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Biberach kommunal 20.07.2022

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14 | 20. Juli 2022

14 | 20. Juli 2022 BIBERACH KOMMUNAL Amtliche Bekanntmachungen Stellenangebote Bei der Stadt Biberach im Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft Biberach ist folgende Stelle unbefristet zu besetzen: Sachbearbeitung (m/w/d) Immobilienverwaltung und -buchhaltung Bei uns führen Sie folgende Tätigkeiten aus: - Immobilienbewirtschaftung, Ansprechpartner/in für Mieterinnen und Mieter - Erstellung und Buchung von Betriebskostenabrechnungen, Mahnwesen und Rechnungsstellung - Kaufmännische Begleitung von Modernisierungsmaßnahmen und Neubauten - Durchführung der Immobilienbuchhaltung und des betrieblichen Rechnungswesens, einschließlich der Erstellung von Quartals- und Jahresabschlüssen - Übernahme administrativer und organisatorischer Zusatzaufgaben zur Unterstützung der Betriebsleitung Sie erfüllen folgende Voraussetzungen: - Eine Ausbildung als Immobilienkaufmann, Steuerfachangestellter, Kaufmann für Büromanagement idealerweise mit dem Schwerpunkt Buchhaltung oder eine vergleichbare Qualifikation - Sehr gute Kenntnisse im Rechnungswesen und der Erstellung von Jahresabschlüssen - Idealerweise Berufserfahrung im Bereich Immobilienwirtschaft und Buchhaltung Wir bieten Ihnen: - Eine Beschäftigung nach TVöD bis Entgeltgruppe 9a - Ein umfassendes Personalentwicklungskonzept mit fachlichen und persönlichen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten - Ein attraktives Gesundheitsmanagement - Eine zusätzliche Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes - Einen Zuschuss bei ÖPNV-Nutzung (Jobticket) Sie sind interessiert? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unsere Karrierehomepage www.stadt-biberachmein-beruf.de bis 21. August 2022. Für Fachfragen steht Ihnen der Leiter des Eigenbetriebs Wohnungswirtschaft, Herr Jäger, Telefon 07351 51-377 gerne zur Verfügung. Hauptamt – Sachgebiet Personal Frau Schmid, Telefon 07351 51-9028 Das Stadtteilhaus Gaisental, in dem soziale (ehrenamtliche) Projekte sowie private und gewerbliche Vermietungen stattfinden, sucht ab dem 1. Oktober 2022 in Teilzeit (50 %) vorläufig auf ein Jahr befristet mit Aussicht auf Verlängerung einen Hauswirtschafter (w/m/d) für den Offenen Treff „Café Klatsch“ Zu den Aufgaben zählen unter anderem die eigenständige Durchführung von Koch-/Back-/Bastelaktionen, die Übernahme allgemeiner hauswirtschaftlicher Tätigkeiten und die Koordination der Reinigungskräfte. Voraussetzungen sind eine hauswirtschaftliche Ausbildung, selbstständiges, verantwortliches und kundenfreundliches Arbeiten, Organisationstalent sowie gute Kommunikationsfähigkeiten. Die leistungsgerechte Vergütung erfolgt nach TVöD. Stadtteilhaus Gaisental e.V., Mehrgenerationenhaus Biberach, Anne Knaub, Banatstraße 34, 88400 Biberach/Riss Telefon 07351/301122, E-Mail anne.knaub@stadtteilhaus-gaisental.de Öffentliche Ausschreibung Ausschreibung von Bauleistungen nach VOB/KVHB Belagssanierung im Stadtgebiet – Ulmer Straße Ausführungszeit: Ab KW 41 2022; späteste Fertigstellung KW 46 2022 Abholung/Anforderung der Ausschreibungsunterlagen: Ab Mittwoch, 20.07.2022, gegen Verrechnungsscheck in Höhe von 27,50 € (Versand + 5 €) beim Tiefbauamt, Zeppelinring 50, 88400 Biberach, Telefon 07351 51-281. Angebotseröffnung: Donnerstag, 4. August 2022, 11 Uhr Vollständige Veröffentlichung der Ausschreibung unter www.biberach-riss.de. Ausschreibung von Landschaftsbauarbeiten nach VOB/KVHB Bepflanzung Wohngebiet Hauderboschen/Gewerbegebiet Flugplatz Ausführungszeit: Ende Oktober/November 2022 Abholung/Anforderung der Ausschreibungsunterlagen: Ab Montag, 25.07.2022 beim Stadtplanungsamt, Museumstr. 2, 88400 Biberach, Tel. 07351 51-270. Die Ausgabe erfolgt nur über CD-Rom. Angebotseröffnung: Mittwoch, 10. August 2022, 10:00 Uhr Vollständige Veröffentlichung der Ausschreibung unter www.biberach-riss.de. Impfangebote des DRK Im BSZ und auf dem Viehmarktplatz In Biberach kann man sich in der Paul-Heckmann-Kreissporthalle des Berufsschulzentrums, Leipzigstraße 11, gegen Covid-19 impfen lassen. Der Impfstützpunkt ist dienstags und freitags jeweils von 17 bis 20 Uhr sowie samstags von 9 bis 12 Uhr geöffnet. Zudem bietet das Vermischtes Corona-Testmöglichkeiten in Biberach Ort Anmeldung/Weitere Informationen Testzentrum-FS, Freiburger Straße 41 https://www.testzentrum-fs.de/, vor Ort MDK Testzentrum, Zeppelinring 45 https://biberach-schnell-test.de/, Tel. 0152 23146027 MB Medica Testzentrum, Café Berlin: Waldseer Str. 3; Drive-In: Parkplatz Jordanbad Testzentrum-MS, Memminger Straße 71 (Parkplatz Freibad) Testzentrum Sana Klinikum, Marie-Curie-Straße 4 https://www.schnelltest-praxisbc.de/, Tel. 0157 37915608, vor Ort https://www.test zentrum-ms.com, Tel. 07351 8025177, vor Ort www.testzentren-mvz.de, vor Ort Testzentrum am Markt, Hindenburgstraße 12 https://www.test zentrum-am-markt.de, Tel. 07351 4740002 Testzentrum Bibercenter, Hubertus-Liebrecht-Str. 44 Teststation Falk-Test, Rollinstraße 19 Testzentrum-Rißegg, Rißegger Straße 106 Ausschreibung von Bauleistungen nach VOB/KVHB Belagssanierung im Stadtgebiet – Feldweg 76 Schlierenbachstraße – Friedhof Ausführungszeit: Ab KW 37 2022; späteste Fertigstellung KW 46 2022 Abholung/Anforderung der Ausschreibungsunterlagen: Ab Mittwoch, 20.07.2022, gegen Verrechnungsscheck in Höhe von 27,50 € (Versand + 5 €) beim Tiefbauamt, Zeppelinring 50, 88400 Biberach, Telefon 07351 51-281. Angebotseröffnung: Dienstag, 2. August 2022, 11 Uhr Vollständige Veröffentlichung der Ausschreibung unter www.biberach-riss.de. Ausschreibung von Bauleistungen nach VOB/KVHB Belagssanierung Teilbereiche der Bachlangenstraße und Matthias- Erzberger-Straße in Biberach Ausführungszeit: ab 5. September 2022; Gesamtfertigstellung bis 21. Oktober 2022 Abholung/Anforderung der Ausschreibungsunterlagen: Ab Mittwoch, 20.07.2022, gegen Verrechnungsscheck in Höhe von 27,50 € (Versand + 5 €) beim Tiefbauamt, Zeppelinring 50, 88400 Biberach, Telefon 07351 51-281. Angebotseröffnung: Mittwoch, 3. August 2022, 11 Uhr Vollständige Veröffentlichung der Ausschreibung unter www.biberach-riss.de. https://www.testzentrum-bibercenter. de/, Tel. 0151 24646250, vor Ort https://falk-test.de/corona-schnelltest- biberach/, vor Ort www.testzentrum-rissegg.de, Tel. 017681364578, vor Ort Es besteht keine Garantie auf Vollständigkeit. Weitere Informationen finden sich unter www.biberach-riss.de/schnelltest und können der aktuellen Tagespresse entnommen werden. Deutsche Rote Kreuz am Schützensamstag, 23. Juli, von 9 bis 13 Uhr nochmals eine zusätzliche Impfaktion auf dem Viehmarktplatz an. Eine Anmeldung zur Impfung ist nicht erforderlich. Mitgebracht werden sollte der Personalausweis und falls vorhanden ein Impfpass.

BIBERACH KOMMUNAL 20. Juli 2022 | 15 Amtliche Bekanntmachungen 14. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der städt. Kindertageseinrichtungen vom 09.12.2002 (in der Fassung vom 16.07.2021) Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) in Verbindung mit §§ 2, 13 und 19 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Biberach an der Riß am 11.07.2022 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Änderungen 1. § 6 erhält ab 01.09.2022 folgende Fassung: (1) Die Benutzungsgebühr richtet sich nach der Anzahl der in der Familie lebenden Kinder unter 18 Jahren. Bei Geburt von Geschwisterkindern erfolgt die Gebührenanpassung nach schriftlicher Mitteilung beim Amt für Bildung, Betreuung und Sport im Folgemonat. Eine rückwirkende Gebührenanpassung ist ausgeschlossen. Bei Auszug eines Kindes oder Vollendung des 18. Lebensjahrs besteht eine Mitteilungspflicht durch die Sorgeberechtigten, die Gebühren werden entsprechend korrigiert oder nachgefordert. (2) Die Benutzungsgebühr beträgt ab 01.09.2022: Kindergarten mit Regelbetreuung: Anzahl der Kinder in der Familie unter 18 Jahren Benutzungsgebühr je Kind in der Einrichtung 30 Std./Woche Betreuungszeit 35 Std./Woche Betreuungszeit 1 Kind 114 € 133 € 2 Kinder 86 € 100 € 3 Kinder 57 € 67 € 4 und mehr Kinder 19 € 23 € Für die Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren wird ein Zuschlag von 100 % auf die jeweilige Benutzungsgebühr erhoben und beträgt: Anzahl der Kinder in der Familie unter 18 Jahren Benutzungsgebühr je Kind in der Einrichtung 30 Std./Woche Betreuungszeit 35 Std./Woche Betreuungszeit 1 Kind 228 € 266 € 2 Kinder 172 € 200 € 3 Kinder 114 € 134 € 4 und mehr Kinder 38 € 46 € Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten: Anzahl der Kinder in der Familie unter 18 Jahren Benutzungsgebühr je Kind in der Einrichtung 30 Std./Woche Betreuungszeit 35 Std./Woche Betreuungszeit 1 Kind 143 € 166 € 2 Kinder 107 € 125 € 3 Kinder 72 € 83 € 4 und mehr Kinder 24 € 28 € Für die Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren wird ein Zuschlag von 100 % auf die jeweilige Benutzungsgebühr erhoben und beträgt: Anzahl der Kinder in der Familie unter 18 Jahren Benutzungsgebühr je Kind in der Einrichtung 30 Std./Woche Betreuungszeit 35 Std./Woche Betreuungszeit 1 Kind 286 € 332 € 2 Kinder 214 € 250 € 3 Kinder 144 € 166 € 4 und mehr Kinder 48 € 56 € Kindergarten mit Ganztagesbetreuung und Hortgruppen: Anzahl der Kinder in der Familie unter 18 Jahren Benutzungsgebühr je Kind in der Einrichtung 45 Std./ Woche Betreuungszeit 55 Std./ Woche Betreuungszeit Hort 34 Std/Woche Betreuungszeit 1 Kind 257 € 314 € 194 € 2 Kinder 193 € 236 € 146 € 3 Kinder 129 € 157 € 97 € 4 und mehr Kinder 44 € 53 € 33 € Für die Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren wird ein Zuschlag von 100 % auf die jeweilige Benutzungsgebühr erhoben und beträgt: Anzahl der Kinder in der Familie unter 18 Jahren Benutzungsgebühr je Kind in der Einrichtung 45 Std./ Woche Betreuungszeit 55 Std./ Woche Betreuungszeit Hort 34 Std/Woche Betreuungszeit 1 Kind 514 € 628 € - 2 Kinder 386 € 472 € - 3 Kinder 258 € 314 € - 4 und mehr Kinder 88 € 106 € - Sollte es Personensorgeberechtigten nicht möglich sein, die Benutzungsgebühr für die oben genannten Betreuungsbausteine zu bezahlen, kann die Benutzungsgebühr in begründeten Fällen vom Träger ermäßigt werden. Benutzungsgebühr gemäß § 5 (3) letztes Kindergartenjahr: Anzahl der Kinder in der Familie unter 18 Jahren Benutzungsgebühr je Kind in der Einrichtung Regelbetreuung 30 Std./ Woche Betreuungszeit 35 Std./ Woche Betreuungszeit Verlängerter Öffnungszeit 30 Std./ Woche Betreuungszeit 35 Std./ Woche Betreuungszeit 1 Kind 0 € 19 € 29 € 52 € 2 Kinder 0 € 14 € 21 € 39 € 3 Kinder 0 € 10 € 15 € 26 € 4 und mehr Kinder 0 € 4 € 5 € 9 € Anzahl der Kinder in der Familie unter 18 Jahren Benutzungsgebühr je Kind in der Einrichtung 45 Std./Woche Betreuungszeit 55 Std./Woche Betreuungszeit 1 Kind 143 € 200 € 2 Kinder 107 € 150 € 3 Kinder 72 € 100 € 4 und mehr Kinder 25 € 34 € Ferienbetreuung im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten: Gebuchte Betreuungszeit €/Tag für Kinder über 3 Jahre €/Tag für Kinder bis 3 Jahre 100 % Zuschlag 30 Std./Woche 11 € 22 € 35 Std./Woche 13 € 26 € 45 Std./Woche 17 € 34 € 55 Std./Woche 21 € 42 € Kurzfristige Erhöhung der Betreuungszeiten im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten. Gebuchte Betreuungszeit Aufstockung auf €/Tag für Kinder über 3 Jahre €/Tag für Kinder bis 3 Jahre 100 % Zuschlag 30 Std./Woche 35 Std./Woche 4 € 8 € 30 Std./Woche 45 Std./Woche 17 € 34 € 30 Std./Woche 55 Std./Woche 29 € 58 € 35 Std./Woche 45 Std./Woche 11 € 22 € 35 Std./Woche 55 Std./Woche 23 € 46 € 45 Std./Woche 55 Std./Woche 11 € 22 € Eine kurzfristige Reduzierung der Betreuungszeiten ist nicht möglich. 2. § 9 Abs. 3 erhält ab 01.09.2022 folgende Fassung: (3) Der Träger der Einrichtung kann das Benutzungsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen, - wenn das Kind die Einrichtung länger als vier Wochen unentschuldigt nicht mehr besucht hat, - wenn die Personensorgeberechtigten die in dieser Satzung aufgeführten Pflichten, trotz schriftlicher Abmahnung, wiederholt nicht beachten, - wenn nicht auszuräumende erhebliche Auffassungsunterschiede zwischen Personensorgeberechtigten und der Einrichtung über das Erziehungskonzept und/oder eine dem Kind angemessene Förderung trotz eines vom Träger anberaumten Einigungsgesprächs bestehen, - wenn das Kind besonderer Hilfe bedarf, die die Personensorgeberechtigten nicht mitwirkend in die Wege leiten oder unterstützen, - wenn die Personensorgeberechtigen die Benutzungsgebühr für zwei Monate, trotz schriftlicher Mahnung, nicht bezahlt haben, - wenn das Kind nicht mit 1. Wohnsitz in Biberach gemeldet ist. Aus pädagogischen Gründen kann ein Verbleib bis zum Ende des laufenden Kindergartenjahres ermöglicht werden. Das Recht zur Kündigung/Entlassung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.09.2022 in Kraft. Biberach an der Riß, 12.07.2022 Norbert Zeidler Oberbürgermeister Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Biberach geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Biberach an der Riß,12.07.2022 Norbert Zeidler Oberbürgermeister

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