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12 ERST PRÜFEN, DANN

12 ERST PRÜFEN, DANN BAUEN EIGENHEIM trotz explodierender Immobilienpreise? Die Grundstückspreise explodieren, die Kosten für Baustoffe und technische Ausstattungen steigen, und auch die Handwerkerpreise weisen nicht zuletzt auf Grund der guten Auslastung nach oben. "Für Doppelhaushälften, die bei uns im Ruhrgebiet einst für 250.000 bis 300.000 Euro zu haben waren, werden jetzt 450.000 Euro aufgerufen", berichtet Jürgen Becker, Bauingenieur aus Dinslaken und Bauherrenberater im Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Zudem wachsen Gebühren und Abgaben. "Kurz gesagt: Wer bauen will, muss immer tiefer in die Tasche greifen", resümiert Becker. Unabhängige Infos EINHOLEN Weil nur etwa 10 Prozent der Bauherren über eigene, oft vererbte Grundstücke verfügen, ist ein Neubau in Ballungsgebieten oft nur noch über Bauträger möglich. Markt- und Preisvergleiche sind daher laut Becker schwierig, sollten aber dennoch nicht ausbleiben. "Was bekomme ich für mein Geld? Wie seriös ist der Anbieter, und welchen Ruf genießt das Unternehmen?" Diese Fragen sollte man sich laut Becker durchaus stellen und dazu auch Informationen einholen. Neben eigenen Recherchen kann man dazu auch Wirtschaftsauskünfte über den BSB nutzen oder Verträge und Leistungsbeschreibungen durch unabhängige Vertrauensanwälte sowie Bauherrenberater prüfen lassen, mehr Infos und Serviceangebote gibt es unter www. bsb-ev.de. "Schnellen Lockangeboten zu folgen oder sich in einen Bauvertrag unter Zeitdruck drängen zu lassen, wird im Nachhinein meist teuer", hat Becker in seiner Beraterpraxis beobachtet. KOSTEN nicht zu knapp kalkulieren Laut Becker muss auch bei der Budgetierung aufgepasst werden. "Es reicht nicht, einfach zu rechnen: Ich zahle jetzt 800 Euro Miete, für dieses Geld kann ich auch ein Haus oder eine Wohnung abzahlen." Denn neben den eigentlichen Baukosten gibt es auch Nebenkosten. Sie können zum Beispiel in Nachträgen versteckt sein, die durch unvollständige Baubeschreibungen oder die Abwälzung bestimmter Bauleistungen wie die Abfuhr des Erdaushubs auf den Bauherrn notwendig werden. 15 Prozent sollte man laut Becker zur eigentlichen Bausumme mindestens dazurechnen. Auf Grund der historisch niedrigen Bauzinsen sind lange Zinsbindungen unbedingt empfehlenswert Auch Eventualitäten in Familienleben und Beruf sind vorwegzunehmen – zum Beispiel Kinderwunsch oder Arbeitsplatzwechsel. "Viele Bauherren aber - das beobachte ich immer wieder – denken nicht so weit", warnt Becker. Sie seien von ihrem Haustraum beseelt, bauen für jetzt und heute und eher größer als kleiner. "Weitsichtig ist es, bei einer im Leben einmaligen Investition auch das gesamte Leben im Blick zu haben", so Beckers Rat.

13 EINFACH NUR AUSZIEHEN UND GUT? Wer für Schäden und Mängel in der Mietwohnung zahlen muss Etwas frische Farbe, einmal durchfegen – und tschüss! Wenn Mieter ausziehen, wollen sie für die alte Behausung möglichst nicht mehr viel Mühe aufwenden. Werden dann aber bei der Wohnungsübergabe mit dem bisherigen Vermieter irgendwelche Schäden entdeckt, entbrennt allzu leicht Streit: Dübellöcher in den Wänden, Kratzer im Parkett oder Schimmel in den Badezimmerfugen – wer hat dafür aufzukommen? "Grundsätzlich gilt, dass der Mieter mit der Wohnung sorgfältig und schonend umgehen muss und sie entsprechend zu hinterlassen hat", sagt der Jurist Jörn-Peter Jürgens vom Interessenverband Mieterschutz. EIN GEWISSER VERSCHLEISS ist normal Das bedeutet allerdings nicht, dass sie beim Auszug in einem neuwertigen Zustand zu sein hat. Denn durch die Miete erwirbt man das Recht, die Räume zu gebrauchen – und dadurch entstehen natürlicherweise gewisse Verschleiß- und Gebrauchsspuren. "Die daraus resultierenden Veränderungen oder Verschlechterungen in der Wohnung muss der Mieter also nicht vertreten", erläutert der Experte. So ist es beispielsweise normal, dass der Emaille-Belag der Badewanne mit der Zeit stumpf wird. Auch kleine Kratzer im Parkett oder Möbelabdrücke auf dem Teppich zählen üblicherweise zum "vertragsgemäßen Gebrauch". Dübellöcher in den Wänden sollte der Mieter beim Auszug im Rahmen vertraglich festgelegter Schönheitsreparaturen wieder zuspachteln und gegebenenfalls überstreichen. Anders liegt der Fall bei Kacheln und Fliesen – hier ist es besser, vor dem Bohren beim Vermieter um Erlaubnis zu bitten. Auch Löcher im Holzboden durch Pfennigabsätze oder beschädigte Türen und Zargen werden in der Mehrheit dem Mieter angelastet. Oft entscheidet aber auch der Einzelfall, wer für die Mängel aufzukommen hat. Daher ist es ratsam, sich fachkundig beraten zu lassen – unter www.iv-mieterschutz.de finden sich hierzu weitere Informationen und Kontakte. Für mehr Geschmack in Ihrer Küche. Küchen von Möbel Allgeyer. Schäden durch HAUSTIERE Achtung ist darüber hinaus bei Haustieren geboten. Eine durch Hund, Katze und Co. verursachte intensivere Abnutzung der Wohnung muss der Mieter verantworten – auch wenn der Vermieter die Tierhaltung gestattet hat. Biss- und Kratzspuren an Türen, Fußleisten und anderen Einrichtungsgegenständen sind also vom Halter zu tragen.

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