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Biberach kommunal 08.06.2022

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14 | 8. Juni 2022

14 | 8. Juni 2022 BIBERACH KOMMUNAL Amtliche Bekanntmachungen Vermischtes Stellenangebot In der Ortsverwaltung Rißegg ist ab 1. September 2022 folgende Stelle zu besetzen: Sachbearbeitung (m/w/d) Das Beschäftigungsverhältnis ist teilbar und vorerst bis 31. Dezember 2023 befristet. Bei uns führen Sie folgende Tätigkeiten aus: - Allgemeine Verwaltungsaufgaben der Ortsverwaltung und Bürgerservice inkl. Ansprechpartner/in für die örtlichen Vereine und Initiativen - Durchführung von Sonderaufgaben auf Weisung des Ortsvorstehers - Bearbeitung von Meldeangelegenheiten (An-, Ab- und Ummeldungen der Bürgerinnen und Bürger, Beglaubigungen, Bearbeitung von Führerscheinanträgen sowie Fischereischeinen) - Organisation und Protokollführung von Ortschaftssitzungen im Wechsel - Redaktion und Erstellung des Mitteilungsblattes Sie erfüllen folgende Voraussetzungen: - Eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter (m/w/d), Fachangestellter für Büromanagement (m/w/d) oder eine vergleichbare Qualifikation - Idealerweise einschlägige Berufserfahrung in einer Kommunalverwaltung Wir bieten Ihnen: - Eine Beschäftigung nach TVöD bis Entgeltgruppe 6 - Ein umfassendes Personalentwicklungskonzept mit fachlichen und persönlichen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten - Ein attraktives Gesundheitsmanagement - Eine zusätzliche Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes Sie sind interessiert? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unsere Karrierehomepage www.stadt-biberachmein-beruf.de bis 29. Juni 2022. Für Fachfragen steht Ihnen der Ortsvorsteher, Herr Abele, Telefon 07351 51-9688 gerne zur Verfügung. Hauptamt – Sachgebiet Personal Frau Schmid, Telefon 07351 51-9028 Vermischtes „Mach mit, bleib fit“ Corona-Testmöglichkeiten in Biberach Ort/ Anmeldung Test Öffnungszeiten Testzentrum-FS, Freiburger Straße 41 Antigen-Schnelltest, Täglich 10–19 Uhr https://www.testzentrum-fs.de/, vor Ort Spucktest, PCR-Test MDK Testzentrum, Zeppelinring 45 https://biberach-schnell-test.de/, Tel. 0152 23146027 MB Medica Testzentrum, Café Berlin: Waldseer Str. 3; Drive-In: Parkplatz Jordanbad https://www.schnelltest-praxisbc.de/, Tel. 0157 37915608, vor Ort Testzentrum-MS, Memminger Straße 71 (Parkplatz Freibad) https://www.test zentrum-ms.com, Tel. 07351 8025177, vor Ort Testzentrum Sana Klinikum, Marie-Curie- Straße 4 www.testzentren-mvz.de, vor Ort Testzentrum am Markt, Hindenburgstraße 12 https://www.testzentrum-am-markt.de, Tel. 07351 4740002 Testzentrum Bibercenter, Hubertus-Liebrecht-Straße 44 https://www.testzentrum-bibercenter. de/, Tel. 0151 24646250, vor Ort Teststation Falk-Test, Rollinstraße 19 https://falk-test.de/corona-schnelltest-biberach/, vor Ort Testzentrum-Rißegg, Rißegger Straße 106 www.testzentrum-rissegg.de, Tel. 017681364578, vor Ort Teststation Berufsschulzentrum, Leipzigstraße 11 https://schnelltest.drk-bc.de/ Impfangebot im Berufsschulzentrum In Biberach kann man sich in der Paul-Heckmann-Kreissporthalle des Berufsschulzentrums (BSZ), Leipzigstraße 11, gegen COVID-19 impfen lassen. Der Impfstützpunkt ist dienstags und freitags jeweils von 17 bis 20 Uhr sowie samstags von 9 bis 12 Uhr geöffnet. Eine Anmeldung zur Impfung ist nicht erforderlich. Mitgebracht werden sollte der Personalausweis und falls vorhanden ein Impfpass. 9-Euro-Ticket In Biberach wird es zum 0-Euro-Ticket Antigen-Schnelltest, Antikörper-Test, Express PCR-Test Antigen-Schnelltest, PCR-Test (nur im Café Berlin), Antikörper-Test Antigen-Schnelltest, Spucktest, PCR-Test Antigen-Schnelltest Antigen-Schnelltest Antigen-Schnelltest Antigen-Schnelltest Antigen-Schnelltest Antigen-Schnelltest Mo–So 7–20 Uhr Fr 7–11 und 13.30–20 Uhr Café Berlin: Mo–Fr 8–12 und 15–19 Uhr, Sa 8–19 Uhr, So 15–19 Uhr; Jordanbad: Mo–Fr 9–12 und 16–18 Uhr, Sa–So 9–15 Uhr Täglich 10–19 Uhr Mo-Fr 6.30–17 Uhr Sa–So 8–17 Uhr Täglich 7–20 Uhr Täglich 10–20 Uhr Mo–Fr 8–20 Uhr Sa–So 10–20 Uhr Mo–So 12–15 Uhr Mo, Mi, Do 7–12 Uhr Di, Fr 7–12 Uhr und 17–20 Uhr, Sa 9–12 Uhr Es besteht keine Garantie auf Vollständigkeit. Weitere Informationen finden sich unter www.biberach-riss.de/ schnelltest und können der aktuellen Tagespresse entnommen werden. Freizeitsportwoche für Aktive 50+ Annemarie Wieland, Referentin für Breitensport und Sport für Ältere im Sportkreis Biberach, organisiert in diesem Jahr wieder die Freizeitsportwoche für Aktive 50+ „Mach mit, bleib fit“ vom 12. bis 16. September an der Landessportschule in Albstadt/Tailfingen. In dieser Woche gibt es Angebote in den Bereichen Gymnastik, Rückenfitness, Entspannung, Yoga, Wassergymnastik, Schwimmen und Wandern. Auch der Erfahrungsaustausch und das gesellige Beisammensein kommen nicht zu kurz. Die Teilnahmegebühr beträgt 299 Euro inklusive Vollpension. Anmeldungen und Rückfragen erfolgen direkt bei Annemarie Wieland, Telefon 07392/4221, E-Mail Annemarie. Wieland@kabelbw.de. Anmeldeschluss ist am Montag, 25. Juli. Im Juni, Juli und August kostet das Bus- und Bahnfahren im Nah- und Regionalverkehr in ganz Deutschland nur neun Euro pro Monat. Das sogenannte 9-Euro-Ticket kann seit dem 1. Juni in den Biberacher Stadtbussen oder über die Apps „HandyTicket Deutschland“ oder „DING“ gekauft werden. Alle Stammkunden, also Besitzer von Jahreskarten, Job-Tickets, Ticket 65plus, Schülermonatskarten, bekommen einen Treue-Bonus und bezahlen in den drei Monaten auch nur neun Euro. Die Tickets der Stammkunden gelten automatisch im Nah- und Regionalverkehr in ganz Deutschland. Bürgerticket Jahreskarte für 0 Euro Stadt und Stadtwerke Biberach legen nochmals einen drauf: Wer jetzt eine Bürgerticket Jahreskarte bestellt, bezahlt bis einschließlich September null Euro. Die Jahreskarte muss spätestens am 15. des Vormonats für den Folgemonat bestellt werden. Und weil die Bestellfrist für den Start im Juni sehr knapp war, bieten die Stadtwerke für Neubestellungen bis zum 15. Juni eine weitere Besonderheit an. Wer seine Bestellung für eine Bürgerticket-Jahreskarte persönlich bei den Stadtwerken in der Freiburger Straße 6 abgibt, bekommt die Jahreskarte ab Juli zugeschickt und zusätzlich sofort kostenlos ein 9 Euro-Monatsticket für den Juni geschenkt. Das Bestellformular für eine Bürgerticket-Jahreskarte kann auf der Homepage unter www.swbc.de heruntergeladen werden. Da der September nicht mehr zur bundesweiten Aktion gehört, ist die Bürgerticket-Jahreskarte ab September nur noch auf der eingetragenen Strecke gültig. Alle, die bereits eine Bürgerticket-Jahreskarte haben, bezahlen bis einschließlich August ebenfalls null Euro. Weitere Informationen geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke unter Telefon 07351/302500 oder persönlich im Servicecenter in der Freiburger Straße 6.

BIBERACH KOMMUNAL 8. Juni 2022 | 15 Amtliche Bekanntmachungen Wegebaugerätegemeinschaft Albrand Die Verbandsversammlung der Wegebaugerätegemeinschaft Albrand hat in der öffentlichen Sitzung vom 25. Mai 2022 den aufgestellten Jahresabschluss 2021 einstimmig wie folgt beschlossen: 1. Feststellung des Jahresabschlusses Euro 1.1 Bilanzsumme 2.867.766,14 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen 1.603.024,70 - das Umlaufvermögen 1.264.741,44 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital 2.669.306,76 - die Rückstellungen 109.215,31 - die Verbindlichkeiten 40.548,84 1.2 den Jahresgewinn 48.695,23 1.2.1 Summe der Erträge 2.405.676,23 1.2.2 Summe der Aufwendungen 2.356.981,00 2. Behandlung des Jahresgewinnes 2.1 Der Jahresgewinn von 48.695,23 € ist im Jahr 2022 in die allgemeine Rücklage einzustellen. 3. Öffentliche Auslegung Der Jahresabschluss 2021 mit Bilanz zum 31. Dezember 2021 und Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2021 einschließlich Lagebericht liegt gemäß § 16 EigBG an 7 Tagen, und zwar in der Zeit von Montag, 13. Juni 2022, bis einschließlich Mittwoch, 22. Juni 2022, am Verwaltungssitz im Rathaus Altheim, Büro Wegebaugerätegemeinschaft Albrand, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Altheim, den 30. Mai 2022 Martin Rude Verbandsvorsitzender Vermischtes Landkreis Biberach Abweichende Abfuhrtermine In Kalenderwoche 24, vom 13. bis 19. Juni, ändern sich aufgrund des Feiertags „Fronleichnam“ die Abfuhrtermine. Die Abfuhr des Hausmülls verschiebt sich für den Bezirk 4 auf Freitag, 17. Juni. Bei der Papierabfuhr ist der Bezirk D betroffen. Dort erfolgt die Abfuhr ebenfalls am Freitag, 17. Juni. Die Abfuhr des Gelben Sacks ändert sich in den Bezirken A und D. In Bezirk A wird der Gelbe Sack am Freitag, 17., in Bezirk D am Samstag, 18. Juni, abgeholt. Zur Abfuhr müssen die Tonnen/Säcke am Abfuhrtag ab 6.30 Uhr bereitgestellt sein, frühestens am Vorabend des Abfuhrtages. Der Abfuhrkalender und aktuelle Informationen zum Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises sind auch unter www.awb-biberach.de zu finden. Während der Pfingstferien Bibliothek geschlossen In den Pfingstferien ist die Bibliothek/Mediothek im Kreisberufsschulzentrum (BSZ) bis einschließlich Freitag, 17. Juni, geschlossen. Die Rückgabe ausgeliehener Medien ist trotzdem möglich. Der dafür eingerichtete Briefkasten befindet sich im Schulgebäude, links neben der Eingangstür der Bücherei und ist in den Ferien montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr zugänglich. Vermischtes Informationen zur Grundsteuerreform 2025 Grundsteuererklärung – Wo bekomme ich Informationen und Hilfe? Seit diesem Jahr nehmen die Arbeiten zur Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 an Fahrt auf. Im Rahmen dessen möchte das städtische Kämmereiamt Grundstückseigentümer über unterschiedliche Themenbereiche informieren. Wo Informationen und Hilfen für die Abgabe der Grundsteuererklärungen zu finden sind, wird nachfolgend aufgezeigt. Informationsschreiben an private Grundstückseigentümer Seit dem 16. Mai werden die Informationsschreiben an die privaten Grundstückseigentümer versandt, diese sollen die Eigentümer bei der Abgabe ihrer Grundsteuererklärung unterstützen. Diese Aktion dauert voraussichtlich noch bis Ende Juni an. Angeschrieben werden aktuell die Eigentümer von Flurstücken, die der Grundsteuer B (Einund Zweifamilienhäuser, Geschäftsgrundstücke, Bauplätze, et cetera) unterworfen werden. Das Schreiben weist auch den Abgabezeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 aus, derzeit drückt also noch keine Frist. Zudem müssen die Baden-Württemberger – anders als die Bürger anderer Bundesländer – nur wenige Angaben machen. Häufig sind nur die allgemeinen Daten, die Lage, die Größe und der Bodenrichtwert zu erklären. Da die Erklärung über Elster abzugeben ist, sollte jedoch die Registrierung (sofern noch nicht erfolgt) jetzt vorgenommen werden. Nur in Ausnahmefällen ist eine Abgabe auf Papier möglich. Vordrucke sind beim Finanzamt erhältlich. Hilfe im Internet Offene Fragen rund um die Grundsteuerreform werden im Internet unter www.grundsteuer-bw.de, insbesondere in den Erklärvideos, beantwortet. Zudem werden dort alle für das Ausfüllen der Grundsteuererklärungen maßgeblichen Grundstückswerte (Grundstücksgröße, Lage, Bodenrichtwerte, et cetera) einfach und kostenfrei abrufbar sein. Geplant ist, dass die Daten ab dem 1. Juli zur Verfügung stehen. Neben der vorgenannten offiziellen Informationsseite finden sich auch kommerzielle Seiten im Internet, die ihre Informationen und Hilfen teilweise gegen Entgelt anbieten. Weitere Hilfen Sollte es trotzdem noch offene Fragen geben, helfen ein Steuerchatbot unter www.steuerchatbot.de oder auch das örtliche Finanzamt weiter. Bei allgemeinen Fragen zur Grundsteuerreform steht auch gerne das Sachgebiet Steuern des städtischen Kämmereiamts per E-Mail an Steuern@biberach-riss.de oder unter Telefon 07351/51-278 zur Verfügung. Fragen nach der zukünftigen Höhe der Grundsteuer können aber derzeit nicht beantwortet werden. Ab Sommer 2024 errechnet die Kommune, wie hoch die neuen Hebesätze sein müssen, um das angestrebte Aufkommensniveau zu erreichen. Grundsätzlich haben sich die kommunalen Landesverbände zur Aufkommensneutralität bekannt. Allerdings wird es durchaus zu Verschiebungen innerhalb der zur Grundsteuer herangezogenen Grundstücke kommen. Leistungen des Baubetriebsamtes Inanspruchnahme durch Biberacher Vereine und Institutionen bei Veranstaltungen ab 2023 Aufgrund steuerrechtlicher Änderungen ergibt sich ab 2023 folgender Ablauf bei der Inanspruchnahme von Leistungen des Baubetriebsamtes bei Festen oder Aktivitäten von Biberacher Vereinen und Institutionen. Ab 2023 fällt für die Leistungen des Baubetriebsamtes zusätzlich die jeweils gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 Prozent an. Abholung von Ausleihgegenstände Für die Veranstaltung eines Biberacher Vereins oder einer Institution kann Absperrmaterial, beispielsweise Gitter und Bauzäune oder Verkehrszeichen, nach rechtzeitiger Kontaktaufnahme mit dem Baubetriebsamt per E-Mail an posteingang68@biberach-riss.de kostenpflichtig ausgeliehen werden. Die Abholung muss selbst organisiert werden. Die Biberacher Vereine und Institutionen erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, die in voller Höhe zu begleichen ist. Im Nachgang kann der Verein innerhalb von vier Wochen beim Kämmereiamt im Einzelfall (Ausschlussfrist) formlos einen Zuschuss beantragen. Bezuschusst werden nur die Ausleihkosten, netto. Die Frist ist unbedingt einzuhalten. Die Kontaktadresse für die Zuschussbeantragung ist die E-Mail-Adresse kaemmereiamt@biberach-riss.de. Dienstleistungen Verkehrsbeschilderungen nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA), zum Beispiel bei einem Sportevent, werden vom Baubetriebsamt nur ausgeführt, sofern dem Verein eine verkehrsrechtliche Anordnung des Ordnungsamtes vorliegt und kein Verantwortlicher im Verein die Befähigung nach RSA besitzt. Auch Sonderreinigungen nach Vereinsveranstaltungen, die über die kommunale Verpflichtung zur Sauberhaltung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen hinausgehen, werden vom Baubetriebsamt nur aufgrund einer verkehrsrechtlichen Anordnung ausgeführt. Die Kontaktaufnahme mit dem Baubetriebsamt erfolgt per E-Mail an posteingang68@biberach-riss.de. Die Biberacher Vereine und Institutionen erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, die in voller Höhe zu begleichen ist. Es erfolgt keine Verrechnung mehr und es gibt keinen städtischen Zuschuss hierfür. Transportleistungen Fahrzeuge des Baubetriebsamtes können nur in Verbindung mit einem Fahrer des Baubetriebsamtes und nur sofern beides verfügbar ist, gegen vollen Kostenersatz gestellt werden. Die Rechnungen des Baubetriebsamtes sind künftig mit Mehrwertsteuer vom Verein zu begleichen. Auch hier erfolgt keine Verrechnung mehr und gibt es keinen städtischen Zuschuss des Kämmerei amtes. Die Kontaktaufnahme mit dem Baubetriebsamt erfolgt per E-Mail an posteingang68@ biberach-riss.de.

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