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Biberach kommunal 27.07.2022

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2 | 27. Juli 2022

2 | 27. Juli 2022 BIBERACH KOMMUNAL Fortsetzung von Seite 1 und Stephan Kofler haben sich über die Jahre mit zahlreichen Projekten einen guten Ruf in der Rockszene in Oberschwaben mit ihren selbst komponierten Stücken erspielt und werden mit Sicherheit für angenehme Vibration des Bauchfetts sorgen. Danach sorgen die Thunderflowers für gute Stimmung. Eine hörenswerte Newcomer-Band, bestehend aus fünf jungen Biberacher Nachwuchstalenten, die sich während des Lockdowns zusammengefunden haben. Ihr Repertoire besteht aus Rockklassikern und Popohrwürmern, aber auch ersten selbst komponierten Songs. Keyboard und Gesang übernimmt Elisa Caci, Leadgitarre und Gesang Jan Fischer, Sologitarre Liam Gelling, Bass Fabian Unterriker und für den Beat ist Giuliano Caci am Schlagzeug zuständig. Die Thunderflowers laden dazu ein, gemeinsam den Abend zu verbringen frei nach dem Motto: Tanzt, singt und genießt das Leben. 28. August: New Century Fast genau drei Jahre nach ihrem Jubiläumskonzert „Ten“ meldet sich die Gruppe rund um die Frontmänner Andreas Hauser und Andreas Raichle zurück. Neben vielen neuen Songs gibt es auch Neuigkeiten bei der Besetzung. Paul Bulander an der Bassgitarre ersetzt den ans Mischpult gewechselten Patrick Stiller, und der Saulgauer Simon Michelberger unterstützt die Truppe ab sofort als Leadgitarrist. Komplettiert wird die Band durch Keyboarderin Vanessa Lang, Drummer Daniel Lang und Steffen Leiprecht an der Rhythmusgitarre. Von Modern Rock über Rap bis hin zu gefühlvollen Balladen – der einzigartige Sound der Band wird durch die neuen Mitglieder perfekt ergänzt. Die weiteren Termine nach der BIKO-Sommerpause: 4. September: Cold Turkey 11. September: The Art of Simon Thunderflowers ist eine hörenswerte Biberacher Newcomer-Band. Foto: Nick Schaedel Hospital Biberach Langjährige Beschäftigte geehrt Die Hospitalstiftung Biberach ehrte die langjährigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Foto: Hospitalstiftung Biberach Im Rahmen der Personalversammlung ehrte die Hospitalstiftung Biberach langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Coronabedingt fanden in den letzten zwei Jahren keine Mitarbeiterehrungen statt und wurden nun nachgeholt. Zuvor dankte Hospitalverwalter Ralf Miller allen Beschäftigten für ihre Arbeit – auch in schwierigen Zeiten. Der Hospital Biberach beschäftigt über 80 Mitarbeiter, die in sehr unterschiedlichen Bereichen arbeiten. Seit bald 20 Jahren engagiert sich die älteste Stiftung Württembergs in der Kleinkinderbetreuung und betreibt zwei Kinderkrippen. Außerdem arbeiten Mitarbeiter in der Forstwirtschaft und kümmern sich um über 1600 Hektar Hospital-Wald. Der Hospital kümmert sich traditionell um die Altenhilfe in Biberach und betreibt das Bürgerheim als eigenständiges Unternehmen. In Trägerschaft der Stiftung sind aber auch der Ochsenhauser Hof sowie das Seniorenbüro als kommunale Anlaufstelle für ältere Menschen und ihre Angehörigen. Für ihr zehnjähriges Jubiläum wurden Karin Bochtler, Alla Durm, Carmen Fischer, Anita Hauler, Melanie Jäggle, Ulrike Löffler und Anita Schroll geehrt. Seit 15 Jahren im Dienst sind Simone Bader, Susanne Lichtensteiger, Karin Maier-Hutzel und Fikret Nuhic. Sein 30-jähriges Dienstjubiläum feierte Waldarbeiter Ernst Pfänder. Wieland-Zitat der Woche New Century bietet alles – von Modern Rock über Rap bis hin zu gefühlvollen Balladen. Foto: Steffen Leiprecht „Doch wer mit freyem Blick und einem Geist voll Klarheit Sich in das Ganze wagt, den rührt die höchste Wahrheit, Dem macht unzweifelhaft der tausendfache Mund Der zeugenden Natur das Daseyn Gottes kund.“ Die Natur der Dinge, XIII Supplemente 1 (1752) BIBERACH KOMMUNAL | Impressum Herausgeber: Große Kreisstadt Biberach an der Riß Verantwortlich: für den amtlichen Teil Oberbürgermeister Norbert Zeidler für den nicht amtlichen Teil die jeweiligen gesetzlichen Vertreter der mitteilenden Organisationen, Kirchen und Vereine Redaktion: Andrea Appel (Stadt Biberach) Telefon: 07351/51 299 Achim Zepp E-Mail: BiberachKommunal@Biberach-Riss.de Redaktionsschluss: 1 Woche vor Erscheinen, in der Regel mittwochs, 12 Uhr Druck, Anzeigen, Verteilung: Schwäbische Zeitung Biberach GmbH & Co. KG Verantwortlich für Anzeigen: Daniela Fimpel Anzeigenannahme Telefon: 07351/5002-15 E-Mail: anzeigen.biberach@schwaebische.de Zustellung; Reklamation Tel.: 07351/5002-44 BIBERACH KOMMUNAL erscheint wöchentlich in der Regel immer mittwochs und wird kostenlos an alle Haushalte der Stadt Biberach einschließlich der Teilorte Stafflangen, Ringschnait, Rißegg und Mettenberg verteilt. Die Inhalte der Seiten dieses Amtlichen Mit teilungsblattes wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten kann dennoch keine Garantie übernommen werden. Eine Haftung, insbesondere für materielle oder immaterielle Schäden oder Konsequenzen, die aus der Nutzung unseres Angebotes entstehen, ist ausgeschlossen, sofern nicht nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorlag. Die Redaktion von BIBERACH KOMMUNAL behält sich das Recht vor, zur Verfügung gestellte Manuskripte, Unterlagen, Bildmaterial, etc. zu bearbeiten. 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BIBERACH KOMMUNAL 27. Juli 2022 | 3 Barrierefreier Umbau der Bushaltestellen in der Stadt Am Jahresende werden es zehn mehr sein Der Bauausschuss hat jetzt beschlossen, in diesem Jahr zehn weitere Bushaltestellen mit einem Gesamtkostenaufwand von 592 500 Euro barrierefrei umzubauen. Ende 2022 wird die Stadt dann insgesamt 28 barrierefreie Bushaltestellen haben, das macht einen Anteil von zehn Prozent aus. In den nächsten sechs Jahren sollen insgesamt 52 Bushaltestellen barrierefrei umgebaut werden. Diese zehn Haltestellen für 2022 sind: in der Theodor-Heuss-Straße Hagenbuch (2), Theodor-Heuss-Straße Bergerhausen (2), am Landratsamt (1), in Fünf Linden (2), beim Stadtteilhaus Gaisentalstraße (2) und am Viehmarktplatz bei der Stadtbücherei (1). Fünf davon werden zu Buskaps umgebaut – das heißt, der Bus hält am Fahrbahnrand –, fünf als Busbuchten angelegt. In das Jahr 2023 geschoben werden die Haltestellen an Bundesstraßen: in der Saulgauer Straße (Hochschule), der Kolpingstraße (Bürgerheim) und in der Waldseer Straße (Bürgerheim, Arbeitsagentur, Polizei), weil es hier vertragliche Regelungen mit dem Bund als Straßenbaulastträger gibt, die noch geklärt werden müssen. „Es ist gut, dass wir weiterkommen.“ Den Ausbau der beiden Bushaltestellen in der Gaisentalstraße an der Friedenskirche hatte der Bauausschuss in der Auch die Bushaltestelle am Viehmarktplatz bei der Stadtbücherei wird noch in diesem Jahr barrierefrei ausgebaut. vorletzten Sitzung mehrheitlich abgelehnt, weil nicht entschieden ist, was mit dem dort provisorisch angelegten Minikreisel passiert. Die Ausschreibung für die zehn Bushaltestellen ist wegen der langen Lieferzeiten der Baumaterialien bereits erfolgt. Das Angebot entspreche der Kostenberechnung, bemerkte Peter Münsch, der Tiefbauamtsleiter, damit werde eine Fertigstellung noch in diesem Jahr gewährleistet. „Es ist gut, dass wir weiterkommen in diesem Jahr, sagte Rudolf Brüggemann (Grüne); der barrierefreie Ausbau sei wichtig. Man sei in dieser Hinsicht zwar besser als im Vergleich zum Landkreis, aber insgesamt nicht so gut aufgestellt wie zum Beispiel Ulm. Dass der Ausbau an der Friedenskirche abgelehnt wurde, bedauern die Grünen. Brüggemann wollte noch wissen, ob es möglich sei, für die zwei abgelehnten Haltestellen zwei andere Haltestellen (am Berliner Platz und der Theaterstraße) umzubauen; man habe ja zwölf pro Jahr beschlossen. Magdalena Bopp (FW) wollte wissen, wie es an der Friedenskirche weitergeht und ob das Budget noch im Rahmen des Kalkulierten liegt. „Die Planungen sind fertig, das Geld ist bereitgestellt, wir können zustimmen“, sagte Lutz Keil (SPD). Die Umgestaltung zu Buskaps befürwortet er, weil sie aufgrund der Verkehrssicherheit notwendig seien – „und kein Luxus“. Foto: BIKO Auch Günter Warth (FDP) stimmte zu und fragte nach, ob man den Kostenrahmen einhalte. Petra Romer-Aschenbrenner (CDU) sprach von einer „prima Vorlage“. „Wir haben das Wie und das Wo der Haltestellen beraten und sind jetzt froh, dass wir damit mehr barrierefreie bekommen.“ Die vorgeschlagene finanzielle Umschichtung sei gut, weil pragmatisch gelöst: Man habe Maßnahmen vorgezogen, die alle beschlossen sind, damit man die Fördermittel nutzen könne. Peter Münsch sagte abschließend, weitere Ausschreibungen machten keinen Sinn. Es sei zu spät für dieses Jahr. Vielleicht könne man dafür 2023 zwei Haltestellen mehr umbauen. Verkehrssicherheit darf nicht gefährdet werden Bäume, Hecken und Sträucher zurückschneiden Hecken, Sträucher und Bäume sind wichtige Lebensräume für Vögel und Insekten und wichtig für ein gutes Stadtklima. Aufgrund der Witterung im Mai und Juni sind sie meist gut gewachsen und ragen zum Teil von Privatgrundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum. Dies beeinträchtigt oftmals die Verkehrssicherheit als auch die Orientierung aller Verkehrsteilnehmenden – es entstehen Gefahrensituationen. Gehwege für Fußgänger, Rollstuhlfahrer, Senioren mit Gehhilfen und Eltern mit Kinderwagen können teilweise nur eingeschränkt genutzt werden oder es muss sogar auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Radlern peitschen Zweige ins Gesicht oder sie müssen sich auf Hecken und Sträucher dürfen nicht die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums einschränken. Foto: BIKO dem Rad ducken – beides sollte nicht nötig sein. Besonders gefährlich wird es, wenn an Eckgrundstücken die Sicht stark eingeschränkt wird oder Straßenlampen und Verkehrszeichen von Bewuchs verdeckt werden. Auch Müllabfuhr, Busse und Rettungsfahrzeuge werden durch Pflanzenbewuchs, der die Sichtverhältnisse beeinträchtigt, in ihrer Arbeit eingeschränkt. Die Stadtverwaltung bittet daher, im Interesse der Verkehrssicherheit Bäume, Hecken und Sträucher entlang öffentlicher Verkehrsflächen regelmäßig zu pflegen und rechtzeitig zurückzuschneiden. Hierzu sind die jeweiligen Grundstückseigentümer verpflichtet. Der Rückschnitt muss mindestens bis auf die Grundstücksgrenze erfolgen, damit der Neuaustrieb nicht gleich wieder zu Beeinträchtigungen führt. Schon bei Neupflanzungen sollte darauf geachtet werden, dass der je nach Pflanzenart notwendige Abstand zu öffentlichen Verkehrsflächen eingehalten und nicht zu knapp bemessen wird.

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