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Buerger- und Gaesteinformation Bad Wurzach 03.02.2021

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Bekanntmachungen

Bekanntmachungen und Bekanntgaben Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger unseres Landkreises, seit fast einem Jahr setzt uns allen das bis dahin unbekannte und hochaggressive neue Coronavirus zu. Viele im Landkreis haben sich in dieser Zeit infiziert und es ist leider auch zu zahlreichen Todesfällen gekommen. Eine sehr ernste Situation. Umso wichtiger ist es, daß bei uns seit dem 11. Januar 2021 Menschen, die in Pflegeheimen leben, gegen das Virus geimpft werden und seit dem 22. Januar 2021 auch die Impfungen in den Krankenhäusern und im Kreisimpfzentrum (KIZ) begonnen haben. Aktuell können wir für unseren Landkreis vom Sozialministerium leider nur etwas über 500 Impfdosen pro Woche erhalten. Damit läuft die weltweite Impfkampagne zunächst nur langsam an, wir sind aber guter Dinge, daß sich mit einer ansteigenden Lieferung von Impfdosen noch im Verlauf des Frühjahrs deutlich mehr Menschen im Landkreis vor einer Erkrankung an Covid-19 schützen können. Daß ein Impfstoff zu Beginn knapp sein würde, hat Sie sicherlich nicht überrascht. Gut verstehen kann ich auch, daß das Terminvergabemodell unseres Bundeslandes gerade unter diesem Umstand vielen Impfwilligen Mühen macht und für Frust sorgt. Trotzdem sollten wir aber nicht vergessen, daß die Tatsache, daß bereits nach zehn Monaten ein hochwirksamer Impfstoff gegen eine neue Krankheit zur Verfügung steht, eine sehr außergewöhnliche Leistung der Wissenschaft und insgesamt ein großer Erfolg für die Seuchenbekämpfung ist, den bis vor Kurzem niemand von uns ernsthaft hat erwarten können. Ich möchte mich noch einmal sehr herzlich bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern bedanken, die sich bei uns für eine Mitarbeit in unserem Kreisimpfzentrum gemeldet haben. Über die Frage, ob und wie wir, wenn es einen deutlich größeren Impf- stoffzulauf gibt, die Impfmöglichkeiten auch stärker in die Fläche des Landkreises tragen können, machen wir uns weiterhin Gedanken. Bis dahin bitte ich Sie: Bleiben wir gemeinsam zuversichtlich! Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Impfbereitschaft! Landrat Harald Sievers FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR CORONAIMPFUNG IM LANDKREIS RAVENSBURG 1. Weshalb wird eine Impfung empfohlen? • Eine Impfung trägt sowohl zum individuellen Schutz als auch zur Eindämmung der Pandemie bei. • Die derzeit zugelassenen Impfstoffe waren in der Erprobung sehr wirksam. 2. Wer kann sich impfen lassen? Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat mit dem Ethikrat und der Leopoldina ein Konzept mit Empfehlungen zur Reihenfolge der zu impfenden Personen entwickelt. Zunächst sind insbesondere die gefährdeten Personen an der Reihe: • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind, • Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen, • medizinisches Personal, das einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt ist. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Coronavirus-Impfverordnung. Zu welchem Zeitpunkt auch andere Personen geimpft werden können, hängt wesentlich von der Verfügbarkeit des Impfstoffes ab. 3. Wo kann ich mich impfen lassen? Alle berechtigten Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs können sich in jedem Zentralen Impfzentrum (ZIZ) und jedem Kreisimpfzentrum (KIZ) in Baden-Württemberg impfen lassen. Das Impfzentrum des Landkreises Ravensburg befindet sich in der Oberschwabenhalle in Ravensburg. 4. Wie erfolgt die Terminvergabe? • Eine Impfung in einem ZIZ oder KIZ erfolgt nur mit Termin. • Ein Termin kann nur telefonisch über die zentrale Telefonnummer des Landes 116 117 (möglichst aus dem Festnetz anrufen) oder online unter www.impfterminservice.de (Voraussetzung hierfür ist eine eigene E-Mail-Adresse und die Möglichkeit eine SMS zu empfangen) vereinbart werden. • Bei der Terminvereinbarung bekommen Sie gleichzeitig die Termine für die Erst- und Zweitimpfung. • Eine Terminvereinbarung beim Landkreis Ravensburg oder unmittelbar beim KIZ ist nicht möglich. • Es werden täglich von Montag bis Freitag neue Termine freigeschalten. • Bitte lassen Sie sich von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn helfen, wenn Sie mit der Terminvereinbarung Schwierigkeiten haben. 5. Was muss ich zur Impfung mitbringen? • Termincode, den Sie bei der Anmeldung erhalten haben • Bitte bringen Sie zur Impfung Impfpass, Krankenversichertenkarte und ein Ausweisdokument (beispielsweise Personalausweis) mit. • Als Mitarbeitende von Pflege- und anderen Einrichtungen bringen Sie bitte außerdem eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers mit. 6. Was mache ich, wenn ich nicht mehr mobil bin? • Vielleicht können Ihnen Angehörige, Freunde oder Nachbarn helfen. • Bestimmte mobilitätseingeschränkte Personen haben außerdem einen Anspruch auf eine kostenlose Taxifahrt zum Kreisimpfzentrum (§ 60 SGB V). Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Weitere Informationen finden Sie hier: www.rv.de/impfung landkreis.ravensburg landkreis.ravensburg Seite 26

Bekanntmachungen und Bekanntgaben Keine OP-Masken im bayerischen Verbundgebiet: Bereits länger ist bekannt, dass im bayerischen Teil des bodo-Gebiets eine andere Maskenverordnung greift. So hat das Bundesland Bayern ausschließlich FFP2-Masken und mindestens gleichwertig genormte Masken als zulässig erklärt. Die Einmal-OP- Masken sind hingegen nicht zulässig. Fahrgäste, die im bodo bundeslandübergreifend unterwegs sind, sollten daher -zumindest auf Strecken im Landkreis Lindau- eine FFP2- Maske bzw. gleichwertige Maske benützen. Telefonate vermeiden: Im Rahmen der neuen Schutzmaßnahmen gilt auch die Empfehlung, nach Möglichkeit jegliche Gespräche oder Telefonate während der Fahrt mit Bus und Bahn zu vermeiden. Weitere Informationen und aktuelle Meldungen gibt es unter bodo.de im Serviceportal Mitmachkampagne „Blühender Landkreis Ravensburg“ - Verwandeln Sie Ihren Garten in ein Blumen- und Kräuterparadies. Die Mitmachkampagne im Rahmen der Biodiversitätsstrategie erfreute sich in den letzten zwei Jahren großer Resonanz. Im Rahmen der Kampagne können Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Ravensburg kostenloses Saatgut beziehen. Das Saatgut kann bequem auf der Kampagnen Website bestellt werden und wird dann per Post verschickt. Ein Newsletter begleitet die Teilnehmer*innen Schritt für Schritt von Bodenvorbereitung bis zur Pflege, um den größtmöglichen Blüherfolg zu garantieren. Das einfache und inspirierende Konzept begeistert. Über 5000 Haushalte engagierten sich bei der Kampagne und schufen im letzten Jahr über 90.0000 Quadratmeter Blühfläche, die nun wertvolle Rückzugsräume für den Erhalt der Artenvielfalt im Landkreis darstellen. Die rege Bürgerbeteiligung führte außerdem dazu, dass die von der elobau Stiftung initiierte Kampagne im Juni letzten Jahres das UN- Dekaden Siegel für biologische Vielfalt verliehen bekam. Positiv bestärkt startet die Kampagne nun in das dritte Jahr. Neben der in den zwei letzten Jahren erprobten Blühmischung wird dieses Jahr auch erstmals eine Küchen- und Heilkräutermischung angeboten. „Unsere neu erarbeitete Kräutermischung enthält viele einheimische Kräuter, die zum Teil in Vergessenheit geraten sind. Durch die Kampagne hoffen wir sie wieder in den Gärten und Köpfen der Bevölkerung zu etablieren.“, so Moritz Ott Biodiversitätsmanager des Landkreises Ravensburg. „Wer einen Kräutergarten anlegt, profitiert nicht nur selbst von den duftenden Gewürzen, sondern bietet auch Insekten ein wertvolles Refugium.“, ergänzt Landrat Harald Sievers. Auf der neu gestalteten Website des Blühenden Landkreises www.bluehender-landkreis.org kann ab dem Februar das kostenlose Saatgut bezogen werden. Ermöglicht wird dies durch die mehrjährige Partnerschaft mit der Kreissparkasse Ravensburg und die damit verbundene großzügige Förderung des Blühprojekts. Außerdem begleitet eine Online - Vortragsreihe die Kampagne. Diverse Referent*innen darunter Kräuterexpertin Susanne Fischer-Rizzi bieten spannende Einblicke rund um das Thema. Zudem werden erstmals in 2021 Kräuterexkursionen angeboten. Verwandeln Sie Ihren Garten in ein Blumen- und Kräuterparadies – mit kostenlosem Saatgut des Blühenden Landkreises Ravensburg (Foto: Moritz Ott). Die Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg bezieht zahlreiche regionale Akteure in ihr Handeln ein. Die Personalstellen der Strategie sind beim Landschaftserhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. ansässig. Im Rahmen der Strategie zur Stärkung der biologischen Vielfalt im Landkreis Ravensburg wird dieses Projekt mit Mitteln der Kreissparkassenstiftung Ravensburg unterstützt. Weitere Informationen zur Biodiversitätsstrategie finden Sie unter www.naturvielfalt-rv. de Projektseite des Blühenden Landkreises: www.bluehender-landkreis.org. Wie es 2021 mit ausgeförderten Photovoltaikanlagen weitergeht / In welchen Fällen sich der Weiterbetrieb lohnt Zukunft Altbau rät Eigentümern von Hausdachanlagen, die verschiedenen Modelle zu prüfen: Der Staat fördert die Einspeisung von selbst erzeugtem Solarstrom 20 Jahre lang mit einer festen Vergütung. Am 31. Dezember 2020 ist diese Förderung für die ersten Photovoltaikanlagen ausgelaufen. Ein profitabler Weiterbetrieb ist in einigen Fällen jedoch auch danach möglich. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Es gibt mehrere Modelle des Weiterbetriebs der Ü20-Anlagen: Die am 1. Januar in Kraft getretene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eröffnet die Möglichkeit, den Solarstrom wie bislang vollständig dem Netzbetreiber zur Verfügung zu stellen. Dafür gibt es eine „Einspeisevergütung light“. Des Weiteren können Anlageneigentümer auch einen Mix aus Einspeisung und Eigenverbrauch wählen. Ab einer installierten Leistung von fünf Kilowatt lohnt sich diese Weiternutzung der Solaranlage. Auch die Installation einer neuen Anlage ist möglich. Neutrale Informationen für Eigentümer in Baden-Württemberg bietet das Photovoltaik- Netzwerk Baden-Württemberg: www.photovoltaik-bw.de. Neutrale Informationen gibt es auch kostenfrei am Beratungstelefon von Zukunft Altbau unter 08000 12 33 33 (Mo.-Fr. 9-13 Uhr) oder per E-Mail an beratungstelefon@zukunftaltbau.de. Für rund 10.000 ausgeförderte Photovoltaikanlagen ist in diesem Jahr die Vergütungszahlung eingestellt worden, schätzt der Bundesverband Solarwirtschaft. In den Jahren danach folgen immer mehr Anlagen – bis 2033 sollen es insgesamt eine Million sein. Für die Betreiber fällt damit eine feste Einnahmequelle weg. Inzwischen gibt es mehrere Vergütungsmodelle, die einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb sichern sollen. Das ist wichtig: Je mehr Photovoltaikanlagen am Stromnetz angeschlossen bleiben, desto besser ist dies für das Klima. Insoweit lohnt sich jede Überlegung zum Weiterbetrieb von Ü20-Anlagen. Um die Solarstromanlage weiter wirtschaftlich betreiben zu können, sind keine hohen Einnahmen nötig. „Ist eine Photovoltaikanlage seit 20 Jahren in Betrieb, sollte sie bereits vollständig finanziell abgeschrieben sein. Betreiber müssen dann nur noch minimale Kosten für Wartung, Versicherung und eine mögliche Reparatur aufwenden sowie einen Eigenverbrauchszähler erwerben. Damit kostet der Solarstrom netto nur noch rund drei bis vier Cent pro Kilowattstunde“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. Seit Januar weiter Volleinspeisung an Netzbetreiber möglich: Für die meist kleinen Volleinspeisungsanlagen zahlt der Netzbetreiber künftig weiterhin eine Einspeisevergütung. Die am 1. Januar 2021 in Kraft getretene EEG- Novelle ermöglicht eine „Einspeisevergütung light“. Sie wird bis 2027 garantiert. Anlagenbetreiber erhalten den Jahresmarktwert für den eingespeisten Solarstrom. Er lag in den vergangenen Jahren zwischen drei und vier Cent pro Kilowattstunde. Davon abzuziehen sind Vermarktungskosten des Netzbetreibers in Höhe von 0,4 Cent pro Kilowattstunde. Je nach Größe der PV-Anlage und der jährlichen Betriebskosten kann dieses Modell kostendeckend sein, viel Gewinn ist jedoch nicht möglich. Der Vorteil der Volleinspeisung liegt vor allem im geringen Aufwand. Alternative: Mix aus Einspeisung und Eigenverbrauch: Zweite Variante: Man speist nicht voll ein, sondern verbraucht den Solarstrom teilweise selbst. Was die Anlageneigentümer nicht selbst nutzen können, wird dem Netzbetreiber oder Direktvermarktern zur Verfügung gestellt. Direktvermarkter können Firmen sein, inzwischen steigen aber auch immer mehr Stadtwerke in den Markt ein. Seite 27

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