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Biberach kommunal 20.07.2022

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Biberach kommunal

BIBERACH KOMMUNAL Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Biberach | Mit den Teilorten Mettenberg, Ringschnait, Rißegg und Stafflangen Gebühren an den städtischen Kindertageseinrichtungen steigen ab September Zuschlag für verlängerte Öffnungszeiten Nach einer Empfehlung des Hauptausschusses hat der Gemeinderat die geänderte Satzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen einstimmig beschlossen. Der neue Stundensatz liegt bei 3,80 Euro pro Kind (bisher 3,70). Eine Familie mit einem Kind bezahlt damit ab dem 1. September für eine Betreuungszeit von 30 Wochenstunden monatlich 114 statt bisher 111 Euro. Für Betreuung im Rahmen der verlängerten Öffnungszeiten wurde ein Aufschlag von 25 Prozent beschlossen. Kindergarten Wielandstraße. Hort Birkendorf-Grundschule. Kindergarten Rißegg. Fotos: BIKO Seit 2003 muss für eine Gebührenanpassung die Satzung geändert werden. Die Landesrichtsätze werden jährlich angepasst und gehen von einer Kostendeckung von 20 Prozent durch Elternbeiträge aus. Der tatsächliche Kostendeckungsgrad liegt nur bei knapp 12 Prozent. In den gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände wird für das Kindergartenjahr 2022/23 eine Gebührenerhöhung um 3,9 Prozent vorgeschlagen, und zwar nur für ein Jahr. Die Stadt gewährt auf den eingeführten Stundensatz seit Langem einen Abschlag von zehn Prozent. Daraus ergibt sich für Biberach für das Kindergartenjahr 2022/23 der genannte Satz von 3,80 Euro pro Stunde. Die Sätze für die Grundschulkindbetreuung erhöhen sich dementsprechend ohne eigenen Beschluss. Bei einer Aufnahme von Kindern unter drei Jahren im Kindergarten wird grundsätzlich ein Zuschlag in Höhe von 100 Prozent erhoben, da diese Kinder in einer Kindergartengruppe zwei Plätze belegen. Neu in die Berechnung aufgenommen wurde ein Zuschlag für Kindergartengebühren bei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (VÖ), die durchgehend sechs beziehungsweise sieben Stunden betreut werden. Nach Empfehlungen ist hier ein Zuschlag von bis zu 25 Prozent gerechtfertigt Hintergrund ist, dass in diesen Gruppen statt 25 nur 22 Kinder sein dürfen. Auch der sonstige Aufwand (Personal und Infrastruktur für das Mittagessen) ist höher und beträgt für die insgesamt 28 VÖ-Gruppen im Stadtgebiet rund 600 000 Euro – der Benutzungsgebühren Die Benutzungsgebühr richtet sich nach der Betreuungszeit, dem Alter und der Anzahl der in einer Familie lebenden Kinder unter 18 Jahren. Für Kindergarten Ringschnait. zusätzliche Raumbedarf ist dabei nicht eingerechnet. In Ganztagsgruppen gibt es bereits seit Längerem einen Zuschlag von 50 Prozent zur Deckung der zusätzlichen Aufwendungen, um die reduzierten Gruppengröße mit nur 20 Plätzen und Kindergartenjahr Gebühr 2021/22 Gebühr 2022/23 ab 01.09.2022 Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren den Betreuungsbaustein der Regelbetreuung ab 30 Stunden/Woche ergeben sich im Vergleich zu den aktuellen Gebühren folgende Gebührensätze: 111 € 114 € 83 € 86 € 56 € 57 € 19 € 19 € Nr. 27 | 20. Juli 2022 die höhere Ausstattung auszugleichen. Gleichzeitig hat der Zuschlag ein bedarfssteuerndes Element. Dieser Zuschlag gilt auch für die Hortbetreuung. Aktuell erhalten Eltern, deren Einkommen unter 33 000 Euro (Alleinerziehende) beziehungsweise 38 000 Euro (Verheiratete) liegt, auf Antrag eine Ermäßigung der Kindergartengebühren um 25 Prozent. Im Kindergartenjahr 2022/23 sind laut Verwaltung keine Härtefallanträge gestellt worden. Dies liege überwiegend daran, dass bedürftige Familien eine Übernahme der Kindergartengebühren durch das Landratsamt erhalten. Eine Erhöhung der oben genannten Einkommensgrenzen sei deshalb derzeit nicht erforderlich. Die beiden konfessionellen Kindergartenträger wurden von der Verwaltung über die Vorlage und den Inhalt informiert. Es bestehe Konsens, dass die genannten Elternbeiträge zum 1. September umgesetzt werden sollen. Bei einem gemeinsamen Termin seien allen Trägern die Änderungen in der städtischen Benutzungssatzung vorgestellt worden. Der 10-Prozent-Abschlag bleibt Neben den Gebührenanpassungen wurden auch einige inhaltliche Änderungen vorgenommen. So wird ein neugeborenes Geschwisterkind zukünftig erst nach Meldung durch die Eltern bei der Stadt bei der Gebührenberechnung berücksichtigt. Die Stadt kann außerdem künftig das Benutzungsverhältnis kündigen, wenn ein Kind nicht mit erstem Wohnsitz in Biberach gemeldet ist oder wenn die Sorgeberechtigten ihrer Mitwirkungspflicht bei Bedarf nach besonderer Hilfe für ein Kind nicht nachkommen. Dass es in Biberach weiterhin einen Abschlag von zehn Prozent auf die Gebühren gebe, sei gut so, sagte Rudolf Brüggemann (Grüne). Auf den ersten Fortsetzung auf Seite 2

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