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Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 41 /19 Mittwoch, 9. Oktober 2019 | 4 Stadt Riedlingen Bestellung Standesbeamter Bestellung von Herrn Armin Lenz zum Standesbeamten Herr Armin Lenz ist mit Wirkung vom 01. Oktober 2019 zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk der Stadt Riedlingen bestellt worden. Bereits seit 2014 war Herr Armin Lenz als Eheschließungsstandesbeamter tätig. Weitere Vollstandesbeamte sind Herr Ralph Grünacher, Leiter des Einwohnermelde- und Standesamtes, Frau Claudia Schulze, Leiterin des Ordnungsamts, und Frau Carmen Fluhr, stellv. Leiterin des Ordnungsamtes. Des Weiteren können durch Herrn Bürgermeister Marcus Schafft und die Ortsvorsteher Ehen geschlossen werden. _________________________________________________________ Bericht über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 23. September 2019 TOP 1: Sanierung und Umbau Kindergarten Eichenau - Vergabe von Bauleistungen - Bereits 2018 war geplant, im Kindergarten Eichenau den Eingangsbereich neu herzurichten, was Kosten von rd. 90.000 Euro verursacht. Zudem ist die Mietwohnung im Kindergartengebäude frei geworden. Sie ist im derzeitigen Zustand jedoch nicht mehr vermietbar. Daher soll sie renoviert werden und durch eine neue Aufteilung der Räumlichkeiten erreicht werden, so dass künftig getrennte Eingangsbereiche vorhanden sind. Dies verursacht Kosten von rd. 200.000 Euro. Im Januar 2019 begann der Bauhof im Innenbereich der Wohnung mit dem Rückbau der Technik (Sanitär, Heizung, Elektro). Für die weitere Umsetzung der Maßnahme sind Fremdleistungen erforderlich. Die Planung, Ausschreibung und Bauleitung der Leistungen wird vom Stadtbauamt übernommen. Lediglich für die Ausführung der Elektroinstallationen wurde ein Fachbüro beauftragt. Die Gewerke Elektroinstallation, Heizung, Lüftung, Sanitär, wurden beschränkt ausgeschrieben. Nach Aufrechnung der Angebote und der Aktualisierung der Kosten wird davon ausgegangen, dass mit einer Überschreitung der Kosten nicht zu rechnen ist. Der Bau- und Umweltausschuss fasste einstimmig den Beschluss: 1. Der Bieter Nr. 1, die Firma Elektro Müller aus Hayingen, erhält den Zuschlag für die Ausführung der Elektroinstallation. Die Auftragssumme beträgt 32.045,69 Euro. 2. Der Bieter Nr. 1, die Firma Krupka aus Riedlingen, erhält den Zuschlag für die Ausführung der Heizung, Lüftung und Sanitär. Die Auftragssumme beträgt 60.567,31 Euro. 3. Der Bieter Nr. 1, die Firma Baum aus Blitzenreute, erhält den Zuschlag für die Ausführung der Putz- und Stuckarbeiten, Trockenbauarbeiten. Die Auftragssumme beträgt 22.699,43 Euro. TOP 2: Bekanntgaben der Verwaltung Bürgermeister Schafft gab nichts bekannt. TOP 3: Wünsche, Anfragen, Verschiedenes Beschwerden von Anwohnern der Von-Speth-Straße Ein Stadtrat merkte an, dass es Beschwerden von Anwohnern der Von-Speth-Straße wegen der Umleitung gebe. Die durchfahrenden LKW verursachten viel Lärm. Er sehe Handlungsbedarf, so der Stadtrat. Die Verwaltung erklärte, die Angelegenheit sei bereits im Rahmen der letzten Bürgersprechstunde erörtert worden und man habe zugesagt, dies verwaltungsintern zu erörtern. _________________________________________________________ Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 23. September 2019 TOP 1: Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Riedlingen Der Tagesordnungspunkt wird vertagt. TOP 2: Anpassung der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit (Entschädigungssatzung) Kerngedanken der Änderung sind: 1. die Durchschnittssätze der Entschädigung leicht zu erhöhen, um sich insgesamt am Niveau vergleichbarer Kommunen des Umlandes zu orientieren. 2. Für die Teilnahme an Ausschusssitzungen soll nicht mehr pauschal der Durchschnittssatz für bis zu drei Stunden gelten. Vielmehr ist künftig die tatsächliche Dauer der Ausschusssitzung maßgeblich. 3. Außerdem wird der Vorschlag eines Stadtrats aus der Beratung aufgegriffen, wonach künftig Ortschaftsräte stets mit denselben Sätzen wie Gemeinderäte entschädigt werden, unabhängig davon, wie lange die zugrunde liegende Sitzung dauerte. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit (Entschädigungssatzung) mit den Änderungen, die aus der Anlage ersichtlich sind. 2. Die geänderte Satzung ist öffentlich bekannt zu machen. TOP 3: Neubau der Holzbrücke – Vorstellung Entwurf und Kosten Es mussten für die Brücke und für die Fahrbahnanpassungen Entwurfsplanungen erarbeitet werden, auf deren Grundlage eine detaillierte Kostenberechnung erstellt werden kann. Für das Tragwerk der Brücke wurde eine Stahlkonstruktion gewählt; die Spannweite beträgt 32,5 Meter. Bei der Entwurfsplanung musste auch auf die im Brückenscheitel ca. 1,00 m höhere Fahrbahn Rücksicht genommen werden. Insgesamt belaufen sich die Kosten für die Gesamtmaßnahme einschließlich Baunebenkosten auf 2.588.944 EUR. Aufgrund der Vereinbarung mit dem Land beteiligt dieses sich mit 924.013 EUR. Somit beträgt der Anteil für die Stadt 1.664.930 EUR. Die weiteren Schritte sind wie folgt geplant: • Veröffentlichung der Ausschreibung am 09.11.2019 • Submission am 17.12.2019 • Vergabe der Arbeiten am 27.01.2020 • Voraussichtlicher Baubeginn Ende März 2020 • Fertigstellung geplant Dezember 2020 Mit dieser Maßnahme wird dann der planfestgestellte Hochwasserschutz der Stadt Riedlingen abgeschlossen sein. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss: 1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. 2. Das weitere Vorgehen für die Realisierung des Neubaus der Holzbrücke wird wie beschrieben mitgetragen. TOP 4: Umrüstung auf LED-Beleuchtung in den Kindergärten Regenbogen und Storchennest in Riedlingen sowie in Pflummern - Bereitstellung der zusätzlichen Mittel - Nachdem die derzeitige Situation, insbesondere in den Kindergärten Storchennest und Regenbogen, den Anforderungen an die Ar-

Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 41/19 Mittwoch, 9. Oktober 2019 | 5 beitsplatzbeleuchtung nicht mehr gerecht wird, und außerdem voraussichtlich große Stromkosteneinsparungen möglich sind, wurde vorgeschlagen, die Mittel für die Maßnahme bereitzustellen. Die Amortisation liegt bei 6-7 Jahren. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss: 1. Der Gemeinderat trägt das vorgeschlagene Vorgehen mit. 2. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden entsprechend dem Vorschlag bereitgestellt. TOP 5: Zustimmung zur Aufnahme von Beteiligten bei Komm.Pakt.Net Komm.Pakt.Net ist eine selbständige gemeinsame Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts (KAöR). Ziel dieses Zusammenschlusses ist es, im Verbundgebiet jeden Privathaushalt, jeden Gewerbebetrieb und alle kommunalen Einrichtungen mit Glasfaser anzubinden, wie an Strom und Wasser. Je größer das Breitbandnetz, desto attraktiver ist es für potentielle Netzbetreiber und desto kostengünstiger sind die Konditionen für den kommunalen Netzausbau. Zudem kann jeder Beteiligte durch die interkommunale Zusammenarbeit größere Fördersummen erhalten (Quelle: www.kommpaktnet.de) Der Stadt Riedlingen wurde mitgeteilt, dass weitere Kommunen Komm.Pakt.Net beitreten möchten. Formal ist dafür die Zustimmung aller an Komm.Pakt.Net Beteiligten erforderlich. Gleichzeitig wurde vorgeschlagen, für die Zukunft die Befugnis, dem Beitritt von Kommunen zu Komm.Pakt.Net zuzustimmen, an den Bürgermeister zu übertragen. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem Beitritt folgender Kommunen zu Komm.Pakt.Net zu: Gemeinde Bad Rippoldsau-Schappach, Gemeinde Baiersbronn, Stadt Dornstetten, Gemeinde Empfingen, Gemeinde Eutingen im Gäu, Stadt Freudenstadt, Gemeinde Glatten, Gemeinde Grömbach, Gemeinde Pfalzgrafenweiler, Gemeinde Schopfloch, Gemeinde Seewald, Gemeinde Waldachtal, Gemeinde Wörnersberg, Gemeinde Winterlingen, Gemeinde Hirrlingen und Gemeinde Walddorfhäslach. 2. Der Gemeinderat stimmt - vorbehaltlich der entsprechenden Gemeinderatsbeschlüsse der nachfolgend genannten Kommunen zum Beitritt zu Komm.Pakt.Net - dem Beitritt der Stadt Alpisbach, der Stadt Horb am Neckar sowie der Gemeinde Loßburg zu Komm.Pakt.Net zu. 3. Der Gemeinderat überträgt die Befugnis, die Zustimmung zur Aufnahme weiterer Beteiligter zu Komm.Pakt.Net zu erteilen, an den Bürgermeister. TOP 6: Gartenschau Riedlingen 2030+ - Bewerbungsbeschluss - Die Machbarkeitsstudie für die Bewerbung um die Gartenschau 2030+ muss am 19. Dezember 2019 vorgelegt werden. Die Inhalte werden mit den 30+ Maßnahmenvorschlägen für die Bewerbung bis zur Abgabe am 19. Dezember 2019 von dem beauftragten Planungsbüro in enger Zusammenarbeit mit einem Kommunikationsbüro in Form einer Broschüre zusammengestellt. Auch ein Radwegekonzept, das Einzelhandelskonzept sowie der städtebauliche Entwurf des Bebauungsplans „Südliche Innenstadt“ sind unabdingbare Bausteine, die eine positive Entscheidung im Hinblick auf die Gartenschau unterstützen. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Bewerbung zur Gartenschau 2030+ und trägt das vorgeschlagene Vorgehen mit. TOP 7: Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse vom 22.07.2019 Der Gemeinderat der Stadt Riedlingen fasste in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 22.07.2019 folgende Beschlüsse: TOP 1: Sanierungsgebiet „Weilerstraße-Zentrum/Mühlvorstadt“ Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung für das Gebäude A Der Gemeinderat fasste den Beschluss: Dem Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung mit einer Zuschusshöhe von maximal xxx.x00,00 Euro wird zugestimmt. TOP 2: Sanierungsgebiet „Weilerstraße-Zentrum/Mühlvorstadt“ Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung für das Gebäude B Der Gemeinderat fasste den Beschluss: Dem Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung mit einer Zuschusshöhe von maximal xx.xx0,00 Euro wird zugestimmt. TOP 3: Sanierungsgebiet „Weilerstraße-Zentrum/Mühlvorstadt“ Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung für das Gebäude C Der Gemeinderat fasste den Beschluss: Dem Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung mit einer Zuschusshöhe von maximal xxx.x00,00 Euro wird zugestimmt. TOP 8: Bekanntgaben der Verwaltung a) Umgestaltung Einmündungsbereich Tuchplatz in Riedlingen – Mittelübertragungen Die Maßnahmen wurden beauftragt und sind zwischenzeitlich baulich umgesetzt; der Kostenrahmen ist einschließlich Baunebenkosten und Honoraren ermittelt. Im Zuge des Haushaltsvollzugs werden deshalb folgende Mittelübertragungen im Vermögenshaushalt der Stadt Riedlingen erforderlich und durchgeführt: a)„Erneuerung Gehweg Hindenburgstraße 1“ HHSt. 02.6300.950001 Gesamtbedarf: 48.000,00 € Zur Verfügung: 43.000,00 € Überplanmäßige Ausgabe somit 5.000,00 € Abdeckung durch Mittelübertragung aus HHSt. 02.6300.950036 „Erschließung Eichenau ...“ mit 5.000,00 € b) „Erneuerung Gehweg Hindenburgstraße 4“ HHSt. 02.6300.950002 Gesamtbedarf: 177.000,00 € Zur Verfügung: 72.000,00 € Überplanmäßige Ausgabe somit 105.000,00 € Abdeckung durch Mittelübertragung aus HHSt. 02.6300.950036 „Erschließung Eichenau ...“ mit 5.000,00 € HHSt. 02.6300.950004 „Erneuerung Konrad-Manopp-Straße“ mit 100.000,00 € Im Verwaltungshaushalt sind bei der HHSt. 01.6300.510000 zum 30.08.2019 noch 165.666,29 € verfügbar, die auch zur Deckung des Bedarfs von 36.000,00 € für die Maßnahme ausreichend sind. b) Vandalismus – Einsatz eines Security Dienstes Die Verwaltung gab bekannt, dass es in letzter Zeit wieder zu Beschädigungen aufgrund von Vandalismus im öffentlichen Raum gekommen sei. Obwohl man ein vergleichsweise ruhiges Jahr erlebt habe, sei das Schadensniveau (70.000 € - 90.000 €) insgesamt immer noch hoch. Im Zuge dessen habe man Gespräche mit einem Sicherheitsdienst geführt, der bereit sei, ab Mitte Oktober für die Stadt tätig zu werden. Eine angemessene Reaktion auf den Vandalismus sei auch angesichts des Frustrationspotenzials auf Seiten der Mitarbeiter des Bauhofs oder der Reinigungskräfte geboten, die die Vandalismusschäden beseitigen müssen. c) Einladung zur Markungsputzete Die Verwaltung gab bekannt, dass am 19.10.2019 von 8.00 - 14.00 Uhr eine Markungsputzete stattfindet, zu der auch der Gemeinderat herzlich eingeladen ist. Mit den Ortsteilen wurde dies abgestimmt; einige Teilorte beteiligen sich angesichts ihrer eigenen lokalen Aktionen allerdings nicht an der Markungsputzete. Insgesamt sei es so, dass ein „aufgeräumtes“ Standbild auch zum Gefühl von mehr Sicherheit beitrage. d) Ampelsperrung im Bereich Eisenbahnknotenpunkt Hindenburgstraße Die Verwaltung gab bekannt, dass Ende des Monats eine Ampelsperrung am Eisenbahnknotenpunkt Hindenburgstraße erfolgt. Dabei wird die Ampelschaltung erneuert. Die Maßnahme werde einen knappen Monat dauern; eine entsprechende Umleitungsbeschilderung werde angebracht. Ein öffentlicher Hinweis seitens des Landes Baden-Württemberg als Träger der Maßnahme werde noch erfolgen. TOP 9: Wünsche, Anfragen, Verschiedenes a) Keine Einladung des Gemeinderats zum Betriebsausflug der Stadtverwaltung

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