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Mitteilungsblatt der

Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 50 /19 Mittwoch, 11. Dezember 2019 | 2 AMTS- UND SPRECHTAGE DER VERWALTUNG Rathaus Riedlingen Telefon 07371/183-0 Mo. - Do. 8 - 12 Uhr, Do. 14 - 18 Uhr, Fr. 8 - 12.30 Uhr Rathaus Daugendorf Telefon 07371/2424 Di. 18.00 Uhr – 20.00 Uhr Rathaus Grüningen Telefon 07371/7386 Di. 18.30 - 20 Uhr, weitere nach Vereinbarung Rathaus Neufra Telefon 07371/6334 Mi. 18.30 - 19.30 Uhr Rathaus Pflummern Telefon 07371/8416 Do. 19 - 21 Uhr, weitere nach Vereinbarung Rathaus Zell Telefon 07373/1420 Do. 19 - 20 Uhr, weitere nach Vereinbarung Rathaus Zwiefaltendorf Telefon 07373/2837 Mi. 19.30 - 21 Uhr, weitere nach Vereinbarung ÖFFNUNGSZEITEN STÄDTISCHER EINRICHTUNGEN Fundbüro im Rathaus Riedlingen, Telefon 183-39 Offene Jugendarbeit: Tel. 07371/934485, Büro Schlachthausstraße 3 oder unter oja-riedlingen@hausnazareth.de erreichbar Hallenbad Tel. 9662619; Mo. 20 - 22 Uhr, Di. 18 - 22 Uhr, Mi. 19.30 - 21.30 Uhr, Fr. 20 - 22 Uhr, Sa. 13 - 20 Uhr, So. 12 - 20 Uhr Den ganzen Eintrag zum Hallenbad auf der Homepage finden Sie alternativ auch unter: http://www.riedlingen.de/Hallenbad.html Stadtbibliothek Kapuzinerweg 2, Telefon 8094: Di. 14.30 - 19 Uhr, Mi. 14.30 - 17 Uhr, Do. 14.30 - 18 Uhr, Fr. 10 - 13 Uhr Feuerwehrmuseum Mühlgasse 17: Samstag/Sonntag 14 - 17 Uhr Museum Schöne Stiege/Städt. Galerie Spital z. Hl. Geist: Fr. + Sa. 15 - 17 Uhr, So. 14 - 17 Uhr Führungen nach Vereinbarung jederzeit möglich unter 07371 909633 (dienstags) oder info@museum-riedlingen.de UMWELTECKE Müllabfuhrtermine: Die Müllabfuhrtermine entnehmen Sie bitte künftig dem Abfuhrkalender. Dieser liegt im Rathaus zur Abholung bereit. Grüngut: Annahmeplatz am bisherigen Wertstoffhof Riedlingen; Öffnungszeiten: März - Nov.: Mittwoch, 16 - 19 Uhr, Samstag, 11 - 14 Uhr; Dez. - Feb.: Samstag 11 - 14 Uhr Altglascontainer Standorte: Riedlingen: Zwiefalter Straße, Daimlerstraße, Zollhauserstraße, Alte Unlinger Straße; Grüningen: Ammelhauser Straße, Neufra: Gewerbegebiet Rauhe Wiesen; Pflummern: Gemeindehaus, Zwiefaltendorf: bish. Wertstoffhof Unlingen Recyclingzentrum - Öffnungszeiten: Mo./Mi./Fr. 9 - 12 Uhr, 13 - 17 Uhr, Di./Do. 13 - 17 Uhr, Sa. 9 - 12 Uhr TELEFON-NOTRUFE Feuerwehr 112 Rettungsdienst 112 oder 192 22 Notarzt 112 Polizei-Notruf (jeweils ohne telefonische Vorwahl) 110 Polizeirevier Riedlingen 07371/9380 Krankentransporte 07351/19222 Sana Klinik 07371/1840 Wasserversorgung Riedlingen 07371/18327 Kläranlage Riedlingen 07371/3590 Gasstörungsstelle 0800/0824505 SONSTIGE Dienstzeiten des Landratsamtes Biberach Außenstelle Riedlingen, Krankenhausweg 3 KFZ-Zulassungsbehörde: Telefon 07351/52-6887 oder -6888, Fax 07351/52-6839 Straßenamt: Telefon 07351/52-6824; Fax 07351/52-6828 Kreissozialamt: Telefon 07351/52-6870 oder -6876; Fax 07351/52-6889 Jugendamt Riedlingen, Zwiefalter Straße 56 A Sozialer Dienst, Telefon 07351/52-7623; Fax 07351/52-7627 Finanzamt: Telefon 07351/590 Sozialstation Riedlingen, Alten- und Krankenpflege Telefon 07371/932020, Riedlingen, St.-Gerhard-Straße 16 Seniorengenossenschaft Riedlingen e. V. Vorsitzender Josef Martin, Telefon 07371/8394 Tagespflege: Stadtgraben, Telefon 07371/923170 Essen auf Rädern: Telefon 07371/4478 699 Deutsches Rotes Kreuz: Sprechzeiten: Di. 14 - 16 Uhr, Do. 10 - 12 Uhr - Büro in Biberach Telefon 07351/157024 Katholische Kirchengemeinde St. Georg Nachbarschaftshilfe Telefon/Fax 07371/9320-20, oder 3662 Tafelladen (Träger: Deutsches Rotes Kreuz): Jeden Samstag von 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr, jeden Mittwoch ab 12.00 Uhr. Unvorhergesehene Änderungen werden am Tafelladen angeschlagen. Ansprechpartner: Hans Petermann, Zur Donaubrücke 9, 88499 Riedlingen-Zwiefaltendorf, Tel. 0 73 73 / 92 16 504, Mobil 0 151 / 12 13 16 34 Freundeskreis Freunde für Fremde Begegnungscafé für Einheimische und Flüchtlinge: Termin siehe unter der Rubrik „Vereine“ Ansprechpartner für den Freundeskreis Freunde für Fremde: Tel. 07371/18337 ÄRZTE/APOTHEKENNOTDIENSTE Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Tel: 116 117 Kinderärztlicher Notdienst: 0180 / 1929343 Augenärztlicher Notdienst: 0180 / 1929350 Zahnärztlicher Notdienst: 01805 / 911650 Apothekennotdienst: 0800 / 0022833 Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen lmpressum Herausgeber: Stadt Riedlingen Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeister M. Schafft Für den Anzeigenteil: Ulrich’sche Buchdruckerei und Verlag GmbH & Co. KG, Haldenstraße 6+8, 88499 Riedlingen. Redaktion: Bürgermeisteramt Riedlingen, Rathaus, Marktplatz 1, 88499 Riedlingen, Telefon (MBL) 07371/18312, Fax (MBL) 07371/18355, E-Mail: cbarth@riedlingen.de Öffnungszeiten: Mo bis Do. 8 bis 12 Uhr Do. nachmittag 14 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 12.30 Uhr Redaktionsschluss: Freitag 10 Uhr, beim Sekretariat des Bürgermeisters, Rathaus, 1. OG, Zimmer 103. Erscheinungsweise: wöchentlich am Mittwoch (Regelfall) Verlag, Anzeigenverkauf, Herstellung & Vertrieb: Ulrich’sche Buchdruckerei und Verlag GmbH & Co. KG, Haldenstraße 6+8, 88499 Riedlingen, Tel. 0 73 71/93 72 21, Fax 07 51/29 55-99-84 99 E-Mail: anzeigen.riedlingen@schwaebische.de Layout & Gestaltung: Druck und Verlag Wagner, Kornwestheim Verteilung an alle Haushaltungen im Bereich der Stadt Riedlingen und der Teilorte Bechingen, Daugendorf, Grüningen, Neufra, Pflummern, Zell, Zwiefaltendorf

Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 50/19 Mittwoch, 11. Dezember 2019 | 3 Die Richtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für baureife, erschlossene, altlastenfreie Grundstücke. Abweichungen einzelner Grundstücke in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage (Neigung) und Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgröße und -zuschnitt können erhebliche Abweichungen vom Richtwert bewirken. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Bei Bedarf kann nach § 193 BauBG von den Antragsberechtigten ein Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Verkehrswert beantragt werden. (3) Ansprüche gegenüber Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus dem Bodenrichtwert noch aus den sie be-schreibenden Attributen abgeleitet werden. (4) Die festgestellten Richtwerte werden hiermit gemäß § 196 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 12 Abs. 3 der Gutachterausschuss- VO öffentlich bekannt gemacht. Auf die Ablichtung der Lagepläne sowie der Zusammenstellung der Bodenrichtwerte in den Bodenrichtwerttabellen wird verzichtet. Aufgrund der verschiedenen Werte ist eine zeichnerische und tabellarische Darstellung in der erforderlichen Größe im Amtsblatt nicht möglich. Die Planungen mit den Bodenrichtwerttabellen liegen beim Bürgermeisteramt Riedlingen, Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Marktplatz 1, 88499 Riedlingen, aus. Nach § 196 Abs. 3 BauGB kann jedermann Auskunft über die Richtwerte und Einsicht in die Bodenrichtwertkarten erhalten. Die Bodenrichtwerte können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Stadt Riedlingen, Marktplatz 1, 88499 Riedlingen (Herr Weiß), gegen Kostenersatz erfragt bzw. bezogen oder über die Homepage der Stadt unter www.riedlingen.de abgerufen werden. Riedlingen, den 02.12.2019 gez. Markus Blum Vorsitzender des Gutachterausschusses _________________________________________________________ Öffentliche Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Donau-Riedlingen Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Donau-Riedlingen hat in der öffentlichen Sitzung vom 03.12.2019 die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 einstimmig wie folgt beschlossen: In Einnahmen und Ausgaben auf: 1.737.927,71 € davon im Verwaltungshaushalt: 1.707.927,22 € davon im Vermögenshaushalt: 30.000,49 € Stand der allgemeinen Rücklage auf 31.12.2018 0,00 € Stand der Schulden auf 31.12.2018 0,00 € Die Jahresrechnung liegt in der Zeit vom 16.12.2019 bis einschließlich 03.01.2020 im Betriebsgebäude der Kläranlage Riedlingen öffentlich zur Einsichtnahme aus. Riedlingen, 04.12.2019 gez. Markus Schafft Verbandsvorsitzender Stadt Riedlingen Bürgermeister und Gemeinderat der Stadt Riedlingen laden herzlich ein zum Weihnachts-Markt Krämermarkt Montag, 16. Dezember 2019 Veranstaltern und Besuchern wünschen wir einen angenehmen Aufenthalt in Riedlingen und gute Geschäfte. Willkommen in RIEDLINGEN IHRE MARKTSTADT Bericht über die öffentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses am 02. Dezember 2019 TOP 1: Antrag des Fußballvereins Neufra/Do e.V. auf Bezuschussung zur Maßnahme - Umbau und Erweiterung der Lautsprecheranlage im Waldstadion - Mit Schreiben vom 31.10.2019 beantragte der Fußballverein Neufra/Do e.V. die Bezuschussung für den Umbau und Erweiterung der Lautsprecheranlage im Waldstadion. Der Kultur- und Sozialausschuss fasste einstimmig den Beschluss: 1. Der Antrag des Fußballvereins Neufra/Do e.V. auf Bezuschussung wird zur Kenntnis genommen. Die Maßnahme wird grundsätzlich gefördert. 2. Dem Antrag des Fußballvereins Neufra/Do e.V. auf Bezuschussung nach der Richtlinie der Stadt Riedlingen zur Vereinsförderung wird zugestimmt. 3. Für den Umbau und Erweiterung der Lautsprecheranlage im Waldstadion wird vorbehaltlich der Finanzierbarkeit im Haushalt 2020 ein Zuschuss in Höhe von 1.120,00 Euro gewährt. 4. Der Gemeinderat wird gebeten, die notwendigen Mittel im Rahmen des Haushaltsplanes 2020 zur Verfügung zu stellen. TOP 2: Bekanntgaben der Verwaltung Adventsgrüße der St. Gerhard Schule Bürgermeister Schafft gab bekannt, dass dem Gemeinderat Adventsgrüße der St. Gerhard-Schule übermittelt werden. Die Adventskarte wurde von Schülerinnen und Schülern der St. Gerhard Schule gestaltet. TOP 3: Wünsche, Anfragen, Verschiedes Jubiläum Städtepartnerschaft Bürgel Ein Stadtrat fragte, ob angesichts des 30-jährigen Jubiläums der Wiedervereinigung der Partnerstadt Bürgel (Thüringen) ein Besuch oder Ähnliches geplant sei. Die Verwaltung antwortete, dass bisher nichts vorgesehen sei. ________________________________________________________ Bericht über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 02. Dezember 2019 TOP 1: Bebauungsplan „Zehntscheueräcker IV“ in Pflummern - Aufstellungsbeschluss - Das Baugebiet befindet sich im westlichen Randbereich von Pflummern auf landwirtschaftlich genutzten, unbebauten Flächen. Das zu überplanende Grundstück befindet sich in unmittelbarer Nähe zu den Bebauungsplänen „Zehntscheueräcker I bis III. Eine beurteilungsfähige Entwurfsplanung wird entwickelt. Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird nach Vorlage einer beurteiligungsfähigen Entwurfsplanung im Zuge der Auslegung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Bau- und Umweltausschuss fasste bei zwei Nein-Stimmen und ohne Enthaltungen den Beschluss: Der Ausschluss schlägt dem Gemeinderat folgenden Beschluss vor: Der Bebauungsplan „Zehntscheueräcker 4“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB entsprechend dem Vorentwurf vom 28.10.2019 aufgestellt. 1. Die für die Umsetzung der Bauleitplanung erforderlichen Mittel werden im Haushalt 2020 bereitgestellt. 2. Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen. TOP 2: Bebauungsplan „Tuchplatz“ - Aufstellungsbeschluss und Veränderungssperre - Zur weiteren städtebaulichen Entwicklung ist die Überplanung des Gebietes „Tuchplatz“ notwendig. Ziel der Planung ist es, den Lückenschluss der bereits fertiggestellten Maßnahmen der Hochwasserkanalbrücke mit Einmündung der Hindenburgstraße in den Tuchplatz und des in Planung befindlichen Neubaus der Holzbrücke herzustellen. Das städtebauliche Konzept wird an die vorhandene Bebauung und an den in der Auslegung befindlichen Bebauungsplan „Südliche Innenstadt“ angelehnt. Der Bau- und Umweltausschuss fasste einstimmig den Beschluss: Der Ausschluss schlägt dem Gemeinderat folgenden Beschluss vor: Der Gemeinderat der Stadt Riedlingen beschließt die Auf-

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