Veranstaltungen (Veranstaltungshinweise, Veranstaltungskalender), Kurseelsorge Donnerstag vor Erscheinungstag um 8:00 Uhr Seite 5

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