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Biberach kommunal 19.10.2022

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6 | 19. Oktober 2022

6 | 19. Oktober 2022 BIBERACH KOMMUNAL Flächennutzungsplan 2035: Der Gemeinsame Ausschuss stimmt dem Entwurf zu „Wir sichern Flächen mit diesem Plan“ Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft hat den Planentwurf für den Flächennutzungsplan 2035 einstimmig gebilligt. Zuvor war der Plan im Bauausschuss der Stadt vorberaten worden und der Gemeinderat hatte für die Abstimmung des Stimmführers im Gemeinsamen Ausschuss einen Weisungsbeschluss gefasst. Der Flächennutzungsplan ist ein Instrument der gemeindlichen Bauleitplanung. Er dient als Grundmuster für Bebauungspläne und gibt in grober Form die Grundzüge der städtebaulichen Planung vor. Er ordnet den vorhandenen und voraussichtlichen Flächenbedarf für die einzelnen Nutzugsmöglichkeiten, wie Wohnen, Arbeiten, Erholung und Verkehr. Die im Flächennutzungsplan dargestellten Bodennutzungen werden dann durch Bebauungspläne für einzelne Teile des Gemeindegebiets konkretisiert und rechtsverbindlich festgesetzt. Bevor der Planentwurf mehrheitlich angenommen wurde, erklärte Arne Spranz, stellvertretender Amtsleiter des städtischen Stadtplanungsamts, im Bauausschuss die aktuellen Änderungen: Die Mischbaufläche Talfeld „C“ wird aufgegeben zugunsten einer Wohnbaufläche. Im geplanten Neubaugebiet Hirschberg wird die Wohnfläche etwas verringert und die Baufläche im IGE Flugplatz etwas verschoben. Beim geplanten Industriegebiet IGI Rißtal listete Spranz die Kritikpunkte aus der Bürgerschaft auf: ein hoher Flächenverbrauch; der Verlust landwirtschaftlicher Flächen; der Wunsch nach Aufgabe der Planungsflächen und einer Verlagerung auf Alternativstandorte; die Befürchtung zunehmenden Verkehrs und Lärms; starker ökologischer Eingriff und negative Folgen für den Klimawandel. Neu in den Planentwurf aufgenommen wurden folgenden Themen: Kompensationsflächenpool, Grünzäsuren, Kaltluftbahnen und Bereiche mit hoher/ sehr hoher bioklimatischer Belastung, Bahnhaltepunkte (inkl. ÖPNV und Güterverkehr). Diese Erkenntnisse wurden aus dem Landschaftsplan 2035, der Fortschreibung des Regionalplanes Donau-Iller und der Stadtklimaanalyse VWR Biberach übernommen. Im nächsten Jahr sollen noch erneuerbare Energien (Photovoltaik/Nahwärme) und Maßnahmen zum Hochwasserschutz nachgetragen werden. In der Diskussion äußerten vor allem die Grünen (Josef Weber) Kritik an dem Plan, den sie letztendlich auch ablehnten. Beim IGE Flugplatz habe man die Sorgen der Anwohner zu wenig berücksichtigt und beim IGI Rißtal handle es sich nach heutigem Stand um kein Industriegebiet mehr, sondern um ein Schulungszentrum, sagte Weber. Ähnlich kritisch äußerte sich in diesem Zusammenhang Magdalena Bopp (FW). Lutz Keil sah die Stadt in einem Dilemma: Auf der einen Seite wollten viele Leute hier arbeiten und wohnen, was Flächen verbrauche, andererseits müsse man so sparsam wie möglich mit den noch vorhandenen Flächen umgehen. „Weitermachen wie bisher können wir jedenfalls nicht“, so Keil. Für Günter Warth (FDP) steht die Prosperität der Stadt an erster Stelle. Das Bewusstsein, wo es geht, Flächen zu sparen und den Klimaschutz zu berücksichtigen, sieht er im Plan durchaus abgebildet. Friedrich Kolesch (CDU) betonte, dass die Zustimmung zu einem Flächennutzungsplan zunächst nicht mit konkreten Baumaßnahmen verbunden sei, das leisteten später die Bebauungspläne, die im Gemeinderat diskutiert würden. Dem pflichtete Baubürgermeister Christian Kuhlmann bei: „Wir sichern mit dem Plan Flächen für eine bestimmte Nutzung, mehr nicht.“ BIBERACH KOMMUNAL | Impressum Herausgeber: Große Kreisstadt Biberach an der Riß Verantwortlich: für den amtlichen Teil Oberbürgermeister Norbert Zeidler für den nicht amtlichen Teil die jeweiligen gesetzlichen Vertreter der mitteilenden Organisationen, Kirchen und Vereine Redaktion: Andrea Appel (Stadt Biberach) Telefon: 07351/51 299 Achim Zepp E-Mail: BiberachKommunal@Biberach-Riss.de Redaktionsschluss: 1 Woche vor Erscheinen, in der Regel mittwochs, 12 Uhr Druck, Anzeigen, Verteilung: Schwäbische Zeitung Biberach GmbH & Co. KG Verantwortlich für Anzeigen: Daniela Fimpel Anzeigenannahme Telefon: 07351/5002-15 E-Mail: anzeigen.biberach@schwaebische.de Zustellung; Reklamation Tel.: 07351/5002-44 BIBERACH KOMMUNAL erscheint wöchentlich in der Regel immer mittwochs und wird kostenlos an alle Haushalte der Stadt Biberach einschließlich der Teilorte Stafflangen, Ringschnait, Rißegg und Mettenberg verteilt. Die Inhalte der Seiten dieses Amtlichen Mit teilungsblattes wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten kann dennoch keine Garantie übernommen werden. Eine Haftung, insbesondere für materielle oder immaterielle Schäden oder Konsequenzen, die aus der Nutzung unseres Angebotes entstehen, ist ausgeschlossen, sofern nicht nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorlag. Die Redaktion von BIBERACH KOMMUNAL behält sich das Recht vor, zur Verfügung gestellte Manuskripte, Unterlagen, Bildmaterial, etc. zu bearbeiten. 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BIBERACH KOMMUNAL 19. Oktober 2022 | 7 Stromliefervertrag der Stadt Biberach Abschließen oder nicht? Soll die Stadt zum jetzigen Zeitpunkt einen Stromliefervertrag abschließen oder besser in der Grundversorgung abwarten – in der Hoffnung, dass die Preise für Strom demnächst wieder fallen? Diese Frage diskutierte der Gemeinderat, nachdem die Stadtverwaltung dem Gremium nach einer Ausschreibung dieser Leistung vorgeschlagen hatte, die Stromlieferung für die Abnahmestellen der Stadt an die e.wa riss zu vergeben. Das Ergebnis: Miller versucht, den Abschluss des Vertrages zeitlich soweit möglich zu schieben. Strom hat sich ähnlich wie Gas in den letzten Monaten verteuert. Foto: BIKO Zum Hintergrund: Zum 31. Dezember 2022 laufen die bestehenden Stromlieferverträge für die Stadt und die Lieferstellen der Eigenbetriebe der Stadt aus. Der Strombedarf ab dem 1. Januar 2023 wurde europaweit ausgeschrieben (zu 100 Prozent Ökostrom) mit einer Gesamtmenge von rund fünf Millionen Kilowattstunden für rund 333 Abnahmestellen. Die Erstlaufzeit beträgt ein Jahr, mit dreimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr. Um das Beschaffungsrisiko zu mindern, werden die Arbeitspreise für die Energielieferung an verschiedenen Preisfixierungsterminen ermittelt. Dabei setzt sich der mit dem Auftragnehmer abzurechnende Arbeitspreis für die Energielieferung aus einem Preisaufschlag und einem Börsenpreisanteil zusammen. Die Ermittlung der Börsenpreisanteile wird einheitlich für alle Bieter vorgegeben. Die Fixierungstermine für das Lieferjahr 2023 sind Mittwoch, 12. Oktober 2022, und Mittwoch, 30. November 2022. Den niedrigsten Preis für die Stromlieferung der Abnahmestellen hatte die e.wa riss abgegeben. Gegenüber der Ausschreibung 2020 bedeute dies zum aktuellen Börsenstand an der Leipziger Strombörse (Stand 20. September 2022) gegenüber den Werten aus 2021 eine Preissteigerung um den Faktor 2,85, informierte Ralf Miller in der Sitzung. Es zeichne sich zwar ein leichter Rückgang der Börsenpreise ab, aufgrund der sehr starken Volatilität könne jedoch nicht abgeschätzt werden, wie sich die Börsenpreise bis zu den Preisfixierungsterminen verhalten. Nach aktuellem Stand müsse mit Kosten von rund 4,1 Millionen Euro gerechnet werden. Dies entspreche Mehrkosten gegenüber dem Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 2,7 Millionen Euro. „Das tut mir richtig weh!“, sagte Ralf Miller. Mit dem Strompreisdeckel der EU-Kommission würden die Kosten bei 2,06 Millionen Euro liegen und wären damit nur 607 000 Euro höher als bisher. Eine belastbare Prognose des zukünftigen Strompreises sei in der aktuellen Situation allerdings nicht möglich, fuhr Miller fort. Auf jeden Fall müsse man mit erheblichen Auswirkungen auf das Haushaltsjahr 2023 rechnen. Die Vergabe der Strompreislieferung unter diesen unbefriedigenden Konditionen sei leider alternativlos, meinte Miller. Die Verwaltung hoffe, dass bei der im nächsten Jahr anstehenden erneuten Ausschreibung bessere Rahmenbedingungen herrschten. Die wichtigste Schlussfolgerung für die Stadtverwaltung sei, den Stromverbrauch der Stadt nicht nur aus Umwelt-, sondern auch aus Kostengründen deutlich zu reduzieren. Friedrich Kolesch (CDU) regte an, beim derzeitigen Preisniveau an der Strombörse eher nicht abzuschließen und eventuell noch abzuwarten. Ergebnis: Sollte die e.wa riss bereit sein, die Bindefrist des Vertrages zu verlängern, soll dies geschehen, wenn nicht, wird der Vertrag abgeschlossen. Dies hat der Gemeinderat auf Vorschlag von Hans Beck (CDU) mit einer Neinstimme und einer Enthaltung beschlossen. Gemeinsamer Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Biberach stimmt zu Landschaftsplan 2035 – Entwurf gebilligt Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Biberach hat den Entwurf für den Landschaftsplan 2035 gebilligt. Die Inhalte Kompensationsflächenpool, Grünzäsuren und Kaltluftbahnen werden aus dem Landschaftsplan in den Flächennutzungsplan übernommen. Der Plan wurde in Bauausschuss und Gemeinderat Biberach vorberaten. Der Landschaftsplan bildet die ökologische Grundlage für die Bauleitplanung, insbesondere den Flächennutzungsplan. Im Zuge der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist nach Bundesnaturschutzgesetz auch eine Fortschreibung des Landschaftsplanes erforderlich. Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft hatte 2017 die Verfahren zur Fortschreibung von Landschaftsplan und Flächennutzungsplan eingeleitet. Bei der Aufstellung eines Flächennutzungsplans ist parallel die Fortschreibung des Landschaftsplanes erforderlich Damit wurde das Büro Landschaftsökologie + Planung Bruns, Stotz und Gräßle Partnerschaft beauftragt. Die Landschaftsplanung hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Verwaltungsraum zu konkretisieren und, wo möglich, Umsetzungen voranzutreiben. Der Landschaftsplan selbst ist ein vorsorgendes informelles Planungs instrument. Er umfasst: formelle Planwerke, die eine rechtliche Verbindlichkeit erlangen. Zum Beispiel: bestehende Schutzgebiete der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Informelle Konzepte, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. Diese sollten keine Konkurrenz, sondern eine Ergänzung der formellen Landschaftsplanung darstellen. Zum Beispiel: Stadtklimaanalyse für die Verwaltungsgemeinschaft. Der Landschaftsplan hat eine gutachterliche Funktion für den Flächennutzungsplan und ist Grundlage für den erforderlichen Umweltbericht. Inhalte des Landschaftsplanes können zudem optional in den Flächennutzungsplan übernommen werden und so Behördenverbindlichkeit erlangen. Der Landschaftsplan 2035 umfasst folgende Themen: Bestandsanalyse mit einer umfassenden Erhebung zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima und Luft, Pflanzen, Tiere und Biologische Vielfalt, Landschaft und Erholung. Schutzgutbezogene Zielkonzepte und Leitbilder zur Kommunalen Landschaftsentwicklung. Die Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege müssen bei der Aufstellung von Bauleitplänen berücksichtigt werden. Daher schlug die Verwaltung vor, die Themen Kompensationsflächenpool, Grünzäsuren und Kaltluftbahnen des Landschaftsplanes in den Flächennutzungsplan zu übernehmen. Der Entwurf des Landschaftsplans soll zeitlich parallel zum Flächennutzungsplan 2035 öffentlich ausgelegt werden. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Renovierungsarbeiten Ein neuer Mantel für St. Martin Nach über 35 Jahren wird der Turm der Stadtpfarrkirche St. Martin erneut renoviert. Für den „neuen Mantel“ werden die schadhaften Stellen an der Fassade ausgebessert und frische Farbe aufgetragen. Die ursprüngliche Optik bleibt dabei erhalten. Die Renovierung finanziert die Stiftung „Gemeinschaftliche Kirchenpflege Biberach“.

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