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Biberach kommunal 29.06.2022

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16 | 29. Juni 2022

16 | 29. Juni 2022 BIBERACH KOMMUNAL Amtliche Bekanntmachungen Stellenangebote Im Forstamt ist folgende Stelle unbefristet zu besetzen: Leitung (m/w/d) des Forstamtes Bei uns führen Sie folgende Tätigkeiten aus: - Leitung des städtischen und hospitälischen Forstbetriebs mit 2.400 ha Betriebsfläche sowie Bewirtschaftung von ca. 700 ha Privatwald (4 Betriebe) auf einzelvertraglicher Basis - Betreuung und Bewirtschaftung des Kleinprivatwaldes auf Gemarkung Biberach - Holzeinschlag und Vermarktung von rund 27.000 fm pro Jahr davon rund 15 % Laubholz - Leitende Fachbeamtin / leitender Fachbeamter der unteren Forstbehörde nach § 47 LWaldG - Verantwortung für ein Team von 12 Mitarbeitenden Sie erfüllen folgende Voraussetzungen: - Laufbahnbefähigung für den Höheren Forstdienst - Einschlägige Erfahrungen in der Forstverwaltung - Unternehmerisches Denken und organisatorisches Geschick - Ein hohes Maß an persönlicher Kompetenz Wir bieten Ihnen: - Eine Anstellung im Beamtenverhältnis bis Besoldungsgruppe A 15, alternativ eine Beschäftigung nach TVöD - Große Gestaltungsmöglichkeiten - Ein umfassendes Personalentwicklungskonzept mit fachlichen und persönlichen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten - Ein attraktives Gesundheitsmanagement Sie sind interessiert? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unsere Karrierehomepage www.stadt-biberachmein-beruf.de bis 3. August 2022. Für Fachfragen steht Ihnen der Erste Bürgermeister, Herr Miller, Telefon 07351 51-217, gerne zur Verfügung. Hauptamt – Sachgebiet Personal Herr Göbel, Telefon 07351 51-231 Gesucht wird für den Hort der städtischen Kindertagesstätte eine Gruppenleitung (m/w/d) in Teilzeit mit 75 % In den Hortgruppen werden Grundschulkinder nach dem Unterricht und während der Ferien pädagogisch betreut. Die Arbeitszeit richtet sich nach dem Dienstplan und liegt überwiegend am Nachmittag. Bei uns führen Sie folgende Tätigkeiten aus: - Umsetzung der in der Konzeption festgeschriebenen Ziele - Unterstützung der Einrichtungs- bzw. Gruppenleitung - Übernahme pädagogischer/organisatorischer Aufgaben - Aufbau einer Erziehungspartnerschaft mit den Eltern Sie erfüllen folgende Voraussetzungen: - Eine Ausbildung als staatli. anerk. Erzieher/-in oder Kinderpfleger/-in - Staatli. anerk. Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge - Anerkennung als pädagogische Fachkraft nach §7 KiTaG - Die Befähigung zur Leitung einer Gruppe Wir bieten Ihnen: - Eine Beschäftigung nach TVöD SuE in Entgeltgruppe S 8a und eine übertarifliche Zulage - Eine attraktive betriebliche Altersversorgung - Ein umfassendes Personalentwicklungskonzept mit fachlichen und persönlichen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten - Ein Jobticket Sie sind interessiert? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unsere Karrierehomepage www.stadt-biberachmein-beruf.de bis zum 15. Juli 2022. Für Fragen steht Ihnen Frau Scharch, Leitung der Kindertagesstätte, Telefon 07351 51-642, zur Verfügung. Hauptamt – Sachgebiet Personal Frau Held-Heidenreich, Telefon 07351 51-240 Im Bauverwaltungsamt ist folgende Stelle zu besetzen: Baukontrolleur (m/w/d) 50 % der Vollzeitstelle sind bis 28. Februar 2027 befristet. Bei uns führen Sie folgende Tätigkeiten aus: - Baukontrolle, Bauabnahme, Gebrauchsabnahme, bautechnische Prüfung - Wiederkehrende Prüfung von Sonderbauten - Prüfung und steuerliche Bescheinigung denkmalbedingter Mehraufwendungen - Vollzug von Vorschriften der Energiewende und des Immissionsschutzes - Leitung und Organisation des Christkindles-Marktes Sie erfüllen folgende Voraussetzungen: - Ein abgeschlossenes Studium als Bachelor of Engineering (B.Eng.) bzw. Bauingenieur (FH), die Meisterprüfung des Bauhandwerks (wie z. B. im Maurer- oder Zimmererhandwerk) oder den Abschluss zum staatlich geprüften Techniker, Fachrichtung Bautechnik Wir bieten Ihnen: - Eine Beschäftigung nach TVöD bis Entgeltgruppe 9b - Ein umfassendes Personalentwicklungskonzept mit fachlichen und persönlichen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten - Ein attraktives Gesundheitsmanagement - Eine zusätzliche Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes Sie sind interessiert? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unsere Karrierehomepage www.stadt-biberachmein-beruf.de bis 15. Juli 2022. Für Fachfragen steht Ihnen der Leiter des Bauverwaltungsamtes, Herr Winter, Telefon 07351 51-265 gerne zur Verfügung. Hauptamt – Sachgebiet Personal Frau Ege, Telefon 07351 51-234 Verkauf von Bauplätzen im Baugebiet „Taubenplätzle II“, Biberach Die Stadt Biberach an der Riß veräußert im Baugebiet „Taubenplätzle II“ in Biberach acht Grundstücke an Eigennutzer, es handelt sich um vier Doppel- und vier Kettenhausgrundstücke. Hinzu kommen vier Grundstücke für Geschosswohnungsbau und zwei Grundstücke für nachhaltige, bezahlbare Kettenhauszeilen für Bauträger (je vier Häuser). Der Kaufpreis für die Doppel- und Kettenhausgrundstücke für Eigennutzer sowie die Kettenhauszeilen für Bauträger beträgt 250 €/m², das Mindestgebot für den Geschosswohnungsbau liegt bei 300 €/m², jeweils inklusive der Erschließungsbeiträge für Straßen und Wege, Abwasserbeitrag sowie Vermessungskosten. Die Vergabe erfolgt gemäß den Vergaberichtlinien der Stadt Biberach. Die Vergaberichtlinien für Eigennutzer und Geschosswohnungsbau beziehungsweise Kettenhauszeilen samt Bewertungskriterien finden sich auf der Homepage der Stadt Biberach und unter www.baupilot.com. Geschosswohnungsbau und Kettenhauszeilen: Bewerbungsschluss ist der 10.10.2022. Informationen zum Baugebiet und den Baugrundstücken finden sich auf der Homepage www.baupilot.com. Bitte drucken Sie das dort hinterlegte Bewerberinformationsblatt (BIB Taubenplätzle II) aus und fügen Sie dieses vollständig ausgefüllt Ihrer Bewerbung bei. Die Bewerbung richten Sie bitte schriftlich an die Stadt Biberach, Amt für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung, Zeppelinring 50, 88400 Biberach. Folgende Objekte stehen zum Verkauf: Krummer Weg 52 Familienfreundliche Eigentumswohnungen Krummer Weg 54 Mietwohnungen im eigenen Bestand Krummer Weg 56 Eigentumswohnungen Altmannweg 7 Mietwohnungen im mittleren Preissegment, eigener Bestand Altmannweg 12 - 18 nachhaltige, bezahlbare Kettenhauszeile Altmannweg 20 - 26 nachhaltige, bezahlbare Kettenhauszeile Die Vergabe der Geschossbaugrundstücke erfolgt freibleibend gegen Gebot sowie unter Berücksichtigung des vorgesehenen Konzeptes. Die Vergabe der Kettenhauszeilen für Bauträger erfolgt freibleibend nach Konzept, der Preis ist festgelegt. Erforderliche Unterlagen für die Bewerbung sind detaillierte Angaben zum geplanten Konzept inklusive Vorentwurf, darüber hinaus ein Finanzierungs- und Wirtschaftlichkeitskonzept, Preise für Endnutzer (m²-Preis beziehungsweise angesetzte Miete je m²), Referenzen vorangegangener Projekte sowie eine Finanzierungsbestätigung über das geschätzte Gesamtvolumen des Projekts und das Bewerberinformationsblatt. Das Konzept wird später im Kaufvertrag mit aufgenommen. Die Bauträger im Kettenhausprojekt verpflichten sich vertraglich, die Kettenhäuser ausschließlich an Eigennutzer zu veräußern. Detaillierte Informationen zu den Bewerbungsparametern finden sich unter www.baupilot.com. Grundstücke für Eigennutzer: Bewerbungsschluss ist der 25.07.2022. Die Bewerbung erfolgt direkt über die Homepage www.baupilot.com; alternativ kann unter der unten genannten Kontaktadresse ein Formular zur Bewerbung angefordert und die Bewerbung samt Nachweisen in Papierform eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass sich Ihre Bewerbung zunächst auf alle acht Plätze bezieht (erster Schritt). Bei Erzielen einer ausreichenden Punktezahl im Bewerbungsverfahren können im zweiten Schritt Ihre Wunschplätze benannt werden. Fragen zum Bewerbungsverfahren und zur Vergabe beantwortet Martina Lietz, Telefon 07351/51-374, E-Mail M.Lietz@Biberach-Riss.de vom Amt für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung. Bei Fragen zu Bebauungsmöglichkeiten setzen Sie sich bitte mit Reinhardt Winter, Telefon 07351/51-238, E-Mail R.Winter@Biberach-Riss.de vom Stadtplanungsamt in Verbindung. Biberach an der Riß, 23.06.2022 Amt für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung

5 31 33 24 28 26 20 7 17 15/1 1 8 6 13 7/2 15 7/1 3 21 7 5 2201 20 18 1973 7 16 14 12 2 9 8 4 4 6 32 BIBERACH KOMMUNAL 29. Juni 2022 | 17 Amtliche Bekanntmachungen Gestaltung des Spielplatzes Südliche Rißinsel – Mitteilung über die öffentliche Auslegung und Einsichtnahme im Internet Der Hochwasserkanal im Bereich der Rißinsel wird derzeit renaturiert und der Spielplatz ist aus diesem Grund gerade nicht nutzbar. Nach Fertigstellung der Bauarbeiten wird die Stadt Biberach den Spielplatz neugestalten. 2100/5 2117 1313/6 1313/5 1313/4 1313/3 2107 2106 1313/12 2145/1 Haberhäuslestraße 14 27 2105 Lohmühlstraße 1313/10 1313/13 19 2111 28/2 29 2102/2 2110 2102 2102/1 2103 1315 9 28/1 2103/1 Stadt Biberach Stadtplanungsamt Rißstraße Lageplan zur Bürgerbeteiligung „Spielplatz Südliche Rißinsel” 2101 2092 2091 2091 /1 1956/1 1956 1960/5 21/1 Uferstraße 2 1960/2 2144 2087 1959/1 Uferstraße 1959/2 1958 15 2095/2 2095/1 19 1959 1960/1 17 8 15 Ulmer Straße 1970/2 8 20/1 1979/4 12 20 1978 1988 1987/1 8/1 1996/1 1979 1975/2 12 14 1979/1 12/1 12/3 10 12/2 16 22 1973/1 1959/3 1996/2 1996/3 1995 1993 1994 1992 997/1 1979/2 Haberhäuslestraße 10 12 1970 Römerweg 2004/1 1998 2007/3 2000/1 1999 23 1978/1 1978/3 1975/1 10/1 18 2007/1 /2 /3 2000 2004 2007/2 19 1979/3 1970/1 20 2011 2002 1963 22 5 Birkendorfer Straße 31 Felsenweg 2003 8 2051/1 2051/3 2051/4 2051/5 2011/1 2051/6 1987 26 28 30 9 2047/2 2019 2012/1 2005/2 2009/1 2009/2 2009/3 2047/4 2047/3 2043/1 2020 2001 2 2043 2021 2017 Mettenberger Weg 1 4 2045/5 2044/3 2042/1 2023 40 2027/3 2026 2028/1 4 42/1 42 44 36 2018 34 8 2047/1 6 38 48 12 2046/5 Braunstraße 15 8 2045/6 2045/7 2005/3 2028/2 2029/1 2034 2042/2 50 40/1 2024/2 2017/1 2005/4 2038 2032/4 2550 Kaimstraße 2551/1 Ulmer Straße Plan Nr. 22-9 vom 21.06.2022 Dafür liegt ein Gestaltungsentwurf mit entsprechenden Längsschnitten vor. Die Öffentlichkeit kann diese Planung einsehen und sich darüber informieren. Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 4. Juli bis 15. Juli 2022 (je einschließlich) im Flur des Stadtplanungsamtes, Museumstraße 2, 88400 Biberach während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr, Mittwoch 14 bis 18 Uhr) öffentlich aus. Bitte beachten Sie die aktuellen Vorschriften bezüglich des Coronavirus. Außerdem können die Planunterlagen während des oben genannten Zeitraums auf der Internetseite der Stadt Biberach, https://biberach-riss.de/Buerger-Rat-Verwaltung/Buerger/Planen-Bauen-Umwelt/Öffentliche Beteiligungsverfahren, eingesehen werden. Bei Fragen zum Planentwurf können Sie sich an den zuständigen Sachbearbeiter Jürgen Kley, Telefon 07351/51- 269, E-Mail j.kley@biberach-riss.de wenden. Während der Einsichtnahme- und Auslegungsfrist können Stellungnahmen beim Stadtplanungsamt, Museumstraße 2, 88400 Biberach abgegeben werden. Damit eine Beantwortung möglich ist, bitten wir um die Angabe der Anschrift. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Biberach an der Riß, den 27.06.2022 Christian Kuhlmann Bürgermeister Vermischtes Budenforum Möglichkeit zum Austausch Das Kreisjugendreferat und der Kreisjugendring Biberach bieten den Jugendbuden im Landkreis in regelmäßigen Abständen eine Möglichkeit zu Austausch und Information an. Das Budenforum findet am Freitag, 8. Juli, von 17 bis 19.30 Uhr in der Außenstelle des Kreisjugendreferats, Grüner Weg 32, statt. Eingeladen sind alle Vertreterinnen und Vertreter der Jugendbuden des Landkreises Biberach. Hier können Budenverantwortliche über Ideen und Wünsche, aber auch über Probleme sprechen. Außerdem sind Bauamt und Polizei eingeladen, um (rechtliche) Fragen zu beantworten und um Tipps zu geben. Jugendbuden sind fester Bestandteil der Jugendarbeit im Landkreis Biberach. Sie bieten Raum für Selbsterfahrung, Selbstwirksamkeit, Verantwortung und Freiheit. Eine Anmeldung zum Budenforum ist beim Kreisjugendreferat Biberach, E-Mail margit.renner@biberach.de bis Donnerstag, 30. Juni, erforderlich. Weitere Informationen gibt es unter www.ju-bib.de. Jahrgängertreffen Jahrgang 1973 Der Jahrgang 1973 trifft sich in der Schützenwoche am Mittwoch, 20. Juli, um 19 Uhr in Frau Bines Wohnzimmer in der Gymnasiumstraße. Weitere Informationen gibt es bei Moni Schneider, Telefon 0157/51812586, E-Mail monikaschneider73@web.de. Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Mittelbiberach: Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Sondergebiet Energieerzeugung Groppen“ Der Gemeinderat der Gemeinde Mittelbiberach hat am 30.05.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) beschlossen, den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Sondergebiet Energieerzeugung Groppen“ aufzustellen (Aufstellungsbeschluss) und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 4,02 ha, mit den Flurstücken Nr. 585/1, 585/2 und 586. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt: Im Nordwesten durch das Flurstück Nr. 584, Im Nordosten durch die Wegefläche Flurstück Nr. 583, f Im Südosten durch die Wegefläche Flurstück Nr. 587, Im Südwesten durch die Wegefläche Flurstück Nr. 551. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt (schwarz gestrichelt umrandet) dargestellt. Vermischtes Plan zur Verdeutlichung der Lage. Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 18.05.2022 vom Stadtplaner Dipl.-Ing. (TU) Rainer Waßmann (PLANWERKSTATT am Bodensee) aus Langenargen. Ziel und Zwecke der Planung: Der bereits bestehende Betrieb mit einer Biogasanlage zur Nahwärmeversorgung in Mittelbiberach kann am bestehenden Standort aufgrund immissionsschutzrechtlicher Gründe und mangelnder Verfügbarkeit von Grundstücksflächen nicht im benötigten Umfang erweitert werden. Die Sproll Energie GbR beabsichtigt daher, auf den bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen im Plangebiet über eine Hackschnitzelanlage Nahwärme zu erzeugen. Aufgrund der Lage und Größe des Standortes ist die Möglichkeit gegeben, einen ausreichend dimensionierten Hackschnitzelkessel zu errichten, der bestens mit „Abfallholz“ wie Straßenbegleitgehölz, Schwachholz/ Baumwipfel oder auch Gehölzen mit sehr hohem Rindenanteil zurechtkommt. Das Plangebiet ist dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzurechnen. Das Vorhaben mit der geplanten Nutzung eines Sondergebietes zur Energieerzeugung ist daher auf der Basis des geltenden Planungsrechts nicht zulässig. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Energieerzeugung Groppen“ erforderlich. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planauflage im Bürgermeisteramt Mittelbiberach, Biberacher Straße 59 in 88441 Mittelbiberach vom 24.06.2022 bis 25.07.2022 (je einschließlich) während der üblichen Öffnungszeiten statt. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben. Elektronische Information: Der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen können auch über die Homepage der Gemein-de Mittelbiberach unter www.Mittelbiberach.de eingesehen werden. Mittelbiberach, den 23.06.2022 gez. Florian Hänle Bürgermeister

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