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Biberach kommunal 18.05.2022

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6 | 18. Mai 2022

6 | 18. Mai 2022 BIBERACH KOMMUNAL Serie „Entspannt mobil“ Fehler mit teuren Konsequenzen Biberach nimmt vom 18. Mai bis 7. Juni zum dritten Mal an der Aktion „Stadtradeln“ teil. Mit der Serie „Entspannt mobil“ der Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg soll auf die diesjährige Radelsaison vorbereitet werden. In sechs Teilen vermittelt die Serie nützliche Informationen für ein entspanntes und sicheres Fahrradfahren. Es folgt der sechste und damit letzte Teil. Manche Radler halten unterschwellig eigene Regelverstöße für weniger relevant und sind sich auch der dadurch für sie selbst entstehenden Gefahren kaum bewusst. Mit dem Fahrrad ist man beweglicher, wendiger und flexibler als Autos. Was eigentlich ein Vorteil ist, kann zum Risiko werden, wenn es zu einer Fahrweise führt, die für andere – egal ob Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger – nicht berechenbar ist. Man zeigt dadurch auch, dass man das Fahrrad nicht als „richtiges“ Verkehrsmittel ernst nimmt. Auch Rad fahrende Regelbrecher verursachen Stress auf der Straße. Und eben auch Unfälle. Hinweise für Radfahrer Geisterfahrer – nein danke: Wer Radwege und Schutzstreifen in der falschen Richtung benutzt, gefährdet die in richtiger Richtung fahrenden Radfahrer, aber vor allem auch sich selbst: An Grundstückszufahrten und Straßeneinmündungen rechnen ab- und einbiegende Autofahrer nicht mit Radfahrern aus der falschen Richtung. In solchen Situationen passieren häufig Unfälle! Bußgeld: 20 bis 35 Euro. Ich kann‘s mir leisten zu warten: Viele Radfahrer meinen, sie haben alles im Blick und können die Verkehrssituation jederzeit überschauen. Unfälle aufgrund von Rotlichtmissachtung sind aber oft besonders folgenschwer – manchmal sogar tödlich. Hinzu kommt die Gefährdung anderer durch die Gefahr der Nachahmung – zum Beispiel durch Kinder – oder des „Mitziehens“ anderer Radfahrer. Die Haltung „Rot gilt nur für die andern“ provoziert und trägt nicht zu einem lockeren Verkehrsklima bei. Entspannte Radler können es sich leisten, bei Rot zu warten. Bußgeld: 60 bis 120 Euro, bei länger als einer Sekunde angezeigtem Rot: 100 bis 180 Euro. Auch für Radler gibt es Punkte in Flensburg. Der Gehweg ist gefährlich: Das Radeln auf dem Gehweg ist nicht nur wegen der Belästigung und Gefährdung der Fußgänger eine Unsitte. Es ist auch für Radfahrer selbst gefährlich, weil sie dort sehr nah an Grundstücksausfahrten vorbeifahren und von Autofahrern schlecht gesehen werden. Beim Ausfahren und Abbiegen kann es hierdurch zu gefährlichen Situationen und folgenschweren Unfällen kommen. Die beste Unfallvorsorge ist also, sich im Sichtfeld der anderen Verkehrsteilnehmenden und nicht etwa verdeckt hinter parkenden Autos oder Bäumen zu bewegen. Bußgeld: 55 bis 100 Euro. Kein Alkohol – auch nicht auf dem Rad: Wer betrunken Rad fährt, bringt sich und andere in Gefahr. Viele Radler verunglücken dann auch allein, durch eigene Fahrfehler und Fehleinschätzungen. Ab 0,3 Promille droht bereits eine Strafanzeige. Ab 1,6 Promille gibt es zusätzlich drei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe. Außerdem kann in schweren Fällen eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Kein Handy am Ohr – auch nicht auf dem Rad: Wer beim Radfahren ohne Freisprechanlage telefoniert, riskiert genau wie am Steuer im Auto eine Geldstrafe. Bußgeld: 55 Euro. Hinweise für Autofahrer Zweimal hinschauen beim Abbiegen und Einbiegen: Die meisten Unfälle mit Radfahrern verursachen Autofahrer beim Abbiegen und Einbiegen. Hier gilt nicht das Recht des Stärkeren: Radfahrer auf parallelen Wegen haben Vorfahrt! Deshalb: Lieber zweimal hinschauen – auch beim Linksabbiegen, wenn endlich die Lücke im Gegenverkehr da ist. Bußgeld: 20 bis 140 Euro. Bei schweren Verstößen drohen außerdem Punkte in Flensburg und Fahrverbote für einen Monat. Wenn sich Türen öffnen: Gefährlich ist es, wenn man beim Aussteigen aus dem Auto die Tür öffnet, ohne sich vorher zu vergewissern, dass sich auf der Straße oder auf dem benachbarten Radweg kein Radler befindet. Der Blick in den Rückspiegel reicht dabei nicht, erst mit einem zusätzlichen Schulterblick kann man sich sicher sein, dass man auch den toten Winkel im Auge hat. Noch besser: Die Fahrertür immer mit der rechten Hand öffnen, weil Kopf und Oberkörper dabei automatisch nach hinten links rotieren („niederländischer Griff“). Bußgeld: 35 bis 100 Euro. Runter vom Radweg: Auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fußwegen haben haltende oder parkende Autos nichts verloren – auch nicht für „schnell mal zum Bäcker rein“ oder „nur eben an den Geldautomaten“. Wer dort hält, zwingt Radfahrer zum Ausweichen in den Verkehr und gefährdet damit andere. Bußgeld: 55 bis 100 Euro. Runter vom Gas: Zu hohe Fahrgeschwindigkeit ist eine der größten Unfallrisiken. Unabhängig von der erlaubten Geschwindigkeit gilt daher immer die Grundregel: Den Fahrstil an die Situation vor Ort anpassen und auf Sicht fahren. Bußgeld innerorts: 30 bis 800 Euro. Regeln ändern sich. Eine Grundvoraussetzung für die Befolgung von Verkehrsregeln ist deren Bekanntheit. Bei vielen liegt die Führerscheinprüfung schon länger zurück. Nicht jeder Radweg ist heute benutzungspflichtig. Viele Einbahnstraßen sind heute für Radler geöffnet. An roten Ampeln dürfen Radler rechts vorbei bis zur Haltlinie fahren. Für mehr Gelassenheit im Verkehr kann es auch hilfreich sein, einfach mal die Perspektive des anderen einzunehmen und selber zu erfahren, was es bedeutet, ohne Knautschzone und Airbag unterwegs zu sein. „Stadtradeln“ startet am 18. Mai Radkarte bietet Tourentipps rund um Biberach Am heutigen Mittwoch, 18. Mai, startet in Biberach die Aktion „Stadtradeln“. Wer noch auf der Suche nach schönen Radtouren ist, sollte einen Blick in die Radkarte von Tourismus Biberach werfen. Ob gemütlich oder sportlich, Sonntagnachmittagsrunde oder Tagesausflug – bei den 14 Radtouren rund um Biberach ist für jede Gelegenheit etwas dabei. Die kostenlose Karte ist in der Tourist-Information im Rathaus erhältlich und steht unter www.biberach-tourismus.de zum Herunterladen bereit. Die verschiedenen Strecken sind passend für Familien und Sportler genauso Die kostenlose Radkarte enthält 14 abwechslungsreiche Radtouren rund um Biberach. Foto: BIKO wie für Kulturliebhaber und Genießer. Die Touren führen durch die facettenreiche oberschwäbische Landschaft rund um Biberach zu barocken Kirchen und Klöstern, historischen Städten, faszinierenden Museen oder amüsanten Spielplätzen. Auf der Rückseite der Karte ist der Streckenverlauf jeder Tour beschrieben, mit Startpunkt, Streckenlänge und Steigung, genauso findet man nützliche Tipps zu Kulturangeboten und Freizeitmöglichkeiten entlang den Wegen. Alle Touren sind außerdem im GPX-Format zum Herunterladen unter www.biberach-tourismus.de verfügbar. Weitere Informationen gibt es unter www.biberach-tourismus.de, Telefon 07351/51165 oder per E-Mail an tourismus@biberach-riss.de. „Stadtradeln“-Auftakt auf dem Marktplatz Am 18. Mai um 17.30 Uhr findet der „Stadtradeln“-Auftakt auf dem Biberacher Marktplatz statt. Nach einer kurzen Ansprache laden Erster Bürgermeister Ralf Miller und Baubürgermeister Christian Kuhlmann alle Stadtradler und Interessierten zu zwei unterschiedlichen Feierabendtouren ein. Wer etwas früher kommt, kann ab 17 Uhr nützliche Geschenke gewinnen und den neuen städtischen Mobilitätsmanager kennenlernen. Alle Informationen rund um das Biberacher „Stadtradeln“ und die Möglichkeit zur Anmeldung finden sich unter www.stadtradeln.de/biberach-riss.

BIBERACH KOMMUNAL 18. Mai 2022 | 7 Sperrzeit für Außengastronomie wird in der Stadt maßvoll geändert Abends eine Stunde länger draußen sitzen f Künftig dürfen Schank- und Speisewirtschaften in der Stadt im Außenbereich von Sonntag bis Donnerstag bis 23 Uhr geöffnet haben, an Freitagen, Samstagen und an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen bis 24 Uhr. Der Gemeinderat hat dieser Empfehlung des Hauptausschusses zugestimmt. Die Sperrzeiten für die Außengastronomie sind vom Land nicht einheitlich vorgeschrieben, vielmehr kann jede Kommune die Sperrzeit, wenn ein öffentliches Bedürfnis vorliegt, verlängern, verkürzen oder aufheben. Derzeit werden im Stadtgebiet Biberach etwa 70 klassische Außenbewirtschaftungen betrieben, für die eine Sperrstunde im Außenbereich von 22 Uhr oder 23 Uhr festgesetzt wurde. Die Verwaltung schlug nun vor, die Sperrzeit für die Außengastronomie einheitlich und im gesamten Stadtgebiet wie folgt festzusetzen: Sonntag bis Donnerstag bis 23 Uhr, Freitag, Samstag und an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen bis 24 Uhr. Laut Verwaltung gelten in Ulm dieselben Zeiten. Darüber hinaus sei in Ravensburg und Reutlingen die Sperrzeit zudem auch an Donnerstagen auf 24 Uhr festgesetzt worden. Leutkirch im Allgäu habe die Sperrzeit an allen Tagen auf 23 Uhr festgesetzt. Andere Städte unterschieden nach Sommerzeit (24 Uhr) und Winterzeit (23 Uhr). Kü nftig dü rfen Schank- und Speisewirtschaften in der Stadt an Freitagen, Samstagen und an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen bis 24 Uhr geöffnet bleiben. Foto: BIKO Man wisse sehr wohl, dass die Verkürzung der Sperrzeiten ein Spagat sei, sagte Erster Bürgermeister Ralf Miller. Einerseits gehöre gute Gastronomie zu einer attraktiven Innenstadt. Gastronomen könnten es sich kaum leisten, keine Außensitzgelegenheiten anzubieten, da das Freiluftangebot bei den Gästen allgemein bevorzugt werde. Andererseits diene die Sperrzeit dem Schutz der ungestörten Nachtruhe für die Anwohner und dem Arbeitsschutz für die Beschäftigten. Vor diesem Hintergrund sei die Empfehlung der Verwaltung ein angemessener Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Gastronomen, der Nachfrage nach Gastronomieangeboten bei den Gästen sowie dem Ruhebedürfnis der Anwohner. Die Nachfrage nach Außengastronomie habe sich aufgrund eines gewandelten Konsumentenverhaltens in den letzten Jahren stärker auf die späteren Abendstunden verlagert. Gleichwohl erachtet die Verwaltung eine generelle Festsetzung auf 24 Uhr als unangemessen, da dies Nachbarschaftsbeziehungen über die Gebühr belasten und Konflikte sowie Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen könnte. Für die Innenstadtbewohner seien bereits das zehntägige Schützenfest sowie weitere Veranstaltungen, beispielsweise das Open-Air- Konzert auf dem Marktplatz, eine nicht unerhebliche Belastung. Gastronomen müssten nach wie vor die Richtwerte für den Lärmschutz insbesondere ab 22 Uhr beachten. Falls einzelne Gastronomen ihrer Verantwortung nicht gerecht würden, könne die Stadt weitergehende Auflagen zum Lärmschutz bis zur Verlängerung der Sperrzeit verfügen. Appell an die Anwohner In Hauptausschuss und Gemeinderat stieß die Verkürzung der Sperrzeit auf allgemeine Zustimmung. Hans Beck (CDU) sprach von einer abgewogenen Vorlage. Man wisse aber auch, dass man sich auf einem schmalen Grat zwischen Attraktivität und Belästigung der Anwohner bewege. Manfred Wilhelm stimmte für die Grünen zu und nahm gleichzeitig die Gastronomen in die Pflicht: Sie müssten dafür sorgen, dass die Richtlinien eingehalten werden. Steffi Etzinger (FW) betonte, was man in Biberach jetzt beschließe, sei bereits Praxis in Nachbarstädten. Sie hoffe einfach auf das Verständnis der Anwohner. Es sei Aufgabe des Ordnungsamtes, die Einhaltung des Lärmschutzes zwischendurch zu kontrollieren. Rudolf Metzger (SPD) sieht in der Entscheidung einen guten Mittelweg. Er war überrascht über die große Zahl an Außengastronomie in der Stadt, nämlich 70. Hildegard Ostermeyer (FDP) appellierte an die Toleranz der Anwohner. Wenn es zu Belästigungen der Anwohner komme, sollten sie den Dialog mit den Gastronomen suchen und nicht den Konflikt, nicht zuletzt deshalb, weil die Krawallmacher, die nachts durch die Stadt ziehen, meist andere seien als die Gäste der Wirtschaften mit Außengastronomie. Stadtführungen in Biberach Dem Spittel ein Drittel? Tourismus Biberach bietet wieder drei Stadtführungen in der Woche an. Am Sonntag, 22. Mai, steht die Führung „Dem Spittel ein Drittel?“ auf dem Programm. Historischer Stadtrundgang Was hat es mit dem Esel auf dem Marktplatz auf sich, wo steht das älteste Haus Biberachs und gibt es eigentlich noch Biber in der Stadt? Antworten auf diese Fragen und noch viele weitere spannende Informationen gibt es am Samstag, 21. Mai, und Mittwoch, 25. Mai, auf dem Historischen Stadtrundgang, der zu den wichtigsten Sehenswürdigkeiten in Biberach führt. Neben dem Marktplatz und dem Rathaus stehen bei dem Stadtspaziergang durch die Altstadt die simultane Stadtpfarrkirche St. Martin wie auch der Hospital zum Heiligen Geist, das Komödienhaus und der Weberberg auf dem Programm. Bei der zweistündigen Stadtführung am Samstagnachmittag mit Stadtführerin Biljana Wieland wird außerdem der Weiße Turm besichtigt. Erwachsene zahlen 8 Euro. Der Historische Stadtrundgang am Mittwochnachmittag mit Stadtführer Markus Pflug dauert eineinhalb Stunden und kostet 6 Euro. Beginn ist jeweils um 14 Uhr. Dem Spittel ein Drittel? 1239 wird als Gründungsjahr des Spitals zum Heiligen Geist in Biberach genannt. Warum es „der Spital“ heißt? Dieses Rätsel wird man nicht lösen können. Im Mittelpunkt der Führung „Dem Spittel ein Drittel?“ am Sonntag, 22. Mai, mit Stadtführerin Biljana Wieland steht das Leben der Menschen in und um die soziale Einrichtung: Wie wurde geheilt? Wo Zähne gezogen? Wer waren die Menschen, die um „Gottes Willen“ aufgenommen wurden? Und vor allem: Wie erging es den Bauern, die das ganze Konstrukt mit schwerster Arbeit mitfinanziert haben? In welchem Zusammenhang stand der Baltringer Haufen, der an den Bauernaufständen 1525 und somit an der Formulierung der „12 Artikel“ beteiligt war? Immerhin gelten diese als erste Niederschrift von Menschen- und Freiheitsrechten in Europa. Über Jahrhunderte hinweg verhalf „der Spittel“ den Biberachern aus jeglicher Notlage. Warum also haben sie es immer wieder fast in den Ruin getrieben? Wie hat sich die Gründung auf die gesamte Entwicklung der Stadt ausgewirkt? Diese Stadtführung versetzt die Teilnehmenden in eine bewegte Vergangenheit. Die Führung dauert zwei Stunden, Beginn ist um 14 Uhr. Erwachsene zahlen 8 Euro. Treffpunkt der Führungen ist der Spitalhof, Museum Biberach. Karten sind direkt beim Stadtführer erhältlich. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt sechs Personen. Kinder bis zehn Jahre gehen kostenlos mit. Schüler ab elf Jahre und Studenten bekommen auf den regulären Preis 50 Prozent Ermäßigung. Wer eine Biberacher Kulturkarte besitzt, kann an den öffentlichen Führungen kostenlos teilnehmen. Weitere Informationen zu den Stadtführungen sind unter www.biberachtourismus.de oder telefonisch unter 07351/51-165 erhältlich. Dort sind auch individuelle Führungen buchbar.

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